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Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler - 27.11.2024

Durch die Arbeitsrecht-Schulung souverän und rechtssicher in schwierigen Situationen


Inhalt

Rechtlicher Rahmen bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Inhalte von Arbeitsverträgen und Begründung
- Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG)

Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Probezeit, Befristungsrecht, Teilzeitrecht

Arbeitszeit

Rahmenbedingungen
- (Un-)Zulässigkeit der Anordnung von Überstunden
- Vergütung und Definitionen Arbeitszeit (Arbeitsschutz, Vergütung, Mitbestimmung)
- EU-Arbeitszeitrichtlinie, ArbZG, Arbeitsschutzkontrollgesetz und Rechtsprechung

Homeoffice vs. mobiles Arbeiten (Remote Office) und die aktuelle Rechtsprechung

Umgang mit schwierigen Führungsthemen
- Direktionsrecht nutzen: Welche Arbeiten dürfen zugewiesen werden?
- Umsetzung und Versetzung
- Zuweisung neuer Tätigkeiten, Bewertung von Stellen
- Aufsicht/Kontrolle der Einhaltung von Pflichten und vertraglich geschuldeten Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Führungskraft
- Überwachung durch digitale Systeme (EDV-Überwachung, GPS-Ortung, Kameraüberwachung)

Fallstricke bei Teilzeit und Elternzeit

Urlaubsrecht
- Genehmigungsverfahren
- Widerruf
- Betriebsurlaub
- Urlaubssperren

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB
- Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG
- Kündigung - betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt - nach KSchG
- Ordentliche Kündigung nach § 1a KSchG
- Betriebsvereinbarungen: Sozialpläne und Interessenausgleiche
- Schutznormen und Sonderverfahren (z. B. Elternzeit, SGB IX)

Umgang mit langer bzw. schwerer Erkrankung und Suchtverhalten

RMS-Checkliste für Aufhebungsverträge

Nutzen

Unser erfahrener Referent - ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - wird in diesem Seminar neben grundsätzlichen Themen zum Arbeitszeitrecht auch auf Ihre Fragen zum Umgang mit schwierigen Situationen, individuellen Kulturfragen (z. B. bei Abmahnungen) und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGHs eingehen.

Behandelt werden in dieser Arbeitsrecht-Schulung Aspekte bei Einstellung, Befristung, zur Probezeit sowie zum Arbeitsvertragsrecht. Als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher aus der Führungsebene oder dem Personalmanagement erfahren Sie, was Sie beispielsweise durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG) beachten sollten, um Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.

Sie haben Gelegenheit, mit unserem Referenten und in der Gruppe die Schwächen in Arbeitszeit- und Bonussystemen zu diskutieren und anhand Ihrer eigenen Praxisbeispiele gemeinsam mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erörtern. Durch die über zehnjährige Erfahrung unseres Referenten als HR-Manager erhalten Sie praxisorientierte Tipps für Ihre alltäglichen Herausforderungen.

Im Anschluss an dieses Arbeitsrecht-Seminar können Sie Ihre eigenen Sachverhalte und Situationen in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte souverän bewerten und treffen richtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Sie erkennen potenzielle Risiken und vermeiden folgenschwere, eventuell kostspielige Fehlentscheidungen.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Arbeitsdirektoren, Personalmanager, Personalentwickler und Führungskräfte

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Immer up-to-date mit unserem ?Webinar Arbeitsrecht aktuell - Aktuelle Entwicklungen und Themen des Arbeitsrechts"" erhalten Sie einen topaktuellen Überblick über die arbeitsrechtlichen Neuerungen und Rechtsp

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Reklamationsmanagement - 27.11.2024

Qualitätsmethoden im Reklamationsmanagement


Inhalt

Kundenerwartung und Reklamationen
- Reklamationsprozess

Reklamationstypen und ihre Bedeutung
- Lieferanten- und Kundenreklamation
- Interne Reklamation

Workfloworientierte Reklamationsabwicklung

Erarbeitung und Darstellung des Reklamationsprozesses mithilfe von Flussdiagrammen

Wichtige statistische Kennzahlen zum Reklamationswesen

Aufbau eines professionellen Maßnahmenmanagements
- 8D-Report

Ausgewählte Qualitätstechniken für das Reklamationsmanagement
- Histogramm
- Pareto-Analyse

