Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik - EX/A33/30151701/29102025-1 - 29.10.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- MBauO, LBauO
- PrüfVO, TPrüfVO der Länder
- Sonderbauverordnungen

Anforderungen des Brandschutzes
- MLÜAR, MLAR
- Bestandsschutz, Anpassungsverlangen nach BauO
- Komponenten und Ausführungsanforderungen an Räume und Durchführungen

Brandschutzmaßnahmen
- Branddetektion, Löschanlagen in Kanälen
- Brandschutzklappen

Typische Brandursachen
- Grundlagen der Verbrennung
- Verschmutzungen, Stäube
- Brand- und Rauchverschleppung

Brandfallsteuerung
- Brandmeldeanlage
- Brandfallmatrix
- Möglichkeiten der Lüftungstechnik

Wartung und Instandhaltung
- Prüfverordnungen der Länder
- Betreiberpflichten
- Dokumentation

Umsetzung der Anforderungen
- Ausführung von brandschutztechnisch bemessenen Kanälen
- Alternativen und Abweichungen
- AbP, AbZ und ZiE

Möglichkeiten der Entrauchung
- Warum entrauchen?
- NRA, RDA, MRA
- Anforderungen an MRA

Nutzen

Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik: Das Seminar vermittelt Ihnen die gesetzlichen Vorgaben im Lüftungs- und Klimaanlagenbau. Erfahrene Referenten erläutern die Pflichten und Anforderungen im Neubau, Bestand und späteren Betrieb der Anlagen. Die rechtlichen Vorgaben werden praxisorientiert vermittelt, die Umsetzung in der Praxis wird anhand von Fallstudien aufgezeigt. Das vermittelte Hintergrundwissen unterstützt Sie bei der sicheren Abschätzung der brandschutztechnischen Belange. Dazu zählen auch die Ausschreibung, Kalkulation und der spätere Betrieb der Anlage.

Im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von Lüftungs- und Klimaanlagen sind komplexe und sich laufend ändernde Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz zu beachten. Sowohl während der Errichtungsphase als auch bei Inbetriebnahme und rechtskonformen Betriebes kann es daher häufig zu Fehleinschätzungen seitens der ausführenden Firmen wie auch der Betreiber kommen. Die vermittelten Grundlagen im Seminar unterstützen Sie dabei, Fehleinschätzungen zu vermeiden.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte, Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die mit der Konzeption, Installation und Instandhaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen betraut sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen - EX/A52/60102901/29102025-1 - 29.10.2025

gemäß DGUV Regel 113-020


Inhalt

? Gesetzliche Grundlagen und Regelwerk

? Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb
von Hydraulik-Schlauchleitungen

? Bedeutung der befähigten Person

? Aufbau und Funktion verschiedener Schlauch- und
Einbindungssysteme

? Alterung und Verschleiß von Schlauchleitungen

? Unfallgefahr

? Prüfen und Austauschen, Lagerung
und Montage von Hydraulik-Schlauchleitungen

? Aufbau, Funktion und Merkmale von Verbindungselementen

? Vorgaben der Hersteller von Verbindungselementen

? Das fachgerechte Anfertigen von Hydraulik-Schlauchleitungen (Schlauch und Rohr)

Nutzen

In diesem Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen lernen Sie die Auswirkungen von Druck- und Stromübersetzungen in hydraulischen Steuerungen kennen. Sie lernen die Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaftlichen Regeln kennen. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen gerecht werden, denn nur so können Sie Rückschlüsse konkretisieren und eine Gefährdungsbeurteilung treffen.

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den gesetzlichen Grundlagen und Regelwerken, insbesondere der DGUV Regel 113-020, sowie ggf. geänderten Rechtslagen, insbesondere in den Bereichen Geräte- beziehungsweise Produktsicherheit, Betriebssicherheit, Gefahrstoff- und Umweltrecht. Wir klären auch die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen und erklären Ihnen die Bedeutung der befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen. So lernen Sie den Aufbau und die Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme kennen und verstehen, wie Alterung und Verschleiß an Schlauchleitungen auftreten können. In diesem Zuge gehen unsere Referentinnen und Referenten auch auf potenzielle Unfallgefahren ein und zeigen Ihnen, wie Sie Prüfungen durchführen.

Mit unseren Checklisten, Tipps und Tools sind Sie optimal auf eine regelkonforme Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die dazugehörige Dokumentation vorbereitet.

