Veranstaltungskalender
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A52/30251401/15122026-1 - 15.12.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A50/50151301/15122026-1 - 15.12.2026
So gestalten Sie ein wirkungsvolles BEM - souverän, empathisch und gesetzeskonform
Inhalt
BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in
Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit
Nutzen
Im Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Zusätzlich erhalten Sie in dieser BEM-Schulung eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit Psychologinnen und Psychologen lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Diese BEM Schulung richtet sich neben Personalverantwortlichen oder Gesundheitsmanagern auch an Mitglieder des Betriebsrats , die sich im Rahmen einer fundierten Weiterbildung auf ihre Rolle im BEM-Prozess vorbereiten möchten.
Zielgruppe
Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Kennen Sie schon unsere Fortbildung? Im Seminar ?Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement? haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen BEM-Beauftragten auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A39/30353401/15122026-1 - 15.12.2026
Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4
Inhalt
Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen
Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen
Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)
Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
Überwachung von Anlagen
Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
Verkehrssicherheitspflicht
Arbeitsschutzgesetz
Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.
In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.
Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.
Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
Zielgruppe
Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister
Voraussetzungen
Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation hygienisch fachkundige Person""
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Denkmalschutz als Zuständigkeitsfeld der Umweltbaubegleitung - 248 - 15.12.2026
Eintägiges Online-Seminar zum Thema Denkmalschutz im Baugeschehen
Die Archäologie – der Endgegner im Gelände?
Kultur ist Länderhoheit: Zuständigkeiten, Gesetze und Besonderheiten in den 16 Bundesländern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone.
Denkmal-Pflichten der Vorhabenträger – und was bedeutet dies für das Projekt?
Wo Pflichten sind, ergeben sich da auch Rechte oder zusätzliche Möglichkeiten?
Ein Bauvorhaben in zuvor unberührtem Boden bringt oft denkmalschutzrechtliche Konflikte mit sich. Scheinbar unsichtbar liegen die meisten Bodendenkmale unter der Erde. Bei einer Zerstörung durch den Bau sollen alle Informationen und Funde des Denkmals archiviert werden, um sie für die spätere fachliche Auswertung und Erforschung zu erhalten. Was bedeutet das? Und wie kann der zeitliche Rahmen dafür abgeschätzt werden? Was gibt es außerdem im Umfeld von Baudenkmalen zu beachten?
Im UVPG ist das kulturelle Erbe als Schutzgut enthalten und muss folglich in der UVP berücksichtigt werden – in der Bauausführung ist oftmals eine frühe Kontaktaufnahme zu archäologischen Fachfirmen angezeigt.
Während sich für andere Schutzgüter längst Routinen in der Bearbeitung und Berücksichtigung etabliert haben, liegt der Umgang mit Boden- und Baudenkmalen für die Planenden oftmals im Dunkeln. So werden hohe Aufwände oder umgehbare Konfliktpunkte übersehen und es wird viel zu spät erkannt, wie die zeitlichen Aspekte im Bauablauf einzuflechten sind – oder es gewesen wären.
Unnötige Baustopps und Verzögerungen sind die Folge und führen zu Ärger und Verdruss beim Vorhabenträger. Werden die Denkmalbelange nicht rechtzeitig berücksichtigt und der Umgang transparent dargelegt, steht das Projekt im Fokus der zuständigen Denkmalämter und wird genauestens überwacht und mit zusätzlichen Nachweisforderungen versehen.
Die Umweltbaubegleitung ist, je nach Auftragssituation, potenziell mit dem Schutzgut kulturelles Erbe betraut. Was ergeben sich daraus für Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase? Kann jedes Bodendenkmal ausgegraben werden? Gibt es No-Goes oder absehbare sehr aufwendige Denkmalflächen? Welche Maßnahmen schützen ggf. das Denkmal und somit seine Ausgrabung?
Wie bestimme ich den zeitlichen Rahmen für die archäologischen Arbeiten und stelle eine passende Anfrage bei einer archäologischen Fachfirma? Was können nichtinvasive Voruntersuchungen leisten – und was nicht? Was können Sondageschnitte leisten?
Welche Möglichkeiten gibt es, bei Zeitdruck, Schlechtwetter oder aufwendigen Befunden eine Dokumentationsweise zu fordern, die auf dem Bau Arbeit bzw. Arbeitszeit erspart – und was bedeutet dies für die Nacharbeiten und daraus resultierenden Kosten? In welchen Fällen kann ggf. sogar bauseitig Technologie zur Unterstützung eingesetzt bzw. angeboten werden?
