Veranstaltungskalender
Bergrecht für Anwender - 388 - 11.11.2025
Das Bundesberggesetz - ein Gesetz wie (fast) jedes andere! Eintägiges Anwendungsseminar mit Hilfestellungen und praktischen Beispielen.
Das Bundesberggesetz - ein Gesetz wie (fast) jedes andere! Eintägiges Anwendungsseminar mit Hilfestellungen und praktischen Beispielen.
Textsammlung Bergrecht, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2017 wird als Seminarunterlage den Teilnehmern überlassen
Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, in wie vielen Bereichen das Bergrecht eine maßgebliche Rolle spielt. Allein der Bereich des bergbaulichen Versatzes von Abfällen, d. h. die Ablagerung von Abfällen in ehemaligen ober- oder unterirdischen Rohstofflagerstätten ist enorm.
Vielfach wird übersehen, dass weite Bereiche der Renaturierung rechtlich gesehen dem Bergrecht unterliegen. So unterliegen beispielsweise Renaturierungen auf Deponien oder ehemaligen Rohstoffabbaubereichen wie z.B. Kiesgruben dem Bergrecht.
Das vorliegende Seminar ist als „Anwenderseminar“ konzipiert, d. h. der Fokus liegt auf praktischen Beispielen und Hilfestellungen für die Zulassung und den Betrieb der unter Bergrecht stehenden Anlagen.
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TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde - 88 - 11.11.2025
Viertägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Viertägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (4) und Anhang 1.1 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" die am 09.09.2024 überarbeitet wurde, muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den viertägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.
Für die Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen sind umfassende gefahrgutrechtliche Kenntnisse erforderlich. Eine Schulung nach Kapitel 1.3 ADR vermittelt die notwendigen Grundlagen und hilft, sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet die Möglichkeit die Qualifikationen nach Kapitel 13 ADR - "Beteiligte Person am Transport von Gefahrgut" - 1.3 ADR zu erwerben.
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Lithiumbatterien - Transport, Lagerung und Entsorgung - 358 - 12.11.2025
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Der Lebenszyklus von Lithiumbatterien, insbesondere die Lagerung, der Transport und die Entsorgung, erfordern spezielle Kenntnisse, um die Sicherheit der an diesen Prozessen beteiligten Personen zu gewährleisten.
Potenzielle Gefahren resultieren aus den Eigenschaften einzelner Batteriekomponenten, aus der Konstruktion der Batteriezellen sowie aus der Anwendung von Lithiumbatterien als Energiespeicher.
Insbesondere Brandrisiken können durch unsachgemäße/n Umgang/Handhabung oder bei technischen Defekten zutage treten. Eine dadurch verursachte unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung führt zur Überhitzung, Brandereignisse sind die Folge. Der unsachgemäße Transport von Lithiumbatterien aber auch Fehler bei der Lagerung und Entsorgung können diese Risiken erhöhen.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von den technischen Einrichtungen und Geräten ausgehen können, einzuschätzen, zu beurteilen und die daraus abzuleitenden notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.
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Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 12.11.2025
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Ziele der Fortbildung
Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen
- allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
- Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:
- Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
- Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
- Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
- Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
- Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Wer muss die Sachkunde nachweisen?
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.
Zielgruppe
Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.
Lehr- und Lernform
Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten
Alternative ONLINE-Präsenztermine
- Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ - Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 24.10.2025 - Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
- Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset. - Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
- Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
- Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
- Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A34/60102001/12112025-1 - 12.11.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A52/30301701/12112025-1 - 12.11.2025
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A35/40301206/12112025-1 - 12.11.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A39/30251401/12112025-1 - 12.11.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - EX/A81/60351201/12112025-1 - 12.11.2025
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle
Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale
Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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MSA/SPC-Schulung: Messmittel-/Prozessfähigkeit und Prüfprozesseignung - EX/A45/20201907/12112025-1 - 12.11.2025
TÜV NORD QM-Factory: Messsystemanalyse und statistische Prozessregelung gem. MSA-VDA 5/SPC
Inhalt
Normative Anforderungen aus der IATF 16949, dem Referenzhandbuch SPC der AIAG und des VDA-Bandes 5
SPC - Statistical Process Control
- Woher kommt diese Streuung? Einflüsse auf einen Prozess? Die 5 M?
