Veranstaltungskalender
Management-Audits - ISMS - 18.11.2024
Gemäß ISO 19011, ISO/IEC 27001 und VDA-ISA (TISAX®)
Inhalt
ISO 19011, TISAX®-VDA sowie relevante Passagen, ISO/IEC 27001, 27002, 27006, ISO/IEC 27007 und TISAX® VDA
Planung von Audits und Auditprogrammen
Analyse, Bewertung und Auditierung der Kenndaten/KPIs eines ISMS
Checklistenmethodik
Prozessorientierte Auditierung
Kommunikationstechniken/Gesprächsführung für Auditoren
Umgang mit kritischen Auditsituationen
Audits in der Praxis
Nachbereitung von Audits
Auswertung von Auditergebnissen
Korrekturmaßnahmenfestlegung und -verfolgung
Erstellung von Auditberichten
Nutzen
In unserem Seminar Management-Audits - ISMS erlernen Sie die Auditierung gemäß den Anforderungen und Methoden der DIN EN ISO 19011. Als Aufbaukurs des Moduls TISAX®-Beauftragter - Assessments zum TISAX®-Label stellen wir den Kontext zur Zertifizierungsnorm DIN EN ISO/IEC 27001 und dem TISAX®-Modell (Trusted Information Security Assessment Exchange) her.
Dieses Modell basiert auf dem vom VDA entwickelten Information Security Assessment (ISA), einem Fragenkatalog auf Grundlage der ISO 27001. Sie können als interner Auditor ISMS-Audits planen, durchführen, bewerten sowie kritische Auditsituationen meistern.
Sie lernen in unserer Schulung zum internen Auditor die Grundlagen der Planung eines Auditprogramms nach geltenden ISO-Standards kennen sowie diese in der Praxis umzusetzen. Wir vermitteln Ihnen den richtigen Umgang mit Kommunikations- und Gesprächsführungstechniken, sodass Sie sicher im Umgang mit kritischen Auditsituationen sind.
Zum erfolgreichen Management-Audit gehören die Analyse und Bewertung der Kennzahlen eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Hieraus leiten Sie als interner Auditor Verbesserungspotenziale für ein verbessertes Sicherheitsmanagement ab, welche im Auditbericht festgehalten werden.
Hinweis:
TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Die TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG steht in keiner geschäftlichen Beziehung zu ENX. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden.
Zielgruppe
Unsere Veranstaltung richtet sich an Managementbeauftragte, IT-Leiter und -Berater, interne Auditoren und zukünftige Auditoren von Zertifizierungsstellen, Information Security Officer (IT-ISO) und Chief Information Security Officer (IT-CISO).
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung werden Kenntnisse im Bereich ISO/IEC 27001 und TISAX®/ISA vorausgesetzt. Diese können Sie durch den Besuch der Schulungen TISAX®-Beauftragter - Assessments zum TISAX®-Label oder Information Security Officer - TÜV (IT-ISO) beziehungsweise vergleichbare Qualifikationen erwerben.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Nutzen Sie unsere Schulung TISAX®-Beauftragter - Assessments zum TISAX®-Label zur optimalen Vorbereitung auf Ihre Auditorentätigkeit im Bereich ISO/IEC 27001.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
970 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
184.3 EUR
Bruttopreis
1154.3 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Risikomanagement-Koordinator (TÜV) - 18.11.2024
Einführung eines operativen Risikomanagements in bestehende Managementsysteme
Inhalt
Risikomanagement-Koordinator - eine ?Zukunftsperspektive?
ISO 9001/risikobasiertes Denken und Handeln
- Maßnahmen aus den identifizierten Risiken/Chancen ableiten und bewerten
- Forderung der Norm bezüglich der Risikobewertung
- Unterschiede zwischen Risiken und Chancen
Einführung in das operative Risikomanagement
- Risikomanagement in der Praxis
- Risikofelder für ein Unternehmen
- Ziele des operativen Risikomanagements und der Risikomanagement-Organisation
- Vorgehensweise bei der Risikoidentifizierung und -analyse
Risikobewertung und Szenario-Analyse
- Risikodarstellung - Einschätzung der Situation
- Bildung von Szenarien und Ansatz zur Risikobewertung
- Die Risikolandschaft (Risk Map)
Risikosteuerung und Risikohandhabung
Frühwarnsystem
Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken mittels Durchführung von RPAS?
Insgesamt werden Workshops im Seminar durchgeführt. Sie erhalten eine Anwendungssoftware auf Excel-Basis gratis im Seminar. Alle Fallbeispiele und Workshops können mit dem Laptop bearbeitet werden, sodass die Ergebnisse später im Unternehmen weiterverwendbar sind.
