Veranstaltungskalender
Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/12122025-1 - 12.12.2025
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BISG-E.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Zeit
08:30 - 11:45
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
360 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
68.4 EUR
Bruttopreis
428.4 EUR
Ansprechpartner
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Das neue Gebäudeenergiegesetz - GEG - EX/A52/40202001/12122025-1 - 12.12.2025
Ausblick zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz
Inhalt
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
Inkrafttreten/Umsetzung/Rechtliche Einordnung/Allgemeine Inhalte - Unterschiede zur ?alten? EnEV und EEWärmeG
Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Jahresprimärenergiebedarf/Wärmeschutz (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Überblick Berechnungsgrundlagen und -verfahren
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung
Anforderungen an bestehende Gebäude
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung in bestehenden, öffentlichen Gebäuden
Anforderungen an die technische Ausrüstung von Gebäuden/Betreiberpflichten
Energieausweise und Förderung
Vollzug und Umsetzung, Ausblick auf die Auswirkungen
Schwerpunkt des Webinars sind die Grundlagen und die Betreiberpflichten
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen Ausblick über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst. Mit diesem Seminar möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, im fachlichen Austausch mit Dozenten und Teilnehmern über die Entwicklung des GEG zu informieren.
Behandelt werden sowohl die Anforderungen an Gebäuden, die neu errichtet werden, als auch die Anforderungen an Bestandsgebäuden. Der Schwerpunkt unseres Seminars liegt bei den Nichtwohngebäuden von Industrie und Gewerbe sowie öffentlichen Liegenschaften. Des Weiteren werden die Betreiberpflichten und Anforderungen an die technische Ausrüstung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) thematisiert.
Mögliche Förderungen und ein Ausblick auf die Auswirkungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzt (GEG) sind Teil dieses eintägigen Seminars.
Das Seminar zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz thematisiert auch die Energieausweis-Kriterien und verschafft Ihnen einen Überblick. Bisher wurde über die Energiesparverordnung (EnEV) geregelt, welche Angaben verpflichtend sind. Diese Schulung richtet sich nicht an Architekten, die eine Qualifikation zur Erstellung von Energieausweisen benötigen.
Zielgruppe
Verantwortliche für den Betrieb von Gebäuden in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Planungs- und Dienstleistungsunternehmen
Voraussetzungen
Zum Besuch des Webinars sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
18
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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PPAP-Schulung und PPF-Verfahren - EX/A50/20201912/12122025-1 - 12.12.2025
TÜV NORD QM-Factory: Produktfreigabe durch Erstmusterprüfung
Inhalt
PPAP- und VDA-2-Verfahren im Überblick
- Ziele des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Anwendungsbereiche des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Wechselwirkung des PPAP/VDA 2 mit der IATF 16949
Ablauf des PPAP / VDA-2-Prozesses
- Sonderabläufe des VDA-2-Prozesses
- Anforderungen an den PPAP / VDA-2-Prozess
- Vorlagestufen PPAP / VDA 2
Vergleich PPAP und VDA 2
- Inhaltliche Forderungen PPAP und VDA 2
PPAP-/VDA-2-Freigabe
- Bewertungen zum VDA 2 und PPAP
- Aufzeichnung zum VDA 2 und PPAP
- PPAP-/VDA-2-Freigabe
Zusammenfassung
Nutzen
PPAP (Production Part Approval Process) und VDA 2 sind entscheidende Qualitätswerkzeuge in der Automobilindustrie. Sie dienen der Qualitätssicherung von Serienteilen.
In unserer Schulung PPAP (Production Part Approval Process) / VDA 2 lernen Sie die wesentlichen Grundlagen und Inhalte der in der Automobilindustrie weit verbreiteten strukturierten Produkt- und Prozessfreigabe (Erstmusterprüfung) kennen. Dazu gehört, diese so durchzuführen, zu dokumentieren und umzusetzen, dass die ausgelieferten Teile den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.
Außerdem lernen Sie:
- Prozesse zu bewerten,
- Produkteigenschaften zu prüfen,
- Maßnahmen zur Fehlervermeidung und -erkennung durchzuführen und
- die erforderliche Dokumentation zum Nachweis der Konformität zu erstellen.
Die PPAP(Production Part Approval Process)-/VDA-2-Schulung vermittelt Ihnen praxisnah das notwendige Wissen, um die Bemusterung neuer Teile sowohl intern als auch extern durchzuführen und zu dokumentieren und die Qualitätsstandards sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferant ist dabei von großer Bedeutung.
Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Automotive Core Tools, insbesondere der PPAP- und VDA-2-Kriterien. Sie erläutern Ihnen die vorgeschriebene Methodik anhand von Praxisbeispielen. Der Workshop-Charakter dieses Seminars drückt sich durch digital unterstützte praktische Übungen aus. So erhalten Sie durch die Arbeit mit Ihren Notebooks und Softwaretools direkt umsetzbare Lösungen für Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie die Zeit während unserer PPAP-Schulung zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Sie können dabei individuelle Fragen direkt klären und erhalten fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung der Produkt- und Prozessfreigabe durch Erstmusterprüfung.
Unser PPAP-Seminar ist speziell auf die Anforderungen der weltweit agierenden Automobilindustrie zugeschnitten und berücksichtigt die Regelwerke PPAP nach AIAG (Automotive Industry Action Group), PPF nach VDA-Band 2 (Verband der Automobilindustrie), die kundenspezifischen Anforderungen der OEM (Original Equipment Manufacturer) und die normativen Anforderungen der IATF 16949 an den Freigabeprozess. Ebenso gehen unsere Referentinnen und Referenten auf die im VDA-Band 1 geforderte Nachweisdokumentation ein.
