Veranstaltungskalender

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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 248 - 14.12.2026

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Gefahrstoffbeauftragter - 248 - 14.12.2026

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.

Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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Fortbildung im Brandschutz - 248 - 14.12.2026

Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.


Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. „Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“

Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.

Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.

Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.

Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:

  • Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
  • Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
  • Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
  • Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
  • Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
  • Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund

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WEBINAR: Material Compliance im Geräte- und Maschinenbau - 2489-WEB - 15.12.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.


Als Hersteller von Geräten und Maschinen oder als Zulieferer in die entsprechende Industrie verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zu den Regelwerken und den umweltrelevanten Aspekten, die das Inverkehrbringen des Produktes sowie dessen Herstellung betreffen.

Klar strukturiert, praxisnah und kompakt erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen – speziell mit  Fokus auf die Anforderungen für den Geräte-, Anlagen- und Maschinenbau.

Folgende Regelwerke werden thematisiert:

  • REACH Verordnung (EU) 1907/2006
  • RoHS Richtlinie 2011/65/EU
  • Abfallrahmenrichtlinie (WFD) 2008/98/EG
  • POP-Verordnung (EU) 2019/1021
  • WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
  • BattVO (EU) 2023/1542
  • (Entwurf der) EU-Verpackungsverordnung - PPWR

Seminarprogramm

Die Herausforderungen in der Material Compliance

  • Material Compliance ist Voraussetzung für den Marktzutritt – lassen Sie sich nicht aussperren!
  • Warum es immer mehr Anforderungen gibt – und das weltweit
  • Als produzierendes Unternehmen sind Sie Teil der Lieferkette – wann und wie müssen Auskünfte gegeben werden?
  • Der größte Aufwand steckt oft in den Dokumentations- und Berichtspflichten
  • Wie Sie herausfinden von welchen Regelwerken Sie betroffen sind

Anforderungen an verwendete Stoffe & Material: REACH, RoHS, SCIP und POP

  • Warum eine Maschine in den Anwendungsbereich der RoHS fallen kann
  • Wann gilt die Auskunftspflicht gegenüber Abnehmern gemäß REACH und was muss der Kunde wissen?
  • Wann Sie als Hersteller die Pflicht haben Ihr Produkt in der SCIP-Datenbank zu notifizieren
  • Wie sie die richtigen Datenquellen für Material Compliance erschließen
  • Wie integriere ich das Thema Material Compliance und Aspekte der Nachhaltigkeit in meine Lieferkette?

Anforderung an Design: BattVO, PPWR und WEEE

  • Kein Batteriehersteller und dennoch in der Pflicht?! – die neue BattVO und Material Compliance
  • Das kommt auf Sie künftig zu in Sachen Produktverpackung
  • Mehr als eine Registrierung „für die Tonne“ – die WEEE-Registrierungsnummer
  • Wie Sie Einfluss auf die Höhe ihrer Entsorgungsgebühren nehmen können – schon in der Entwicklung
  • Welche Umwelt-Kennzeichnungen müssen auf das Produkt und/oder die Verpackung?

Abgrenzung: Dieses Seminar umfasst kein Gefahrstoffmanagement, keine Belange der Arbeitssicherheit oder Compliance Themen wie Korruption, Steuer, Zoll oder UN Charta.

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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 2 - EX/A52/10101102/15122026-1 - 15.12.2026

BWL und Controlling für GmbH-Geschäftsführer


Inhalt

Grundlagen wirtschaftlichen Handelns
- Erfolgsfaktoren
- Ökonomisches Prinzip
- Unternehmen im Wirtschaftskreislauf
- Ökonomische Grundbegriffe

Betriebswirtschaftliche Instrumente
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Jahresabschluss (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unternehmenssteuern
- Unternehmensfinanzierung
- Rating und Bankenkommunikation

Unternehmensstrategie
- Unternehmensleitbild und Ziele
- Unternehmen im Wettbewerb
- Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT)
- Geschäftsmodell

Unternehmensplanung
- Grundlagen des Businessplans
- Planungsgrundsätze
- Integrierte Unternehmensplanung (Ertrag, Liquidität und Vermögen)

