Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

WHG-Grundkurs - EX/A31/40401101/13042026-1 - 13.04.2026


Inhalt

Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen

Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung

Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen

Nutzen

Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

WHG-Grundkurs - EX/A42/40401101/13042026-1 - 13.04.2026


Inhalt

Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen

Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung

Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen

Nutzen

Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Hygienebeauftragter - Intensiv-Fortbildung Bereich Pflege- und medizinisches Assistenzpersonal - EX/A81/50408207/13042026-1 - 13.04.2026


Inhalt

Tag 1:
- Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens
- Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung
- Aktuelle Tagesthemen
- Ausbruchsmanagement

Tag 2:
- Workshop: Erstellung, Bearbeitung, Entwicklung von Hygienekonzepten und Hygieneplänen

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Pflege- und medizinisches Assistenzpersonal

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

464 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

88.16 EUR

Bruttopreis

552.16 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Hygienebeauftragter - Intensiv-Fortbildung Bereich Pflege- und medizinisches Assistenzpersonal - EX/A81/50408207/13042026-2 - 13.04.2026


Inhalt

Tag 1:
- Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens
- Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung
- Aktuelle Tagesthemen
- Ausbruchsmanagement

Tag 2:
- Workshop: Erstellung, Bearbeitung, Entwicklung von Hygienekonzepten und Hygieneplänen

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Pflege- und medizinisches Assistenzpersonal

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

464 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

88.16 EUR

Bruttopreis

552.16 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Gefahrgutbeauftragter - EX/A36/60251101/13042026-1 - 13.04.2026

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.

Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

920 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

920 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Bedienberechtigung Bagger - EX/A81/60108351/13042026-1 - 13.04.2026


Inhalt

- Technische Grundlagen
- Grundlegende Sicherheitsrichtlinien beim Betrieb von Baggern
- Persönliche Schutzausrüstung und Unfallvermeidung
- Bedienung und Steuerung
- Effiziente Arbeitsmethoden
- Wartung und Pflege
- Rechtliche und Umweltaspekte

Nutzen

Die Bedienberechtigung für den Bagger erweitert berufliche Möglichkeiten, fördert sicheres und effizientes Arbeiten, vermittelt wichtiges Fachwissen und ermöglicht die eigenständige Durchführung von Projekten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Zielgruppe

Der Baggerschein-Kurs richtet sich an Personen, die im Baugewerbe, in der Landschaftsgestaltung oder in der Erdbewegung tätig sind und ihre beruflichen Qualifikationen erweitern möchten. Er ist auch ideal für Quereinsteiger, die in diesen Bereichen Fuß fassen wollen, sowie für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im sicheren und effizienten Umgang mit Baggern schulen möchten.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

8; Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengröße nicht mehr als 8-9 Personen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

805 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

152.95 EUR

Bruttopreis

957.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Nachweisführung - 248 - 13.04.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.

Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis.

Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.

Mehr erfahren

Faserstäube - Fachkunde nach TRGS 521 - 248 - 13.04.2026

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).


Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff.

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von div>

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

Mehr erfahren

Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 248 - 13.04.2026

Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR


Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Da die gesetzlichen Bestimmungen im  alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.

Mehr erfahren

Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe - 248 - 13.04.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen


Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Abfällen wenig bis nichts getan.

Immer wieder ist zu verzeichnen, dass bei Baumaßnahmen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt etc.) völlig „überraschend“ anfallen, die chemischen und abfalltechnischen Eigenschaften für die Baufirma absolut „unbekannt“ sind, der Zeitplan für die Entsorgung ständigen Änderungen unterliegt und dann große Not besteht, diesen „Dreck“ schnellstens und billig zu entsorgen.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz gelten neben der „Jedermannpflicht“, nach der jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, für die Grundstückseigentümer die Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen und die Vorsorgepflicht gegen das Entstehen neuer, schädlicher Bodenveränderungen.

Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung findet seine Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier wird formuliert, dass Abfälle (nach § 3 Abs. 1 ....alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss”) im Zuge einer Baumaßnahme durch eine kluge und vorausschauende Planung vermieden werden sollen.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme werden i.d.R. abfalltechnische Deklarationen im Rahmen von Baugrunduntersuchungen bzw. Abriss- und Rückbaukonzepte durchgeführt.

Für die Ermittlung des Schadstoffpotenzials der Abfälle und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen daher zwingend erforderlich.

Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen aufgrund der fehlenden historischen Erkundung durchgeführt, die weder dem Bauherren noch der Baufirma eine rechtskonforme Einordnung des Abfalls erlauben. Spekulationen, kriminelle Energien und Umweltstraftatbestände sind die Folge.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über die Themen Boden, Bauschutt, Altlasten und Rückbau zu vermitteln sowie Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen aufzuzeigen. Die Fakten dienen auch zur Auffrischung der aktuellen Gesetzlichkeiten und zum Nachdenken über neue Ansätze zur besseren Planung und Umsetzung sowie zur strategischen Markteffizienz.

"

Mehr erfahren

Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 248 - 13.04.2026

Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR


Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Da die gesetzlichen Bestimmungen im  alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.

Mehr erfahren

Asbestsanierung - 248 - 13.04.2026

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519 plus Zusatztag: Gerätefachkunde


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen 
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen 
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.

Mehr erfahren