Veranstaltungskalender
Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - 17.11.2025
Inhalt
Lebensmittelhygiene
Kennzeichnungspflicht
Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene
Grundlagen der Mikrobiologie
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
Nutzen
Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
867 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
164.73 EUR
Bruttopreis
1031.73 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Webinar: Qualitätsbeauftragter (TÜV) - TÜV NORD OnlineCampus - 17.11.2025
Online-Weiterbildung Qualitätsmanagement: Kompaktes Wissen zur ISO 9001
Inhalt
Online-Training Phase I (3 Tage):
Überblick QM-Normen und Grundlagen
- Begriffe und Qualitätsmanagement-Grundsätze
- PDCA-Zyklus
Prozessorientierung und Prozesslandschaften
- Prozessabgrenzungen und ausgelagerte Prozesse
Aufbau einer QM-Systemdokumentation
- Inhalte einer Prozessfestlegung
- Arbeitsanweisungen und andere Vorgaben, Lenkung dokumentierter Informationen
- Prozessziele, Kennzahlen und Prozess Input-Output
Führung und Kontext
- Q-Politik und Q-Ziele, Verantwortlichkeiten, Aufgabe der Leitung
- Interessierte Parteien, externe und interne Themen
Chancen und Risiken
- Ziel und Methoden
Normenkapitel - Unterstützung
- Vorstellung ausgewählter Themen
Selbststudium und Reflexionsphase (2 Tage) inklusive Lernzielkontrolle
- Vertiefung der Normenkapitel aus Online-Training Phase I
- Erarbeiten der Inhalte aus Kap. 8 Betriebliche Planung und Steuerung, Präsentation/Gesprächsführung und Projektmanagement
- Lernzielkontrolle zur Reflexion des erlernten Wissens und gegebenenfalls Nachstudium
Online-Training Phase II (3 Tage):
Rückblick auf Selbstlernphase, Klärung offener Fragen und Lessons Learned
Normenkapitel - Betrieb
Überwachung und Messung, Anforderungen und Methoden
Kundenzufriedenheitsmessung, Datenanalyse und Managementbewertung
Umgang mit Fehlern und Korrekturmaßnahmen
- Verbesserung, Methoden und Zielsetzung
Qualitätstechniken
Internes Audit
- Anforderungen, Auditarten
- Auditplanung und Durchführung
- Auditberichterstattung und Maßnahmenverfolgung
Nutzen
Qualifizieren Sie sich mit unserer Online-Weiterbildung Qualitätsmanagement zur bzw. zum zertifizierten Qualitätsbeauftragten (TÜV). Erwerben Sie diese Qualifikation sowie das Zertifikat in zwei dreitägigen Online-Trainingsphasen sowie einer zweitägigen Selbstlernphase. Das Zertifikat ist branchenunabhängig gültig und öffnet Ihnen die Tür zu allen weiteren QM-Qualifikationsschritten wie dem Qualitätsmanager und dem Qualitätsauditor (TÜV) inklusive akkreditiertem Personenzertifikat.
Dieses Webinar zeichnet sich durch verschiedene Ausbildungsphasen beim Erlernen der Anforderungen der DIN EN ISO 9001 und dessen Umsetzung aus:
1. Online-Vorträge: Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die Struktur (HLS) und die Inhalte der DIN EN ISO 9001.
2. Transfereinheiten: Sie setzen anhand von Praxisübungen die Normenanforderungen um. Dabei können Sie firmeneigene Prozesse und Verfahren integrieren. Für Ihr Unternehmen resultiert daraus ein hoher praktischer Nutzen.
3. Besprechungen der Arbeitsergebnisse: Wir besprechen gemeinsam die Ergebnisse aus der Transferphase. Sie erhalten direkt Feedback von unseren Referentinnen und Referenten sowie Ihrer Online-Gruppe.
4. Selbstlernphase/Reflexionsphase inklusive Lernzielkontrolle: Sie erarbeiten sich selbst das nötige Wissen der QB-Unterlagen und Normentexte aus Kapitel 8 der ISO 9001.
