Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A38/30251201/23092025-1 - 23.09.2025

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A33/60102006/23092025-1 - 23.09.2025


Inhalt

- Aktuelle Gesetze und Verordnungen

- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel

- Technische Neuerungen

- Physikalische Grundbegriffe

- Unfallgefahren

- Rechtliche Stellung der Befähigten Person

- Durchführung von Prüfungen

- Verantwortung und Haftung

- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife

- Schadensbeurteilung

- Erforderliche Dokumentation

- Erfahrungsaustausch

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.

In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A33/30351501/23092025-1 - 23.09.2025

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit;" geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 ""Arbeiten mit Absturzgefahr"" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20"; Fest installierte Steigleitern sind keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Diese Veranstaltung befähigt Personen nicht zur Prüfung von Leitern und Tritten nach der DGUV Information 208-016.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - EX/A44/40201701/23092025-1 - 23.09.2025

Verlängerung des sog. ?Spitzenausgleichs? für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen


Inhalt

Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
-Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
-Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
-Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
-Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
-Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
-Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
-Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
-Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
-Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
-Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (MOEVE)
-Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139

Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität
-Steuerliche Vorteile und Pflichten für Ladesäulenbetreiber
-Neuregelungen zur steuerfreien Stromabgabe und der Eigenverbrauch bei Ladesäulen
-Meldepflichten und digitale Prozesse für die Abwicklung von Steuerbefreiungen

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
-Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
-Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
-Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
-Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
-Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag

Praxisbeispiele und Fallstudien
-Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
-Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Diskussion und Beantwortung individueller Fragen

Nutzen

In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender gesetzlicher Anforderungen rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten sowie zur Erfüllung der neuen bürokratischen Pflichten stärker in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Eigenerzeuger von Strom stehen vor der Herausforderung, die neuen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ab 2025 umzusetzen. Hierzu zählen die dauerhafte Steuerentlastung nach § 9b StromStG und die vollständige Digitalisierung der Melde- und Antragsprozesse.

Mit dem Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, die neuen elektronischen Antragsverfahren eigenständig zu nutzen und Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe sowie Eigenerzeugungsanlagen korrekt abzuwickeln. Sie erfahren, wie sie die relevanten Steuerbefreiungen und -entlastungen optimal ausschöpfen und sicherstellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden.
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die elektronische Antragstellung über das MOEVE-Portal der Zollverwaltung. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Stromspeicher stehen dabei besonders im Fokus der Behörden, die gemeldete Daten systematisch mit dem Marktstammdatenregister abgleichen. Fehlerhafte oder fehlende Registrierungen können zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlich

Mehr erfahren

Webinar: Diisocyanate - Modul 5 - EX/A81/50302641/23092025-1 - 23.09.2025

Industrielle Anwendung


Inhalt

Modul 5: Industrielle Anwendung

Risiken bei Applikationsprozessen bei der industrielle Anwendungen

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

- Möbelhersteller
- Hersteller von
- PU-Bauteilen

Voraussetzungen

- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

13:00 - 14:00

Max. Teilnehmerzahl

0; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

69.15 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

13.1385 EUR

Bruttopreis

82.2885 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 23.09.2025

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. 

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.

Mehr erfahren

Umweltrecht kompakt - 454 - 23.09.2025

Dreitägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen im betrieblichen Umweltschutz (Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, plus optional 4. Tag: Gefahrstoffe)


Aus der Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen ergeben sich Rechte und Pflichten für die Unternehmensleitung, verantwortliche Mitarbeiter und Beauftragte. Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltbeauftragten (Abfall-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzbeauftragter) fallen, haben eine Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Gleichwohl, wenn auch geringer, sind in diesen Unternehmen Abfälle, Abwässer und Emissionen vorhanden, mit denen aus haftungsrechtlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll umgegangen werden muss.

Der Lehrgang dient Führungskräften und Mitarbeitern, die für die Einhaltung und Überwachung rechtlicher Anforderungen verantwortlich sind bzw. für die Umsetzung der Aufgaben zuständig sind. Er dient auch Mitarbeitern, die im Rahmen von internen Audits die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen überprüfen.

