Veranstaltungskalender
Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A52/30251201/19112025-1 - 19.11.2025
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A37/40351201/19112025-1 - 19.11.2025
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen von Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollenüberwachungen und halbjährliche Wartungen. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20; Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen - EX/A38/30401401/19112025-1 - 19.11.2025
Anforderungen aus der BetrSichV und der MRL/der MVO
Inhalt
Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung
Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
Definition ?wesentliche Veränderungen?
Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren
Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine
Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine
Technische Dokumentation von Maschinen
Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten
Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
Nutzen
So gelingt Ihnen der rechtssichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars lernen Sie die Bedeutung wichtiger Begrifflichkeiten kennen und erhalten Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie ?Wann ist eine Veränderung wesentlich?? und ?Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)/die Maschinenprodukteverordnung (MVO)??.
Wesentliche Veränderungen von Maschinen und Anlagen sind gängige Praxis. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Mit unserem Seminar sind Sie bestens auf den rechtssicheren Umbau vorbereitet. Im Seminar werden Ihnen die Hersteller- und Betreiberpflichten aufgezeigt, die bei einem rechtssicheren Umbau von Maschinen und Anlagen auf Sie zukommen. Sie lernen die wesentlichen Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennen, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen und Anlagen nach einem Umbau den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und der Nachweis der Maschinensicherheit vorgeschrieben. Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen deshalb die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung und geben wertvolle Tipps für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Werden wesentliche Veränderungen an Maschinen und Anlagen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der MRL/der MVO zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der MRL/der MVO in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Nach einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen muss zudem eine sicherheitstechnische Abnahme vor Inbetriebnahme erfolgen. Teil davon ist auch der Probebetrieb. Im Seminar lernen Sie, welche Schritte Sie durchführen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen und Anlagen den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.
Unsere Referentinnen und Referenten sind erfahrene Experten auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Arbeitsschutzes. Sie verfügen über umfangreiches Wissen und Praxiserfahrung und werden Ihnen wertvolle Tipps und Best Practices vermitteln.
Nehmen Sie an unserem Seminar teil und profitieren Sie von einem fundierten Wissen, das Sie unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen können. Erwerben Sie die notwendigen Fähigkeiten, um den Umbau von Maschinen und Anlagen rechtskonform umzusetzen.
Zielgruppe
Technische Leiter, Betriebsleiter, Produktionsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A46/40401301/19112025-1 - 19.11.2025
Inhalt
Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen
Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)
Asphalt
Fugenabdichtungen
Beschichtungen
Kunststoffbahnen/-platten
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.
Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
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Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 - EX/A30/40151301/19112025-1 - 19.11.2025
Basiswissen für ein Energiemanagementsystem
Inhalt
Ziele und Nutzen eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems
- Definition und Erfüllung rechtlicher Anforderungen
- Steuerliche Vorteile (§ 63 ff. EEG, § 9 und § 10 StromStG, § 55 EnergieStG)
Integration eines Energiemanagementsystems in bestehende Managementsysteme
- Normenvergleich ISO 14001/ISO 50001
Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Grundlegende Analyse des Kontextes der Organisation
- Interessierte Parteien und deren berechtigtes Interesse identifizieren und bewerten
- Die Rolle der Führung sowie Einbindung der Anforderungen der ISO 50001 in die Organisationsstruktur
- Risikobasiertes Denken im Unternehmen etablieren- Gefahren beherrschen und Chancen nutzen
- Energetische Bewertung - SEUs identifizieren und gezielt analysieren (inklusive Ansätzen zur Steigerung der Energieeffizienz)
- Geeignete Ziele und Maßnahmen ableiten
- Aussagekräftige, normierte Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasen
- Ganzheitliche Planung der energiebezogenen Datensammlung
- Richtiger Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen und Bewusstsein aufbauen
- Geeignete interne und externe Kommunikation entwickeln
- Effizienter Betrieb von Energiemanagementsystemen
- Kennzahlen, interne Audits und Managementreviews als wertvolle Werkzeuge kennen und nutzen lernen
Nutzen
Energiekosten senken, Einsparpotenziale erkennen und die ISO 50001 effektiv und effizient im Unternehmen durchsetzen: Dies sind die wichtigsten Aspekte für nachhaltiges Energiemonitoring. Der Standard DIN EN ISO 50001 bietet einen systematischen Ansatz für die optimale Umsetzung eines Energiemanagementsystems. Anhand konkreter Projektbeispiele stellen wir Ihnen effiziente Maßnahmen zur Einsparung der anfallenden Energiekosten vor.