Mittels einer digitalen Lernzielkontrolle prüfen Sie sich selbst. Wir vertiefen gemeinsam relevante Themen. Unklarheiten und offene Fragen können Sie in der zweiten Online-Phase der QB-Ausbildung direkt mit der Online-Gruppe sowie den Referentinnen und Referenten besprechen.
5. Fragestunde: Zwischen der Online-Weiterbildung für Qualitätsbeauftragte und der Online-Prüfung haben Sie die Möglichkeit, inhaltliche Unklarheiten im Rahmen einer Fragestunde mit den Referentinnen und Referenten zu besprechen.
6. Prüfung: Sie haben die Möglichkeit, eine Online-Prüfung zu absolvieren (hierzu ist eine separate Anmeldung erforderlich). Diese Prüfung wird von der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT durchgeführt. Entscheiden Sie selbst, ob Sie die Abschlussprüfung direkt nach dem W
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TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 - 17.11.2025
Für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschl. Asbestzementprodukten
Inhalt
Eigenschaften und Verwendung von Asbest
Gesundheitsgefahren, Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Umweltschutz
Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
Vorschriften und Regelwerk der DGUV
Beurteilung der Gefahren durch Asbest
Asbest-Sanierungstechniken durch geeignete Verfahren
Hinweise zur technischen Ausrüstung eines Sanierers
Erläuterungen zur Untersuchung von Produkten und der Raumluft (Gefahrenbeurteilung)
Voraussetzungen zur Freigabe von Schwarzbereichen
Abfallentsorgung
Umgang mit künstlichen Mineralfasern
Erstellen der Anzeigen und weiterer Unterlagen
Nutzen
Erwerben Sie die Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbestprodukten und mit dem Gefahrstoff Asbest. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfangreich die Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 des TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 519. Der Lehrgang schließt die Sachkunde nach Anlage 4 ein: Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche einer Sanierung von asbesthaltigen Produkten verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen.
Die Schulung zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 umfasst den Überblick über Gesundheitsgefahren, Arbeitsschutz und Umweltschutz sowie über rechtliche Vorgaben. Innovative Unterrichtsmaterialien und der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen, einschließlich Asbestzementprodukten.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Personen, die Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Gefahrstoffen, insbesondere mit Asbest in schwach gebundener Form bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, haben oder die solche Arbeiten beaufsichtigen und planen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20; Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden.
Der dann erworbene Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Vor Ablauf der Gültigkeit des Sachkundenachweises muss ein entsprechender Fortbildungslehrgang besucht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkanntes Zertifikat
Nettopreis
1540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
292.6 EUR
Bruttopreis
1832.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - 17.11.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
900 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171 EUR
Bruttopreis
1071 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - 17.11.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Grundkurs - 17.11.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Gohrbandt
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - 17.11.2025
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - 17.11.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Sicherheitsbeauftragter - 17.11.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Automotive-Cyber-Security-Training - 17.11.2025
ISO-21434-Schulung zum Cybersicherheitsmanagementsystem (CSMS)
Inhalt
Grundlagen
- Warum Cyber-Security?
- Historischer Hintergrund
- Bedeutung und Unterschiede von IT- und OT-Security
- Zusammenhang ISO 21434, TISAX, ISO 27001, VDA-Rotband etc.