- Die Bedeutung der Toleranzen
- Die Häufigkeitsverteilung - Gauß?sche Normalverteilung
- Verteilungen - Streuung, Form, Lage und deren Aussagen
- Methoden zur Fehlervermeidung
- Prozessregelung: Prozessregelkreis, Streuung, Merkmalsarten
- Statistische Verfahren: Aufbereitung von Messwerten, Normalverteilung
- Prozessqualifizierung: Qualifizierungsphasen, Fähigkeitskennzahlen
- Prozessstabilitätsuntersuchungen, zeitabhängige Verteilungsmodelle, stabiler Prozess
- Fähigkeitsindizes Cmk, Cpk und Ppk (Prozessfähigkeit)
Maschinenfähigkeitsuntersuchung (Cmk)
- Untersuchung der zeitlichen Stabilität / der statistischen Verteilung
Grundlagen und Voraussetzungen zur Anwendung von SPC
- Ziele und Voraussetzungen für die Statistische Prozessregelung (SPC) / VDA-Prozessmodelle
- Anwendung der Qualitätsregelkarten: attributive und variable Regelkarten
Normative Anforderungen aus der IATF 16949, Referenzhandbuch Measurement System Analysis (MSA) und VDA 5 - Prüfprozesseignung
- Measurement System Analysis (MSA) / Eignungsnachweis VDA 5
- Richtlinien zur Messmittelbewertung und -überwachung
- Messprozess - systematische und zufällige Messabweichungen
- Einflüsse auf Unsicherheit von Prüf-/Messergebnissen
AIAG MSA - Messsystemanalyse Verfahren 1-7
- Systematische Messabweichung, Wiederholbarkeit und Präzision (Gage R&R)
- Linearität, Stabilität (Messbeständigkeit) und attributive Prüfprozesse
- Prüfentscheide bei diskreten/diskretisierten kontinuierlichen Merkmalen
- Erneute Fähigkeitsnachweise
VDA-5-Mess-/Prüfprozesseignung - Messunsicherheit
- Der neue VDA-Band 5 - was ist neu in der 3. Auflage?
- Risikogerechte Absicherung
- Einflüsse auf die Unsicherheit von Prüf-/Messergebnissen
Messunsicherheit nach VDA 5
- Ermittlung der Standardunsicherheiten und Unsicherheitsbudget
- Nachweis für die Einhaltung der messtechnischen Anforderungen an Prüfmittel
- Beurteilung der Mess-/Prüfprozesseignung
- Zweck/Anlässe für Prüfprozessuntersuchungen
Vergleich AIAG MSA (Fähigkeiten) und VDA-5-Prüfprozesseignung
Nutzen
In der MSA/SPC-Schulung Messmittel-/Prozessfähigkeit und Prüfprozesseignung lernen Sie die Qualitätsmethoden Statistische Prozessregelung (SPC), Messmittelfähigkeitsanalyse (MSA) und Prüfprozesseignung (VDA 5) gemäß den Anforderungen der Verbände AIAG und VDA kennen und anzuwenden.
Die Qualitätswerkzeuge SPC und MSA gehören zu den Automotive Core Tools und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Kunden-Lieferanten-Beziehung und der IATF-16949-Zertifizierung.
Durch den Einsatz von SPC-Qualitätsregelkarten können Sie das Verhalten eines Prozesses statistisch überwachen und regeln.
Im SPC-Seminar erfahren Sie, wie Sie die statistische Prozesslenkung für verschiedene Fertigungsprozesse anwenden und damit rechtzeitig fehlerverhütend in die Prozesse eingreifen. So können Sie Maßnahmen zur Prozessoptimierung einleiten, bevor fehlerhafte Teile produziert werden.
Nach Abschluss der SPC-Schulung sind Sie in der Lage, Qualitätsregelkarten zu erstellen, zu führen und auszuwerten sowie Fähigkeitskennwerte zu ermitteln und die Qualitätsdaten prozesstypgerecht auszuwerten. Im Seminarabschnitt AIAG MSA und VDA 5 erläutern Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die Anforderungen an die Messmittelfähigkeit - mit praktischen Beispielen aus dem MSA-Handbuch und dem VDA-Band 5.
Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige branchenübergreifende Erfahrung und erläutern Ihnen die Methodik von SPC, MSA und VDA 5 anhand von Praxisbeispiel
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Datenschutz im Gesundheitswesen - EX/A40/10152201/12112025-1 - 12.11.2025
Datenschutz in Gesundheit und Pflege
Inhalt
Neben der Darstellung der unten angegebenen Themen wird auf individuelle Problemstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingegangen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Rechtsgrundlagen des Datenschutzes und der Datenverarbeitung
Das Datenschutzmanagementsystem
Behandlungs- und Pflegevertrag
Spezielle Anforderungen an die Einwilligung
Datenaustausch im Rahmen von Kooperationen
Schweige- und Informationspflichten
Technische und organisatorische Maßnahmen
Neue Formen der Kommunikation und Kooperation
Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Beschwerden)
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Datenarchivierung und -löschung
Sanktionen durch Datenschutzbehörden
Gruppenarbeiten:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz-Folgenabschätzung
Als Teilnehmer:in der Schulung ?Datenschutz im Gesundheitswesen?, profitieren Sie von einem nachhaltigen Erfahrungsaustausch in der gleichnamigen geschlossenen Gruppe auf LinkedIn. Vernetzen Sie sich mit anderen Kursteilnehmenden derselben Fachrichtung und profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch. Zudem steht unser Fachreferent und Experte Herr Graf zu Eulenburg dort gerne für Fragen zur Verfügung.
