Veranstaltungskalender

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Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - Fortbildung - EX/A52/30151906/06102025-1 - 06.10.2025

Vorgeschriebene Schulung zum Erhalt der Fachkunde


Inhalt

Inhalte der DIN 14677
DIBt-Richtlinie und weitere Regelwerke
Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677
Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung
Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen von Feststellanlagen dürfen nur von geschulten Fachkräften gemäß DIN 14677 durchgeführt werden. Mitarbeiter, die bereits über diese Ausbildung verfügen, müssen alle fünf Jahre einen Kompetenznachweis vorlegen und die Kenntnisse auffrischen. Mit unserer Fortbildung erwerben Sie das nötige Fachwissen über die DIN 14677 inklusive der darin definierten Pflichten des Betreibers und Instandhalters von Feststellanlagen. Neben den Inhalten der DIN 14677 vermitteln Ihnen unsere Dozenten die DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke sowie Fachkenntnisse zur Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen. Sie erlangen zudem Wissen über Prüfzyklen und Prüfnachweise.

Für Instandhaltungsarbeiten, die an Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt werden, sind die entsprechenden Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen. Die damit beauftragten Fachkräfte für Feststellanlagen müssen über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse und Nachweise verfügen. Für Instandhaltungsarbeiten an Feststellanlagen, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen (z. B. Rauchmelder nach dem Ionisationsprinzip), sind deren Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die damit beauftragen Fachfirmen für Feststellanlagen müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse und Nachweise verfügen.

Zielgruppe

Fachkräfte für Feststellanlagen, die ihre Fachkunde erneuern müssen, Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Nach DIN 14677 sollte die Fachkraft für Feststellanlagen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende Berufserfahrung verfügen. Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und bisitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - EX/A35/30101501/06102025-1 - 06.10.2025

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie

Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen

Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse

Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde nach TRBS 1203, um als Befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen tätig zu werden. Diese Veranstaltung richtet sich an speziell unterwiesene Personen und Mitarbeiter, die anschließend mit den vorgeschriebenen Überprüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen beauftragt werden können.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen vornehmen soll

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

370.5 EUR

Bruttopreis

2320.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - EX/A34/30101501/06102025-1 - 06.10.2025

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie

Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen

Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse

Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde nach TRBS 1203, um als Befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen tätig zu werden. Diese Veranstaltung richtet sich an speziell unterwiesene Personen und Mitarbeiter, die anschließend mit den vorgeschriebenen Überprüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen beauftragt werden können.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen vornehmen soll

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

370.5 EUR

Bruttopreis

2320.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/06102025-1 - 06.10.2025


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Asbestsanierung - 101 - 06.10.2025

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe

(TRGS) besondere Schutzmaßnahmen

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde am Folgetag dazu gebucht werden.

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Faserstäube - Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit Sachkunde Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3 - 227 - 06.10.2025

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.


Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.

Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

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Seminar: Elektromagnetische Verträglichkeit im Maschinen und Anlagenbau - 2204-ÖF - 07.10.2025

Schwerpunkt dieses 2-tägigen Seminars bildet die technische Umsetzung der EMV-Anforderungen im Maschinen- und Anlagenbau in der Praxis.


In diesem Seminar lernen Sie die relevanten EMV-Phänomene kennen. Dies ermöglicht Ihnen, Schwachstellen an Maschinen und Anlagen frühzeitig zu identifizieren.

Durch die Kenntnis der möglichen Kopplungswege ergreifen Sie EMV-Maßnahmen an drei Fronten:

  • Störaussendungen vermindern
  • Störungsübertragung reduzieren
  • Immunität gegen Störungen erhöhen

Zusätzlich lernen Sie, welche rechtlichen Anforderungen die EMV-Richtlinie an Hersteller stellt und welche Nachweise bzw. Dokumentationen Sie in Ihrem Unternehmen unbedingt verfügbar halten sollten, um im Schadensfall oder bei einer Prüfung durch Behörden auf der sicheren Seite zu sein! Ergänzend dazu erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten relevanten EMV-Normen und die darin festgelegten Prüfanforderungen.

Seminarprogramm

Entstehung und Übertragung von EMV-Störungen

Welche Komponenten besonders häufig Störungen erzeugen

Wie EMV-Störungen an der Quelle gemindert werden können

Identifizieren von Störungspfaden (EMV-Kopplungsmechanismen)

Voraussetzungen für die effiziente Planung von EMV-Maßnahmen

  • Schwachstellen im System identifizieren und beseitigen
  • Identifizieren von internen und externen Quellen
  • Unterscheidung von leitungs- und feldgebundenen Störungen 

Überblick über die gesetzlichen Anforderungen der neuen EMV-Richtlinie 2014/30/EU

  • Welche grundlegenden Anforderungen gelten?
  • Wichtige Unterscheidung: Wann ist eine Maschine ein „Gerät“ oder eine „Ortsfeste Anlage“?
  • Pflichten für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure
  • Wie Sie das Konformitätsbewertungsverfahren nach EMV-Richtlinie effizient durchführen
  • Neu: Pflicht zur Durchführung einer Risikobeurteilung!
  • Was damit gemeint ist und Tipps zur praktischen Umsetzung.
  • Ortsfeste Anlagen: Praxisempfehlungen für die „Installation nach den anerkannten Regeln der Technik“.
  • Praxisbeispiel: EMV im Schaltschrankbau

Schnittstelle zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  • Warum EMV-Anforderungen auch für die Sicherheit von Maschinen eine wichtige Rolle spielen.
  • Spezielle Anforderungen der Maschinenrichtlinie an Steuerungen - Zusammenhang mit EMV-Phänomenen.
  • Achtung! Warum die Einhaltung der Grenzwerte in Fachgrundnormen nicht ausreicht, wenn C-Normen nach Maschinenrichtlinie engere EMV-Grenzwerte enthalten.