- Zielsetzung eines CSMS
Rechtsgrundlagen
- Übersicht über Regulierung und Standardisierung
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen - Erläuterung der wichtigsten Vorschriften
- Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz der ISO 21434
Anforderungen der ISO 21434 und eines CSMS:
- Cyber-Security-Managementsystem auf Organisationsebene
- Projektbezogenes Cyber-Security-Managementsystem
- Verteilte Aufgaben mit Bezug zu Lieferanten und OEMs
- Fortlaufende Managementsystem-Aufgaben eines CSMS
- Produktentwicklung: Konzept-Phase, Development-Phase und Post-Development-Phase
- TARA (Risikoanalyse)
Abschlussprüfung zum Automotive Cyber Security Expert (TÜV)
Nutzen
Lernen Sie in unserem 3-tägigen Automotive-Cyber-Security-Training (auch bekannt als ISO-21434-Schulung), wie Sie durch die Einhaltung vorhandener Regularien Cyberangriffe auf Fahrzeuge vermeiden, um die Sicherheit der Passagiere sowie der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Fahrzeuge sind bereits vermehrt mit kabellosen Schnittstellen ausgestattet, immer vernetzter und damit anfälliger für Cyberangriffe. Potenzielle Angreiferinnen und Angreifer haben die Möglichkeit, auf das interne Fahrzeugnetzwerk zuzugreifen und dieses zu manipulieren, sofern es nicht richtig geschützt ist.
Deshalb hat die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) Regularien für die Fahrzeughersteller und Zulieferer auf den Weg gebracht, um die Cybersicherheit im Automobilbereich zu erhöhen. Dazu gehört eine sicherheitstechnische Betrachtung über alle Cybersicherheitsaspekte hinweg: Produkte, Prozesse und IT-Systeme, die die Cybersicherheit über die gesamte Nutzungsdauer eines Fahrzeugs garantieren.
Zusätzlich wurde für die Cyber-Security im Automotive-Bereich die ISO 21434 ?Road Vehicles - Cyber Security Engineering? eingeführt. Dieser prozessorientierte Standard zielt auf die Sicherheit aller elektrischen und insbesondere elektronischen Systeme während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ab.
Bauen Sie in unserem Automotive-Cyber-Security-Training ein fundiertes Verständnis über die Bedeutung der Einhaltung der UNECE-Regulierung auf, welche die Grundlage für die Umsetzung eines Cyber-Security-Managementsystems (CSMS) bildet. Außerdem zeigen wir Ihnen anhand praktischer Beispiele, wie Sie den Inhalten und Anforderungen der ISO 21434 gerecht werden. Gemeinsam erarbeiten wir zielführende Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung eines CSMS gemäß ISO 21434. Zusätzlich zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen IT- und OT-Security und erklären Ihnen, wie ISO 21434, TISAX, ISO 27001, VDA-Rotband etc. zusammenhängen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie unser Automotive Cyber Security Expert (TÜV) Zertifikat. Sie erfüllen alle Anforderungen an die Entwicklung von cybersicherheitsrelevanten Komponenten, können ein CSMS aufbauen und schützen Ihre Fahrzeugkomponenten gegen Cyberangriffe. Zusätzlich weisen Sie die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der UNECE-Regulierung sowie der eingeführten Regelwerke (ISO 21434) in Bezug auf Ihre aktuelle Technik nach.
Zielgruppe
Cybersicherheitsaspekte sind von hoher Relevanz für Fahrzeughersteller (OEM), Zulieferer von hard- und/oder softwarebasierten Komponenten und/oder Systemen, Engineering-Dienstleister, Software- und ICT-Infrastruktur-Dienstleister und Zulieferer der Automobilindustrie generell (Entwicklung/Komponenten/Produktion). Die Einführung und Umsetzung eines Cyber-Security-Managementsystems (CSMS) wird durch Entwickler (Hard-/Software) und Entwicklungsleiter, IT-Spezialisten, Projektleiter/-manager sowie Qualitätsmanager begleitet.
