Veranstaltungskalender

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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Jahresschulung - Fortbildung - EX/A52/30251606/14112025-1 - 14.11.2025

Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 und DGUV Vorschrift 1 und 3


Inhalt

Gefahren und deren Vermeidung durch Routine

Tätigkeiten einer EuP

Fünf Sicherheitsregeln mit Praxisbeispielen

Gefahren des elektrischen Stroms

Schutzmaßnahmen und -einrichtungen gegen die Gefahren des elektrischen Stroms

Arbeitsmethoden und -schutz in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 und DGUV Vorschrift 1 und 3 mit unserer Jahresschulung: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch Routinefehler verursacht. Das gefährdet nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch den reibungslosen Betriebsablauf. Der Unternehmer ist nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) verpflichtet, seine Mitarbeiter jährlich zu unterweisen.

Unsere Referenten unterweisen Sie über die Gefahrenquellen, die zu Routinefehlern führen. Sie erhalten Informationen, wie Sie die Fehler vermeiden. Wir frischen Ihr Wissen zu den fünf Sicherheitsregeln sowie zu elektrischen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen auf. Dazu erläutern unsere Referenten auch die Begrifflichkeit EuP nach DIN VDE 1000 Teil 10 und klären den fachgerechten Einsatz.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem beruflichen Alltag umzusetzen. Unsere Referenten verfügen über jahrelange berufliche Praxis und bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Unsere Seminare bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) aus Industrie- und Handelsunternehmen, die jährlich unterwiesen werden müssen.

Voraussetzungen

Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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8D-Report-Schulung zum Reklamationsprozess - EX/A45/20201904/14112025-1 - 14.11.2025

TÜV NORD QM-Factory: Methode zur Problemlösung und nachhaltiger Fehlervermeidung


Inhalt

Bedeutung und Verantwortung für Qualität

Vergleich von Problemlösungsprozessen
- Fehlersicherheit und Poka Yoke (PY)
- Methoden zur Problemlösung (PLM)

Ablauf und Methoden im 8D-Prozess
- Situationsanalyse, IST/IST-Nicht
- Ishikawa
- 5 Why
- Technischer Root Couse (TRC) und Management Root Couse (MRC)

Fallbeispiel zur Handhabung der 8D-Toolbox

Anwendung auf einen konkreten Fall (mit 8D-Toolbox)

Maßnahmenableitung und Wirksamkeitsprüfung

Präsentation und Interpretation der Ergebnisse

Best Practice/Lessons Learned

Nutzen

In unserer 8D-Report-Schulung lernen Sie die wichtigsten Grundlagen und Inhalte für einen strukturierten Reklamationsprozess anhand des VDA Bandes ?8D-Problemlösung in 8 Disziplinen? kennen. Hierzu werden die empfohlenen Methoden Situationsanalyse, IST/IST-Nicht, Ishikawa und 5 Why sowie Technischer-Rootcouse TRC und Management-Rootcouse MRC in den jeweiligen Schritten behandelt. Mit dem 8D-Prozess werden Produktfehler erkannt und auf ihre Ursache zurückgeführt. Das unterstützt Sie bei der nachhaltigen Vermeidung bereits erkannter und analysierter Fehler. Mit der Einführung des 8D-Reports erfüllen Sie die konkreten Lieferantenanforderungen entsprechend der IATF 16949, der Automobilhersteller (OEM) und gesetzlicher Forderungen aus der Produzentenhaftung BGB § 823.

Mithilfe der 8D-Report-Schulung erhalten Sie Qualitätswerkzeuge zur Senkung der internen Fehlerkosten - Sie erhöhen somit die Kundenzufriedenheit. Unsere Trainerinnen und Trainer bringen Ihnen die entsprechenden Qualitätswerkzeuge und -methoden in den jeweiligen Schritten nahe. Zur Umsetzung des 8D-Reports erhalten Sie entsprechende Excel-Tools und lernen, die Methoden anhand von Praxisbeispielen anzuwenden.

Zum Abschluss der 8D-Report-Schulung stufen Sie den Reifegrad Ihres 8D-Reportes nach den Excellence-Empfehlungen des VDA-Bandes ein. Hierzu bewerten Sie Elemente D1 bis D8. Diese Praxisübungen geben Ihnen und Ihrem Team mehr Sicherheit, um eine hohe Qualität Ihrer 8D-Reporte zu erreichen.