Die Informationen werden abgerundet mit Erfahrungen aus der Praxis, Beispielen unterschiedlichster Bau- und Denkmalsituationen, sowie dem Aufzeigen von Missverständnissen und Stolperfallen im Kontakt mit archäologischem Fachpersonal von Ämtern und Firmen.
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Fachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 248 - 15.12.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)
Schimmelpilze in Innenräumen sind nach wie vor eine unterschätzte Gefahr. Die Ursachen von Schimmelpilzschäden sind vielfältig und können z. B. von außen eintretender Feuchtigkeit (aufgrund mangelhafter Abdichtungen, Havarien), Leckagen innerhalb des Gebäudes oder Kondensationsfeuchtigkeit aufgrund ungenügender Wärmedämmung oder falscher Nutzung herrühren.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden werden häufig nur Symptome und nicht die Ursache des Schimmelpilzbefalles saniert. Überstreichen oder die Behandlung mit Chemikalien hilft nur oberflächlich. Das Grundproblem mit den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen aber bleibt erhalten.
Welche Schritte nötig sind, um Pilzbefall zu erkennen, zu bewerten und fachgerecht zu sanieren, vermittelt Ihnen dieser modular aufgebaute Lehrgang.
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Freimessen - Aktualisierung der Fachkunde - 248 - 15.12.2026
Halbtägiger Workshop zum Auffrischen des Wissens sowie Erfahrungsaustausch gem. BGR 117 - Teil 1 DGUV Grundsatz 313-002
Die Fachkundigen zum Freimessen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z. B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen genannten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.
Dabei sind beispielsweise zu berücksichtigen:
- Änderungen der betrieblichen Verhältnisse
- Änderungen des Vorschriften- und Regelwerkes
- aktuelle Produktentwicklungen
- Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 248 - 15.12.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen.
Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.
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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 248 - 15.12.2026
Eintägiges Kompaktseminar, geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung
In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.
ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ SCC 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!
Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).
Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.
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Seminar: Batterieverordnung für Maschinen und Geräte mit integrierten Batterien - 2703-WEB - 16.12.2026
Dieses 1-tägige Seminar vermittelt die zentralen Anforderungen der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und deren praxisnahe Umsetzung – für alle Hersteller, die Batterien oder Akkus in ihre Produkte integrieren.
Dieses 1-tägige Seminar vermittelt die zentralen Anforderungen der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und deren praxisnahe Umsetzung – für alle Hersteller, die Batterien oder Akkus in ihre Produkte integrieren.
Batterien und Akkumulatoren sind heute in vielen Maschinen und Baugruppen integriert – etwa in mobilen Antrieben, Pufferstromversorgungen, Sensoren und Fernbedienungen. Mit der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 unterliegen diese Komponenten neuen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Sicherheit, Leistungsdaten und Kennzeichnung.
Für Maschinenhersteller gilt: Sobald eine Maschine eine Batterie enthält oder batteriebasierte Module nutzt, entstehen Pflichten wie CE‑Kennzeichnung der Batterie, eine erweiterte technische Dokumentation, Vorgaben zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit sowie Anforderungen an Rücknahme und End‑of‑Life‑Management – auch dann, wenn der Maschinenhersteller die Batterie nicht selbst herstellt, sondern lediglich in sein Produkt integriert.
Seminarprogramm
Batterieregulierungen verstehen
- Die BattVO im Überblick – Compliance 360° entlang des Produktlebenszyklus
- Warum die BattVO für Sie relevant ist – auch wenn Sie selbst gar keine Batterien produzieren
- Warum es neben der BattVO noch weiterhin nationale Batteriegesetze gibt
- Batterie ist nicht gleich Batterie – welche Anforderungen für welche Batteriearten gelten
- Wie die Einhaltung der BattVO überwacht und kontrolliert wird
Produkt-Compliance – Wer trägt welche Verantwortung?
- Was Sie heute und künftig beim Zukauf von Batterien beachten sollten
- Welche Verantwortung Sie als Geräte- und Maschinenhersteller für Batterien in Ihren Produkten tragen
- Wann wird die Batterie zum Maschinenbestandteil?
