Veranstaltungskalender
Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) - 19.11.2024
nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Inhalt
Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)
Delegation von Verantwortung und Pflichten
Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen
Aufsichtspersonen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen
Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 - 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).
Zielgruppe
Hallenwarte, Hausmeister, Hallen-Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art
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Seminar: Digitalisierung technischer Prozesse in der Produktion - 19.11.2024
Digitalisierungspotenziale bewerten und Projekte konzipieren und umzusetzen
Inhalt
Digitales Reifegradmodell in der Produktion
- Workshop: Digitales Reifegradmodell angewandt
Leitfäden für digitale Methoden in der Produktion
- Werkerassistenzsystem
- Überwachung von kritischen Merkmalen (CCP)
- Digitales Shopfloor Management
- Digitale Eingabemasken
Digitalisierungsprojekte strukturieren
- Lastenheft richtig schreiben: Was muss rein?
- Stakeholder definieren: Wen benötige ich für das Projekt?
- Arbeitspakete und Zeitplan definieren: Wer macht was wann?
Business Case
- Mehrwerte identifizieren und quantifizieren
- Praxisbeispiel: Werkerassistenzsystem
Schnittstellen für Maschinen- und Messmittel
- Was ist eine Schnittstelle?
- Bewertungskriterien für Schnittstellen
- Long-List-Schnittstellen (Fokus auf OPC UA/Flatfiles/Datenbanken)
- Praxisbeispiel:
Schnittstellenaufnahme und -auslegung
Listen verschiedener Hersteller
Identifikation von Schnittstellen
Bewertung von Schnittstellen (monetär + prioritär)
Cloud, Edge und lokal: Überblick
- Installationsmöglichkeiten
- Cybersicherheit
- Datensicherheit (ISO 27001/TISAX)
Change-Management
- Workshopkomponenten, um Barrieren abzubauen
- Herausforderungen und Ängste erkennen
Nutzen
Angesichts des Fachkräftemangels und steigender regulatorischer Anforderungen in der Industrie und Fertigung ist es unerlässlich, Prozesse effizienter und digitaler zu gestalten - insbesondere in der Produktion. Das Seminar Digitalisierung technischer Prozesse in der Produktion befähigt Sie, selbstständig Digitalisierungspotenziale zu bewerten, Projekte eigenständig zu konzipieren und im Unternehmen umzusetzen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, wie Sie mit dem digitalen Reifegradmodell die Potenziale der Digitalisierung in Ihrer Produktion erkennen und bewerten können. Praxisorientierte Workshops vermitteln Ihnen anschaulich, wie Sie digitale Methoden und Werkzeuge effektiv einsetzen. Sie lernen beispielsweise den Umgang mit Werkerassistenzsystemen, die Überwachung kritischer Merkmale und das Management digitaler Produktionsabläufe kennen.
Das Seminar deckt auch wichtige Aspekte der Projektstrukturierung in der Digitalisierung von Produktionsprozessen ab. Sie erfahren, wie Sie Lastenhefte präzise erstellen, relevante Stakeholder identifizieren und Arbeitspakete sowie Zeitpläne in der Produktion effizient definieren. Praxisbeispiele wie das Werkerassistenzsystem veranschaulichen die Anwendung dieser Methoden. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die Schnittstellentechnik für Maschinen und Messgeräte inklusive Bewertungskriterien und einer Übersicht über verschiedene Schnittstellentypen.
Nach dem Seminar wissen Sie, wie Sie Change-Management-Prozesse in der Produktion erfolgreich gestalten und dabei aufkommende Herausforderungen und Ängste im Team Ihres Unternehmens erkennen und angehen. Darüber hinaus erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Cloud-, Edge- und lokale Installationsoptionen mit besonderem Fokus auf Cyber- und Datensicherheitsaspekte (ISO 27001/TISAX). Durch den ganzheitlichen Ansatz erhalten Sie nicht nur fundierte Kenntnisse in der Digitalisierung technischer Prozesse, sondern auch das Rüstzeug, um diese Veränderungen in Ihrem Unternehmen effektiv und nachhaltig umzusetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Qualitätsmanagements (QM), der Qualitätssicherung (QS), Arbeitsvorbereitung und an die Produktionsleitung aus produzierenden Unternehmen mit Interesse an Digitalisierungsprojekten.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung wird Interesse an Digitalisierungsprojekten vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Ak
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Webinar Meldungen aus dem Hinweisgebersystem prüfen - Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes - 19.11.2024
Hinweise nach dem HinSchG rechtssicher prüfen und dokumentieren
Inhalt
Ein Hinweis geht ein: Was ist zu beachten?