Profitieren Sie in der 8D-Report-Schulung vom Erfahrungsaustausch mit den anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Es wird auf Ihre Fragen eingegangen und es werden fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung in Ihrem Unternehmen gegeben. Durch den Workshop-Charakter und die Arbeit mit Ihren Laptops erhalten Sie direkt verwertbare Lösungen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung, die Reklamationen aufnehmen und bearbeiten. Qualitätsbeauftragte und Qualitätsmanager, die den Reklamationsprozess begleiten und 8D-Teams moderieren, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;"

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das VDA Bandes ?8D-Problemlösung in 8 Disziplinen"" mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. ";"



Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-s@tuev-nord.de
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Lagermanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/60151105/14112025-1 - 14.11.2025

Grundlagen für Logistik- und Warehouse-Manager für eine optimierte Lagerwirtschaft


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Lagermanager (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Lagermanager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Lagermanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 29 Aufgaben gestellt, davon 23 Multiple-Choice- und 6 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Lagermanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:45 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jaqueline Spengler
+49 201 3195533
akd-rr@tuev-nord.de
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Einführung in das ADR 2025 - EX/A52/60251301/14112025-1 - 14.11.2025

Überblick über die Änderungen


Inhalt

Ausblick auf das ADR 2025

- Neuerungen/Änderungen ADR 2025
- Sachstand Änderungen GGBefG 2025
- Sachstand Änderungen GGVSEB 2025
- Sachstand Änderungen GGAV 2025
- Sachstand Änderungen RSEB 2025
- Sachstand BAM GGR
- Allgemeinverfügungen
- Umsetzungshinweise für Unternehmen

Nutzen

Ab 1. Januar 2025 tritt das neue ADR 2025 in Kraft. Trotz der offiziellen Übergangsfrist von 6 Monaten sollte man sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut machen. Sie erhalten in diesem Seminar einen umfassenden Überblick über die geplanten Änderungen/Neuerungen des ADR 2025 und eine kompetente Hilfestellung zur praktischen Umsetzung.

Zielgruppe

Personen, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind:
u. a. Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen, Unternehmer, die gefährliche Güter versenden, transportieren oder lagern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Vertreter von Behörden sowie interessierte Personen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

400 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

76 EUR

Bruttopreis

476 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Anschlagen von Lasten - EX/A38/60101601/14112025-1 - 14.11.2025

Unterweisung im Umgang mit Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Übersicht über das geltende Regelwerk
- Aussagen der Betriebssicherheitsverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorgaben (DGUV Regel 109-017)

Physikalische Grundbegriffe der Anschlagtechnik
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel

Einsatz von Anschlagmitteln
- Rechte und Pflichten des Anschlägers
- Sicherer Transport von Lasten
- Arten von Anschlagmitteln
- Auswahl von Anschlagmitteln
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Gefahrenbereiche
- Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- Vermeidung von Schäden
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden

Nutzen

Unser Seminar zum Anschlagen von Lasten vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zum fachgerechten und sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017. Sie erhalten umfassende Kenntnisse zum frühzeitigen Erkennen von Mängeln und Verschleißerscheinungen. Sie lernen, geeignete Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel auszuwählen und das Anschlagen der Last fachgerecht und selbstständig durchzuführen. Sie werden in die Lage versetzt, mögliche Gefahren vor dem Transport der Last zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.

Überall dort, wo immer Lasten zum Transport gehoben oder bewegt werden, werden Anschlag- und Lastaufnahmemittel eingesetzt. Der Anschläger oder die Anschlägerin trägt dabei eine sehr hohe Verantwortung. Entscheidend für ein sicheres Anschlagen und Transportieren sind insbesondere das Verhalten und die Kenntnisse des Anschlägers. Deshalb muss dieser Personenkreis im bestimmungsgemäßen Gebrauch von Anschlagmitteln unterwiesen sein.