Unternehmenssteuerung/Controlling
- Internes und externes Berichtswesen
- Soll-Ist-Vergleiche
- Kennzahlen
- Kostenrechnung und Kalkulation

Unternehmensführung in der Praxis - Zusammenfassung und Ausblick

Exkurse
- Liquiditätssteuerung: Forderungsmanagement
- Risikomanagement
- Unternehmensbewertung
- Das Unternehmen in der Krise

Nutzen

Der zweite Teil der GmbH-Geschäftsführer-Ausbildung widmet sich dem Themenbereich Betriebswirtschaft und Controlling. Denn zu den GmbH-Geschäftsführer-Aufgaben gehört BWL zwangsläufig dazu. Nur ein fundiertes Wissen über Zusammenhänge des betrieblichen Rechnungswesens, der Unternehmenssteuerung sowie der richtigen Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente hilft Ihnen dabei, als GmbH-Geschäftsführerin bzw. -Geschäftsführer Erfolg versprechende Entscheidungen zu treffen.

Unsere hoch qualifizierten Referentinnen und Referenten erklären Ihnen systematisch die Relevanz der Betriebswirtschaft für eine GmbH. Lernen Sie, wie Sie mithilfe von Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Planrechnungen Einblicke in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Ihres Unternehmens gewinnen. Erlangen Sie die nötige Sicherheit in der Beurteilung und Steuerung durch betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche.

Erfahren Sie in dieser Fortbildung für die Geschäftsführung das Wichtigste zu Unternehmenssteuern und Betriebsprüfung. Mit diesen Kenntnissen in BWL und Controlling für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen steuern und überwachen Sie sicher Ihr Unternehmen im herausfordernden Betriebsalltag. Steuerung und Controlling zählen zu den wichtigsten GmbH-Geschäftsführer-Aufgaben, wobei das Verstehen von betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanzen für die Unternehmensführung heute unerlässlich ist.

Zielgruppe

Geschäftsführer in GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH sowie in Konzern- und Konzerntochtergesellschaften, stellvertretende Geschäftsführer und angehende Geschäftsführer, Unternehmensnachfolger, MBI- und MBO-Kandidaten

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

18;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Online-Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die

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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A53/40151102/15122026-1 - 15.12.2026

Querschnittstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz


Inhalt

Lastganganalyse

Beleuchtung
- Technische Grundlagen
- Einführung in verschiedene Beleuchtungstechnologien
- Bewertung von Beleuchtungsinstallationen
- Effizienzanalyse im Bereich Beleuchtung
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Elektrische Antriebe
- Einführung in den Aufbau von Motoren
- Gegenüberstellung der verschiedenen Antriebstechnologien
- Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Antriebsregelung
- Effizienzanalyse bei Antrieben, Regelungen und Übersetzungen
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Druckluft
- Technische Grundlagen
- Einführung in die Kompressortechnologien
- Abwärmenutzung in Kompressorstationen
- Bewertung der Erzeugung, Verteilung und Verwendung
- Effizienzanalyse im Bereich Druckluft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Kältetechnik
- Einführung in den Aufbau von Kälteanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Kälteanlagen
- Regelung von Kälteanlagen
- Effizienzanalyse bei der Erzeugung, der Verteilung und dem Verbrauch von Kälte
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Messdatenerfassung/Monitoring
- Vorteile von Energiemonitoring
- Einführung in den Aufbau eines automatisierten Systems
- Überblick möglicher Messstellen und Übertragungstechnik
- Kosten pro Messstelle
- Anforderungen an ein Monitoringsystem
- Umsetzung, Einführung des Systems

Energiedatenauswertung und Kennzahlen
- Energiedatenmanagement
- Messen und verifizieren
- Datenerfassung
- Energieleistungskennzahlen

Klima- und Lüftungstechnik
- Einführung in den Aufbau von Klima- und Lüftungsanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: ASR, GEG, ISO 14644-1, DIN V 18599
- Regelung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Effizienzanalyse bei der Konditionierung von Luft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wärmetechnik
- Technische Grundlagen von Wärmeverbundsystemen
- Erzeugung und Verteilung von Fluid und Dampf
- Einsatzgebiete unterschiedlicher Wärmeniveaus
- Wärmequellen- und Wärmesenkenanalyse
- Effizienzanalyse bei Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Klimaneutralität