Qualitätstechniken und ihre Bedeutung für die Ursachenfindung
- Ishikawa (Ursachen-Wirkungs-Diagramm)
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)

Integration einer systematischen Lieferantenbewertung
- ABC(D)-Klassifizierung

Werkzeuge für eine papierlose und vollautomatische Umsetzung des Reklamationsmanagements

Nutzen

Im Seminar Reklamationsmanagement erhalten Sie umfassende Informationen zu den Reklamationsarten/-typen und zur Reklamationsabwicklung. Nach dem Seminar kennen Sie die Grundlagen und Bedeutung eines systematischen Reklamationsmanagements. Sie sind in der Lage, in Ihrem Unternehmen den Reklamationsprozess darzustellen, und kennen die verschiedenen Einflussfaktoren. Die systematische Ermittlung der für das Reklamationswesen relevanten Kennzahlen und die statistische Auswertung unterstützen Ihren Reklamationsprozess.

Das Seminar Reklamationsmanagement vermittelt Ihnen, wie Sie mithilfe von ausgewählten Qualitätsmethoden die Reklamationsabwicklung workfloworientiert verrichten. Außerdem lernen Sie Werkzeuge für eine papierlose und vollautomatische Umsetzung des Reklamationsmanagements kennen.

Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über eine langjährige Praxis. Anschauliche Beispiele aus dem Berufsalltag und innovative Lehrmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in die Praxis zu transferieren. Im Seminar Reklamationsmanagement erhalten Sie genügend Möglichkeiten, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Sie haben weitere Fragen zum Lehrgang Reklamationsmanagement? Oder möchten Sie sich über weitere Seminare im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken informieren? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie Mitarbeiter aus Vertrieb, Einkauf, Qualitätssicherung/-management, Technische Leiter und Produktionsleiter, die mit der Einführung eines Reklamationsmanagements beauftragt sind.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Iman Boulahfa-Malki
+49 69 9590939-14
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) - 27.11.2024

Prüfmittelmanagement, Überwachung und Qualitätsmanagement


Inhalt

Einführung/Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung
- Kennenlernen der Ziele und Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung

Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung
- Grundlegende Prinzipien von Managementsystemen verstehen: Prozessorientierung, Regelkreise, risikobasierter Ansatz
- Zielsetzungen und Zusammenhang zwischen ISO 9001, ISO 10012 und DIN 32937 verstehen
- Normen zu Prüf- und Messmitteln
- Grundlegende Begriffe zu Messmanagement, Metrologie und Messtechnik

Aufbau der Prüfmittelverwaltung/Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung
- Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel
- Einteilung in überwachungspflichtige und nicht-überwachungspflichtige PM
- Erfassen von Stamm-, Bewegungs- und Prüfdaten der Mess- und Prüfmittel
- Anforderungen an Prüfmittelverwaltungssysteme

Grundlagen der Metrologie und Messtechnik
- Kennenlernen und verstehen messtechnischer/metrologischer Konzepte wie Prüfen, Messen und Messunsicherheit und fachspezifischer Begriffe
- Kennenlernen weiterer Begriffe und Definitionen aus dem internationalen Wörterbuch der Metrologie und der DIN 1319 (Grundlagen der Messtechnik)

Planung des Prüfprozesses
- Kennenlernen der Vorgehensweise bei der Prüfprozessplanung
- Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel
- Kennenlernen und Verstehen der Notwendigkeit und Zielsetzung bei der Bewertung von Prüfprozessen

Prüfmittelüberwachung, Kalibrierung und Rückführbarkeit
- Art der Überwachung (intern/extern) und Kriterien für die Auswahl von Prüflaboren
- Rückführung von Mess- und Prüfmitteln
- Kennenlernen des Internationalen Einheitensystems (SI)
- Zusammenhang mit der Rückführbarkeit bei der Kalibrierung verstehen
- Tätigkeiten/Ablauf bei der Kalibrierung kennenlernen
- Zeitpunkte und Intervalle für Prüfung und Kalibrierung
- Kennzeichnung der Prüfmittel

Umgang mit fehlerhaften Prüfmitteln

Nutzen

Das Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) bietet Ihnen eine praxisorientierte Einführung in das Aufgabenfeld der Mess- und Prüfmittelüberwachung. Sie lernen mögliche Aufgaben eines Prüfmittelbeauftragten in den Phasen der Prüfplanung, Verwaltung/Dokumentation und der Überwachung der eingesetzten Prüfmittel kennen. Die Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung werden Ihnen in verständlicher Weise vermittelt, ebenso wie die grundlegenden Zielsetzungen und Zusammenhänge verschiedener Managementsystem-Modelle in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Messmanagement (ISO 10012) und Prüfmittelüberwachung (DIN 32937).