Aufgaben der Meldestelle
Einen effizienten Workflow definieren - wer tut was?
Plausibilitätsprüfung
Welche Informationen bzw. Unterlagen sind als Beweise im Sinne der StPO geeignet?
Beweiskraft von Zeugenaussagen
Befragung von Hinweisgebern, Zeugen und Beschuldigten
Dos und Don?ts bei der Anforderung von Informationen oder Unterlagen von Kolleginnen und Kollegen
Praktische Prüfung der Beispielfälle
Beschaffen von Informationen und Beweisen
Grenzen der Fallprüfung
Welche Inhalte sollte eine Entscheidungsvorlage haben?
Was gehört in den Abschlussbericht?
Nutzen
Sie haben als beauftragte Person nach § 15 Abs. 2 HinSchG bereits ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen eingerichtet und möchten nun rechtssicher in die Umsetzung gehen?
Häufig fehlt es an Erfahrung in der Bearbeitung von Hinweisen.
In unserem praxisnahen Webinar erfahren Sie, wie Sie mit Hinweisen umgehen und welche Vorgehensweise in welchem Fall angemessen ist.
Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen zunächst die einzelnen Bearbeitungsschritte und veranschaulichen diese anhand von Fallbeispielen.
Bringen Sie gern einen eigenen Fall mit. Fälle aus dem Teilnehmerkreis können im Webinar im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten in allen Schritten bearbeitet werden. So lernen Sie direkt an konkreten Beispielen, Hinweise zu prüfen, Beweise richtig zu bewerten und eine gerichtsfeste Dokumentation zu erstellen.
Dabei führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, befragen Hinweisgeber, Zeugen und Beschuldigte, holen Beweismittel oder Informationen ein, werten Informationen und Unterlagen aus und erstellen Entscheidungsvorlagen und Abschlussberichte.
Nach dem Online-Seminar zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wissen Sie, welche Bearbeitungsschritte wann angemessen sind, auf welche Formulierungen Sie bei der Berichtserstellung achten müssen und was in einem Abschlussbericht unbedingt enthalten sein sollte.
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit eingehenden Hinweisen und Routine in der Dokumentation. Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Gliederung für eine Entscheidungsvorlage und für den Abschlussbericht.
Zielgruppe
Beauftragte für die Bearbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Voraussetzungen
Sie sollten den Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG erworben haben.
Hierzu empfehlen wir unser Seminar Ihr Hinweisgebersystem - so geling die Umsetzung!".
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Weiterbildung Produkt-CO2-Bilanzierung - 19.11.2024
gemäß ISO 14067 und GHG Protocol Product Standard
Inhalt
Standards für die Produkt-CO?-Bilanz
- ISO 14040/14044
- ISO 14067
- GHG Protocol Product Standard
- Vergleich der Standards
Erstellung einer Produkt-CO?-Bilanz
- Ziele und Rahmen
- Datensammlung inkl. Sensitivitätsanalyse
- Berechnung der Ergebnisse
- Interpretation inkl. Unsicherheitsanalyse
Tools und Datenbanken
Reduzierung der THG-Emissionen des Produkts
Nutzen
In unserer Produkt-CO?-Bilanzierungs-Weiterbildung erhalten Sie einen Überblick über die Standards, Methoden und Tools zur Erstellung einer Produkt-CO?-Bilanz.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, wie Sie mithilfe von Softwarelösungen, Datenbanken sowie einer Modellierung Ihres Produktsystems eine solche Bilanz erstellen und wie diese Ihrem Unternehmen und dem Produktdesign einen Mehrwert liefert. Dazu gehören Methoden wie Sensitivitätsanalysen ebenso wie Unsicherheitsbetrachtungen. So gelingt es Ihnen, Einsparpotenziale zu identifizieren und künftig zielgerichtet Emissionen zu vermeiden bzw. Anlagen und Prozesse energie- und ressourcenschonend zu optimieren.
Um ein ausreichendes Vertrauen in die Ergebnisse zu erhalten, ist ein standardisiertes Vorgehen zur CO?-Bilanzierung von Produkten notwendig. Neben der ISO 14067 legt das GHG Protocol Product Standard die Basis, um Emissionen ermitteln und berechnen zu können.