Nutzen

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) erfahren Sie, wie Sie energetische Aspekte bei dem Einsatz von Technologien beurteilen. Dazu gehören Technologien wie Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik, Beleuchtungssysteme, Drucklufterzeugung und Verwendung etc. Außerdem lernen Sie, Energieeffizienzkriterien für den gesamten Zyklus von Vorhaben - von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung und Betrieb - zu definieren: Sie lernen, Maßnahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und die Effizienz von Anlagen zu analysieren. Der zweite Teil baut auf den Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 auf und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) nach dem Besuch beider Teile mit einer Zertifkatsprüfung abzuschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditier"

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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2 - EX/A30/20101152/15122026-1 - 15.12.2026

Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken


Inhalt

Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung

Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA

Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming

Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung

Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache

Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht

Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik

Moderation und Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin

Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten

Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht

Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik

Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket

Überblick über
- branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration

Neu: Einführung in die KI-Nutzung im Qualitätsmanagement und Vorstellung von KI-Tools

Nutzen

Komplettieren Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem zweiten Schritt: Qualitätsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - bewerten und verbessern.
In diesem Teil Ihrer Ausbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere wichtige Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.

Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen den richtigen Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen aus normativer Sicht vor.

Unterstützt durch unsere Expertinnen und Experten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.

Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken, wie Mindmapping, unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.

Neben der theoretischen Wissensvermittlung in unserer Qualitätsbeauftragten-Weiterbildung unterstützen systematisch dur

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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/15122026-1 - 15.12.2026

Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten


Inhalt

Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.

Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.

Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.

Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

09:00 - 11:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

85 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

16.15 EUR

Bruttopreis

101.15 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Inf"

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A36/40401201/15122026-1 - 15.12.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen

HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Rohrleitungen
- Anforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.

In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A52/30351301/15122026-1 - 15.12.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen - EX/A41/30401401/15122026-1 - 15.12.2026

Anforderungen aus der BetrSichV und der MRL/der MVO


Inhalt

Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung

Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung

Definition ?wesentliche Veränderungen?

Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie

Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren

Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine

Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine

Technische Dokumentation von Maschinen

Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten

Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme

Nutzen

So gelingt Ihnen der rechtssichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars lernen Sie die Bedeutung wichtiger Begrifflichkeiten kennen und erhalten Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie ?Wann ist eine Veränderung wesentlich?? und ?Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)/die Maschinenprodukteverordnung (MVO)??.

Wesentliche Veränderungen von Maschinen und Anlagen sind gängige Praxis. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Mit unserem Seminar sind Sie bestens auf den rechtssicheren Umbau vorbereitet. Im Seminar werden Ihnen die Hersteller- und Betreiberpflichten aufgezeigt, die bei einem rechtssicheren Umbau von Maschinen und Anlagen auf Sie zukommen. Sie lernen die wesentlichen Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennen, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen und Anlagen nach einem Umbau den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und der Nachweis der Maschinensicherheit vorgeschrieben. Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen deshalb die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung und geben wertvolle Tipps für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Werden wesentliche Veränderungen an Maschinen und Anlagen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der MRL/der MVO zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der MRL/der MVO in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Nach einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen muss zudem eine sicherheitstechnische Abnahme vor Inbetriebnahme erfolgen. Teil davon ist auch der Probebetrieb. Im Seminar lernen Sie, welche Schritte Sie durchführen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen und Anlagen den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.

Unsere Referentinnen und Referenten sind erfahrene Experten auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Arbeitsschutzes. Sie verfügen über umfangreiches Wissen und Praxiserfahrung und werden Ihnen wertvolle Tipps und Best Practices vermitteln.

Nehmen Sie an unserem Seminar teil und profitieren Sie von einem fundierten Wissen, das Sie unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen können. Erwerben Sie die notwendigen Fähigkeiten, um den Umbau von Maschinen und Anlagen rechtskonform umzusetzen.

Zielgruppe

Technische Leiter, Betriebsleiter, Produktionsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A36/40401301/15122026-1 - 15.12.2026


Inhalt

Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen

Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)

Asphalt

Fugenabdichtungen

Beschichtungen

Kunststoffbahnen/-platten


Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.

Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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