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Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis - 398 - 04.12.2024

Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)


Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer

Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)

Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen  "Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)

Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.

Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.

Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.

Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)

Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.

Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.

Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:

  • der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
  • Vorsorge- und Sanierungspflichten
  • Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
  • Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden

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Evakuierungs- und Räumungskonzepte - 418 - 04.12.2024

A K T U E L L  -  Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur Planung und Durchführung von Räumungen/Evakuierungen in Gebäuden


Berichte der Feuerwehren über Brandereignisse zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf.

Das gilt insbesondere für Objekte mit Publikumsverkehr, Kindern, Kranken oder Behinderten, und ganz besonders für Einrichtungen, in denen sich viele Menschen aufhalten, z. B. Verkaufsstätten. Grund hierfür ist die meist völlig unzureichende Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen auf den Ernstfall.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Nach der Versammlungsstättenverordnung und zum Beispiel auch nach der Verkaufsstättenverordnung ist der Betreiber der Verkaufsstätte oder Versammlungsstätte in der Fürsorgepflicht, brandschutztechnisches Hilfspersonal auszubilden.

Um auf den Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in diesem Seminar, was Sie beachten müssen, damit eine Evakuierung und Räumung erfolgreich durchgeführt werden kann: von den rechtlichen Grundlagen über Flucht- und Rettungspläne und die Organisation der Ersten Hilfe bis hin zu Evakuierungsübungen.

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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - 05.12.2024

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500)
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)

Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.

Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

730 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

138.7 EUR

Bruttopreis

868.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sicherheitsbeauftragter - 05.12.2024

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Britta Vogelsang
0421 22318-14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen - 05.12.2024


Inhalt

Technischer Aufbau

Rechtliche und technische Grundlagen

Anforderungen an Behälter

Anforderungen an Rohrleitungen

Anforderungen an die Rückhaltung

Anforderungen an Siloflächen

Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen

Nutzen

In unserem Fachkurs im Bereich Wasserhaushaltsgesetz werden Sie soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Unsere Referenten informieren Sie über die derzeit geltenden wasserrechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus vermitteln sie Ihnen praxisnah die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.

Sie erhalten umfassende Kenntnisse über den technischen Aufbau und technische Grundlagen der Anlagen. Auch rechtliche Grundlagen werden ausführlich besprochen. Unsere Referenten informieren Sie über die Anforderungen an Behälter, Rohrleitungen, die Rückhaltung und an Siloflächen. Das Thema Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen rundet das Seminar ab.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar erhalten Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Biogas- bzw. JGS-Anlagen durchführen, aber auch an Betreiber solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fortbildung: die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 05.12.2024

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Eva Milenkovic
0201 31955-20
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - 05.12.2024

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar - 05.12.2024

TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Prozessqualität


Inhalt

Übersicht der Änderungen und Neuerungen im VDA Band 6.3: 4. überarbeitete Auflage Januar 2023

VDA 6.3 Update - Ziele der Neuauflage des VDA 6.3 Bands

Darstellung der entfernten Kapitel und Anforderungen aus VDA 6.3:2016

Neue Themen und Anforderungen der VDA 6.3:2023

Darstellung der neuen Forderungen in den VDA 6.3 Prozesselementen

Klassifizierung der Auditmethoden anhand bestehender Risiko- und Einflussfaktoren

Darstellung der Wechselwirkungen zwischen VDA 6.3 und den IATF 16949 Forderungen

Änderungen zu den Anforderungen an Auditoren

Hinweise zu Remote- und Hybrid-Audits

Veränderungen bei der Berechnung des Ergebnisses

Darstellung der Änderungen in der VDA 6.3 Potenzialanalyse

Nutzen

Das Ziel dieser Weiterbildung ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Qualifikation zum VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) zu erhalten. Sie erfüllen damit die Anforderungen der Personenzertifizierungsstelle TÜV NORD CERT an die Aktualisierung Ihres Wissens und können somit Ihr bestehendes Personenzertifikat sowie Ihre TÜV NORD-Auditorenkarte um weitere drei Jahre verlängern. Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.

Seit Veröffentlichung der ersten Auflage im Jahr 1998 hat sich der VDA-Band 6.3 zum weltweit anerkannten Standard für Prozessaudits in der Automobilbranche entwickelt. In unserem Training Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar gehen wir auf die aktuellen Weiterentwicklungen des VDA-Bandes 6.3 (4. Auflage Januar 2023) und die Änderungen in den einzelnen Core Tools (wie FMEA, PPF-VDA Band 2, 8D Excellence, Special-Core Tools) ein. Das VDA 6.3-Prozessaudit ist integriert in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem und trägt zur Erfüllung der IATF-16949-Anforderungen, der kundenspezifischen bzw. Zertifizierungsanforderungen bei. Somit übernimmt der Prozessauditor eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Prozessqualität. Das Seminar besteht aus einer Kombination aus Vortrag und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen und unseren erfahrenen Referenten bzw. Referentinnen.

