Veranstaltungskalender

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Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure) (M. Sc.) - WBH - 02.01.2026

Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., öffnet Ihnen die Türen zu einer gefragten Karriere in der Industrie. Ausgestattet mit einem einzigartigen Mix aus technischen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten, sind Wirtschaftsingenieure maßgebliche Treiber von Innovationen und Veränderungen. Sie gestalten aktiv die digitale Transformation und fördern nachhaltige Lösungen in modernen Unternehmen. Dieses Studium baut auf Ihren technischen Vorkenntnissen auf und erweitert sie um wertvolles betriebswirtschaftliches Know-how, um Sie optimal auf Ihre Rolle als Fach- oder Führungskraft vorzubereiten.


Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., hat eine Regelstudienzeit von drei Semestern und zeichnet sich durch seinen modularen Aufbau und die flexible Anpassungsfähigkeit an Ihre individuellen Ausbildungsziele aus.

Im ersten Semester werden die grundlegenden Kenntnisse im Wirtschaftsingenieurwesen gelegt. Sie erwerben essenzielles Wissen in den Bereichen Unternehmensführung, strategisches Management, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Finanzwesen und Controlling sowie internationales Management. Im zweiten Semester haben Sie die Möglichkeit, sich in einer von vier Spezialisierungsrichtungen zu vertiefen: Unternehmensführung, Produkt- & Servicemanagement, Operations & Supply Chain Management oder Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitstransformation.

Ergänzend zu den theoretischen Inhalten bieten eine Zukunftswerkstatt, eine Team-Projektarbeit und eine Vertiefungsarbeit praxisnahe Anwendungs- und Vertiefungsmöglichkeiten des erlernten Wissens. Der Masterstudiengang wird mit einer Masterarbeit und einem Kolloquium abgeschlossen, die Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten auf den Prüfstand stellen und Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft vorbereiten.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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Innovations- und Technologiemanagement (M.Sc.) - WBH - 02.01.2026

Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor.


Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor. Nur im perfekten Zusammenspiel gelingen die großen Transformationen der Digitalisierung und der nachhaltigen Entwicklung. Dies betrifft zentrale Zukunftsthemen wie z. B.:

  • Energiewende beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger
  • zukunftsgerichtete Mobilität beim Umstieg auf alternative Antriebe
  • Industrie 4.0 als Übergang zur digitalen Fabrik mit additiver Fertigung
  • Künstliche Intelligenz in der Gesundheitswirtschaft mit individualisierter Therapie
  • Smart City als Inbegriff für umfassende Entwicklungskonzepte zu lebenswerten Städten
  • New Work als Arbeitswelt der Zukunft mit Home Office, Coworking Spaces, digitalen Nomaden und virtuellen Meetings.

Machen Sie Ihre Organisation „innovationsstark“ und „technologiekompetent“ – und bereiten Sie sich bestmöglich vor auf die Herausforderungen der so genannten VUCA-Welt.

Alle diese Zukunftsthemen bedürfen neben Offenheit und Mut zu Veränderung der sorgsamen Planung. Zukunftsrobuste Entscheidungen erfordern Weisheit und Weitblick, und sie basieren auf technologischem Sachverstand, verbunden mit dem Spirit für Innovationen bei: Technologien, Geschäftsmodellen, Produkten & Services sowie im Denken, Verhalten der Akteure und in der Gesellschaft.

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Katharina Wittmann

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Engineering Management (MBA) - WBH - 02.01.2026

Der MBA-Masterstudiengang Engineering Management ist eine branchenübergreifend anerkannte wissenschaftliche Zusatzausbildung. Er richtet sich an Fachexperten:innen mit technisch-/naturwissenschaftlichem Profil und Wirtschaftsingenieur:innen, die nach erster Berufserfahrung führungsrelevantes betriebswirtschaftliches Fachwissen und Sozialkompetenzen aufbauen möchten. So qualifizieren Sie sich gezielt für Führungspositionen im mittleren und höheren Management.


Der MBA-Masterstudiengang Engineering Management erweitert Ihr Berufsprofil um wichtige Management- und Sozialkompetenzen. Das Fernstudium gliedert sich in einen Kernbereich und ein Projektstudium. Zunächst vermitteln wir Ihnen umfangreiche betriebswirtschaftliche  Kenntnisse zu den Themen Unternehmensführung, Strategisches Management, Decision Management und Controlling sowie zur Führung in Teams. Im Kernbereich vertiefen Sie Ihre Kompetenzen und wählen aus fünf aktuell relevanten Teilgebieten des Managements individuell Ihren favorisierten Schwerpunkt. Zur Auswahl stehen z.B. Vertiefungen, die Sie in der Projektleitung einsetzen können (Agiles Management und Projektmanagement), sowie Vertiefungen, die Sie in der Industriebenötigen (z.B. Supply Chain Management und Innovationsmanagement). Im Projektstudium nehmen Sie an unserem MBA-Projektcampus teil und arbeiten in Ihrer Projektgruppe an einem zukunftsorientierten Managementthema - eng begleitet von unseren Lehrenden. Hier trainieren Sie Ihre Sozialkompetenzen und Fähigkeiten zur Projektleitung.