Innovative Unterrichtsmaterialien aus unserer Anschläger-Schulung erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Kranführer, die Lasten selbstständig anschlagen; Personen, die als Anschläger eingesetzt werden; Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

480 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

91.2 EUR

Bruttopreis

571.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
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Aktualisierung - Strahlenschutzkurs für OP-Personal - EX/A37/50351506/14112025-1 - 14.11.2025

Aktualisierungskurs für medizinisches Personal für den Umgang mit Röntgeneinrichtungen


Inhalt

Stand der Technik im Strahlenschutz

Neue Entwicklungen der Gerätetechnik

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung

Erfahrungen der ärztlichen Stelle

Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Aktualisierungskurs dient der benötigten Auffrischung der Strahlenschutzkenntnisse gemäß der Richtlinie ?Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin?. Ohne diese Aktualisierung des Strahlenschutzkurses für OP-Personal ist es diesem nicht mehr gestattet, mit Röntgeneinrichtungen umzugehen. Diese Kenntnisse müssen spätestens nach fünf Jahren wieder aktualisiert werden.

Der Aktualisierungskurs richtet sich an medizinisches Personal, das unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Arztes, Röntgenuntersuchungen im Rahmen einer Operation oder Intervention, durchführt. Sie lernen in diesem Strahlenschutzkurs für OP-Personal die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen im Umgang mit medizinischen Röntgeneinrichtungen kennen. Für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG), die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die entsprechenden im medizinischen Bereich geltenden Richtlinien (QS-RL, FK-RL etc). Sie sind dadurch in der Lage, die neuesten Anforderungen und Erkenntnisse im medizinischen Bereich umzusetzen.

Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses können Sie nachweisen, dass Sie die im StrlSchG und der StrlSchV geforderten Kenntnisse in Strahlenschutz erhalten und dürfen damit weiterhin Röntgenstrahlung unter ärztlicher Aufsicht am Menschen anwenden.

Zielgruppe

Dieser Aktualisierungskurs ist für Personen erforderlich, die unter ständiger Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Arztes Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung technisch durchführen (C-Bogen im OP-Bereich).

Voraussetzungen

Erfolgreich absolvierter Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Heilkunde für Personen, die ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des anwesenden Arztes bedienen (sog- OP-Personal)

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

200 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

38 EUR

Bruttopreis

238 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Haftung der Technischen Leiter und Verantwortlichen - EX/A52/10402201/14112025-1 - 14.11.2025

Strafrecht, Schadensersatz und arbeitsrechtliche Folgen


Inhalt

Überblick zur Haftung
- Der Sorgfaltsmaßstab: die anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik und Haftungsgründe
- Haftungsbeziehungen: Wer haftet wem?
- DIN und Co.: Sicherheit durch Beachtung von Technischen Richtlinien?

Haftung für und aus technischen Risiken
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Betreiber- und Anlagenhaftung
- Betriebssicherheit

Arbeitnehmerhaftung
- Haftung gegenüber Arbeitgeber und Dritten
- Fälle der beschränkten und unbeschränkten Haftung
- Wie haften FASi, SiGeKo, Sicherheitsbeauftragte etc.?

Organisationshaftung und Haftung für Dritte
- Haftung für fehlerhafte Organisation
- Grundsätze der Delegation
- Haftung für Lieferanten und Subunternehmer

Strafrechtliche Haftung und Ordnungswidrigkeiten
- Strafbarkeitsvoraussetzungen
- Fallbeispiele: Lederspray, Schwebebahn und Altlasten
- Strafrechtliche Haftung des Vorgesetzten und der betrieblich Beauftragten

Möglichkeiten der Haftungsvermeidung
- Aufklärungs- und Warnhinweise: die Katze in der Mikrowelle
- Entlastung durch Risikomanagement und Compliance
- Gerichtsfeste Dokumentation: Wer schreibt, der bleibt

Nutzen

Nach dem Besuch unserer Technischer Leiter Weiterbildung kennen Sie die Grundlagen der straf- und zivilrechtlichen Haftung für Technische Leiter und Verantwortliche.

Denn wer Einfluss auf die Technik hat, trägt die rechtliche Verantwortung, wenn die Technik versagt. Beim Einsatz von Maschinen oder beim Betrieb von Anlagen steht immer die Sicherheit im Vordergrund. Eine Vielzahl verschiedener Regelwerke gibt konkrete Vorgaben, um Mensch und Technik vor Gefahren zu schützen.