Inhaltlich und methodisch basieren diese auf den Normen zur Erstellung einer Ökobilanz (ISO 14040/14044) und verfolgen ebenso einen ganzheitlichen lebenszyklusbasierten Ansatz.
Der methodische Rahmen einer Öko- oder CO?-Bilanz ist wie folgt:
1. Ziel und Rahmen definieren
2. Sachbilanz erstellen (Datensammlung)
3. Emissionen berechnen
4. Interpretation der Ergebnisse
Im Rahmen unserer Weiterbildung zur Produkt-CO?-Bilanzierung erarbeiten Sie gemeinsam im Team und mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten anhand von Beispielaufgaben spezifische Anforderungen der Standards für Ihr Unternehmen.
Einen großen Fokus legen wir dabei auf die Erstellung der Sachbilanz, da diese zumeist den größten Aufwand für die CO?-Bilanz bedeutet. Da der gesamte Lebenszyklus abgebildet werden muss, bedarf es einer umfassenden Datensammlung. Diese wird in der Regel unterstützt durch Datenbanken mit CO?-Emissionsfaktoren für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette zur Modellierung aller Aktivitäten. Dafür steht eine Vielzahl an Tools und Datenbanken zur Bilanzierung von Produkt-CO?-Bilanzen zur Verfügung, die wir Ihnen ebenso in unserem Seminar vorstellen.
Das Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihnen einen Überblick über die Grundlagen und Vorgehensweisen zur Erstellung einer Produkt-CO?-Bilanz in der Theorie und der Praxis zu geben. Sie lernen so, die Methodik zusammen mit den passenden Anwendungen für das eigene Unternehmen zu bewerten.
Zielgruppe
Energiemanagementbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführer und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - 19.11.2024
Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)
Inhalt
Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale
Überblick über die betreffenden Normen
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Fest installierte Steigleitern sind keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Diese Veranstaltung befähigt Personen nicht zur Prüfung von Leitern und Tritten nach der DGUV Information 208-016.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - 19.11.2024
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 - 19.11.2024
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Inhalt
Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Im Seminar bringen Sie unsere Experten auf den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie von der aktuellen gesetzlichen Lage bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um sechs Jahre.
Zielgruppe
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihres noch gültigen Sachkundenachweises ein.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
490 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
93.1 EUR
Bruttopreis
583.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fortbildung: Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten - 19.11.2024
1-tägiger anerkannter Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 GenTSV
Inhalt
Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Vorgehensweise bei der Antragstellung sowie bei Mitteilungen nach § 21 GentTG
- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Häufig wiederkehrende Fragen aus der Praxis
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- Aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau und Ausrüstung gem. Anlagen 2-4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten
Geräten und Einrichtungen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- organisatorische Maßnahmen und Einbindung in ein Sicherheitsmanagement
Nutzen
Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.
Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.
Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.
Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.
Zielgruppe
Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure und andere Naturwissenschaftler, die als
Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz tätig sind.
Voraussetzungen
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits den 2-tägigen Grundkurs besucht haben, und nach 5 Jahren eine Aktualisierung nachweisen müssen.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
50
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
470 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
89.3 EUR
Bruttopreis
559.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
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Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) - 19.11.2024
Inhalt
Auditgrundlagen
- Auditarten und Anwendungsbereiche
- Allgemeine Anforderungen an Managementsystemaudits
- Schnittstellen zu den speziellen Anforderungen mit Umweltmanagementsystemen
- Normative Verweise, Grundsätze und Definitionen
Auditplanung und Durchführung nach DIN EN ISO 19011
- Auditprogrammverfahren, Planung und Vorbereitung
- Zielsetzungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Arbeitsschutzmanagement-Auditors
- Auditbewertungsverfahren
- Auditdokumentation, Auditnachbereitung, kontinuierliche Verbesserung
Auditkommunikation
- Grundlagen der Gesprächsführung
- Fragetechniken, aktives Zuhören
- Motivationsstrategien, Umgang mit Widerständen
Zertifizierungsverfahren
- Normative Grundlagen, Zulassungsverfahren
- Ablauf, Vorbereitung und Folgemaßnahmen
Frage- und Gesprächstechniken
- Sender-Empfänger-Modell
- Vier-Ohren-Modell und Eisbergmodell
- Aktives Zuhören
Dokumentenbewertung auf Basis DIN EN ISO 45001
- Normenanforderungen
- Auditfragestellung
- Bewertungsgrundlagen
- Dokumentenprüfung
Rollenspiele (mit Videoaufzeichnung)
- Auditvorbereitung, Auditgespräch, Auditsimulation
- Auswertung der Videoaufzeichnungen
Prüfungsvorbereitung
- Wiederholung, Zusammenfassung, Feedback von Tag 3
- Prüfungssimulation
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Nach unserem Lehrgangsmodul Arbeitsschutzmanagement-Auditor sind Sie in der Lage, Audits zu planen, durchzuführen und nachzubereiten. Sie können bewerten, ob das Arbeitsschutzmanagementsystem den Anforderungen der ISO 45001 entspricht. Sie verstehen die DIN EN ISO 19011, die als Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen dient, und Sie können deren Anforderungen in die Auditpraxis umsetzen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung können Sie das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Auditor erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, die im Unternehmen die Aufgaben des Auditors wahrnehmen und das Unternehmen auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 45001 vorbereiten
Voraussetzungen
Voraussetzung zur Teilnahme am Seminar Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) ist die die bestandene Prüfung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter(TÜV®) oder gleicher, fachlicher Kenntnisstand.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars und die bestandene Prüfung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter(TÜV).