Unsere Veranstaltung lehrt Ihnen die Grundlagen für das Energiemanagement nach DIN ISO 50001. Unter der Berücksichtigung der Vorteile werden Ziele und Nutzen von Energiemanagement definiert. Des Weiteren lernen Sie die Methoden und den Aufbau eines erfolgreichen Energiemanagements kennen und anzuwenden, sowie Möglichkeiten der Senkung von Energiekosten. Hierbei spielen der Bereich Kennzahlen, Energiemonitoring, die Datenauswertung und Berichterstellung eine wesentliche Rolle.
Mit der Teilnahme am Seminar ?Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001? legen Sie die Grundlagen für die Umsetzung eines erfolgreichen Energiemanagements in Ihrem Unternehmen. Denn mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 können Sie nachweislich Ihre Energieeffizienz steigern.
Sie lernen, was die Norm fordert und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Technische Leiter und Produktionsleiter, Facility-Manager sowie Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte, Projektingenieure und Planer, die sich über Einsparpotenziale durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und dessen Anforderungen informieren wollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Jager
+49 30 20177435
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A40/30401801/19112025-1 - 19.11.2025
Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005
Inhalt
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Nutzen
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Zielgruppe
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Voraussetzungen
Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
125.4 EUR
Bruttopreis
785.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Produkthaftung und Produktsicherheit - EX/A52/10401801/19112025-1 - 19.11.2025
ProdSG, EU-Produktsicherheitsverordnung und CE-Vorschriften im Rahmen des Produkthaftungsrechts
Inhalt
Aktuelle Rechtsentwicklungen und Rechtsprechung
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und CE-Kennzeichnung
Überblick zur seit 13.12.2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988
Bedeutung und Entwicklung der Normen und Technischen Regeln
Zivilrechtliche vertragliche und gesetzliche Haftung für fehlerhafte Produkte
Persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung/verantwortlichen Mitarbeiter
Internationales Produkthaftungsrecht im Überblick
Ausblick auf den Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (PHR)
Krisen- und Rückrufmanagement
Vertragsmanagement/Dokumentationsmanagement/Versicherung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen des Produktsicherheits- und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für Händler, Fulfilment-Dienstleister, Anbieter von Online-Marktplätzen, Importeure, Hersteller und Zulieferer differenziert beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Viele Beispiele und Gerichtsurteile helfen Ihnen, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für das Unternehmen, aber auch für die verantwortlich handelnden Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen, besser einzuschätzen und zu vermeiden.
Anschauliche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre berufliche Praxis. Unsere Referenten geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen und Praxisbeispiele in das Seminar einzubringen. Mit anderen Teilnehmern können Sie sich den Tag über austauschen und diskutieren.
Zielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Konstruktion, Qualitätsmanagement, Verkauf, Einkauf und Rechtsabteilung
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A35/20351601/19112025-1 - 19.11.2025
Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Inhalt
Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern
Anforderungen aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall
Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten
Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)
Praktische Organisationshilfen und Anleitungen
Zukünftige Neuordnung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wie die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) und Neuerungen in der MPBetreibV und der MPSV
Nutzen
Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind - denn unsere Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen im Fall von Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.
Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen Ihren Berufsalltag. Dazu erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern, Bestandsverzeichnissen und das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.
Erfahrene Referenten bringen Ihnen die Anforderungen an die Qualifikation von Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin werden Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung, wie die Funktionsprüfung vor der Anwendung, erläutert und beschrieben.
Zielgruppe
- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen
Voraussetzungen
Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - EX/A49/50201101/19112025-1 - 19.11.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Prokurist - EX/A38/10101401/19112025-1 - 19.11.2025
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Asbest - 233 - 19.11.2025
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Asbest - 233 - 19.11.2025
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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