Nutzen
Ziel unseres Seminars Risikomanagement-Koordinator (TÜV) ist die praxisorientierte Implementierung eines operativen Risikomanagementsystems in das vorhandene Managementsystem, z. B. ISO 9001 oder IATF 16949. Dies ermöglicht Ihnen sowohl das frühzeitige Erkennen von existenzgefährdenden Risiken als auch Chancen für Ihr Unternehmen. Als Risikomanagement-Koordinator können Sie ein Management-System-Risiko-Prozess in Ihrer Organisation einführen. Qualifiziert und faktengestützt berichten Sie über die Umsetzung und Wirksamkeit der Risikomaßnahmen und den Risikostatus an die Beauftragte bzw. den Beauftragten der obersten Leitung.
Als Vermittlerin bzw. Vermittler interagieren Sie zwischen den Prozesseignern und der Unternehmensleitung hinsichtlich der Risiken und Chancen. Unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 9001 und IATF 16949 sowie der vielseitigen kundenspezifischen Anforderungen (CSR) entwickeln Sie ein wirksames operatives und prozessorientiertes Risikomanagementsystem. Hierbei unterstützen Sie Methoden zur Risikoidentifizierung, -bewertung und -reduzierung. Beispielhaft stellen wir Ihnen das risiko- und prozessorientierte Auditsystem RPAS? vor, welches es Ihnen ermöglicht, die Elemente des risiko- und prozessorientierten Managementsystems, im Auftrag der obersten Leitung, zweckmäßig zu gestalten, umzusetzen und zu pflegen.
Als Risikomanagement-Koordinator (TÜV) analysieren und identifizieren Sie ggf. existenzgefährdende Schwierigkeiten schon frühzeitig. Sie betrachten dabei auch die Risiken im Kunden-Lieferanten-Verhältnis bzw. in der Lieferkette. Somit tragen Sie durch die ganzheitliche Steuerung von unternehmerischen Chancen und Risiken zum langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens bei. Sie geben Impulse an die oberste Leitung Ihres Unternehmens und geben zur richtigen Zeit den richtigen Input zur Unternehmensentwicklung.
Das Seminar Risikomanagement-Koordinator wird von erfahrenen, zertifizierten Risiko- und Qualitätsmanagerinnen und -managern mit langjähriger Erfahrung im operativen Qualitätsmanagement, Risikomanagement und in der RPAS?-Auditierung
begleitet.
Der Risikomanagement-Koordinator ist der erste Schritt Ihrer Ausbildung. Aufbauen auf dieses Seminar besteht die Möglichkeit, an einem Coaching zur Umsetzung der RPAS-Software teilzunehmen. Außerdem können Sie Ihre Qualifikation erweitern und sich zum Risikomanagement-Auditor (TÜV) weiterbilden.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Qualitätsmanagement/-sicherung, Produktion, Fertigungsplanung, Entwicklung/Konstruktion, Projektleitung/Projektmanagement, die die Aufgabe haben, ein operatives Risikomanagement in ein Qu
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 18.11.2024
Gemäß VDE 0701, VDE 0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
950 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
180.5 EUR
Bruttopreis
1130.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Gefährdungsbeurteilung Brandschutz - 18.11.2024
Technische Regeln für Arbeitsstätten, Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe
Inhalt
Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Anforderungen aus den Technischen Regeln für Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und Gefahrstoffe
Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
Handlungshilfen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Praktische Übungen anhand von Beispielen
Checklisten für die praktische Anwendung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
In unserem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz lernen Sie die rechtlichen Anforderungen aus dem Arbeitsstätten- und Gefahrstoffrecht kennen und erhalten Einblick in die maßgebenden Regelwerke. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert wie man eine Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz (und Explosionsschutz) anhand der Prozessschritte der ASR V3 aufbaut, die entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe beachtet und mit den Hinweisen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet. Zeitgleich erleben Sie wann und wie betrieblicher Brandschutz auch zum betrieblichen Explosionsschutz wird. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung von maßnahmen- und schutzzielgerechten Ansätzen zur Führung der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz und lernen welche betrieblichen Bereiche in die Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz eingebunden werden sollten und welche Schnittstellen sich ergeben. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern üben Sie an praktischen Beispielen die Umsetzung des erlernten und diskutieren Lösungen und Alternativen.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z.B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planer, interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig. Eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und/oder zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder vergleichbare Kenntnisse im Arbeits-/Brandschutz sind zu empfehlen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
950 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
180.5 EUR
Bruttopreis
1130.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - 18.11.2024
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien
Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit
Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte
Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten
Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren
Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.