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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 1 - 17.11.2025
Prozesse erkennen, definieren und dokumentieren
Inhalt
Struktur der DIN-EN-ISO-9000er-Reihe und ihr Anwendungsbereich
- Übersicht über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 - 7 QM-Grundsätze
- Deming-Kreis/PDCA-Zyklus
- Modell eines prozessbasierten Qualitätsmanagementsystems
- Prozessarten und Prozesslandschaft
Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
- Mögliche Kategorien im externen und internen Umfeld
- Erwartungen interessierter Parteien
Führungsrolle und Verpflichtung der Unternehmensleitung
- Kundenorientierung, Qualitätspolitik
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation
- Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements
Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifikation von Risiken in Bezug zu den Qualitätszielen
- Risikofelder: externe und interne Faktoren, interessierte Parteien
- Maßnahmenableitung, Risikoermittlung und -bewertung
Qualitätsziele und Planung zu deren Erreichung
- Qualitätsprogramm und Planung von Änderungen
Management von Ressourcen
- Personen, Infrastruktur, Prozessumgebung
- Ressourcen zur Überwachung und Messung
- Drei Säulen des Wissensmanagements
Kompetenzmanagement
Kommunikation
- Interne, externe und bilaterale Kommunikationswege
Dokumentierte Information
- Dokumentationspyramide und Lenkung dokumentierter Information
Betriebliche Planung und Steuerung, betrieblicher Planungsprozess
- Prozesslandschaft
Ermittlung des Marktbedarfs und Interaktion mit den Kundinnen und Kunden
- Planung eines Kundenbetreuungsprozesses
- Ermittlung der Kundenanforderungen und des Leistungsvermögens der Organisation
Entwicklung von Produkten
- Phasen eines Entwicklungsprozesses
- Lenkungsmaßnahmen
Lenkung externer Bereitstellung von Produkten
- Lieferantenbewertung
Produktion
- Steuerung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Erhaltung und Tätigkeiten nach der Lieferung
- Überwachung von Änderungen
Freigabe von Produkten
- Produktprüfungen
- Umgang mit fehlerhaften Produkten
- Steuerung nichtkonformer Prozesse, Produkte
Nutzen
Beginnen Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem ersten Schritt: Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten (TÜV) Teil 1 - Grundlagen und Anwendung und lernen Sie, Prozesse zu erkennen, zu definieren und zu dokumentieren.
Wir vermitteln Ihnen in diesem Seminar die Inhalte der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 sowie die Begriffsdefinitionen und Grundsätze dieser Norm. Die High Level Structure (HLS) dieser QM-Norm ermöglicht Ihrer Organisation eine Integration in bereits bestehende Managementsysteme. Sie entwickeln ein Verständnis für den prozessorientierten Ansatz und die Verantwortlichkeiten in der QM-Organisation. Ihre Aufgaben und Rolle als Qualitätsbeauftragter Ihres Unternehmens wird Ihnen dadurch noch klarer.
Im ersten Teil der Weiterbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten vermitteln wir Ihnen das Wissen zur Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements. Sie kennen die verschiedenen Prozessarten und können diese zu einer unternehmensspezifischen Prozesslandschaft verknüpfen. Zudem lernen Sie, den Deming-Kreis (PDCA: Plan-Do-Check-Act) anzuwenden. Dieser ermöglicht Ihrem Unternehmen, wandlungsfähig und auf Verbesserungen ausgerichtet zu bleiben. Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, was der risikobasierte Ansatz eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) auf der strategischen und operativen Ebene bedeutet. Darüber hinaus erläutern sie Ihnen, wie Sie die Risiken und Chancen für Ihre Prozesse und Produkte oder Dienstleistungen ermitteln und bewerten.
Stellen Sie mit Ihrer Qualifikation als Qualitätsbeauftragter bzw. -beauftragte sicher, dass die Wünsche Ihrer Kundinnen und Kunden in allen Prozessebene
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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2 - 17.11.2025
Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken
Inhalt
Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA
Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming
Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung
Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache
Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht
Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik
Moderation und Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin
Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten
Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht
Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik
Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket
Überblick über
- branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration
Nutzen
Komplettieren Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem zweiten Schritt: Qualitätsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - bewerten und verbessern.
In diesem Teil Ihrer Ausbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere wichtige Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.
Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen den richtigen Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen aus normativer Sicht vor.
Unterstützt durch unsere Expertinnen und Experten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.
Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken, wie Mindmapping, unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung in unserer Qualitätsbeauftragten-Weiterbildung unterstützen systematisch durchgeführte, praktische Übungen die Entwicklung Ihrer Umsetzungskompetenz. Unsere erfahrenen Exper
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