Wird dem technischen Management ein Fehlverhalten nachgewiesen, z. B. die - auch nur versehentliche - Missachtung von Vorschriften, drohen Strafen und die persönliche Haftung auf Schadensersatz sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Technische Leitung und die Verantwortlichen. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen die strenge straf- und schadensersatzrechtliche Haftung des verantwortlichen technischen Managements.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen, welche Haftungsansprüche je nach Position gegen Sie geltend gemacht werden können und wie Sie sich für den Ernstfall absichern können. Mit dem Wissen aus unserer Technischer Leiter Weiterbildung sind Sie künftig in der Lage, Maßnahmen zur Haftungsvermeidung und -reduzierung zu entwickeln und in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für den sicheren Einsatz technischer Anlagen und Geräte Verantwortung tragen. Angesprochen sind insbesondere Werks- und Betriebsleiter, technische Führungskräfte und Betriebsbeauftragte, die für die Betriebsorganisation und den sicheren Betrieb von Anlagen, Maschinen und Informationstechnik zuständig sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar Datenschutz im Marketing - EX/A52/10152001/14112025-1 - 14.11.2025

Werbemaßnahmen gemäß Medienrecht und Wettbewerbsrecht gestalten


Inhalt

Personenbezogene Daten im Marketing
- Persistente ID-Cookies, Profilbildung, pseudonyme Nutzung
- Darstellung der Auffassung des europäischen Datenschutzausschusses
- Verknüpfung mit dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, ehemals TTDSG)

Datenerhebung zu Marketingzwecken
- Zulässigkeit mit und ohne Kenntnis des Betroffenen
- Erhebung aus öffentlichen Verzeichnissen
- Listendaten und Adresskauf

Die Werbeeinwilligung und der Werbewiderspruch
- Die Anforderungen und der Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und f) DSGVO sowie Art. 4, 7 und 8 DSGVO
- Verknüpfung zu § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Darstellung des Werbewiderspruchrechts des Art. 21 DSGVO und § 7 Abs. 3 UWG

Datentransfer
- Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Zusätzliche Voraussetzungen für den Transfer in Drittländer
- Dokumentationspflichten

Werbekommunikation
- Zulässigkeit der Werbekommunikation bei Verwendung der folgenden Kanäle: Brief, E-Mail, Telefax, Telefon, SMS, MMS
- Anforderungen nach UWG und DSGVO

Löschfristen
- Risiken und Haftung
- Bußgeldrisiken, Haftung auf Unterlassung, zivil- und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche

Marketing und Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
- Abgrenzen eines Marketingverfahrens
- Angaben im Verarbeitungsverzeichnis für das Marketingverfahren

Nutzen

Das Seminar Datenschutz im Marketing vermittelt Ihnen aktuelle Pflichten, Trends und Entwicklungen aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie Medienrecht.

Nach der Teilnahme an unserem Seminar wissen Sie, wie Sie Werbung und Datenschutz rechtskonform verbinden und wie Sie die Ziele von Werbung und Datenschutz in Fax-, Post-, Telefon- und E-Mail-Werbung erreichen.

Erfolgreiche Unternehmen müssen sich im Markt positionieren und auf sich aufmerksam machen. Nur wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung für die Marktteilnehmer:innen interessant erscheint und Ihre Zielgruppen Ihre Angebote - aber auch Ihr Unternehmen - in einem positiven Kontext identifizieren, kann es am Ende erfolgreich sein. Durch das Onlinemarketing und seine verschiedenen Kanäle und Werbeformate gibt es verschiedene Mittel und Wege, die Marktteilnehmer:innen anzusprechen.

Besonders erfolgversprechend sind aber die Marketing-Methoden, in denen Marktteilnehmer:innen gezielt beworben und ihre Interessen und Vorlieben bei der Gestaltung der Werbung bewusst angesprochen werden. Hier gilt es, typische Stolperfallen des Datenschutzes im Marketing zu (er)kennen und zu vermeiden.

Fest steht, dass die Änderungen im Datenschutzrecht Unternehmen und Organisationen neue Chancen bieten, gleichzeitig auch neue Risiken offenbaren. Daher ist es essenziell, die Interessen der Werbetreibenden mit den Interessen der Beworbenen in einen Ausgleich zu bringen. So gewährleisten Sie jederzeit eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke, egal welchen Kanal und welches Medium Sie nutzen.

