Veranstaltungskalender

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Risikomanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10603205/04042025-1 - 04.04.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Risikomanager (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Risikomanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

10:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Paulina Wostal
069 9590939-10
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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KI-Spezialist (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/10503015/04042025-1 - 04.04.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm KI-Spezialist (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats von 3 Jahren. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs KI-Spezialist (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs KI-Spezialist (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land),
positiv bewerteter Zertifizierungsantrag.

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.

Es werden insgesamt 40 Aufgaben gestellt, davon 35 Multiple Choice Aufgaben und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm KI-Spezialist (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

13:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/10201305/04042025-1 - 04.04.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) oder gleicher fachlicher Kenntnisstand.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:45 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
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Oberflächennahe Geothermie und aktuelle Anlagentechnik - EX/A52/30102201/04042025-1 - 04.04.2025


Inhalt

Oberflächennahe bzw. oberflächennaheste Geothermie
- Vertikale Systeme
- Horizontale Systeme

Technologien der oberflächennahen Geothermie

Potenziale

Planung und Genehmigung

Projektbeispiele

Nutzen

Die oberflächennahe Geothermie spielt bei der Umsetzung der Energiewende eine entscheidende Rolle im Kontext von nachhaltigem Heizen und Kühlen von Gebäuden.

In unserer Weiterbildung Oberflächennahe Geothermie und aktuelle Anlagentechnik zeigen wir Ihnen, welches Potenzial in geothermischen Anlagen steckt und bringen Sie auf den aktuellen Stand der Anlagentechnik. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die verschiedenen Systemmöglichkeiten der oberflächennahen und oberflächennahesten Geothermie (Erdwärme), deren Planungsprozess und Umsetzung im städtischen und ländlichen Umfeld.

Ziel des Seminars ist es, Ihnen die Grundlagen der Anlagentechnik von geothermischen Systemen zu vermitteln und Herangehensweisen zu entwickeln, die für Ihren speziellen Anwendungsfall die bestmögliche Lösung ergeben. Darüber hinaus lernen Sie die einzelnen Planungsschritte zur Erstellung der Gesamtanlage sowie den genehmigungsrechtlichen Ablauf kennen.

Diese Weiterbildung zur oberflächennahen Geothermie und aktuellen Anlagentechnik richtet sich speziell an Planerinnen und Planer, Installateurinnen und Installateure sowie Entscheidungsträgerinnen und -träger, die sich künftig stärker mit dieser regenerativen Energiequelle beschäftigen möchten. Auch interessierte Grundbesitzerinnen und -besitzer finden in unserem Kurs Antworten auf ihre Fragen zur oberflächennahen Geothermie.

Zielgruppe

- Heizungsinstallateure
- Architekten
- Bauplaner
- Bauherren
- Landwirte
- Politische Entscheidungsträger
- Verwaltungsangestellte

Voraussetzungen

Zum Besuch des Seminars sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/10201205/04042025-1 - 04.04.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer-CISO (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat der Prüfung Information Security Officer - ISO (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Chief Information Security Officer - CISO (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt. Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt. Die Aufgabenstellung wird direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung ausgegeben.
Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen (24 Werktage) Zeit.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:15 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25;

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A52/10151151/04042025-1 - 04.04.2025

Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien


Inhalt

Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement

Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel

Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten

Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen

Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern

Nutzen

In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:

- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?

Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.

Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte

Voraussetzungen

Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Tei

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Produkthaftung und Produktsicherheit - EX/A52/10401801/04042025-1 - 04.04.2025

ProdSG, EU-Produktsicherheitsverordnung und CE-Vorschriften im Rahmen des Produkthaftungsrechts


Inhalt

Aktuelle Rechtsentwicklungen und Rechtsprechung

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und CE-Kennzeichnung

Überblick zur seit 13.12.2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988

Bedeutung und Entwicklung der Normen und Technischen Regeln

Zivilrechtliche vertragliche und gesetzliche Haftung für fehlerhafte Produkte

Persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung/verantwortlichen Mitarbeiter

Internationales Produkthaftungsrecht im Überblick

Ausblick auf den Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (PHR)

Krisen- und Rückrufmanagement

Vertragsmanagement/Dokumentationsmanagement/Versicherung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen des Produktsicherheits- und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für Händler, Fulfilment-Dienstleister, Anbieter von Online-Marktplätzen, Importeure, Hersteller und Zulieferer differenziert beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Viele Beispiele und Gerichtsurteile helfen Ihnen, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für das Unternehmen, aber auch für die verantwortlich handelnden Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen, besser einzuschätzen und zu vermeiden.

Anschauliche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre berufliche Praxis. Unsere Referenten geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen und Praxisbeispiele in das Seminar einzubringen. Mit anderen Teilnehmern können Sie sich den Tag über austauschen und diskutieren.

Zielgruppe

Unternehmer, Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Konstruktion, Qualitätsmanagement, Verkauf, Einkauf und Rechtsabteilung

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - EX/A34/50351201/05042025-1 - 05.04.2025

nach § 48 (1) StrlSchV - Röntgenstrahlung


Inhalt

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018
- Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019

Die Neuerungen aus technischer Sicht

Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen

Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung

Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der
pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Dieser Strahlenschutzkurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutzkurs ?Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)? schließt mit einem Test ab.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Ärzte, MTRA, MTA mit Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV für den Bereich Röntgendiagnostik und/oder Computertomographie.

Voraussetzungen

Zum Besuch des Kurses zur Auffrischung des Strahlenschutzes sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

240 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

45.6 EUR

Bruttopreis

285.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 07.04.2025

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal.  Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 07.04.2025

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Asbestsanierung - 101 - 07.04.2025

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen 
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)am Folgetag dazu gebucht werden.

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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter gem. DGUV 214-016/017 (ehem. DGUV 114-010/BGR 186) -242 - 07.04.2025

Erwerb der Sachkunde (befähigter Personen) zur eigenverantwortlichen Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Praktischer Lehrgang mit Informationen zum Behältermanagement und Dokumentation.


Die DGUV 214-016/017 regeln die Sicherheitsmaßstäbe für den Bau, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von austauschbaren Absetz- und Abrollbehältern.

In Abschnitt 8 wird explizit die Prüfung durch eine befähigte Person gefordert. Die zur Prüfung befähigte Person muss aufgrund der fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der austauschbaren Kipp- und Absetzbehälter haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Veröffentlichungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) soweit vertraut sein, dass sie den betriebssicheren Zustand von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern beurteilen kann.

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