Veranstaltungskalender
VOB/B - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - 354 - 05.12.2024
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Seit Oktober 2019 gibt es die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die den Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen setzt.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, in Bauverträgen mit ihren Auftragnehmern die Geltung der VOB/B zu vereinbaren. Aber auch in Bauverträgen privater Auftraggeber vereinbaren die Vertragsparteien - ohne dazu verpflichtet zu sein - häufig die Geltung der VOB/B.
Die Anforderungen des Bauvertragsrechts sind komplex und das Regelwerk der VOB/B ist vielschichtig.
Um Fehler, vertragsrechtliche Streitigkeiten bzw. nachteilige Vertragsgestaltungen zu vermeiden, ist die vertiefte Kenntnis der VOB/B sowie der darin statuierten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Aufgaben- und Pflichtenkreise sowohl für Auftraggeber als auch für Bauausführende unerlässlich.
Nur so lassen sich im Falle von Bauverzögerungen, -mängeln, -behinderungen, Nachträgen usw. die richtigen Vorgehensweisen ableiten und unnötige Konfliktsituationen vermeiden. Dies wird anhand praktischer Beispiele aufgezeigt.
Die Teilnehmer erlangen fundiertes Praxiswissen für die rechtssichere Anwendung der VOB/B anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit dem Referenten. Sie werden für die aus dem Regelwerk der VOB/B resultierenden Rechte und Pflichten sensibilisiert und können anhand von praktischen Beispielen ein Gespür für Gestaltungs- und Handlungsoptionen entwickeln.
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - 06.12.2024
Gemäß VDE 0701 und 0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV
Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms
Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
Aktuelle Grenzwerte der DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen
Messpraktikum
Nutzen
Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur Befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
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Qualitätsauditor (TÜV) -Prüfung- - 06.12.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
Nutzen
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge:
Qualitätsbeauftragter (TÜV), Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat Qualitätsbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen sowie einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 20 Multiple Choice Fragen und zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zu einer Audit- und einer Gesprächssituation vor.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
Die Normen der Reihe DIN EN ISO 9000ff.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Bei einer Wiederholung muss nur der Teil (schriftlich, mündlich) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde. Eine Wiederholung ist ohne weitere Schulung maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - 06.12.2024
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens empfohlen. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
450 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
85.5 EUR
Bruttopreis
535.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Britta Vogelsang
0421 22318-14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktuelle Rechte und Pflichten für Geschäftsführer - GmbH-Seminar - 06.12.2024
Update zur Rechtsprechung und Gesetzgebung für GmbH-Geschäftsführer
Inhalt
Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert und stammen aus folgenden Themengebieten:
Pflichten der Geschäftsführung in der GmbH, GmbH & Co. KG und im Konzern
Gesetzgebung für Unternehmen in Deutschland und auf EU-Ebene
Gesellschaftsrechtliche, handelsrechtliche, arbeitsrechtliche und Compliance relevante Entwicklung im Pflichtenumfeld der Geschäftsleitung und mit Einfluss auf die Unternehmensorganisation
Rechtssicherer Umgang mit weiteren Geschäftsführer:innen, Gesellschafter:innen, Beirat und Aufsichtsrat
Verantwortung und Haftung von Geschäftsführer:innen
Gestaltungsmöglichkeiten von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
Entwicklungen und Trends zu relevanten Versicherungen, z. B. D&O-Versicherung, Spezial-Straf-Rechtsschutz
Nutzen
In diesem Online-Seminar über Rechte und Pflichten für GmbH-Geschäftsführer und -Geschäftsführerinnen bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Wir informieren Sie über bevorstehende rechtliche und behördliche Entwicklungen in Deutschland und auf EU-Ebene rund um das Amt eines GmbH-Geschäftsführers bzw. einer GmbH-Geschäftsführerin und im Bereich der Unternehmensführung.
Damit wird die Geschäftsführung in die Lage versetzt, die ihr obliegenden gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und den Anforderungen der Gesellschafter gerecht zu werden. Insbesondere im Hinblick auf die Legalitätspflicht eines Geschäftsführers bzw. einer Geschäftsführerin, aber auch darauf, eine rechtskonforme Aufbau- und Ablauforganisation sowie die damit verbundenen Überwachungspflichten herzustellen und zu erhalten.