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
10;
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche und mündliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet am Folgetag des Seminars statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
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Brandschutz in Sonderbauten - 19.11.2024
Neubau und Instandsetzung
Inhalt
Modul 1 (Grundlagen)
1. Rechtliche Grundlagen (allgemein)
1.1. MBO
1.2. SBauVO?s
1.3. ASR?s
1.4. Kompensationsmöglichkeiten
1.5. Bestandsschutz
1.6. Brandursachen
1.6.1. Gefahrenquellen
2. Baulicher Brandschutz
2.1. Bauteile
2.1.1. Trockenbauweisen
2.1.2. Mauerwerksbau
2.1.3. Dächer
2.1.4. Brandwände, Trennwände
2.1.5. Türen
2.1.6. Verglasungen
2.2. Bau- und Sanierungsphasen
3. Anlagentechnischer Brandschutz
3.1. Lüftungsanlagen, Badentlüftung
3.1.1. Brandschutzklappen und Komponenten
3.2. Leitungsanlagen
3.2.1. Abschottungen
3.3. Entrauchung
3.4. Sicherheitsbeleuchtung
3.5. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
3.6. Wartung, Instandhaltung, Prüfung
3.7. Sonderlösungen
4. Organisatorischer- und abwehrender Brandschutz
4.1. Brandschutzordnung
4.2. Brandschutzbeauftragte
4.2.1. Checklisten
4.3. Feuerwehr
4.4. Löschwasserversorgung
4.5. Wandhydranten/Hygieneproblematik
Modul 2 (Sonderbauten)
1. Sonderbauten/spezielle Anforderungen
1.1. Versammlungsstätten
1.2. Verkaufsstätten
1.3. Hochhäuser
1.4. Mittel- und Großgaragen
1.5. Beispiele
2. Sonderbauten/spezielle Anforderungen
2.1. Beherbergungsstätten
2.2. Krankenhäuser
2.3. Pflegeeinrichtungen
2.4. Übergangswohnheime
2.5. Beispiele
3. Praktische Übung
3.1. Schwerpunkt Kapitel 1
3.2. Schwerpunkt Kapitel 2
4. Abschlussdiskussion
?
Modul 3 (Industrie- und Gewerbebauten)
1. Die Industriebaurichtlinie
1.1. Wesentliche Aspekte
1.1.1. Brandursachen
1.1.2. Begriffsbestimmung
1.1.3. Brandabschnitte
1.1.4. Entrauchung
2. Die Industriebaurichtlinie
2.1.1. Baustoffe und Bauteile
2.1.2. Flucht- und Rettung
2.1.3. Lagerung
3. Weitere Regelwerke und Anforderungen
3.1. TRGS?n
3.2. ASR?s
3.3. DGUV?s
3.4. Wesentliche Normen
3.5. Organisatorischer Brandschutz
4. Praktische Übung
4.1. Checklisten
4.2. Bewertung eines Bestandsgebäudes
4.3. Bewertung eines Neubaus
Nutzen
In dem zweitägigen Seminar Brandschutz in Sonderbauten, lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Brandschutz in Sonderbauten kennen. Sie lernen nicht nur die Sonderbauverordnung (SBauVO) mit allen Teilen kennen, sondern erarbeiten sich auch eine schlüssige Einstufung der Brandgefährdung.