Nutzen
Im Gesundheitswesen und in der Pflege sind sensible Gesundheitsdaten Standard. Die EU- DSGVO bzw. die Datenschutzgesetze der Kirchen stellen Leistungserbringende vor hohe Anforderungen. Dazu kommt das steigende Datenschutzbewusstsein der Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten und Angehörigen. Nicht zuletzt berufsrechtlich hat Datenschutz eine steigende Bedeutung. Neben aufsichtsrechtlichen Maßnahmen drohen Bußgelder, Reputationsverlust und Umsatzeinbußen.
Zugleich erfolgen Prävention, Kuration und Rehabilitation vernetzt und kooperativ. Damit steigen auch die Anforderungen an die Einhaltung des Datenschutzes in der Datenweitergabe an Dritte, wie MDK, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, Therapeutinnen und Therapeuten, Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner. Ob Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken oder Pflegedienste etc.: Der Einsatz der Informationstechnologie ist in keiner der Bereiche wegzudenken. Auch die Kommunikation zu Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen erfolgt oftmals heute digital.
Welche Daten dürfen erhoben, verarbeitet, weitergegeben werden? Wie kann ich die Einhaltung des Datenschutzes in Gesundheit und Pflege dokumentieren? Was ist bei Datenpannen zu tun? Wie soll ich aktuelle Themen wie elektronische Patientenakte, Corona-Schutzmaßnahmen, elektronische Einbestellung oder Datenschutzerklärung für Patientinnen und Patienten einordnen?
Damit sich die datenschutzrechtlichen und berufsspezifischen Anforderungen im Datenschutz und deren Umsetzung nicht zu Lasten der eigentlichen Aufgaben entwickeln, wird in unserem Datenschutz im Gesundheitswesen Seminar inhaltliches Wissen (warum habe ich auf was zu achten?) zusammen mit der praktischen Umsetzung (und wie mache ich das?) vermittelt, sodass sich die Themen Schweigepflicht und Datenschutz nicht zu einem Stolperstein im Alltag entwickeln.
Die EU-DSGVO fordert für alle Leistungserbringer die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Eine Datenschutz-Richtlinie, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Risiken für die Betroffenen, Umsetzung von Betroffenenrechten, Datenaustausch mit Auftragsverarbeitern und Dritten, Datenlebenszyklen (einschließlich Archivierung und Löschung) sind dafür wesentliche Module.
In unserem Seminar/ Online-Schulung stellen wir diese Module mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vor und üben praktisch die Abläufe und Erstellung entsprechender Dokumente. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre jeweiligen Erfahrungen auszutauschen und typische Problemstellungen (Patientenmanagement, Sprechstundenorganisation, Einsatz von Messengern-Dienst
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Seminar: Kommunikation und Gesprächsführung - EX/A35/10351501/12112025-1 - 12.11.2025
Durch Kommunikationstraining überzeugende Gespräche führen und die persönliche Wirkung stärken
Inhalt
Bedeutung von Rhetorik und angewandter Rhetorik
Grundlagen erfolgreicher Kommunikation
Die Körpersprache bewusst einsetzen und beim Gegenüber richtig interpretieren
Sicherer Umgang mit typischen Kommunikationsstörungen (z. B. Sprechhemmungen, Lampenfieber und Atmung)
Der erste Eindruck ist entscheidend - und der letzte bleibt!
Regeln der Gesprächsführung
Bewährte Argumentationsstrukturen
Souveräner Umgang mit Gegenargumenten und Einwänden
?Wer fragt, der führt!?
Versachlichen von emotionalen Situationen
Nutzen
Wollen Sie Ihr Gegenüber von Ihrer Aussage überzeugen? Oder Ihren Gesprächspartner bzw. Ihre Gesprächspartnerin zu einer bestimmten Handlung bewegen? Dann lernen Sie in unserem Seminar Kommunikation und Gesprächsführung, wie Sie den bewussten Einsatz von Sprache und Körpersprache zu einem eindrucksvollen Erlebnis machen: In unserem Kommunikationstraining erfahren Sie, wie Ihnen durch die Beachtung einiger einfacher Grundregeln ein überzeugender Auftritt gelingt. Mit authentischer Rhetorik lernen Sie, andere zu begeistern, anstatt zu überreden. Sie üben praxisnah, wie Sie frei und sicher reden, um andere für sich und Ihren Standpunkt zu gewinnen.
Unsere Kommunikationsseminare zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug aus. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Das Seminar Kommunikation und Gesprächsführung bietet Ihnen ausreichend Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Vertriebler, Außendienstler, Personalverantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1180 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
224.2 EUR
Bruttopreis
1404.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabine Blunck
040 8557-2580
akd-hh@tuev-nord.de
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