Unser Webinar hilft Ihnen, die gesetzlichen und behördlichen Pflichten für die GmbH zu erfüllen. Vermeiden Sie mit diesem Wissen Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen einer GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH und im Konzern, Führungskräfte im Organisationsumfeld der Geschäftsleitung, Mitglieder der Geschäftsleitung, stellvertretende Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, Prokuristen
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung gibt es keine Voraussetzungen.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0;"
Optimieren Sie das wirtschaftliche Potential Ihres Unternehmens mit unserem Seminar ?GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 2 - BWL und Controlling für GmbH-Geschäftsführer"" und erfahren Sie das Wichtigste zu Unternehmenssteuern und Betriebsprüfung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
440 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
83.6 EUR
Bruttopreis
523.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - 06.12.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - 06.12.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prüfmittelbeauftragter (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Augaben gestellt.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prüfmittelbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
10:00 - 11:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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WEB-Seminar: Was Geschäftsführer und Führungskräfte über die CE-Kennzeichnung wissen sollten - 2437-WEB - 06.12.2024
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
In diesem kompakten WEB-Seminar erhalten die Teilnehmer in nur zwei Stunden Antworten auf wichtige organisatorische und juristische Fragen zur CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus wird im Webinar dargestellt, mit welchen einfachen Maßnahmen jegliche Form von Bürokratismus verhindert werden kann. Antworten zu wichtigen haftungsrechtlichen Fragen und Tipps zur perfekten CE-Organisation runden das Thema ab.
Seminarprogramm
Die wichtigsten organisatorischen und juristischen Fragen zu CE
- Wer ist "Hersteller" von Maschinen, Anlagen oder elektrischen Geräten? Welche Pflichten sind damit verbunden?
- Welche Pflichten haben Geschäftsführer? Was die Unterschrift unter die Konformitätserklärung bedeutet.
Wichtige haftungsrechtliche Fragen
- Welche haftungsrechtlichen Aspekte bestehen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Welche "Angriffsrichtungen" existieren?
- Wie Sie Ihr Unternehmen, sich und Ihre Mitarbeiter vor Haftungen schützen.
- Worauf Vorgesetzte beim Delegieren von Aufgaben im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung achten sollten.
- Achtung vor Versäumnissen bei den Organisationspflichten!
Tipps zur optimalen CE-Organisation - Bürokratismus vermeiden!
- Wie durch proaktives CE-Management Kosten gespart werden.
- Der Prozess der Risikobeurteilung - Welche Voraussetzungen für ein effizientes sicherheitstechnnisches Engineering existieren sollten.
- Lohnt sich der Einsatz eines CE-Koordinators / CE-Beauftragten? Welche Aufgaben er übernehmen kann und wofür er die Verantwortung nicht übernehmen sollte!
- Kritische Erfolgsfaktoren zur effizienten CE-Umsetzung
- Diskussion individueller Fragen
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Altlasten für Einsteiger - 517 - 06.12.2024
Eintägiges Online-Live-Seminar zur Einführung in die Systematik der Altlastenbearbeitung
Eintägiges Online-Live-Seminar zur Einführung in die Systematik der Altlastenbearbeitung
Der Begriff Altlast bezeichnet im Umweltschutz und der Raumplanung einen abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche, der infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens (Bodenkontamination) oder des Grundwassers (Grundwasserverschmutzung) aufweist.
Als Beispiele gelten stillgelegte Müllkippen, Halden mit Produktionsrückständen, alte Ablagerungen, Aufschüttungen oder Auffüllungen, die eine Gefahr für Umwelt und Grundwasser darstellen.
Aktuelle Pressemeldung vom 5. Juni 2021:
"Im Juli 2021 startet der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim die letzte Phase der Bodensanierung südlich des Werksgeländes. Das Unternehmen hat für die Beseitigung von Altlasten insgesamt rund 100 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet, aus denen diese Maßnahmen finanziert werden.
Seit 2013 treibt das Unternehmen das Projekt in dem Geländestreifen mit großem Aufwand voran. In dem Bereich befanden sich früher Sand-, Kies- und Tongruben aus dem 19. Jahrhundert, die Boehringer 1917 erwarb und in den folgenden Jahrzehnten, vor allem in den 50er und 60er Jahren, zur Ablagerung von Produktionsrückständen nutzte.
Die Sanierungsarbeiten sollen Ende 2022 abgeschlossen sein, sodass zu Jahresbeginn 2023 die Renaturierung eingeleitet werden kann."
ALTLASTEN – Deutschland hat seit 1999 ein Bodenschutzrecht, das für die Altlastenbearbeitung praxistaugliche rechtliche und fachtechnische Instrumente zur Verfügung stellt. Aber es gibt noch viel zu tun!
