Veranstaltungskalender
BKrFQG - Markt und Image - 13.12.2024
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?
Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Abfallbeauftragter an einem Tag! - 261 - 13.12.2024
Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung
Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung
Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.
Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das vorliegende Seminar.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 13.12.2024
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 13.12.2024
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem.TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest für Einsteiger - 233 - 13.12.2024
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 13.12.2024
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 323 - 13.12.2024
Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
SiGe-Koordinatoren - Update 2022
Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!
Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.
Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.
Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.
Der Begriff "regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.
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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 520 - 13.12.2024
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.
- Brandschadensanierung - Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A
- Sachverständiger für Altlasten - Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten
- Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe - Dreitägiger Lehrgang
Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:
"Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."
Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.
Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.
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BKrFQG - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - 14.12.2024
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle
Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale
Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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BKrFQG - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - 14.12.2024
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle
Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale
Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sozialvorschriften für das Fahrpersonal - 15.12.2024
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006
Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers
Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM
Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes
Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung
Buß- und Verwarngeldkatalog
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz "Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
null Daniela Allert
0160 8885283
akd-hh@tuev-nord.de
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Motorsägenführer:in AS Baum II - 16.12.2024
Inhalt
Erwerb der Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.
Theoretische Lehrinhalte AS Baum II
Maschinen und Geräte:
Auswahl bestimmungsgemäßer Einsatz
Arbeitsschutz:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken
Praktische Lehrinhalte AS Baum II
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis:
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Praktische Übungen
Nutzen
In unserem Lehrgang AS Baum II erlangen Sie erweiterte Kenntnisse zur sicheren Arbeit mit der Motorsäge und erweitern Ihre Befähigung um den Einsatz der Tophandlesäge und deren Einsatz auf Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen Techniken zur Abtragung von Bäumen und erweiterte Kenntnisse in der professionellen Baumpflege.
Zielgruppe
Diese Qualifizierung richtet sich an Berufstätige und Arbeitssuchende, die mit der Qualifizierung Motorsäge Baum I und / oder Motorsäge Baum II den richtigen Umgang mit der Motorsäge sicherstellen und zugleich berufliche Chancen mit der Bedienberechtigung verbessern wollen.
Voraussetzungen
- Körperliche und geistige Eignung (gem. DGUV Vorschrift 1 §7)
- Gesundheitliche Eignung nach G41, G25
- Erfolgreich absolviertes Modul A und B - Grundlagen der Motorsägenarbeit (s. AS Baum I)
- gültige Ausbildung in erster Hilfe
- Persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzjacke, Schnittschutzhandschuhe ) optional gern eigene Motorsägen, da diese im Rahmen des Lehrganges gewartet werden.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
0; - Die Teilnehmer erhalten neben der Teilnahmebescheinigung einen Befähigungsnachweis AS-Baum 2 in Form eines Ausweises
- max. Teilnehmerzahl begrenzt
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
827 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
157.13 EUR
Bruttopreis
984.13 EUR
Ansprechpartner
null Daniela Allert
0160 8885283
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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