Veranstaltungskalender
Erzeugnisse in REACH - EX/A52/50301401/10122025-1 - 10.12.2025
SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender
Inhalt
Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik
Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung
Akteure unter REACH
Definition von Erzeugnissen
Einführung SVHC-Stoffe
Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht
Einführung SCIP-Datenbank
Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen
Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung
Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.)
Fragen und Diskussion
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Nutzen
Im Seminar Erzeugnisse in REACH verschaffen Sie sich einen Überblick zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) und der Anknüpfung zum deutschen Regelwerk. Sie erfahren mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhängen im Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und deren praktischer Anwendung.
Unsere REACH-Experten machen Sie dazu mit den Vorgaben von REACH (EG 1907/2006) vertraut und liefern Ihnen praxisorientierte Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. So müssen Sie z. B. als Inverkehrbringer für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil Ihre Kunden entsprechend informieren und ggf. Einträge in die SCIP-Datenbank vornehmen. Gleichzeitig lernen Sie in unserem REACH-Seminar bzw. REACH-Wenbinar, Rechts- und Kundenanforderungen besser zu verstehen und auf entsprechende Anfragen zielgenau zu reagieren. Der Umgang mit Fragebögen sowie Hinweise zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank sind weitere Seminarbestandteile.
Das Skript, die vorliegende Verordnung sowie die Tipps unserer Kursleiter leisten Ihnen auch nach dem Kurs Unterstützung bei der Lösung Ihrer täglichen Aufgaben. Zudem stellt Ihnen die TÜV NORD Akademie bei erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus, die national wie international bei Geschäftspartnern und Arbeitgebern anerkannt ist.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Disposition und Fuhrparkmanagement für Transportunternehmen - EX/A81/60158101/10122025-1 - 10.12.2025
Inhalt
Lenk- und Ruhezeiten
Überladung von Kleintransportern und LKW (Konsequenzen)
Arbeits- und Sozialrecht
Verantwortlichkeiten Absender, Frachtführer, Empfänger nach HGB und GüKG (Mithaftung bei Unfällen Disponent / Fuhrparkleiter)
Ladungssicherung (Theorie: geeignete Zurrgurte, Jährliche UVV)
Kommunikation mit Fahrern als Schlüssel zur guten Disposition
Fort- und Weiterbildung von Fahrpersonal: Modulschulung + Jährliche Unterweisung für Fahrer und Fortbildung für Disponenten und Fuhrparkleiter
Fahrzeugbeschaffung, Planung und Disposition (Leasing PKW / LKW Beachtung und Rückgabe Reparaturen)
Fahrzeug- und Personaldisposition
Versicherung und Schadenmanagement
Was bedeutet Verkehrsleiter?
Nutzen
Disponenten in Transportunternehmen werden - wie die Fahrer - bei Überschreiten der Lenk- und Ruhezeiten nach dem Bußgeldkatalog zur Verantwortung gezogen. Laut Statistik des Bundesamtes für Güterverkehr wurden 2012 im Güterverkehr ca. 75.000 Verstöße deutscher Kraftfahrer auf deutschen Straßen festgestellt, darunter ca. 23.000 Lenkzeiten und 21.000 Ruhezeiten. Um Bußgelder und Strafen zu vermeiden, ist ein Wissen über die gesetzlichen Vorschriften notwendig.
Diese Weiterbildung zum Disponent vermittelt Ihnen an konkreten Fallbeispielen das erforderliche Know-how, um durch geeignete präventive Maßnahmen Bußgelder im Arbeitsalltag zu vermeiden beziehungsweise verursachergerecht zuzuordnen.