Mit konkreten Anforderungen an die einzelnen Sonderbauverordnungen (SBauVO) erfahren Sie zunächst die Planung und den Neubau hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen zu beleuchten. Ebenso lernen Sie im Rahmen des ?Bestandsschutzes? abzuschätzen, in welchem Umfang für bestimmte Nachrüstungen zu sorgen ist. Weiterhin erfahren Sie in dem Seminar Brandschutz in Sonderbauten die Anforderungen aus den jeweiligen Landesprüfverordnungen.
Zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse aus dem Seminar Brandschutz zeigen wir Ihnen in einer abschließenden Gruppenarbeit, wie Sie ein bestehendes Mischobjekt in groben Zügen nach den Brandschutzbestimmungen bewerten können.
Zielgruppe
Betreiber, Brandschutzbeauftragte, Planer, Generalunter-/übernehmer FM, Führungskräfte
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1010 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
191.9 EUR
Bruttopreis
1201.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Karin Michel Mehr erfahren
069 9590939 11
KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen - 19.11.2024
Inhalt
Einführung in die Ausbildungsziele
-aktuelle ?KRITIS-Thematik?
-Definition ?Kritische Infrastrukturen? nach BBK und BSI
-Definition und Stellungnahme des BSKI e. V.
-Vorstellung der 12 KRITIS-Sektoren und deren Bedeutung
-Ausfall der KRITIS-Einrichtungen und deren Bedeutung für die Arbeit im Notfallstab eines Unternehmens
-Besonderheiten des ?Ausfalls der Stromversorgung?
-Wandel der Energieversorgung in Deutschland
-Gefahrenlagen für eine resiliente Stromversorgung
-Unwettergefahrenlage
-Cyber-/IT-Angriffe
-Welche Zielgruppen sind besonders gefährdet?
Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Wasserversorgung?
Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Abwasserentsorgung?
Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der IT-/Telekommunikation?
Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung
Die Gasmangellage aufgrund von Lieferembargos und Kriegsbedrohungen
-Besonderheiten des Ausfalls der Gasversorgung ?die neue Gefahr eines Gasmangel-Blackout?
-Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung
Die ?übrigen KRITIS-Szenarios?
-Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung
Wie kann ein Unternehmen mit seinem Notfallstab bzw. ein Verwaltungsstab einer Gebietskörperschaft
ihre KRITIS-Resilienz mittel- bis langfristig erhöhen?
-Hilfen für eine Bestandsanalyse der KRITIS-Sektoren
-Auswirkungen auf die Stabsarbeit
-Spezielle Stabsarbeit in solchen Lagen
-Mögliche Versorgungs- und Logistikmaßnahmen und ihre Bewältigung
-Gruppenarbeiten
-Diskussion
Nutzen
Die KRITIS-Schulung zum Beauftragten für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen (?KRITIS-Beauftragter") ist eine wertvolle Qualifizierungsmaßnahme über zwei Tage. Durch diese Schulung werden Sie befähigt, im Auftrag der Verwaltung, des Unternehmens oder einer BOS-Organisation wichtige Sicherheitsprüfungen auszuführen und Kompensationsmaßnahmen frühzeitig und nach wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten zu planen.
Als KRITIS-Beauftragte bzw. KRITIS-Beauftragter agieren Sie im Sinne einer Pflichtendelegation durch den Unternehmer mit einem Nachweis über die relevante Fachkunde, die Sie in diesem Grundlagenseminar durch Methodik, Denkprozessen, Lösungsansätzen, Organisationsstrukturen, Lernen von Fachbegriffen erwerben. Behandelt werden sämtliche KRTIS-Sektoren wie unter anderem Strom- und Energieversorgung, Informations- und Telekommunikation (IKT) oder Unwettergefahrenlagen. Die Verordnungen zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitern das seit Juli 2015 gültige IT-Sicherheitsgesetz. Damit unterliegen inzwischen viele Unternehmen der BSI KRITIS-Verordnung zur IT-Sicherheit. Der Staat will somit essenzielle Lebensadern und die insgesamt zwölf KRITIS-Sektoren einer modernen, leistungsfähigen Gesellschaft intensiver und nachhaltiger schützen.
Durch die von Ihnen erworbenen Kenntnisse wird das Bewusstsein aller Beteiligten zur BSI Kritisverordnung gestärkt, um spezifische Schwachstellen in Betrieb und Verwaltungsabläufen frühzeitig zu erkennen. Sie werden notwendige Überprüfungen von Gefahrenabwehrplänen und Notfallplänen somit besser sowie selbständig durchführen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form protokollieren können.
