Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Integrierte Managementsysteme - 342 - 24.11.2025

Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI


Rechtliche und sonstige Anforderungen an Unternehmen bezüglich Qualität, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Energieeffizienz sind umfangreich und komplex.

Die betrieblichen Pflichten sind oft bekannt und werden auch von Experten, Beauftragten oder Fachmanagern umgesetzt. Um eine dauerhafte, praktikable und prozessorientierte Umsetzung sicherzustellen, sollten die Aufgaben in ein integriertes Managementsystem eingebunden werden.

Als neue Herausforderung kommt KI hinzu. Sie bietet die Chance, die Arbeitsabläufe zu optimieren. Auf der anderen Seite besteht die Herausforderung, dass durch die KI neue Prozesse entstehen, in denen die Anforderungen der Managementsysteme nicht berücksichtigt werden.

Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität) 50001 (Energie) und 45001 (Arbeitsschutz) folgen der High-Level-Structure, die integrierte Managementsysteme begünstigen.  Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, welche Prozessarten unterschieden werden und welche Möglichkeiten für eine Integration, auch in KI bestehen.

Der Lehrgang richtet sich an Experten, Beauftragte sowie Fach- und Führungskräfte, die am Aufbau oder an der Weiterentwicklung eines integrierten Managementsystems beteiligt sind und ihre Fachkenntnisse erweitern möchten.

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SAP Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten/Veranstaltungsleiter (ZUP) - 234 - 24.11.2025

Dreitägiges Seminar. Aufgaben der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO § 40 (5), Leitung und Aufsicht nach DGUV-V17 § 15, Aufsichtsmodell für Schulaulen und Bürgerhäuser nach DGUV-I 215-322


Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 75 - 24.11.2025

Eintägiger Praxis-Workshop, um die gesetzlichen Anforderungen (TRwS) sach- und praxisgerecht umzusetzen


Sachstand zur neuen AwSV!

Das Wasserhaushaltsgesetz stellt an Gewässerschutzbeauftragte vielfältige Aufgaben. Sie müssen sowohl die rechtlichen als auch die technischen Entwicklungen im Bereich des Gewässerschutzes kennen und verfolgen. Dies betrifft ebenso alle Personen, die sich mit dem Gewässerschutz in Betrieben oder Verwaltungen befassen.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie über den Stand der Technik. Die Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz werden ebenso vermittelt wie die neuen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Es werden umfassende und aktuelle  Informationen aus erster Hand geboten, da die Referenten und Referentinnen ihre Kenntnisse selbst unmittelbar in der Praxis, z. B. in Behörden oder in der Verwaltung anwenden und umsetzen.

Die Teilnehmer werden über Neuerungen im Recht der wassergefährdenden Stoffe und komplementären Regelungen anderer Rechtsbereiche sowie über aktuelle Entwicklungen der TRwS informiert.

Die neuen bzw. überarbeiteten TRwS werden dargestellt, wie beispielsweise die TRwS 779 "Allgemeine Technische Regelungen".

Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte zu aktualisieren.

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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 24.11.2025

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal.  Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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WEBINAR: Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen - 2218-WEB - 25.11.2025

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten.  Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet. Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus. 


Seminarprogramm

Ausgangssituation: Umbau, Retrofit oder wesentliche Veränderung?

  • Warum die Unterscheidung zwischen Umbau, Retrofit und wesentlicher Veränderung relevant ist.
  • Welche Kriterien dafür sorgen können, dass aus einem Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ wird.
  • Welche Pflichten auf Betreiber oder andere involvierte  Unternehmen zukommen, wenn es sich tatsächlich um eine Wesentliche  Veränderung handelt.
  • Warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, nachträgliche CE-Kennzeichnungen aber kritisch zu sehen sind.
  • Wie Sie mit Maschinen umgehen, bei denen CE „vergessen“ wurde.
  • Maschinenanlagen: Wann entsteht durch die Erweiterung von Anlagen eine neue „Gesamtheit von Maschinen“ bzw. eine „verkettete Anlage“ und was ist dann zu tun?

Entscheidungshilfen: Wesentliche Veränderung oder nicht?

  • Wie die neue Maschinenverordnung ab 2027 das Thema „wesentliche Veränderung“ europäisch regelt.
  • Welche Hilfestellung liefern europäische Interpretationshilfen (Leitfaden zur aktuellen Maschinenrichtlinie, Blue-Guide) schon heute?
  • Achtung nationaler Arbeitsschutz: Das Land in dem umgebaut wird hat erheblichen Einfluss!
  • Welche Unterschiede in der Auslegung existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
  • Informationen zum BMAS-Interpretationspapier (D), AUVA-Ablaufschema (Ö) und EKAS-Wegleitung (CH).
  • Enorme Kosteneinsparung: Warum bei ausreichenden Schutzmaßnahmen häufig „nur“ ein Umbau lt. Arbeitsschutz notwendig ist.