Im Seminar Datenschutz im Marketing erhalten Sie das notwendige Wissen, um Datenschutzprobleme bei der Planung und Konzeption neuer Marketingverfahren schnell und zuverlässig zu erkennen.

Zielgruppe

Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Marketing/Vertrieb, Prokuristen, Juristen aus Unternehmen, IT-Verantwortliche, Werbeagenturen, Direktmailing-Agenturen, Adresshändler, Datenschutzbeauftragte, Firmeninhaber, Geschäftsführung und interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EU

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Abfalltransportrecht und grenzüberschreitende Abfallverbringung - 4 - 14.11.2025

Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile


Grenzüberschreitende Abfallverbringung erscheint zunächst nur für eine kleine Gruppe von Entsorgungsunternehmen ein wichtiges Thema zu sein.

Bei genauem Hinsehen ist in der Entsorgungsbranche eine starke Europäisierung zu erkennen. Dieses Zusammenwachsen der EU-Märkte bedeutet jedoch keine Harmonisierung der Entsorgungskosten. Extrem unterschiedliche Entsorgungskosten in den EU-Mitgliedsstaaten begünstigen diejenigen Entsorgungsbetriebe, die die Kostenvorteile an ihre Kunden weiterreichen können.

In grenznahen Bereichen ist eine starke grenzüberschreitende Abfallverbringung dem Kostengefälle folgend zu beobachten. Außerdem ist es nicht ökonomisch sinnvoll, in jedem Staat für alle Abfallströme Entsorgungsanlagen vorzuhalten, was vor allem für kleinere EU-Staaten gilt.

Um künftig am Markt bestehen zu können, ist jeder Entsorger aufgerufen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um mögliche Chancen und Geschäftsfelder entwickeln zu können.

Im gleichen Atemzug sind alle Abfallerzeuger/Abfallbesitzer, die über die Beauftragung von Entsorgern grenzüberschreitende Abfallverbringung entscheiden, aufgerufen, auch in diesem Bereich ihre Sorgfalts- und Kontrollpflicht wahrzunehmen.

Ohne angemessene Kontrolle der Entsorger kann bei illegaler Abfallentsorgung der Abfallerzeuger/Abfallbesitzer zur Rechenschaft gezogen werden.

Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, sollten betroffene Betriebe (hier i.d.R. die Umweltbeauftragten) mit der Thematik vertraut sein.

Weiterhin sind als Zielgruppe dieses Seminars Vertreter von Genehmigungs- und Kontrollbehörden (Umweltverwaltung, Polizei, Zoll) sowie Berater und Zertifizierer von Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfallverbringung betreiben, angesprochen.

Das Buch „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbindung“ ist Teil der Seminarunterlagen.

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Auffrischung der Fachkunde und der Sachkunde für Schimmelpilzsanierung - 547 - 16.11.2025

Zweitägiger Zertifikats-Auffrischungslehrgang (online)


Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheits-technischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.

Die TRGS 524 regeln die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, also bei der Arbeit im Bereich Schimmelpilzsanierung.

Die TRGS 524 fordert unter Nr. 3.1 Nr. 6, dass sich Fach- oder Sachkundige für Arbeiten im kontaminierten Bereich regelmäßig fortbilden müssen.

Der Begriff „regelmäßig“ wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 3 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Die derzeit letzte Änderung der TRGS wurde am 31.03.2022 veröffentlicht. Sie aktualisiert die zuvor veröffentlichte Fassung von Januar 2014, die bereits im Oktober 2019 in einigen Punkten angepasst wurde.

Das Umweltinstitut bietet hierzu einen zweitägigen Auffrischungslehrgang mit aktuellen Schwerpunkten an.

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Wasserversorgungstechnik - 438538 - 17.11.2025

Vom Monteur zum Elektrofachmann für Wasserversorgungstechnik


Vom Monteur zum Elektrofachmann für Wasserversorgungstechnik

Der Lehrgang befähigt u. a. angehende Wassermeister*innen festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten in der Wasserversorgungstechnik durchzuführen.


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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A41/40301206/17112025-1 - 17.11.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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