Zielgruppe

Prozessauditoren, die ihren Kenntnisstand auf den neuesten Stand bringen möchten und eine Re-Zertifizierung ihres befristeten Zertifikat VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) von TÜV NORD CERT anstreben. Mit dem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Re-Zertifizierung durch die TÜV NORD CERT.

Voraussetzungen

Kenntnisse der Anforderungen an ein Prozessaudit nach VDA 6.3

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;" Bittte bringen Sie zum Seminar die aktuelle Version des VDA-Bandes 6.3 mit.

Dieser Lehrgang ist Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und Neuausstellung Ihres bestehenden Zertifikats VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Datenschutzauditor (TÜV) -Prüfung- - 05.12.2024


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat Datenschutzbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert inclusive Vorbereitungszeit 60 Minuten.
Das Auditwissen wird bei der Lösung von einer konkreten Aufgabe vorgestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind die relevanten normativen Dokumente und Rechtstexte und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
0531 2362356-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - 05.12.2024

1st/2nd Party Auditor


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IATF 16949 - Auditor 1st/2nd Party Auditor aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land),
positiv bewerteter Zertifizierungsantrag.

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
Es werden insgesamt 33 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 3 offene Aufgaben.
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe vorgestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag werden Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT sowie eine Auditorenkarte übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sichere Spielplätze und Spielgeräte - Auffrischungskurs - 05.12.2024

Geeignet zur Fortbildung gemäß DIN 79161 für Spielplatzprüfer


Inhalt

Übersicht zu aktuellen Änderungen in spielplatz- und spielgeräterelevanten Regelwerken

Übersicht zu anwendbaren Normen

Aktuelle Beispiele zu Unfallgeschehen und Rechtsprechung

Praktische Tipps und Anwendung von Prüfkörpern

Beantwortung individueller Fragen der Teilnehmenden

Erörterung individueller Probleme der Teilnehmenden

Die Veranstaltung lässt bewusst den notwendigen Raum für Ihre Fragestellungen. Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, hier spezielle Themen bzw. Fragen einzubringen. Die im Seminar behandelten Inhalte orientieren sich daher an den Bedürfnissen der Teilnehmenden.

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Bereich sichere Spielplätze und Spielgeräte: Mit dem Besuch unserer Veranstaltung erfüllen Sie als zertifizierter Spielplatzprüfer die Vorgabe der DIN 79161, nach der alle drei Jahre ein Auffrischungskurs besucht werden muss.

Sind Sie mit der Durchführung von operativen Inspektionen beauftragt, so halten Sie mit dem Besuch unseres Seminars Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand und frischen Ihre Kenntnisse auf. Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu wichtigen Änderungen in den relevanten Regelwerken und wertvolle praktische Tipps zur Durchführung der Inspektionen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit zur Diskussion Ihrer individuellen Fragestellungen.

Die europäische Norm EN 1176 schreibt regelmäßige Inspektionen auf Spielplätzen und an Spielgeräten vor, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Die Norm unterscheidet zwischen verschiedenen Inspektionen mit unterschiedlicher Prüftiefe. Für die Durchführung der verantwortungsvollen Prüfungen darf nur entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Hierzu ist neben einer fundierten Erstausbildung auch immer eine regelmäßige Aktualisierung bzw. Auffrischung der Kenntnisse erforderlich.

Unser Seminar richtet sich an Mitarbeiter, welche operative Inspektionen durchführen und an zertifizierte Spielplatzprüfer, welche die jährlichen Hauptinspektionen realisieren. Die im Seminar behandelten Inhalte orientieren sich daher an den Bedürfnissen der Teilnehmer.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die operative Inspektionen auf Spielplätzen durchführen und ihre Kenntnisse auffrischen möchten sowie an Personen, die eine Ausbildung als Spielplatzprüfer nach DIN 79161 absolviert haben und ihr Zertifikat verlängern möchten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für Spielplatzprüfer nach DIN 79161 zum Erhalt der Fachkunde.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie möchten als Spielplatzprüfer ihr Zertifikat nach DIN 79161 durch die TÜV NORD Akademie verlängern lassen?
Stellen Sie dafür bitte einen entsprechenden Antrag zur Rezertifizierung nach dem Besuch der Veranstaltung. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 50,00 ¤ an.

Eine Zertifikatsverlängerung ist nur möglich, wenn der Auffrischungskurs bei einem nach DIN 79161 registrierten Ausbilder besucht und mit dem Antrag nachgewiesen wird.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Laufe des Seminars.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

450 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

85.5 EUR

Bruttopreis

535.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - 05.12.2024


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen


Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

14:45 - 16:45

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
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