Unterstützen Sie künftig als befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen Anlagenbetreiber in der Beurteilung und Instandhaltung von Maschinen mit Hydrauliksystemen und deren sicheren Einsatz.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Personen zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A52/30401301/29102025-1 - 29.10.2025

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de

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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A37/40401701/29102025-1 - 29.10.2025

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A52/30401801/29102025-1 - 29.10.2025

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

125.4 EUR

Bruttopreis

785.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A43/10402501/29102025-1 - 29.10.2025

Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung


Inhalt

VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss

Bausollbestimmung und Vergütung

Baunachtragsmanagement

Bezahlung der Bauleistung

Abnahmearten und Abnahmewirkungen

Mängelansprüche des Auftraggebers

Störungen des Bauablaufes

Kündigungsrechte

Sicherheiten am Bau

Nutzen

Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.

Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.

Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.

Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.

Zielgruppe

Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:45

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
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Risiken beim Einsatz von Fremdpersonal - EX/A52/10401611/29102025-1 - 29.10.2025

Rechtsfolgen von Scheinselbständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung vermeiden


Inhalt

Erläuterung der Erscheinungsformen von Fremdpersonaleinsatz in der Praxis und Darstellung der bestehenden Vorzüge dieser Art der Zusammenarbeit

Risiko: Scheinselbständigkeit
- Klärung des Begriffs ?Scheinselbständigkeit?
- Wie ist eine abhängige Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit nach der Rechtsprechung abzugrenzen (Hinweis auf Unterschiede der Handhabung durch Sozial-, Arbeits- und Steuergerichtsbarkeit
- Benennung wichtiger Fälle der Rechtsprechung
Schilderung rechtlicher Konsequenzen bei Verstößen

Risiko: Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung im Drei-Personen-Verhältnis
- Klärung der Erscheinungsformen von Risiken im Dreiecksverhältnis
- Rechtliche Abgrenzung zur rechtskonformen Arbeitnehmerüberlassung
- Schilderung rechtlicher Konsequenzen bei Verstößen

Präventive Verhinderung von Verstößen
- Beschreibung der Notwendigkeit einer Prüfung vor Beginn des Einsatzes
- Compliance-Prozess-Entwicklung
- Nutzung von Statusfeststellungsverfahren

Umgang mit Betriebsprüfungen

Umgang mit Verstößen der Vergangenheit und Aufarbeitung

Umgang mit speziellen Erscheinungen von Fremdpersonaleinsatz in der modernen Arbeitswelt unter Bezugnahme auf besonders betroffene Branchen (z. B. IT-Branche)

Nutzen

Fehler beim Einsatz von Fremdpersonal können arbeits-, steuer- und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Falle der Feststellung von Scheinselbständigkeit oder unerlaubter bzw. verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, drohen dem verstoßenden Unternehmen zudem Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen rückwirkend über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.

Das Hauptaugenmerk im Webinar liegt auf den Risiken der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und der Scheinselbständigkeit. Sie lernen, die Anforderungen an eine rechtskonforme Arbeitnehmerüberlassung und von Freiberuflern (sogenannte Freelancer) eigenständig einzuordnen.

Von unseren Referentinnen und Referenten erhalten Sie wichtige Informationen zum Ablauf von Betriebsprüfungen im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes.

Erfahrene Fachanwälte aus dem Arbeitsrecht zeigen Lösungsansätze auf, um mögliche Verstöße im Bereich der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung aus der Vergangenheit zeitnah aufzuarbeiten.

Zielgruppe

Führungskräfte im Bereich Personal, Compliance und Recht sowie die Geschäftsführung

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Brennstoffemissionshandel aktuell - 622 - 29.10.2025

Eintägiger Zertifikatslehrgang zu den Grundlagen des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) und zum Übergang in den EU-Emissionshandel 2 (EU-ETS 2)


Der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) Deutschlands, der seit 2021 eingeführt ist, wird ab 2027 im europäischen Brennstoffemissionshandelssystem – dem ETS 2 - aufgehen. Die beiden Systeme weisen Parallelen, aber auch einige Unterschiede auf. In der Übergangsphase müssen Inverkehrbringer von Kraft- und Heizstoffen in beiden Systemen die Berichtspflichten erfüllen.

Das Seminar gibt Ihnen zunächst einen Einblick in die weltweiten und europäischen Entwicklungen beim Klimaschutz, die für das Verständnis des aktuellen Emissionshandels wichtig sind. Als Schwerpunkt des eintägigen Lehrgangs werden die Grundlagen des nationalen Brennstoffemissionshandel erläutert und die Unterschiede zum ETS 2 herausgearbeitet:

  • Wer ist betroffen?
  • welche Ausnahmen gelten?
  • welche Pflichten und Anforderungen müssen wann erfüllt werden?
  • wie funktioniert die Kommunikation? 
  • Wie müssen die Emissionen überwacht werden?
  • was muss beim Einsatz von Biomasse beachtet werden?
  • Wie funktioniert der Einkauf bzw. Handel mit Zertifikaten?
  • Gibt es Entlastungen? 