- Entfernbarkeit und Austauschbarkeit – was bereits im Produktdesign berücksichtigt werden muss
- Wann Hersteller eine eigene CE‑Konformitätsbewertung für Batterien durchführen müssen – und unter welchen Bedingungen die CE‑Bewertung des Lieferanten ausreicht
- Welche Dokumente müssen für Batterien aus der Lieferkette angefordert werden
- Welche Inhalte in die technische Dokumentation gehören – und wer sie erstellen muss
- Digitaler Produktpass für Batterien: Wann er erforderlich ist und welche Informationen für wen bereitzustellen sind
- Bereit für die Zukunft? – CO2-Fußabdruck für Batterien sowie für batteriebasierte Geräte und Maschinen
Erweiterte Herstellerverantwortung – Batterie-Compliance bis zum Ende gedacht
- Das Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (kurz: EPR) als Marktzutrittsanforderung
- Wann sie als „Hersteller“ der Batterie registrierungspflichtig werden - auch ohne eigene Produktion
- Wann Sie zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet sind – und welche Rolle die PRO (Producer Responsibility Organization) spielt
- EPR-Compliance für Batterien – Schritt für Schritt erklärt
- Wie Sie effizientes EPR-Datenmanagement betreiben – bei 27 nationalen Einzelanforderungen in der EU
- Was Sie bei der Beschaffung der Batterie beachten sollten, um spätere Entsorgungskosten zu reduzieren
- Welche Informationen zur Batterieentsorgung in Bedienungsanleitungen von Geräten und Maschinen enthalten sein müssen
- Welche Angaben auf Rechnungen und Lieferscheinen verpflichtend sind – und was Sie nicht ausweisen dürfen!
Abgrenzung: Dieses Seminar umfasst kein Gefahrstoffmanagement und keine Aspekte des Gefahrguttransports.
Speziell geeignet für
- Geräte-, Maschinen-, und Anlagenhersteller
- Konstruktion, Elektroplanung und technische Dokumentation
- Technischer Vertrieb und Produktmanagement
- Einkauf und Beschaffung
- Qualitätsmanagement und Umweltmanagement
- Abfallmanagement
- Produktsicherheit (CE-Beauftragte, Compliance Manager)
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Prokurist - EX/A45/10101401/16122026-1 - 16.12.2026
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN ISO 12100 - EX/A41/30401501/16122026-1 - 16.12.2026
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Forderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100
Vorgehen bei der Risikobeurteilung
Welche Elemente beeinflussen das Risiko?
Feststellen von Gefahren, Einschätzen von Risiken und Bewertung
Zusammenhang zwischen Risiko, Sicherheit, Gefahr, Grenzrisiko
Akzeptables Risiko, Restrisiko, Risikominderung
Gefährdungen und unterschiedliche Risiken an einer Maschine, abhängig von Umgebung und Arbeitsprozess/Arbeitsweise
Beurteilen der Sicherheit einer Maschine mit vielen unterschiedlichen Risiken
Schritte der Risikobeurteilung an Beispielen konkreter Maschinen
Lösungen zur Risikominderung
Vorschläge zur Dokumentation der Ergebnisse
Alternativer Prozess der Risikominderung/Risikobeurteilung am Beispiel von mehreren Gefährdungen oder Gefährdungssituationen einer Maschine
Grundlagen zu Auswahl und Ausführung von Schutzmaßnahmen
Normgerechte Schutzmaßnahmen
Einfache Verfahren, mit denen man das Risiko zahlenmäßig klassifizieren kann
Nutzen
Seminar im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 an eine Risikobeurteilung rechtskonform und effizient umsetzen können. So beugen Sie rechtlichen Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick zur Bewertung von Risiken und zu den Grundsätzen der Risikominderung. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung wissen Sie, wie Sie den Prozess der Risikobeurteilung entsprechend dokumentieren. Außerdem erhalten Sie von unseren Referenten wertvolle Tipps zur Kommunikation mit den zuständigen Überwachungsbehörden.
Die meisten EU-Richtlinien fordern im Zuge der Konformitätsbewertung eine spezielle Beurteilung der vom Produkt ausgehenden Gefahren, die sogenannte Risikobeurteilung. Gesetzlich ist diese Forderung im Produktsicherheitsgesetz und in den EU-Richtlinien umgesetzt. In der Pflicht sind Sie als Hersteller, als Betreiber selbst gebauter Produkte und als Importeur im Maschinen- und Anlagenbau und der industriellen Produktion.