Wesentliche Veränderung – Pflichten aus Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung

  • Warum die Risikobeurteilung auch bei Umbauten der wichtigste Prozessschritt ist.
  • Was unter dem Konzept „Stand der Technik“ zu verstehen ist, und was dies für Sie im Kontext von wesentlichen Veränderungen bedeutet.
  • Worauf Sie bei der Erstellung der technischen Unterlagen bei Umbauten besonders achten sollten.
  • Sprachliche Anforderungen von Betriebsanleitungen bzw. Unterweisungen: Warum CE-Vorschriften teilweise andere Vorgaben machen als Arbeitsschutzgesetze.
  • Konformitätserklärung: Neue Anforderungen ab 2027 bzgl. der Kennzeichnung!

Praxisbeispiele

  • Erweiterung einer Maschine, z.B. durch Roboter
  • Leistungserhöhung, z.B. Tausch von Motoren gegen schnellere/stärkere Antriebe für mehr Durchsatz
  • Anpassung oder Änderung von Sicherheitstechnik
  • Automatisierung einer bestehenden Maschine
  • Änderungen oder Austausch der Steuerung , z.B. Tausch der SPS

Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf!

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Seminar: Elektrische Ausrüstung von Maschinen nach EN 60204 - 2405-ÖF - 25.11.2025

In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.


Die Maschinenrichtlinie  2006/42/EG enthält in Anhang I, Abschnitt 1.5.1 konkrete gesetzliche  Anforderungen an elektrische Ausrüstungen von Maschinen:

"Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können."

Die harmonisierte europäische Basisnorm EN 60204-1 (VDE 0113-1) bietet Konstrukteuren und Planern elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Ausrüstungen und Systeme die optimale Unterstützung, wie diese Anforderungen in der Praxis möglichst effizient erfüllt werden können. Zusätzlich erfahren Sie in diesem Seminar, worauf bei Instandhaltungsarbeiten oder bei Umbauarbeiten unbedingt geachtet werden sollte.

Seminarprogramm

Rechtliche und normative Zusammenhänge

Zusammenhang zwischen der Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie

Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung entsprechend EN ISO 12100, Bild 1

Zusammenarbeit von Maschinenbau, Elektrotechnik und Steuerungsbau:

  • Wer bzw. welche Abteilung ist im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung wofür verantwortlich?
  • In welchen Fällen benötigen Schaltschränke eine eigene Konformitätserklärung und nach welchen Richtlinien?
  • Unterschiede zwischen externen Lieferanten und internen Abteilungen.

Zusammenhang zwischen EN 60204-1 und EN ISO 13849, Teile 1 und 2 (Performance Level und Validierung).

Beachten Sie bitte unser Spezialseminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849-1 und -2

EN 60204-1 Einführung

  • EN 60204-1, Bild 1: Überblick der elektrotechnischen Anforderungen anhand des Blockdiagramms einer typischen Maschine
  • Abgrenzung der Maschine gegenüber der elektrischen Anlage

Elektrotechnische Konstruktion von Maschinen

Allgemeine Anforderungen

NEU: Besonderheiten bei der Versorgung / Anspeisung

Anforderungen an Schaltschränke: Hauptschalter, Aufbau, Verdrahtung, Anzeigeleuchten, Bedienelemente,..

NOT-Halt - Stillsetzen im Notfall:

  • Stop-Kategorien
  • Zusammenhang zu EN ISO 13850 (Not-Halt Gestaltungsleitsätze)

Gestaltung von Steuerstromkreisen und Steuerfunktionen auf Basis der Risikobeurteilung

Verhinderung von unerwartetem Anlauf

Auswahl und Schutz der elektrischen Ausrüstung

Anforderungen an Motoren, Leitungsverlegungen, Farben für Leitungen, Mindestangaben am Typenschild

Kurzüberblick: Validierung nach EN ISO 13849-2 zur Vermeidung von Gefährdungen durch den gefährlichen Ausfall von Bauteilen

SPS-Programmierung:

  • Zusammenspiel zwischen Hardware und Software
  • Wie ermittelt wird, in welchen Fällen der Einsatz von Sicherheitssteuerungen erforderlich ist.
  • Achtung! Warum Standard SPS-Steuerungen meist nicht zur sicherheitstechnischen Überwachung geeignet sind.

Anforderungen an die technische Dokumentation und die Identifizierbarkeit im Schaltschrankbau

Erforderliche Prüfungen vor der Übergabe der Maschine an die Produktion oder den Vertrieb

Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie an Schaltschränke: Abgrenzung zur Serie EN 61439 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen). Unter anderem wird in diesem Seminar auf folgende Themen eingegangen:

  • Anwendungsbereich: Schaltschränke, Steuerpulte,...
  • Auswahl von Schaltgeräten, Überspannungsschutz, Isolationskoordination
  • Anforderungen an Gehäuse: Mechanische Beständigkeit, Korrosionsschutz, IP-Schutzarten
  • Formen der inneren Unterteilung
  • Notwendige Erwärmungsberechnungen und Prüfungen
  • Kurzschluss- und Störlichtbogenfestigkeit
  • Erforderliche elektrische Prüfungen des Erzeugers

Neue EN 60204-1:2018 Alles neu oder was? Wichtige Änderungen rechtzeitig beachten.