Zielgruppe
Disponenten in Speditionen und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche sowie Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Kaufmännische Ausbildung von Vorteil
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1569 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
298.11 EUR
Bruttopreis
1867.11 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitstechnische Systeme für Prozess- und Kraftwerksanlagen - EX/A35/30451301/10122025-1 - 10.12.2025
Funktionale Sicherheit (SIL)
Inhalt
Übersicht zum aktuellen Normenstand im Bereich Funktionale Sicherheit
Vorgaben der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511, VDI/VDE 2180 und DIN EN 50156 Teil 1
Darstellung des Sicherheitslebenszyklus eines SIS
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Praxisorientiertes Beispiel zur SIL-Einstufung
Spezifikation eines SIS mit strukturellem und rechnerischem Nachweis des Safety Integrity Level
Heterogene Redundanz
Beispiel des SIL-Nachweises eines Schutzkreises mit sehr vielen Aktoren
Diskussion der Erfahrungen und Methoden mit dem SIL-Nachweis
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse zur DIN EN 61511/VDI 2180 und zum Safety Integrity Level (SIL): Unsere Referenten vermitteln Ihnen im Seminar einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Stand der Normen für den Bereich Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie. Welche Anlagen fallen überhaupt in den Anwendungsbereich dieser Normen? Sie erfahren die grundlegenden Anforderungen der Normen. Unsere Referenten zeigen Ihnen das strukturelle Vorgehen zur richtigen Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Am Beispiel einer Prozessanlage wird das Vorgehen von der Gefährdungs- und Risikobeurteilung bis zur Spezifikation des sicherheitsgerichteten Systems (SIS) dargestellt. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Stand zu den einzelnen Normen: Nach den Veröffentlichungen der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511 und der VDI/VDE 2180 sowie der DIN EN 50156 Teil 1 und 2 für Feuerungsanlagen haben sich einige Änderungen für sicherheitsgerichtete Steuerungen verfahrenstechnischer Anlagen ergeben.
Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Ingenieure, Störfallbeauftragte, Projektingenieure, Verantwortliche für die Sicherheitstechnik im Unternehmen und Fachkräfte im Bereich Automatisierungstechnik.
Voraussetzungen
Teilnehmer sollten aus dem Bereich Automatisierungstechnik kommen und sich mit der Materie befasst haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Bitte bringen Sie für die Übungsaufgaben einen wissenschaftlichen Taschenrechner mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
311.6 EUR
Bruttopreis
1951.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
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Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A44/10101225/10122025-1 - 10.12.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Notfall- und Krisenmanager (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Notfall- und Krisenmanagement (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Notfall- und Krisenmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land),
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein Personenzertifikat/Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat/Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Notfall- und Krisenmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
15:45 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Vivian Dorow
+49 69 9590939-12
akd-f@tuev-nord.de
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Abfallannahme - 288 - 10.12.2025
Fachspezifische Fortbildung im Sinne des § 4, Nr.3 Deponieverordnung (DepoV) sowie für das „sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Fachspezifische Fortbildung im Sinne des § 4, Nr.3 Deponieverordnung (DepoV) sowie für das „sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Fachspezifische Fortbildung im Sinne § 4, Nr.3 DepoV alle vier Jahre erforderlich!
Die Anforderungen an die Organisation einer Deponie sind mit Blick auf die Schulung des (sonstigen) Personals im neu gefassten § 4 Nr. 3 DepV n.F. geändert worden. Nunmehr muss der Deponiebetreiber die Deponieorganisation so ausgestalten, dass das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnimmt.
Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine Klarstellung, in welchem Zeitraum – nämlich mindestens alle vier Jahre – das Deponiepersonal fortgebildet werden soll. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 DepV i.V.m. Anhang 5 Nummer 1.2 zur DepV hat der Deponiebetreiber ein Betriebshandbuch zu führen, in dem u.a. der Fortbildungsbedarf des Deponiepersonals zu dokumentieren ist.
Durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Deponieverordnung jetzt die ein weiterer Rechtsbereich hinzugekommen, der Anforderungen bei der Abfallannahme definiert. Dies macht es erforderlich, dass auch das Personal der Annahme nach § 3 EBV im Rahmen der Sachkundeschulungen auszubilden ist. Neben den klaren Anforderungen Feststellung der Abfallart, dem Anteil an Fremdbestandteilen bzw. Qualitäten werden die Fragen der Dokumentation für die TN geklärt.
Dieses Seminar vermittelt nicht die Sachkunde im Sinne des LAGA-Papier M23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen). Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur Personal eingesetzt werden, das die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4 besitzt („kleiner Asbestschein“). Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme asbesthaltiger Abfälle darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen. Dies ist ein zweitägiger, staatlich anerkannter Kurs (mit externer Prüfung der zuständigen Behörde).
Das sog. „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (z. B. LKW-Fahrer, Disponenten oder auch das hier angesprochene Personal der Abfallannahme) müssen regelmäßig (gemäß der Vollzugshilfe zur Anzeige -und Erlaubnisverordnung alle drei Jahre) eine entsprechende Schulung erhhalten. Auch hierzu ist die vorliegende Schulung geeignet.
Dabei obliegt es der betrieblichen Eigenverantwortung, dem sonstigen Personal den aktuellen Wissensstand für seine jeweilige Tätigkeit zu vermitteln, wobei sich grundsätzlich die notwendige Sachkunde am konkreten Einzelfall zu orientieren hat.
Das Personal aus der Abfallannahme hat einen der schwierigsten Arbeitsbereiche im Entsorgungsunternehmen. Diese müssen die Grundlagen des Abfallrechtes, die Abfalleinstufung, die Nachweisverordnung, ggf. das Gefahrgutrecht, das Verkehrsrecht usw. beherrschen und darüber hinaus mit den An- und Ablieferfahrzeugen ein konstruktives Kommunikationsverhältnis aufbauen.
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 6 - 10.12.2025
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Geeignet für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1 und S6.2, Zielgruppe Forschung und Technik
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Geeignet für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1 und S6.2, Zielgruppe Forschung und Technik
Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.
Der vorliegende Lehrgang dient zur <strong>Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz</strong> gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.
Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 10.12.2025
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe,TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung - 399 - 10.12.2025
Eintägiges Aufsatzmodul zum Umweltbaubegleitung-Grundmodul. Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung durch die Deutsche Bahn AG.
Eintägiges Aufsatzmodul zum Umweltbaubegleitung-Grundmodul. Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung durch die Deutsche Bahn AG.
Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung (Qualifikationsnachweis) für die „Umweltfachliche Bauüberwachung“ durch die Deutsche Bahn AG (für Büros, die sich im Bereich Umweltbaubegleitung um Aufträge bei der Deutschen Bahn bewerben möchten).
Das Seminar Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung ist ein Aufsatzmodulzum zweitägigen Lehrgang Umweltbaubegleitung, den das Umweltinstitut als Grundmodul anbietet. Im Grundmodul werden umfassende Kenntnisse zu dem vielfältigen und komplexen Themenbereich UBB vermittelt. Die Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf den allgemein rechtlichen und fachlichen Grundlagen, dem speziellen Leistungsbild, den Aufgaben und Pflichten, den Qualifikationsvoraussetzungen, den Schnittstellen und Handlungsabläufen auf der Baustelle sowie den Rechtsfolgen. Hierzu werden konkrete Beispiele aus der Praxis präsentiert und fallspezifische Lösungen diskutiert.
Die Teilnahme an diesem zweitägigen Lehrgang und die Aushändigung des entsprechenden Teilnahmezertifikats durch das Umweltinstitut Offenbach ist auch ein erster Schritt zur Erlangung des Qualifikations- bzw. Sachkundenachweises für die Umweltbaubegleitung bei Bauprojekten der Deutschen Bahn AG.