Mit Ihrer Prüfung tragen Sie zu einem möglichst sicheren Dauerbetrieb unter Einhaltung neuer Kompensationsmaßnahmen bei. Bei Eintritt eines nicht zu 100 Prozent auszuschließenden Schadensfall können Sie zeitnah Maßnahmen eines optimierten Krisenmanagements einleiten und so die Resilienz auch im Schadensfall deutlich erhöhen.
Im Seminar wechseln sich moderne Ausbildungsmethoden mit einem hohen Anteil von anschaulichen Fachbeiträgen ab mit Diskussionsbeiträgen. Der Austausch wird untereinander forcie
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Seminar: Hybride Zusammenarbeit erfolgreich gestalten - 19.11.2024
Gestaltungsmöglichkeiten für ein gelingendes Miteinander in hybriden Arbeitsmodellen
Inhalt
Was genau wird unter ?hybrider Zusammenarbeit? verstanden?
Was sind deren Chancen, aber auch Risiken?
Welche besonderen Herausforderungen müssen gemeistert werden (z. B. Internationalisierung und Zeitverschiebung, Teilzeitmitarbeiterinnen und Teilzeitmitarbeiter usw.)?
Wie kann die Zusammenarbeit zukünftig gestaltet werden, ohne den wichtigen persönlichen Austausch vor Ort zu vernachlässigen?
Welche organisationalen Voraussetzungen bzw. Veränderungen sind hierfür notwendig?
Wie lässt sich dieser Wandel begleiten, wenn nicht alle Betroffenen davon begeistert sind?
Welche Routinen und ?Spielregeln? werden als sinnvoll erachtet?
Was verändert sich durch hybride Zusammenarbeit fu?r die Führungskräfte? Wie können sie als Vorbilder die neue Kultur der Zusammenarbeit gestalten?
Wie ko?nnen Führungskräfte den Spagat zwischen ?Führung in Präsenz? und ?Führung auf Distanz? meistern und die Kommunikation sicherstellen?
Nutzen
Stellt hybrides Arbeiten oder hybride Zusammenarbeit eine Herausforderung für Ihr Unternehmen dar? In unserem Seminar Hybride Zusammenarbeit erfolgreich gestalten nähern wir uns gemeinsam dieser Frage. Die letzten Jahre haben gezeigt: Präsenzerprobt sind nahezu alle Firmen und Betriebe. Fast jedes Unternehmen hat Erfahrungen mit virtueller Zusammenarbeit und Führung auf Distanz gesammelt. Nun gilt es, die Vorzüge beider Varianten gekoppelt zu nutzen.
Lassen Sie uns in diesem Seminar gemeinsam auf die aktuelle Situation Ihres Unternehmens blicken und
- Ihre Chancen und Risiken der hybriden Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen betrachten,
- konkrete Herausforderungen für Ihr Unternehmen identifizieren,
- neue Lösungsansätze hin zu einer gelingenden hybriden Zusammenarbeit entwickeln und
- Ideen und Methoden für Sie als Führungskraft bestimmen, mit denen Sie den Spagat zwischen Führung auf Distanz und Führung in Präsenz meistern.
Hybride Zusammenarbeit ist kein kurzzeitiger Trend, der in wenigen Monaten vorbei ist. Die Anforderungen werden immer komplexer. Auf Arbeitnehmerseite steigt der Wunsch nach Flexibilität. Internationalisierung und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse setzen nochmals andere Rahmenbedingungen. All diese Aspekte sollten Unternehmen und ihre Führungskräfte berücksichtigen, um auf hybriden Wegen gut zusammenarbeiten zu können.
Gelingt es Ihnen, diese Herausforderung anzunehmen und geeignete Konzepte für die hybride Zusammenarbeit zu etablieren, wird Ihr Unternehmen seine Arbeitgeberattraktivität steigern und so manchen ?War for Talents? für sich entscheiden.
Zielgruppe
Geschäftsführung, Human Resources, Abteilungsleitungen, Betriebsleitungen, interessierte Führungskräfte
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung gibt es keine Voraussetzungen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Gruppencoaching: Erfolgreich hybride Teams führen" haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Führungskräften auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Ein erfahrener Coach leitet den Austausch und gibt zur richtigen Zeit die richtigen Impulse.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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