  • Voraussichtlicher Zeitplan und mögliche Übergangsfristen
  • Warum die neue Norm noch keine Konformitätsvermutung auslöst - diese aber dennoch bereits beachtet werden sollte.
  • Bedeutung für Konstrukteure und Planer?
  • Auswirkungen auf frühere Projekte?

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A46/40301206/25112025-1 - 25.11.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie A - EX/A56/30353201/25112025-1 - 25.11.2025

Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022


Inhalt

Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik

Medizinische Aspekte

Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb

Makroskopische und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln

Maßgebende Rechtsvorschriften, Normen und Technische Regeln für den Betrieb

Diskussion

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

In unserer VDI-6022-Schulung Kategorie A vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie A. Dazu zählt sowohl das Wissen über die technischen Aspekte, die bei der Planung, Herstellung und Ausführung dieser Anlagen und Geräte beachtet werden müssen, als auch über die hygienischen Anforderungen an Betrieb, Wartung und Inspektion der RLT-Anlagen. Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, den Raumnutzern eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft sowie ein behagliches Raumklima zu schaffen.

Diese Hygieneschulung gemäß der VDI 6022 Kategorie A vermittelt Ihnen die theoretischen Kenntnisse, um Aufbau und Komponenten von RLT-Anlagen zu konzipieren oder diese Tätigkeiten zu kontrollieren. Zudem sind je nach Anlagentyp bei raumlufttechnischen Anlagen alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen, die von einer nach Kategorie A qualifizierten Person mit entsprechender Berufserfahrung durchgeführt werden können.

Unsere Schulung behandelt darüber hinaus die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie aktuelle Rechtslagen und Hygienevorschriften.

Eine Schulung nach Kat. A beinhaltet eine Schulung nach Kat. B.

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker oder Meister aus der technischen Gebäudeausrüstung (Versorgungstechnik o. ä.),
öffentliche Planungsbüros und Architekten; Hersteller aus dem Bereich Raumlufttechnik, Technische Leiter aus Industrie und Mittelstand; Sachverständige und Sicherheitsingenieure, Betreiber

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen.
Mindestens Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur der Fachrichtung ?Technische Gebäudeausrüstung?, ?Versorgungstechnik? oder in einer gleichwertigen Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen, oder bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich Raumlufttechnik; Voraussetzung für die Erlangung einer VDI-Urkunde ist Ihre Berufsausbildung mit der Berufserfahrung und eine bestandene Prüfung am Ende des Seminars, ansonsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.

Abschluss

Qualifizierungsnachweis;"

Nettopreis

990 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

188.1 EUR

Bruttopreis

1178.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Katrin Bong
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A30/60102301/25112025-1 - 25.11.2025

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;" Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Jager
+49 30 20177435
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - EX/A33/30151901/25112025-1 - 25.11.2025

Prüfung von Brandschutztüren und -toren sowie Rauchschutzabschlüssen


Inhalt

Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie Feststellanlagen

Rechtliche Grundlagen, MBO und LBO

Anforderungen an Rettungswege

DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke

Inhalte der DIN 14677

Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677

Inhalte der DIN 14637

Zulassung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen

Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen

Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung

Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch

Praktische Beispiele und Vorführungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um die periodischen Überprüfungen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Sie verfügen über die nach DIN 14677 geforderten und notwendigen Kenntnisse: Die Norm beschreibt die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen als zur Durchführung der Prüfungen an beiden Bauarten berechtigte Person. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage hat die Aufgabe, selbstschließende Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen - und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen. Sie muss vom Betreiber jederzeit funktionsfähig gehalten werden und ist nach festgelegten Zeitintervallen einer Funktionsprüfung bzw. Wartung durch eine entsprechend ausgebildete Person zu unterziehen.

Die DIN 14677 gibt die Intervalle für Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Das Intervall für die Funktionsprüfung beträgt höchstens drei Monate, das Intervall für die Wartung höchstens ein Jahr. Weiterführende Herstellervorgaben sind zu beachten. Die Vorgaben gelten auch für autark arbeitende Feststellanlagen sowie für Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtungen zusätzlich auf Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten (wenn kein Berufsabschluss auf den Gebieten Elektrotechnik bzw. Tür- und Torbau vorhanden ist), oder (Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).
Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und besitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Als Fachkraft für Feststellanlagen müssen Sie über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen verfügen. Dieser muss alle 5 Jahre erneuert werden!

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1060 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

201.4 EUR

Bruttopreis

1261.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A44/50151301/25112025-1 - 25.11.2025


Inhalt

BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM

Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in

Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit

Nutzen

Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Zielgruppe

Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1070 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

203.3 EUR

Bruttopreis

1273.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A46/30251101/25112025-1 - 25.11.2025

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
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