Sie lernen im Seminar erforderliche Themen und Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung kennen. Zu diesen zählen beispielsweise geeignete Entscheidungsregeln für die Überwachung, sowie eine systematische Vorgehensweise bei der Kennzeichnung und Verwaltung der Prüfmittel.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen das fachliche Know-how zu wichtigen metrologischen und messtechnischen Konzepten, wie etwa dem Umgang mit Messunsicherheit und Messabweichungen. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse, um als Prüfmittelbeauftragter Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel bei der Planung von Prüfprozessen zielgerichtet steuern und so fachgerechte Prüfprozesse realisieren zu können.

Anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis lernen Sie Anforderungen an die Prüfmittelüberwachung, -Kalibrierung und die messtechnische Rückführbarkeit kennen. Nach der Schulung beherrschen Sie wichtige Instrumentarien des Prüfmittelmanagements, die qualitätsbeherrschte Prüfungen im Unternehmen ermöglichen.

Nach dem Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass s

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - 27.11.2024

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1060 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

201.4 EUR

Bruttopreis

1261.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 27.11.2024

Gemäß VDE 0701, VDE 0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

180.5 EUR

Bruttopreis

1130.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - 27.11.2024

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - 27.11.2024

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Bitte bringen Sie Ihren Fahrerausweis für Flurförderzeuge und Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe mit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

930 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.7 EUR

Bruttopreis

1106.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Lynn Westenberger
+49 511 998-62271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - 27.11.2024

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

870 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

165.3 EUR

Bruttopreis

1035.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Aktualisierung der Fachkunde LAGA PN 98 - 440 - 27.11.2024

Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung (Anhang 4)


Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:

"Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".

Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:

"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"

Voraussetzungen

Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.

Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.

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Kranführer - Ausbildung - 27.11.2024

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.


Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.

Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.

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Ladungssicherung - 240 - 27.11.2024

Eintägiges Seminar gemäß VDI 2700 und DIN-EN 12195


Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrgutbeauftragte und „beauftragte Personen“ gem. Kapitel 1.3 ADR.

Beim Gütertransport auf der Straße treten infolge von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven Kräfte auf, die auf die Ladung einwirken. Die vorhandenen Reibungskräfte allein reichen dann oft nicht mehr aus, die Ladung auf der Ladefläche zu halten - sie verrutscht. Die Folgen: Das Fahrverhalten des Transportfahrzeuges wird negativ beeinflusst - im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug nicht mehr zu kontrollieren, ein Unfall mit Personen- und Sachschäden kann die Folge sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regelt jährlich Transportschäden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Großteil hiervon fällt auf mangelnde oder gar fehlende Ladungssicherung zurück. Über 70 % der kontrollierten Fahrzeuge werden wegen mangelnder Ladungssicherung von den Kontrollorganen beanstandet. Hohe Bußgelder mit kosten- und zeitintensiven Nachsicherungs- und /oder Umladeaktionen sind die Folge. Die mangelnde Ladungssicherung ist schätzungsweise für circa 20 bis 25 % der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr die Unfallursache.

Kenntnisse zu den gesetzlichen und technischen Bestimmungen, das Verstehen der physikalischen Gesetzmäßigkeiten sowie das Wissen um die Stabilität der Transportfahrzeuge und die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche, sichere Ladungssicherung.

Die Referenten sind Praktiker mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet und vermitteln praxisnah das erforderliche Wissen. Anhand einer „Demo-Ladefläche“ werden Tricks und Kniffe sowie Möglichkeiten der Sicherung exemplarisch vorgeführt.

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Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 65 - 27.11.2024

Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 GenTSV zur Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen


In immer mehr Produktionsverfahren finden gentechnisch veränderte Organismen Anwendung. Bei gentechnischen Arbeiten sind nach dem Gentechnikrecht strenge Sicherheitsanforderungen einzuhalten.

Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen.

Sie erhalten aktuell und praxisnah in zwei Tagen die erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach § 28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).

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