Diese und andere Fragen werden anhand von konkreten Praxisbeispielen im Laufe des Seminars geklärt. Ein großer Fokus liegt dabei auch auf dem Austausch zwischen den Teilnehmern. 

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Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 55 - 29.10.2025

Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz


Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:

  • Wurde “alles” aufgefangen?
  • Wo ist “es” hingelaufen?
  • Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?

Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.

Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.

Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).

Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:

  • Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist.
  • Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist.

Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt

Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

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WEBINAR: Haftung im Maschinenbau vermeiden - 2448-WEB - 30.10.2025

Welche Haftungsrisiken haben Unternehmen und welche Risiken haben Mitarbeiter persönlich? Wie „managen“ und reduzieren Sie die Risiken? Etwa durch Einhaltung des Sicherheitsmaßstabs, durch Vertragsgestaltung, durch Organisation und Pflichtendelegation, durch Versicherung. Das Seminar diskutiert verbreitete Mythen, die übertreiben („als Führungskraft oder Konstrukteur steht man mit einem Fuß im Gefängnis“) oder verharmlosen („Hauptsache ich bin aus grober Fahrlässigkeit raus“) – und ordnet seriös die tatsächlichen Haftungsrisiken ein und gibt Empfehlungen.


Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • Wer ist im Unternehmen für CE-Prozesse und Sicherheit verantwortlich – und wie wird man es?
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Entwicklungs- und Projektleiter (Führungskräfte), sowie CE-Beauftragte/CE-Koordinatoren – und die Bedeutung der Arbeitsteilung.
  • Der Unterschied zwischen Stabsfunktion (Beratung und Unterstützung) und Linie (Durchführung und Umsetzung) – was bedeutet das für Pflichtenumfang und Haftungsrisiken?
  • Warum Konstrukteure und Techniker den größten Beitrag zur Schadensvermeidung leisten, sie aber dennoch selten persönlich haftbar sind.
  • Welche Relevanz haben Unterschriften – z.B. auf der Konformitätserklärung?
  • Warum Sie allein aus der Unterschrift nicht haften!
  • Was bedeutet Fahrlässigkeit? Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit – und was soll ich tun?
  • Die strafrechtlichen Risiken nach Personenschäden: fahrlässige Körperverletzung und Tötung.
  • Muss ich persönlich Schadensersatz zahlen? Die vielen faktischen und rechtlichen Sicherheitsnetze.
  • Abwehrstrategien und Versicherungsschutz: Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und absichern?

Wann haften Unternehmen und welche Risiken existieren?

  • Wichtige Unterscheidung zwischen „Öffentlichem Recht“ (z.B. Hersteller <-> Behörde => Prävention) und „Zivilrecht“ (Hersteller <-> verletzter Kunde => Schadensersatz).
  • Warum die lückenlose Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie, ATEX-Richtlinie, …) das primäre Instrument zur Haftungssteuerung ist.
  • Welche rechtliche Bedeutung haben (harmonisierte) Normen in Haftungsfällen? Noch wichtiger als die „Beweislastumkehr“ bei Normverstoß => ihre Auswirkung auf den Sicherheitsmaßstab!
  • Zivilrechtliche Haftung: Was Juristen unter „Produzentenhaftung“ und „Produkthaftung“ verstehen.
  • Was Sie über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wissen müssen – dort gilt ein besonders strenger Maßstab der verschuldensunabhängigen Haftung (Gefährdungshaftung).
  • Was sind „Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungsfehler“?
  • Warum es immer auf die „berechtigten Sicherheitserwartungen“ ankommt – und was das bedeutet.
  • Strategien zur Haftungssteuerung.

Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile – und Schlussfolgerungen für die Praxis

  • Reale Urteile zeigen, wie Projektleiter, ausführende Mitarbeiter, Geschäftsführer, (Prüf-)Ingenieure und Zulieferer durch Staatsanwälte und Gerichte nach Unfällen zur Verantwortung gezogen werden.
  • Rechtliche Schlüsse und Empfehlungen aus Urteilsaussagen z.B. zu Eschede und Lüfter von Kaprun.
  • Diskussionen und Beispiele der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf.

Besonders geeignet für

  • CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance-Manager, …
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte
  • Leitende Angestellte in Entwicklung und Konstruktion
  • Vertriebsleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
  • Mitarbeitende in Qualitätsmanagement und Technischer Dokumentation
  • Berater und Dienstleister im Bereich Produktsicherheit

Mehr Informationen und zur Anmeldung

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Safexpert user training - 2511-WEB-E - 30.10.2025

An optimally set-up system and knowledge of the areas of application of Safexpert support the efficient CE marking. The risk assessment can be carried out much more quickly and safely. The aim of this training is to teach these skills. The participants should also be able to support co-workers using Safexpert or to carry out Safexpert user training in their own company (multipliers). Each participant works on his or her own PC with pre-installed Safexpert.