Sobald Sie Komponenten für den Verkauf beziehungsweise die Eigennutzung zusammenbauen, Maschinen wesentlich verändern oder importieren, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Sie tragen alle Haftungsrisiken. Im äußersten Fall greifen die Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Fall von Unfällen können Sie mit einer sorgfältig erstellten Risikobeurteilung nachweisen, dass Sie für die Maschine oder die Anlage ein hohes Schutzniveau erreicht und Risiken hinreichend gemindert haben.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Hersteller- und Betreiberfirmen, die für die Erstellung der Risikobeurteilung zuständig sind bzw. daran mitwirken; Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen der Entwicklung und Konstruktion
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung: Integriertes Managementsystem (IMS) - EX/A52/20152808/16122026-1 - 16.12.2026
Managementsystemnormen auf Basis der High Level Structure (HLS)
Inhalt
Managementsystemnormen - Intention, Bedeutung und Verbreitung
- Überblick über die unterschiedlichen Managementsystemnormen und deren struktureller Aufbau (HLS)
- Bedeutung für den Unternehmenserfolg im nationalen und internationalen Kontext
- Hintergründe und Motivationsstrategien
Synergetische Betrachtung relevanter Aspekte
- Kontext und Stakeholder-Orientierung
- Leitbild und Politik, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Risiken und Chancen
- Ziele und Programme
- interne Audits und Managementreview
- KVP, Management von Nichtkonformitäten
Ergänzend zu den integrativen Themen werden die Schwerpunkte und spezifischen Besonderheiten der einzelnen Normen kurz dargestellt.
Nutzen
Sie gewinnen einen pragmatischen Gesamtüberblick und können Synergien einschätzen sowie notwendige Differenzierungen erkennen. Wir erläutern Ihnen die Besonderheiten der einzelnen Managementsystemnormen und zeigen Ihnen Potenziale zur Effizienzverbesserung der bereits etablierten Managementsysteme auf. Sie lernen, wie Audits perspektivisch ganzheitlich betrachtet und Erfolgsfaktoren der einzelnen Normen in den Audits abgebildet werden.
Nach dem Besuch unserer IMS-Schulung sind Sie in der Lage, Normen übergreifende Im nationalen und internationalen Kontext gewinnen integrative Managementsysteme zunehmend an Bedeutung und sichern langfristig die wettbewerbsfähig.
Integrierte Managementsysteme (IMS) bündeln verschiedene Standards wie ISO-Normen in einem ganzheitlichen System. Das reduziert Doppelarbeit, spart Ressourcen und steigert die Effizienz. In unserer IMS-Schulung erfahren Sie, wie Sie Arbeitssicherheit, Qualitäts-, Energie- und Umweltschutz optimal verbinden. Existieren Managementsysteme unterschiedlicher Ausrichtung nebeneinander, verursachen Sie parallele Dokumentation, mehrfach Auditierungen und andere doppelte Arbeit. Das führt zu höheren personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwendungen.
ISO-Managementsysteme wie Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement (ISO 14001), Arbeitsschutzmanagement (ISO 45001) und Energiemanagement (ISO 50001) basieren alle auf der High Level Structure (HLS). Dabei handelt es sich um eine Grundstruktur, die Ihnen mit identischen Anforderungen und Textbausteinen sowie einheitlichen Begriffen und Definitionen die Arbeit erleichtert. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten führen mit Ihnen eine synergetische Betrachtung relevanter Aspekte wie Stakeholder-Orientierung, Managementreview, Risiken und Chancen durch. Im weiteren Verlauf der Schulung erläutern wir Ihnen die Besonderheiten der einzelnen Managementsystemnormen und zeigen Ihnen Potenziale zur Effizienzverbesserung der bereits etablierten Managementsysteme auf.
Zielgruppe
Führungskräfte, die sich einen Überblick über relevante Managementsystemnormen verschaffen wollen, sowie Managementsystembeauftragte, die im Unternehmen ein integriertes Managementsystem aufbauen oder optimieren möchten
Voraussetzungen
Kenntnisse der grundlegenden Anforderungen der High Level Structure werden vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Das Seminar erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.
Nutzen Sie das Seminar: Einführung eines integrierten Managementsystems (IMS) zur Vervollständigung Ihrer Managementkompetenzen.
Technische Voraussetzungen:
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötig"
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