EMV-Nachweise möglichst effizient erfüllen

  • Überblick über die wichtigsten EMV-Normen für Industrie-, Gewerbe- und Wohnbereiche
  • Grenzwerte zielsicher auswählen
  • Die wichtigsten EMV-Prüfanforderungen im Überblick
  • In welchen Fällen auf kostspielige EMV-Prüfungen verzichtet werden kann.
  • Welche Prüfungen Sie selbst durchführen können.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister rechnen kann.

EMV-gerechte Konstruktion von Maschinen und Anlagen

  • Wie Sie durch frühzeitige EMV-Planung unnötige Kosten vermeiden.
  • Die wichtigsten Regeln für eine EMV-gerechte Entwicklung und Konstruktion
  • Leitungsgebundene Störungen effizient mindern
  • Störanfälligkeit von Maschinen durch EMV-gerechte Verkabelungstechnik reduzieren
  • Wissenswertes zur Abschirmung von EMV-Störungen (Nah- und Fernfeld, ...)
  • Die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden können.
  • Praxisbeispiele aus dem Maschinen- und Anlagenbau

Beispiele und Fragen aus dem Teilnehmerkreis beleben den Seminarablauf.


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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 07.10.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 07.10.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen,

wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 07.10.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 07.10.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle  Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche  Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler - EX/A44/10401201/07102025-1 - 07.10.2025

Durch die Arbeitsrecht-Schulung souverän und rechtssicher in schwierigen Situationen


Inhalt

Rechtlicher Rahmen bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Inhalte von Arbeitsverträgen und Begründung
- Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG)

Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Probezeit, Befristungsrecht, Teilzeitrecht

Arbeitszeit

Rahmenbedingungen
- (Un-)Zulässigkeit der Anordnung von Überstunden
- Vergütung und Definitionen Arbeitszeit (Arbeitsschutz, Vergütung, Mitbestimmung)
- EU-Arbeitszeitrichtlinie, ArbZG, Arbeitsschutzkontrollgesetz und Rechtsprechung

Homeoffice vs. mobiles Arbeiten (Remote Office) und die aktuelle Rechtsprechung

Umgang mit schwierigen Führungsthemen
- Direktionsrecht nutzen: Welche Arbeiten dürfen zugewiesen werden?
- Umsetzung und Versetzung
- Zuweisung neuer Tätigkeiten, Bewertung von Stellen
- Aufsicht/Kontrolle der Einhaltung von Pflichten und vertraglich geschuldeten Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Führungskraft
- Überwachung durch digitale Systeme (EDV-Überwachung, GPS-Ortung, Kameraüberwachung)

Fallstricke bei Teilzeit und Elternzeit

Urlaubsrecht
- Genehmigungsverfahren
- Widerruf
- Betriebsurlaub
- Urlaubssperren

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB
- Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG
- Kündigung - betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt - nach KSchG
- Ordentliche Kündigung nach § 1a KSchG
- Betriebsvereinbarungen: Sozialpläne und Interessenausgleiche
- Schutznormen und Sonderverfahren (z. B. Elternzeit, SGB IX)

Umgang mit langer bzw. schwerer Erkrankung und Suchtverhalten

Checkliste für Aufhebungsverträge

Nutzen

Unser erfahrener Referent - ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - wird in diesem Seminar neben grundsätzlichen Themen zum Arbeitszeitrecht auch auf Ihre Fragen zum Umgang mit schwierigen Situationen, individuellen Kulturfragen (z. B. bei Abmahnungen) und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGHs eingehen.

Behandelt werden in dieser Arbeitsrecht-Schulung Aspekte bei Einstellung, Befristung, zur Probezeit sowie zum Arbeitsvertragsrecht. Als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher aus der Führungsebene oder dem Personalmanagement erfahren Sie, was Sie beispielsweise durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG) beachten sollten, um Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.

Sie haben Gelegenheit, mit unserem Referenten und in der Gruppe die Schwächen in Arbeitszeit- und Bonussystemen zu diskutieren und anhand Ihrer eigenen Praxisbeispiele gemeinsam mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erörtern. Durch die über zehnjährige Erfahrung unseres Referenten als HR-Manager erhalten Sie praxisorientierte Tipps für Ihre alltäglichen Herausforderungen.

Im Anschluss an dieses Arbeitsrecht-Seminar können Sie Ihre eigenen Sachverhalte und Situationen in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte souverän bewerten und treffen richtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Sie erkennen potenzielle Risiken und vermeiden folgenschwere, eventuell kostspielige Fehlentscheidungen.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Arbeitsdirektoren, Personalmanager, Personalentwickler und Führungskräfte

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Immer up-to-date mit unserem ?Webinar Arbeitsrecht aktuell - Aktuelle Entwicklungen und Themen des Arbeitsrechts"" erhalten Sie einen topaktuellen Überblick über die arbeitsrechtlichen Neuerungen und Rechtsprech

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