Training content

● Creation of projects and template projects

● Systematic risk assessment and risk reduction with interface analysis in plant projects

● Industry-specific solutions with Safexpert

● Check and Acceptance Assistant

● Set up standards database optimally

● Practical experience, questions and discussions enliven the training process

Seminar program

First steps and efficient use of Safexpert

The content is addressed at Safexpert users who are involved in the  product development process. To enable you to implement your specific  know-how for the respective action step with Safexpert, you will learn:

● Basics of CE marking (brief introduction - details are given in our  special seminar) "Efficient CE marking and risk assessment of machines  and plants")

● CE marking with Safexpert - concept and structure

● Structure and manage projects clearly - create template projects

● Central management of files (e.g. technical specifications, supplier documentation, etc.)

● Standards management and update processes with Safexpert

● Full text search in over 60 European standards

● Systematic risk assessment (EN ISO 12100)

● Display of the risk assessment in different views (for a maximum overview)

Use Safexpert efficiently

● Use of C standards for industry-specific solutions with Safexpert

● (brief introduction - detailed trainings or web consultations are offered individually if required)

● Analysis of the risk related to the interfaces between parts of machinery in plant projects

● Applied standards in measures

● Selection of safety-related parts of controls, parts lists  (required performance level according to EN ISO 13849-1, required SIL  according to EN 62061)

● Integrate pictograms comfortably into the risk reduction - create a pictogram list

● Create and use libraries (hazard descriptions, action descriptions, etc.)

● Interface risk assessment – instructions manual: Working with the Instructions Assistant

● Arrangement of the technical documents / instructions manual using checklists

● Status checks: Which points are still open? Is the CE marking  possible? Can the declaration of conformity or the declaration of  incorporation be signed?

All people who work with Safexpert should always have access to  current system data that is particularly important for the respective  company. Therefore you will learn which settings are particularly  important in Safexpert:

● Make basic settings: Manufacturer, signatory to the EC declaration, etc.

● Set up and update standards database optimally

● Company-specific adjustment of reports, insert company logo

● Store proven solutions in the measures library - manage and update libraries (description and measures library)

more information and application

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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie A - EX/A56/30353201/30102025-1 - 30.10.2025

Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022


Inhalt

Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik

Medizinische Aspekte

Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb

Makroskopische und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln

Maßgebende Rechtsvorschriften, Normen und Technische Regeln für den Betrieb

Diskussion

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

In unserer VDI-6022-Schulung Kategorie A vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie A. Dazu zählt sowohl das Wissen über die technischen Aspekte, die bei der Planung, Herstellung und Ausführung dieser Anlagen und Geräte beachtet werden müssen, als auch über die hygienischen Anforderungen an Betrieb, Wartung und Inspektion der RLT-Anlagen. Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, den Raumnutzern eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft sowie ein behagliches Raumklima zu schaffen.

Diese Hygieneschulung gemäß der VDI 6022 Kategorie A vermittelt Ihnen die theoretischen Kenntnisse, um Aufbau und Komponenten von RLT-Anlagen zu konzipieren oder diese Tätigkeiten zu kontrollieren. Zudem sind je nach Anlagentyp bei raumlufttechnischen Anlagen alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen, die von einer nach Kategorie A qualifizierten Person mit entsprechender Berufserfahrung durchgeführt werden können.

Unsere Schulung behandelt darüber hinaus die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie aktuelle Rechtslagen und Hygienevorschriften.

Eine Schulung nach Kat. A beinhaltet eine Schulung nach Kat. B.

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker oder Meister aus der technischen Gebäudeausrüstung (Versorgungstechnik o. ä.),
öffentliche Planungsbüros und Architekten; Hersteller aus dem Bereich Raumlufttechnik, Technische Leiter aus Industrie und Mittelstand; Sachverständige und Sicherheitsingenieure, Betreiber

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen.
Mindestens Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur der Fachrichtung ?Technische Gebäudeausrüstung?, ?Versorgungstechnik? oder in einer gleichwertigen Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen, oder bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich Raumlufttechnik; Voraussetzung für die Erlangung einer VDI-Urkunde ist Ihre Berufsausbildung mit der Berufserfahrung und eine bestandene Prüfung am Ende des Seminars, ansonsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.

Abschluss

Qualifizierungsnachweis;"

Nettopreis

990 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

188.1 EUR

Bruttopreis

1178.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Katrin Bong
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ausbildung-dortmund@dmt-group.com

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