Veranstaltungskalender
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - 29.11.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigungen der Lehrgänge Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:15 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kevin Horn
+49 40 8557 2677
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) -Prüfung- - 29.11.2024
Praktische Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements von der Implementation bis zur Zertifizierung
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Betrieblicher Gesungheitsmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte - 29.11.2024
Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021)
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021).
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein 5 Jahre gültiges akkreditiertes Personenzertifikat der
TÜV NORD CERT, einer von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle.
Zielgruppe
Operativ tätige Führungskräfte von Kontraktoren, die die SGU-Prüfung gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021) ablegen wollen.
Voraussetzungen
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land), Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem positiv bewerteten Zertifizierungsauftrag.
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten. Es werden insgesamt 70 Single Choice Fragen gestellt.
Zugelassene Hilfsmitel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt, welches eine Gültigkeit von 5 Jahren hat.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und dem SCC Regelwerk 017 Version 2021 verbindlich festgelegt.
Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:45 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat einer akkreditierten Personalzertifizierungsstelle;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
170 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
32.3 EUR
Bruttopreis
202.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Britta Vogelsang
0421 22318-14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WEBINAR: Changeover to the new Machinery Regulation - 2443-WEB-E - 29.11.2024
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
The new Machinery Regulation (MR) replaces the Machinery Directive (MD 2006/42/EC). Don't waste any time and familiarise yourself now with the innovations and changes that affect your product and your conformity assessment process.
This will also enable you to anticipate possible customer demands that require contractual fulfilment of the Machinery Directive now or in the near future.
The half-day online seminar provides you with a compact and well-founded introduction to the new Machinery Regulation.
Seminar programme
Important basic knowledge
What impact the transition from Directive to Regulation will have on businesses
- Why was Directive 2006/42/EC amended?
- By when does which regulation have to be applied?
- Why there is no transitional period and how you can best prepare for the deadline
- Attention! Depending on the duration of projects, you may have to comply with the new Machinery Regulation well before the deadline!
New and changed requirements for design, control system construction and documentation
Many things remain the same! Which relevant requirements are new or changed
- Which - in particular - mechanical changes are relevant
- What needs to be considered for machines with self-changing behaviour
- What is changing with regard to the requirements for control systems and what role security now plays.
- Digital operating instructions: where the limits and stumbling blocks lie.
- What additional content is required in the operating instructions
Changed conformity assessment processes and definitions
Minor changes in the scope - how to determine if your product is affected by a change
- Significant change: Now regulated at European level with the new Machinery Regulation!
- What is changing in the conformity assessment procedures
- When your product falls into the "high-risk machine" category and what this means for you.
- Instructions for use: Why the "Original" label is no longer required.Declaration of conformity: Why it is no longer necessary to name an "authorised representative for compiling technical files" and what else is changing.
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Gefahrgutrecht aktuell - 2025 - 5 - 29.11.2024
Online-Live-Seminar (4 h) für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte/verantwortliche Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie sonstige Interessierte zur Änderung der Gefahrgutvorschriften 2025 (ADR, RID, ADN, GGVSEB, IMDG-Code und IATA-DGR), alle zwei Jahre, Schwerpunkt Verkehrsträger Straße
Online-Live-Seminar (4 h) für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte/verantwortliche Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie sonstige Interessierte zur Änderung der Gefahrgutvorschriften 2025 (ADR, RID, ADN, GGVSEB, IMDG-Code und IATA-DGR), alle zwei Jahre, Schwerpunkt Verkehrsträger Straße
Die neuen Gefahrgutvorschriften gelten ab dem 01.01.2025. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Ab dem 01.01.2025 treten die Änderungen der Gefahrgutvorschriften (ADR, RID und ADN) in Kraft, die im Tagesgeschäft eine Reihe von Teilfragen aufwerfen.
Ziel des eintägigen Seminares</strong> ist es, umfassend auf Fragen, die sich durch die Änderungen der Gefahrgutvorschriften ergeben, einzugehen und rechtliche Änderungen praxisnah zu vermitteln. Schwerpunkt des Seminars sind die Änderungen für den Verkehrsträger Straße (ADR 2025), aber auch Änderungen im Bereich anderer Verkehrsträger wie Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RID und ADN), Seeverkehr (IMDG-Code) und Lufttransport (IATA-DGR) werden berücksichtigt. Die Änderungen in den nationalen Vorschriften mit der GGVSEB und der GGVSee sind ebenfalls Inhalt des Seminares.
Lernen Sie die Grundlagen für die Erfüllung der neuen Anforderungen im Gefahrgutrecht kennen und erleichtern Sie sich so deren optimale Umsetzung in die betriebliche Praxis.
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Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 55 - 29.11.2024
Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz
Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz
Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.
Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:
- Wurde “alles” aufgefangen?
- Wo ist “es” hingelaufen?
- Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?
Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.
Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.
Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).
Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:
- Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
- Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist
Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt
- Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
- Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
- Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 29.11.2024
Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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Störfallrecht aktuell - 536 - 29.11.2024
Eintägiges Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Störfallrecht, geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte
Eintägiges Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Störfallrecht, geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte
Das Seminar ist als Fortbildung zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbauftragten staatlich anerkannt.
Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung führt zu Ändeurngen bei den Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, bei den Regelungen zu den Betreiber- und Behördenpflichten sowie zur Einführung „störfallrelevanter Genehmigungsverfahren“.
Von der Umsetzung betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
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Zuverlässigkeitstechnik - 01.12.2024
Viertägiger Zertfikatskurs für Berufstätige
Viertägiger Zertfikatskurs für Berufstätige
Sie werden die vielfältigen Arbeitsfelder und methodischen Ansätze der Zuverlässigkeitstechnik kennenlernen. Dazu gehören sowohl Methoden zur Berechnung der Systemzuverlässigkeit als auch Verfahren zur Risikobewertung. Zudem erhalten Sie einen umfassenden Einblick in häufige Fehlermechanismen und Analyseverfahren von Ausfallursachen.
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Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand - 02.12.2024
Inhalt
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Abschlusstest
Nutzen
Für alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder im Gefährdungsbereich (z.B. Instandsetzen, Messen und Isolationswiderständen, Auswechseln, Ändern und Prüfen) benötigen Sie die Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) nach DGUV-I 209-093.
Mit diesem Seminar werden Sie in die Lage versetzt, den spannungsfreien Zustand entsprechend den ?Fünf Sicherheitsregeln? und den Herstellerangaben herzustellen. Alle Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter deren Leitung durchgeführt werden. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Voraussetzungen
- Mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Kfz-Bereich oder Mitarbeitende mit elektrotechnischem Beruf/Grundausbildung
- Ohne elektrotechnische Ausbildung: Nachweis über eine elektrotechnische Schulung im Umfang von 80 Zeitstunden (100
Unterrichtseinheiten) - beispielsweise durch den EuP-Lehrgang ?Elektrotechnisch unterwiesene Person?
Zeit
09:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
803 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
152.57 EUR
Bruttopreis
955.57 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - 02.12.2024
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Qualitätsauditor - Fortbildung - 02.12.2024
Digitalisierung im Auditprozess anwenden und auditieren
Inhalt
Mögliche Verhaltenstypen im Audit
Kommunikationsansätze, um mit verschiedenen Verhaltenstypen im Audit umzugehen
Besonderheiten der Kommunikation und Lösungsansätze im Remote-Audit
Praktische Übungen zum Umgang mit verschiedenen Ansprechpartnern
Risiken und Chancen der Remote-Auditmethode
Relevante Aspekte der ISO 19011 zum Thema Remote-Audit
Ansätze zur Minderung von Risiken und Nutzen von Chancen in den Auditphasen:
- Auditvorbereitung
- Auditplanung
- Auditdurchführung
- Audit-Follow-up
Abschnitte der ISO 9001 unter dem Blickwinkel der Digitalisierung angemessen Auditieren (z.B. Lenkung dokumentierter Informationen, Fremdeigentum, das QM-System und seine Prozesse, etc.)
Nutzen
In der Qualitätsauditoren-Weiterbildung besprechen unsere Referentinnen und Referenten mit Ihnen neue Themen und unterstützen Sie somit in Ihrer Auditorentätigkeit. Der Fokus liegt auf zwei Schwerpunkten: dem Umgang mit verschiedenen Verhaltenstypen während des Auditgesprächs sowie der Digitalisierung und ihrer Auswirkung auf den Auditprozess.
Eine professionelle Gesprächsführung im Audit ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein konstruktives Auditergebnis. Die Berücksichtigung des Verhaltens und der Motivationshintergründe des Auditgesprächspartners sind dabei ein wichtiger Faktor, um ein gemeinsames, abgestimmtes Auditergebnis zu erzielen.
Hinzu kommen die Herausforderungen durch den Wandel der Unternehmensprozesse in Richtung Digitalisierung. Zum einen beinhaltet dies die Gestaltung von Remote-Audits sowie die Berücksichtigung von Risiken und Chancen der Remote-Auditmethode. Zum anderen wirkt sich die Digitalisierung auch auf die Frageninhalte des Audits aus. Abschnitte der ISO 9001, wie zum Beispiel die Lenkung von dokumentierten Informationen, müssen verstärkt unter anderen Gesichtspunkten Behandlung finden. Auch relevante Aspekte der ISO 19011 zum Thema Remote-Audit werden in der Weiterbildung thematisiert.
Unsere Fortbildung für Qualitätsauditoren bereitet Sie umfassend auf Remote-Audits und dem Führen von Auditgesprächen vor. Anhand von Beispielen wird Ihnen ein Überblick über die Inhalte und Auditmethoden durch unsere Referentinnen und Referenten vermittelt.
Mithilfe unserer Qualitätsauditoren-Weiterbildung optimieren Sie Ihre fachlichen Kenntnisse in allen Bereichen der Auditierung. Das Seminar für Qualitätsauditoren erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.
Zielgruppe
Auditoren mit und ohne Personenzertifizierung; Qualitätsbeauftragte und interessierte Personen, die die Aufgabe haben, interne Audits durchzuführen
Voraussetzungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten aktiv Audits durchgeführt haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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