Das eintägige Einsteigerseminar gibt einen allgemeinen Überblick über die Systematik und die Arbeitsschritte in der Altlastenbearbeitung . Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen , Definitionen und Begriffen in der Altlastenproblematik wird ein allgemeiner Überblick über die Entstehung und Auswirkungen , sowie die Erkundung, Bewertung, Sanierung und Nachsorge gegeben.
Dieser Übersichtskurs soll das Verständnis für die Systematik der Bearbeitung, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Behörden und Beteiligten fördern und „Nichtfachleuten“, die mit einer Altlastenproblematik konfrontiert sind, eine Hilfestellung geben, welche weiteren Schritte notwendig sind und wer zu informieren und einzubinden ist.
Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf das Seminar „Sachverständiger für Altlasten“, viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten“, das jeweils in der Woche nach dem Einsteigerseminar stattfindet.
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Praktische Sortierübungen nach der TRGS 520/GGAV Ausnahme 20 - 459 - 06.12.2024
Praktische Übungen zum Umgang mit Sonderabfällen als Fortbildung für TRGS 520 zugelassen
Praktische Übungen zum Umgang mit Sonderabfällen als Fortbildung für TRGS 520 zugelassen
Auf vielfachen Wunsch hin haben wir einen praktischen Kurs ins Leben gerufen, der den Teilnehmern in kleinen Gruppen die Probleme der Sortierung und deren Lösungen aufzeigen wird.
Die Teilnehmer werden in Gruppen Lösungen für Sortierbeispiele erst theoretisch und dann praktisch erarbeiten. In dem praktischen Teil wird mit kleinen Versuchen das Gefahrenpotentenzial einzelner Abfallgruppen aufgezeigt und erläutert. Immer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und vor dem Hintergrund der TRGS 520 Sortierung.
Der Teilnehmer bekommt durch praktische Übungen gezeigt, wie die Abfälle zu sortieren sind und wie der Alltag der Sortierung, insbesondere der Umgang mit fragwürdigen und unbekannten Stoffen, sicher zu bewältigen ist.
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VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - 364 - 06.12.2024
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV der VOB/C) auch als Bestandteil des Vertrages.
Trotz dieser Konsequenz bei Anwendung der VOB/B, welche für öffentliche Auftraggeber verpflichtend ist, sind Regelungsinhalt und -systematik der VOB/C in der allgemeinen Praxis häufig nicht geläufig oder fehlinterpretiert.
Die vertragsrechtliche Relevanz der VOB/C ist oft nicht bekannt. Dies hat zur Folge, dass auch die darin enthaltenen Beurteilungsmaßstäbe und Lösungsmechanismen im Fall von Baustörungen und Baustreitigkeiten nicht oder nicht richtig herangezogen werden. Darüber hinaus enthält die VOB/C auch Anforderungen an das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen sowie an die Einordnung von Nebenleistungen und besonderen Leistungen, deren Kenntnis hilft, Unklarheiten und Konfliktpotential bei der Bau-Soll-Bestimmung zu minimieren.
Die Teilnehmer erhalten fundierte Kenntnisse zum Anwendungsbereich, Regelungsgehalt und zur Systematik der VOB/C. Sie werden für hieraus resultierende vertragliche Rechte und Pflichten sensibilisiert und können diesbezügliche Anwendungs- und Rechtsunsicherheiten abbauen.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
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Windenergie und Artenschutz - 540 - 06.12.2024
Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG). Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG). Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Gravierende Änderungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten sollen zur Beschleunigung des Baus und Betriebs der Anlagen führen. Mit der Änderung des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist die EU-Notfallverordnung umgesetzt worden: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtlichen Fachbeiträge bei Planungen in Windenergiegebieten. Artenschutzrechtliche Bestandserfassungen entfallen, es soll auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Die Planungen außerhalb von Windenergiegebieten unterliegt den Neuregelungen der §§ 45b-d Bundesnaturschutzgesetz. Hieraus ergeben sich viele Fragen für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Vorhabenträger, Planungsbüros und Kommunen:
- Wann liegt ein Windenergiegebiet vor?
- Was bedeutet „vorhandene Daten“?
- Ab wann gilt welche Regelung?
- Wie sieht es mit der Anwendung der Regelungen auf Bestandsanlagen aus?
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden?
- Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?
In dem Seminar werden die in der Praxis entstehenden Fragen besprochen, der aktuelle Stand der Behördenpraxis diskutiert und aktuelle Rechtsprechung referiert.
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022, welche am 01.02.2023 in Kraft trat, werden ...
- bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land sowie
- artenschutzbezogener Erleichterungen betr. Repowering von Windenergieanlagen an Land, - Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz unter finanzieller Beteiligung von Anlagenbetreibern,
- Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau
eingeführt.
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