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Katharina Wittmann

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Cyber Security Management (MBA) - WBH - 02.01.2026

Der Bedeutung der IT-Sicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft werden rein technische Lösungen nicht gerecht. Ein umfassendes Management von Informationssicherheit betrachtet Regeln, Maßnahmen und Verfahren ganzheitlich und bezieht sie auf die konkrete Anwendung in einer Organisation. In diesem Studiengang wird diese übergeordnete Sicht, die die gesamte Organisation eines Unternehmens oder einer Behörde betrifft, auf Managementebene betrachtet.


Sie erhalten zunächst einen tiefergehenden Überblick über den Entwurf, die Entwicklung, die Auswahl und die Nutzung von IT-Sicherheitsarchitekturen, IT-Sicherheitsverfahren und -technologien im Unternehmen.

  • Sie lernen das organisatorisch-technische Konzept des InformationSecurity Management System (ISMS) kennen, das die Informationssicherheit über alle Ebenen eines Unternehmens hinweg sicherstellt.
  • Sie vertiefen Ihre Kompetenzen in den Bereichen Governance, Economics und Risk Management der IT-Sicherheit und setzen diese in Verbindung mit dem ISMS-Konzept in die Praxis um.
  • Sie erlernen moderne Methodologien zum Management von IT-Sicherheitsrisiken und zur Gestaltung einer sicheren IT-Landschaft und lernen die wichtige Rolle des Faktors Mensch in der IT-Sicherheit kennen.
  • Sie verstehen, dass letztendlich für ein gelungenes IT-Sicherheitskonzept das Zusammenspiel des IT-Sicherheits- Managements, der technischen Sicherheit mit einer gelebten Sicherheitskultur unabdingbar ist.
  • Darüber hinaus werden Sie befähigt, entsprechende Projekte zu leiten und können die erlernten Konzepte und Methoden auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Cyber Security Management übertragen.
  • Projekt- und Forschungsarbeiten sowie Fachseminare stärken dabei die Soft Skills und die Persönlichkeitsentwicklung auch im Umgang mit gesellschaftlichen Einflüssen.

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Katharina Wittmann

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Digital Business (MBA) - WBH - 02.01.2026

Eine steigende Dynamik in allen Wirtschaftsbereichen führt zu einer hohen Nachfrage an Spezialist:innen mit interdisziplinärem digitalem und wirtschaftlichem Know-how. Als Manager im Bereich Digital Business arbeiten sie genau an dieser Schnittstelle von Wirtschaft und IT. Dieser Studiengang vermittelt Ihnen dafür die gefragten funktionsübergreifenden Management- und Digitalisierungskompetenzen.


Der Studiengang „Digital Business“ ist eine akademische Ausbildung mit besonderem Fokus auf Schnittstellenbereiche zwischen Wirtschaft und Technik sowie einer fachlichen Ausrichtung auf die Digitalisierung. Wir vermitteln Ihnen anwendungsrelevantes Spezialwissen, gepaart mit einer sehr großen Auswahl an Wahlmöglichkeiten, um sich neue, spezifische Expertinnenkenntnisse und Expertenkenntnisse anzueignen.

Das Fernstudium vermittelt Ihnen ein tiefgreifendes Grundverständnis für die Dynamiken der Digitalisierung sowie das agile und konventionelle Projektmanagement.

In einem Wahlpflichtbereich rund um Digital Technology Management haben Sie die Möglichkeit, in einem Katalog an Modulen, sich diejenigen auszusuchen, die Ihren individuellen Interessen und Zielen entsprechen. In einem weiteren Vertiefungsmodul können Sie ebenfalls aus einem reichhaltigen Katalog ein passendes Modul des Bereichs Digital Business wählen. In diesem fachlichen Bereich werden Sie auch Ihre Vertiefungsarbeit schreiben. Ihre Kenntnisse können Sie in ein praktisch ausgerichtetes Projekt einfließen lassen. Vertiefungs- und Projektarbeit leiten auf Ihre MBA-Thesis hin, für die Sie drei Monate Zeit zur Erstellung haben. Hierbei können Sie praktische Problemstellungen in einen theoretischen Bezug stellen und wissenschaftlich-methodisch bearbeiten.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

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Asbest - 233 - 07.01.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch. 