Praktische Übungen
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen
Theoretische Prüfung
Nutzen
In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Praxis. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte am ersten Schulungstag ein Passbild mitbringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
850 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
161.5 EUR
Bruttopreis
1011.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 18.11.2024
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C. Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 18.11.2024
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z.B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z.B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Asbestsanierung - 101 - 18.11.2024
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an
- bei Industrie-Demontagen
- als Spritzasbest (Spritzputz)
- bei der Prüfung und der Demontage von Brandschutzklappen
- als Asbestmassen für Kabelabschottungen
- als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
- als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
- als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)
Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.
Fachlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
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Einsammeln und Transportieren - 1 - 18.11.2024
Zweitägige, staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Zweitägige, staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
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Fortbildung im Brandschutz - 42 - 18.11.2024
Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.
Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.
Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. "Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“
Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.
Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.
Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.
Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:
- Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
- Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
- Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
- Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
- Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
- Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund
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UBB 2024 - Umweltbaubegleitung - 341 - 18.11.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen. Der Lehrgang ist auch sowohl als Grundlehrgang als auch als Fortbildungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Anerkennung für umweltfachliche Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn (DB Training) zugelassen.
Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen. Der Lehrgang ist auch sowohl als Grundlehrgang als auch als Fortbildungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Anerkennung für umweltfachliche Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn (DB Training) zugelassen.
Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!
UPDATE 2024
Wesentliche Änderungen im Bereich Bodenschutz und Abfall. Aktualisierung der Themenschwerpunkten Natur-/Artenschutz und Immissionsschutz im Hinblick auf die Neufassungen des Umweltschadensgesetzes, der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und des Umweltinformationsgesetzes.
Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern.
Eine Konkretisierung der Aufgaben der UBB ist den Genehmigungen dabei oft nicht zu entnehmen. So bleibt die Frage nach den Rahmenbedingungen, den fachlichen Inhalten, dem Einsatzzeitpunkt, den Zuständigkeiten und der Abgrenzung gegenüber anderen Leistungen sowie nach der Vergütung häufig offen.
Mit der neuen Gesetzgebung zur Beschleunigung von Planungsverfahren soll bei bestimmten Projekten die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wegfallen. Auch sollen die Naturschutzgesetze „gestrafft“ werden. Hier wird zunehmend die Rolle der Umweltbaubegleitung wichtig, um die Belange des Natur- und Artenschutzes wahrzunehmen.
Die komplexen Aufgaben einer Umweltbaubegleitung sind auf den ersten Blick nicht leicht zu überschauen. Im Workshop erhalten die Teilnehmer jedoch darüber einen ausführlichen Überblick. Neben einer rechtlichen Einordnung und einer Zusammenstellung der Regelwerke und Standards erhalten Sie Einblicke in die schutzgutbezogenen, bau- und verfahrensrechtlichen sowie kommunikativen Facetten einer Umweltbaubegleitung.
Eine zeitlich richtige Koordination der Aufgaben der UBB und eine klare Abgrenzung zu anderen Leistungen bilden dabei die Rahmenbedingungen, die die Teilnehmer ebenso wie die Grenzen einzuschätzen lernen.
Der Kurs ist auch von der Deutschen Bahn AG als Teilkriterium für den Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung anerkannt.
Die DB Netz AG fordert ab 2023 eine fortlaufende Aufrechterhaltung der Anerkennung als Umweltfachlicher Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn, im zweijährigen Turnus. Sind Sie als UBÜ Generalist:in der DB anerkannt, so müssen alle zwei Jahre Fortbildungen zu den Fachrichtungen - Naturschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz/ Abfall - besucht werden.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
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Erwerb der Asbest-Sachkunde für Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen - 127 - 18.11.2024
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen. Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
Bei der Funktionsprüfung muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden.
Es ist ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich. Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asbestzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend und bietet keinen Versicherungsschutz. Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, die notwendigen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen.
Asbest in Lüftungsanlagen von Gebäuden
Bis in die 80er Jahre hinein war Asbest das Isoliermaterial Nummer 1 für die feuerhemmende Isolierung in Lüftungsanlagen. Erst dann wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert; die Hersteller von Lüftungsanlagen ersetzten asbesthaltige Komponenten durch ungefährliches Isoliermaterial, wie zum Beispiel Promat.
Seit 1993 dürfen in Deutschland keine Asbestprodukte mehr eingesetzt werden. Damit war das Asbest aber nicht über Nacht aus den Gebäuden verschwunden. In Objekten, die bis Ende der 80er Jahre gebaut und seitdem nicht saniert wurden, befindet sich Asbest praktisch noch in der kompletten Lüftungsanlage: als Dichtungs- und Isoliermaterial in den Lüftungskanälen sowie in den Einbauteilen von Lüftungskomponenten, in Brandschutzklappen als Klappenblätter und Dichtschnüre.
Die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, ist permanent vorhanden, z. B. wenn das Blatt einer Brandschutzklappe bricht oder sich Dichtungen auflösen. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen können bei Klappen mit einem Baujahr vor 1988 zu einer Gefahr werden.
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