Veranstaltungskalender
Fremdfirmenkoordination - EX/A52/50201601/27102025-1 - 27.10.2025
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
WHG-Grundkurs - EX/A31/40401101/27102025-1 - 27.10.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201205/27102025-1 - 27.10.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer-CISO (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat der Prüfung Information Security Officer - ISO (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Chief Information Security Officer - CISO (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt. Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt. Die Aufgabenstellung wird direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung ausgegeben.
Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen (24 Werktage) Zeit.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
10:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25;
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A52/10402501/27102025-1 - 27.10.2025
Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung
Inhalt
VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss
Bausollbestimmung und Vergütung
Baunachtragsmanagement
Bezahlung der Bauleistung
Abnahmearten und Abnahmewirkungen
Mängelansprüche des Auftraggebers
Störungen des Bauablaufes
Kündigungsrechte
Sicherheiten am Bau
Nutzen
Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.
Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.
Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.
Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.
Zielgruppe
Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:45
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - EX/A37/60101301/27102025-1 - 27.10.2025
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme an unserer Kranführer Ausbildung befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Die Kranführer Ausbildung ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch mit einem Brückenkran Führerschein nachweisen können.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Die Kranschein Ausbildung bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A33/30353401/27102025-1 - 27.10.2025
Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4
Inhalt
Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen
Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen
Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)
Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
Überwachung von Anlagen
Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
Verkehrssicherheitspflicht
Arbeitsschutzgesetz
Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.
In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.
Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.
Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
Zielgruppe
Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister
Voraussetzungen
Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25;" Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation ""hygienisch fachkundige Person""
Mehr erfahren
Sicherheitsbeauftragter - EX/A37/50201101/27102025-1 - 27.10.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
Mehr erfahren
Prokurist - EX/A52/10101401/27102025-1 - 27.10.2025
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
UBB 2025 - Umweltbaubegleitung - 341 - 27.10.2025
UPDATE 2025 - Zweitägiger bundesweit anerkannter Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen, um überall und ohne fachliche Ausbildung in der Umweltbaubegleitung tätig zu werden. Als Grundlage und zur Aufrechterhaltung der Anerkennung als umweltfachlicher Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn (DB Training) zugelassen.
UPDATE 2025 - Zweitägiger bundesweit anerkannter Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen, um überall und ohne fachliche Ausbildung in der Umweltbaubegleitung tätig zu werden. Als Grundlage und zur Aufrechterhaltung der Anerkennung als umweltfachlicher Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn (DB Training) zugelassen.
Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!
UPDATE 2025</span><br />Wesentliche Änderungen im Bereich Bodenschutz und Abfall. Aktualisierung der Themenschwerpunkten Natur-/Artenschutz und Immissionsschutz im Hinblick auf die Neufassungen des Umweltschadensgesetzes, der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und des Umweltinformationsgesetzes.
Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern. Eine Konkretisierung der Aufgaben der UBB ist den Genehmigungen dabei oft nicht zu entnehmen. So bleibt die Frage nach den Rahmenbedingungen, den fachlichen Inhalten, dem Einsatzzeitpunkt, den Zuständigkeiten und der Abgrenzung gegenüber anderen Leistungen sowie nach der Vergütung häufig offen.
Mit der neuen Gesetzgebung zur Beschleunigung von Planungsverfahren soll bei bestimmten Projekten die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wegfallen. Auch sollen die Naturschutzgesetze „gestrafft“ werden. Hier wird zunehmend die Rolle der Umweltbaubegleitung wichtig, um die Belange des Natur- und Artenschutzes wahrzunehmen.
Die komplexen Aufgaben einer Umweltbaubegleitung sind auf den ersten Blick nicht leicht zu überschauen. Im Workshop erhalten die Teilnehmer jedoch darüber einen ausführlichen Überblick. Neben einer rechtlichen Einordnung und einer Zusammenstellung der Regelwerke und Standards erhalten Sie Einblicke in die schutzgutbezogenen, bau- und verfahrensrechtlichen sowie kommunikativen Facetten einer Umweltbaubegleitung.
Eine zeitlich richtige Koordination der Aufgaben der UBB und eine klare Abgrenzung zu anderen Leistungen bilden dabei die Rahmenbedingungen, die die Teilnehmer ebenso wie die Grenzen einzuschätzen lernen.
Der Kurs ist auch von der Deutschen Bahn AG als Teilkriterium für den Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung anerkannt.
Die DB Netz AG fordert seit 2023 eine fortlaufende Aufrechterhaltung der Anerkennung als Umweltfachlicher Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn, im zweijährigen Turnus. Sind Sie als UBÜ Generalist:in der DB anerkannt, so müssen alle zwei Jahre Fortbildungen zu den Fachrichtungen - Naturschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz/ Abfall - besucht werden.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Mehr erfahren
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - 37 - 27.10.2025
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.
5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.
Mehr erfahren
Arbeitsschutzmanagement-Auditor - 402 - 27.10.2025
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops. Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011.
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops. Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011.
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.
Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.
Das Seminar bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und auditieren zu können.
Es vermittelt die Anforderungen der ISO 45001 sowie die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung in der Praxis. Die Teilnehmer erwerben die Kenntnisse zur Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011 sowie die Durchführung wertschöpfender integrierter Audits. Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
Die Teilnehmer erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum „Arbeitsschutzmanagementbeauftragten“ nach ISO 45001 sowie zum „internen Auditor nach DIN EN ISO 19011“.
Mehr erfahren
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter - 401 - 27.10.2025
Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001
Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.
Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.
Das Seminar erläutert die Anforderungen der ISO 45001 und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis. Es erläutert die Funktion des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten und bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und weiterentwickeln zu können.
Zusätzlich lernen Sie Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Workshops werden die erworbenen Kenntnisse vertieft.
Die Teilnehmer erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten nach ISO 45001.
Mehr erfahren