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 07.01.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 07.01.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Sicherheitsdatenblatt aktuell - Aktualisierung der Sachkunde - 87 - 07.01.2026

Eintägiges Praxisseminar zur Aktualisierung der Sachkunde gemäß REACh-Verordnung Anhang II und CLP-Verordnung


Am 18. Juni 2020 wurde die Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.

REACh Anhang II formuliert die Anforderungen an Formate und Inhalte von Sicherheitsdatenblättern.

Die Aktualisierung des Anhangs II REACH ...

AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht!

  • berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen.
  • berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP zu Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden.
  • verlangt für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die Angabe der UFI-Nummer im SDB.

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Sicherheitsdatenblatt - Erwerb der Sachkunde - 26 - 08.01.2026

Zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß Anhang II, Teil A, 0.2.3. der REACh-Verordnung und der CLP-Verordnung zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit Übungsteil zur praktischen Umsetzung


Die REACh-Verordnung fordert von allen, die mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu tun haben (Herstellern, Distributoren und Importeuren), bei der Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die durch „sachkundige Personen“ erstellt wurden.

Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischkurse erhalten haben."

Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde auf Verlangen der zuständige Behörde nachweisen. Die Sachkunde ist durch die Teilnahme an geeigneten Auffrischungskursen auf aktuellem Stand zu halten.

Die Erstellung bzw. Aktualisierung/Anpassung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACh-Verordnung geregelt.

Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Zwingend notwendig wird eine Aktualisierung, wenn sich die Rechtslage ändert, neue Einstufungskriterien festgelegt werden und/oder Arbeitsplatzgrenzwerte einer Komponente angepasst werden. Der Inverkehrbringer eines Produktes ist jederzeit dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.

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WEBINAR: Security by Design - IT-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 10.01.2026

2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen


Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden. 


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Abfallannahme - 288 - 12.01.2026

Eintägige Fachspezifische Fortbildung im Sinne des § 4, Nr.3 Deponieverordnung (DepoV) sowie für das „sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).


Fachspezifische Fortbildung im Sinne § 4, Nr.3 DepoV alle vier Jahre erforderlich!

Die Anforderungen an die Organisation einer Deponie sind mit Blick auf die Schulung des (sonstigen) Personals im neu gefassten § 4 Nr. 3 DepV n.F. geändert worden. Nunmehr muss der Deponiebetreiber die Deponieorganisation so ausgestalten, dass das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnimmt.

Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine Klarstellung, in welchem Zeitraum – nämlich mindestens alle vier Jahre – das Deponiepersonal fortgebildet werden soll. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 DepV i.V.m. Anhang 5 Nummer 1.2 zur DepV hat der Deponiebetreiber ein Betriebshandbuch zu führen, in dem u.a. der Fortbildungsbedarf des Deponiepersonals zu dokumentieren ist.

Durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Deponieverordnung jetzt die ein weiterer Rechtsbereich hinzugekommen, der Anforderungen bei der Abfallannahme definiert. Dies macht es erforderlich, dass auch das Personal der Annahme nach § 3 EBV  im Rahmen der Sachkundeschulungen auszubilden ist. Neben den klaren Anforderungen Feststellung  der Abfallart, dem Anteil an Fremdbestandteilen bzw. Qualitäten werden die Fragen der Dokumentation für die TN geklärt.

Dieses Seminar vermittelt nicht die Sachkunde im Sinne des LAGA-Papier M23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen). Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur  Personal eingesetzt werden, das die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4 besitzt („kleiner Asbestschein“). Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme asbesthaltiger Abfälle darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen. Dies ist ein zweitägiger, staatlich anerkannter Kurs (mit externer Prüfung der zuständigen Behörde).

Das sog. „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (z. B. LKW-Fahrer, Disponenten oder auch das hier angesprochene Personal der Abfallannahme) müssen regelmäßig (gemäß der Vollzugshilfe zur Anzeige -und Erlaubnisverordnung alle drei Jahre) eine entsprechende Schulung erhhalten. Auch hierzu ist die vorliegende Schulung geeignet. 

Dabei obliegt es der betrieblichen Eigenverantwortung, dem sonstigen Personal den aktuellen Wissensstand für seine jeweilige Tätigkeit zu vermitteln, wobei sich grundsätzlich die notwendige Sachkunde am konkreten Einzelfall zu orientieren hat.

Das Personal aus der Abfallannahme hat einen der schwierigsten Arbeitsbereiche im Entsorgungsunternehmen. Diese müssen die Grundlagen des Abfallrechtes, die Abfalleinstufung, die Nachweisverordnung, ggf. das Gefahrgutrecht, das Verkehrsrecht usw. beherrschen und darüber hinaus mit den An- und Ablieferfahrzeugen ein konstruktives Kommunikationsverhältnis aufbauen.

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