Zielgruppe
Die Themen PPAP-Schulung und PPF-Verfahren sind insbesondere für Mitarbeitende in Unternehmen relevant, die in der Automobilindustrie tätig sind oder mit Lieferanten in dieser Branche zusammenarbeiten, wie z. B. Projektleiterinnen und Projektleiter und Mitarbeitende aus Entwicklung, Planung, QM/QS und Beschaffung.
Voraussetzungen
Grunderfahrungen mit Produktionsprozess- und Produktionsfreigabeverfahren sowie Kenntnisse, Tätigkeiten, praktische Erfahrungen mit Managementsystemen sind vorteilhaft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools.
Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.
Abschl
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A30/40402001/12122025-1 - 12.12.2025
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Jager
+49 30 20177435
akd-b@tuev-nord.de
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Prokurist - EX/A33/10101401/12122025-1 - 12.12.2025
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 323 - 12.12.2025
Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
SiGe-Koordinatoren - Update 2022
Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!
Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.
Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.
Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.
Der Begriff "regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.
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Technisches Wasserrecht für den effektiven Gewässerschutz - 74 - 12.12.2025
Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte
Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte
Sachstand zur neuen AwSV!
Aktuelle Entwicklungen über das bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachtende technische Regelwerk (TRwS). Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.
Die überwiegende Mehrzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben betreibt Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Auch in zahlreichen Verwaltungsgebäuden und Handelsobjekten sind AwSV-Anlagen vorhanden.
Durch die am 01.08.2017 in Kraft getretenen AwSV liegt nunmehr eine Rechtsgrundlage vor, die den beim Betrieb von AwSV-Anlagen einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standard bundeseinheitlich regelt. Konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung sind dort jedoch nur teilweise enthalten.
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Gemäß § 15 AwSV entsprechen die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den allgemein anerkannten Regeln Technik. Die Einhaltung dieser Technischen Regeln gewährleistet, dass eine AwSV-Anlage den einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standards genügt. Die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ werden durch eine laufende Fortschreibung und Erweiterung stets an die neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen des Gewässerschutzes angepasst (aktuell wurden Entwürfe einer Neufassung der TRwS 780 sowie der TRwS 786 vorgelegt).
In der täglichen Betriebspraxis sind die
- TRwS 779 - „Allgemeine Technische Regelungen“ (April 2006)
- TRwS 780 - „Oberirdische Rohrleitungen“ (Mai 2018)<br />Teil 1: metallische Werkstoffe; Teil 2: glasfaserverstärkte duroplastische Werkstoffe
- TRwS 785 - „Bestimmung des Rückhaltevermögens R1“ (Juli 2009) Überarbeitung der 1996 eingeführten TRwS 131
- TRwS 786 - „Ausführungen von Dichtflächen“ (Oktober 2005, Entwurf Mai 2018)
- TRwS 787 - „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2009) - Überarbeitung der 1997 eingeführten TRwS 134
- TRwS 791 - „Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015) - Teil 1: Errichtung, Betrieb, Stilllegung
die wichtigsten Regelwerke dieser Reihe.
Das vorliegende Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des Technischen Regelwerkes zur Umsetzung der Anforderungen der VAwS. Themenschwerpunkte sind die oben aufgeführten Technischen Regeln.
Bei Bedarf der Teilnehmer können Fragestellungen aus dem gesamten „Technischen Regelwerk wassergefährdender Stoffe“ behandelt werden.
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Artenschutz in Fachplanungen - 9 - 12.12.2025
Eintägiges Praxisseminar gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Eintägiges Praxisseminar gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Die FFH-Richtlinie ist ein bedeutendes Regelwerk des europäischen Umweltschutzes mit erheblicher Wirkung. Ziel ist es, durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten zur Sicherung der Artenvielfalt beizutragen.
Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert. Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind.
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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 12.12.2025
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.
Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.
Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.
Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.
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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 12.12.2025
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.
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Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten für Disponenten - EX/A81/60158201/15122025-1 - 15.12.2025
Inhalt
Lenk- und Ruhezeiten
Jährliche Unterweisung von Fahrpersonal
Arbeits- und Sozialrecht
Verantwortlichkeiten der Absender, Frachtführer, Empfänger nach HGB und GüKG
(Kurzfassung: Haftung aller Beteiligten)
Ladungssicherung (Einweisung mit Verantwortlichkeiten)
Disposition unter Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitsrecht (Fallbeispiele)
Nutzen
Fast jedes Unternehmen unterhält einen Fuhrpark und ist auf die regelmäßige Nutzung der LKW, PKW oder Baufahrzeuge angewiesen.
Verstöße gegen die geltenden Sozialvorschriften, wie zum Beispiel Fahrpersonalverordnung, Fahrpersonalgesetz, VO (EG) 3821, sowie Fehlentscheidungen und -disposition kommen vielen Unternehmen teuer zu stehen.
Ein ganzheitliches und professionelles Fuhrparkmanagement hilft, Kosten zu sparen und Kapazitäten optimal zu nutzen.
Dieses Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der konkreten Aufgaben in der Fahrerdisposition.
Zielgruppe
Disponenten in Speditionen und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche wie Reisebus-Bereich, Leiter Fahrer- und Fuhrparkmanagement, Lagerleiter, Lagermeister, Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
904 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171.76 EUR
Bruttopreis
1075.76 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A31/60201101/15122025-1 - 15.12.2025
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien
Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit
Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte
Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten
Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren
Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.
Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen
Theoretische Prüfung
Nutzen
In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt auf einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
910 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
172.9 EUR
Bruttopreis
1082.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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