Als abschließendes Qualifikationskriterium und endgültigen Eignungsnachweis für die UBB bei Bahnprojekten führt die DB AG eine spezielle (ca. 20-minütige) Sachkundeprüfung durch, die die bahnspezifischen Anforderungen zu Grunde legt und abprüft.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung der DB AG ist neben der Teilnahme am zweitägigen Lehrgang Umweltbaubegleitung und entsprechenden fachlichen Vorerfahrungen die Teilnahme an dem vorliegenden eintägigen Aufsatzmodul. Dieses Aufsatzmodul behandelt vertieft die bahnspezifischen Ansprüche an die UBB und bereitet gleichzeitig gezielt auf die Sachkundeprüfung der DB AG vor.
Aktuelle Termine für die Sachkundeprüfung der Deutschen Bahn:
Termine für die Sachkundeprüfung der Deutschen Bahn und die Vorgehensweise zur Online-Anmeldung bei der Deutschen Bahn erfahren Sie im Seminar. Die Termine werden nach Bedarf festgelegt.
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Asbest - 233 - 10.12.2025
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 10.12.2025
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft - 51 - 10.12.2025
Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.
Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.
Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.
Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssionsschutzbeauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
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WEBINAR: Material Compliance im Geräte- und Maschinenbau - 2489-WEB - 10.12.2025
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.
Als Hersteller von Geräten und Maschinen oder als Zulieferer in die entsprechende Industrie verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zu den Regelwerken und den umweltrelevanten Aspekten, die das Inverkehrbringen des Produktes sowie dessen Herstellung betreffen.
Klar strukturiert, praxisnah und kompakt erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen – speziell mit Fokus auf die Anforderungen für den Geräte-, Anlagen- und Maschinenbau.
Folgende Regelwerke werden thematisiert:
- REACH Verordnung (EU) 1907/2006
- RoHS Richtlinie 2011/65/EU
- Abfallrahmenrichtlinie (WFD) 2008/98/EG
- POP-Verordnung (EU) 2019/1021
- WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
- BattVO (EU) 2023/1542
- (Entwurf der) EU-Verpackungsverordnung - PPWR
Seminarprogramm
Die Herausforderungen in der Material Compliance
- Material Compliance ist Voraussetzung für den Marktzutritt – lassen Sie sich nicht aussperren!
- Warum es immer mehr Anforderungen gibt – und das weltweit
- Als produzierendes Unternehmen sind Sie Teil der Lieferkette – wann und wie müssen Auskünfte gegeben werden?
- Der größte Aufwand steckt oft in den Dokumentations- und Berichtspflichten
- Wie Sie herausfinden von welchen Regelwerken Sie betroffen sind
Anforderungen an verwendete Stoffe & Material: REACH, RoHS, SCIP und POP
- Warum eine Maschine in den Anwendungsbereich der RoHS fallen kann
- Wann gilt die Auskunftspflicht gegenüber Abnehmern gemäß REACH und was muss der Kunde wissen?
- Wann Sie als Hersteller die Pflicht haben Ihr Produkt in der SCIP-Datenbank zu notifizieren
- Wie sie die richtigen Datenquellen für Material Compliance erschließen
- Wie integriere ich das Thema Material Compliance und Aspekte der Nachhaltigkeit in meine Lieferkette?
Anforderung an Design: BattVO, PPWR und WEEE
- Kein Batteriehersteller und dennoch in der Pflicht?! – die neue BattVO und Material Compliance
- Das kommt auf Sie künftig zu in Sachen Produktverpackung
- Mehr als eine Registrierung „für die Tonne“ – die WEEE-Registrierungsnummer
- Wie Sie Einfluss auf die Höhe ihrer Entsorgungsgebühren nehmen können – schon in der Entwicklung
- Welche Umwelt-Kennzeichnungen müssen auf das Produkt und/oder die Verpackung?
Abgrenzung: Dieses Seminar umfasst kein Gefahrstoffmanagement, keine Belange der Arbeitssicherheit oder Compliance Themen wie Korruption, Steuer, Zoll oder UN Charta.
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