Das Seminar gibt einen schnellen Überblick über die rechtlichen und technischen Bedingungen im betrieblichen Umweltschutz. Dies kann für Neu- und / oder Quereinsteiger der Branche außerordentlich hilfreich sein.

Mehr erfahren

Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI) nach DIN EN 17463 - 545 - 23.09.2025

Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung


Im Rahmen von Energie-und Umweltmanagementsystemen, Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Entlastungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder der CO2-Bepreisung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gefordert.

Um diesen Nachweis zu erbringen, wurde eine neue europäische Norm zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffiziezmaßnahmen veröffentlicht: die DIN EN 17463. Sie legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI, en: Valuation of Energy Related Investments) fest. Die Norm beschreibt ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das unter Betrachtung des Kapitalwertes detaillierte Ergebnisse liefert, um eine solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu ermöglichen.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463 sind für bestimmte Unternehmen sowohl für Entlastungsanträge nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) als auch nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtend.

Die Ergebnisse müssen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.

Im Rahmen der Entlastungen sieht der Gesetzgeber vor, dass durch die antragstellenden Unternehmen Gegenleistungen zu erbringen sind, die zum Klimaschutz beitragen. Hierzu sind Maßnahmen, die im Rahmen der Energiemanagementsysteme oder den Energieaudits identifiziert wurden, umzusetzen, wenn bestimmte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach der Norm DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen” zu ermitteln.

Seit dem 01.01.2024 gilt das Energieeffizienzgesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (nach EMAS) und zur Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.

Die Methode der Bewertung nach DIN EN 17463 wird damit zum Standard für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Mehr erfahren

Seminar: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-ÖF - 24.09.2025

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.


Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
  • Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
  • Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
  • Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
  • Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)

EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank

  • Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
  • Schutzart von Gehäusen
  • Luft- und Kriechstrecken
  • Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
  • Einbau von Betriebsmitteln
  • Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
  • Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
  • Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
  • Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank

Bauartnachweis und Stücknachweis

  • Worin unterscheiden sie sich voneinander?
  • Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
  • Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
  • Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
  • Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)

Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau

Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender

Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden

Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.

Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum:

  • Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz)
  • Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz)
  • Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen

  • Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
  • Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
  • Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.



Mehr erfahren

WEBINAR: Safexpert Anwenderschulung - 2511-WEB - 24.09.2025

In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.


Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt  werden.

Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.

Inhalte der Schulung

  • Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
  • Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
  • Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • Prüf- und Abnahme-Assistent
  • Normendatenbank optimal einrichten
  • Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf

Seminarprogramm

Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert

Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert   umsetzen können, lernen Sie:

  • Grundlagen der CE-Kennzeichnung
  • (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
  • CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
  • Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
  • Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
  • Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
  • Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
  • Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
  • Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)

Safexpert effizient nutzen

  • Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
  • Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
  • Angewandte Normen in Maßnahmen
  • Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
  • Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
  • Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
  • Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
  • Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
  • Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?

Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche  Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:

  • Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
  • Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
  • Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
  • Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)

Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.

Mehr Informationen und zur Anmeldung

Mehr erfahren

Safexpert Anwenderschulung - 2511-ÖF - 24.09.2025

In dieser 2-tägigen Schulung lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.


Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt werden.

Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.

Inhalte der Schulung

  • Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
  • Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
  • Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • Prüf- und Abnahme-Assistent
  • Normendatenbank optimal einrichten
  • Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf

Seminarprogramm

Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert

Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen können, lernen Sie:

  • Grundlagen der CE-Kennzeichnung
  • (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
  • CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
  • Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
  • Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
  • Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
  • Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
  • Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
  • Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)

Safexpert effizient nutzen

  • Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
  • Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
  • Angewandte Normen in Maßnahmen
  • Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
  • Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
  • Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
  • Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
  • Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
  • Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?

Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie  abschließend, welche Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:

  • Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
  • Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
  • Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
  • Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)

Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.

Mehr Informationen und zur Anmeldung

Mehr erfahren

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A52/30251401/24092025-1 - 24.09.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de

Mehr erfahren