Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 18.11.2024

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Tag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Tag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Reichweite der Datenschutz-Organisationspflichten
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
- Rechenschafts- und Nachweispflichten
- Anweisungspflicht und Verarbeitungsverzeichnisse

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, Aktivitäten

3. Tag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Tag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch "Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie le

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - 18.11.2024

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten "d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Jonas Wibberg
+49 521 786 323
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie - 18.11.2024

Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001:

Grundlagen der Elektrotechnik

Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes

Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren

Prüfung der Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln

Grundlagen ?Erste Hilfe?

Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)

Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.

Die Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein spezifisches Praxismodul. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.

Im Theoriemodul werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.

Nach Abschluss der Weiterbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrofachkräfte innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Um die Ausbildung abzuschließen, ist der anschließende Besuch des Praxisteils (Seminar-Nr. 30251302) erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Der Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus diesem Theorieteil und dem Praxisteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis" (Seminar-Nr. 30251302). 



Theorie- und Praxisteil zusammen sollen die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dazu befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. 



Theorie- und Praxisteil sind einzeln zu buchen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1360 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

258.4 EUR

Bruttopreis

1618.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie - 18.11.2024

Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001:

Grundlagen der Elektrotechnik

Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes

Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren

Prüfung der Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln

Grundlagen ?Erste Hilfe?

Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)

Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.

Die Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein spezifisches Praxismodul. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.

Im Theoriemodul werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.

Nach Abschluss der Weiterbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrofachkräfte innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Um die Ausbildung abzuschließen, ist der anschließende Besuch des Praxisteils (Seminar-Nr. 30251302) erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Der Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus diesem Theorieteil und dem Praxisteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis" (Seminar-Nr. 30251302). 



Theorie- und Praxisteil zusammen sollen die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dazu befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. 



Theorie- und Praxisteil sind einzeln zu buchen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1360 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

258.4 EUR

Bruttopreis

1618.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kundenorientiertes Beschwerdemanagement in Unternehmen - 18.11.2024

Probleme lösen - Kundenzufriedenheit aktiv steigern


Inhalt

Was bedeutet gelebte Kundenorientierung?
- Kundenorientierung als Teil der Unternehmensphilosophie und des Qualitätsmanagements
- Unsere Kunden als Partner
- Grundsätze der kundenorientierten Gesprächsführung: Freundlichkeit, Sachlichkeit, Klarheit und Verbindlichkeit
- Selbstreflexion: Wie nehmen uns unsere Kunden wahr?

Grundsätze für eine kundenorientierte Kommunikation im Beschwerdefall
- Subjektivität der Wahrnehmung
- Sender und Empfänger: Es zählt, was beim Kunden ankommt.
- Verschiedene Ebenen in der Kommunikation
- Missverständnisse vermeiden

Die Beschwerde richtig erfassen
- Gesprächstechnik "aktives Zuhören"
- Mittels Fragen das Gespräch in eine positive Richtung lenken

Lösungsorientierte Reaktion auf Beschwerden
- Den Kunden in seinem Ärger emotional abholen
- Aggressionen aushalten
- Gemeinsame Lösungsfindung
- Absicherung, ob das Anliegen des Kunden tatsächlich vollständig geklärt werden konnte

Praxisfälle
- Beschwerden am Telefon - realitätsnahe Übungen
- Schriftliche Beschwerden - Textbausteine für die schriftliche Beantwortung
- Tipps und Empfehlungen für reale eigene Fälle - Diskussion schwieriger Situationen im Umgang mit Kunden der Teilnehmer

Nutzen

Unsere Trainer zeigen Ihnen im Seminar Kundenorientiertes Beschwerdemanagement in Unternehmen, wie Sie mit der richtigen inneren Einstellung und den richtigen Schritten eine Beschwerde als Chance aktiv nutzen und mit einem professionellen Beschwerdemanagement zufriedene Kunden halten und gewinnen können.

In dem Seminar Beschwerdemanagement erhalten Sie praktische Tipps zum Umgang mit Beschwerden und Reklamationen von verärgerten Kundinnen und Kunden. Durch Selbstreflexion hinterfragen und optimieren Sie Ihr bisheriges Verhalten in Reklamationssituationen. Sie üben, besonders in emotionalen Situationen die Perspektive zu wechseln und freundlich zu bleiben. Sie lernen dabei die verschiedenen Ebenen in der Kommunikation kennen, um somit Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem wird Ihnen anhand von Gesprächstechniken vermittelt, wie Sie im Umgang mit Beschwerden und Reklamationen die Beschwerde richtig erfassen und mittels Fragen das Gespräch in eine positive Richtung lenken.

Unsere Unterrichtsmaterialien unterstützen Sie bei der Umsetzung des Gelernten im beruflichen Alltag. Unsere Fachexperten geben Ihnen anhand von praxisnahen Fallbeispielen ihre eigenen, langjährigen Erfahrungen weiter und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen praktikable Lösungen für ein professionelles Beschwerdemanagement. In der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über berufliche Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen.

Nutzen Sie die Beschwerde als Chance und machen Sie aus unzufriedenen Kundinnen und Kunden mithilfe eines professionellen Beschwerdemanagements zufriedenen Kundinnen und Kunden. Denn Kundenbeschwerden stellen eine Chance dar, die Kundenzufriedenheit aktiv zu steigern.

Zielgruppe

Mitarbeiter mit Kundenkontakt, Sachbearbeiter/Mitarbeiter in den Abteilungen Beschwerde-, Reklamations- oder Qualitätsmanagement bzw. in der Auftragsabwicklung, Vertriebsmitarbeiter, Innen- und Außendienstmitarbeiter sowie alle interessierten Personen, die ihr persönliches Verhalten im Reklamations- und Beschwerdefall optimieren möchten.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1100 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

209 EUR

Bruttopreis

1309 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de

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Selbst- und Zeitmanagement - 18.11.2024

Methoden zur Steigerung der eigenen Effizienz und Effektivität


Inhalt

Hintergründe zum Selbst- und Zeitmanagement
- Warum Zeit- und Selbstmanagement-Tools nicht bei jedem Menschen gleich gut funktionieren
- Definition des eigenen Zeit- und Stress-Typs
- Varianten zur Optimierung des Zeitmanagements und das Finden von passenden Tools und Methoden zum Selbstmanagement zur Erreichung gesteckter Ziele

Zielklarheit
- Zielfindung
- Zielstrategie
- Zielformulierung

Planung
- Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagesplanung
- Prinzipien des Zeitmanagements
- ALPEN-Methode
- Management mit Zeitplanbuch o. ä.

Entscheidung
- Prioritätensetzung
- Pareto-Prinzip
- ABC-Analyse
- Eisenhower-Prinzip
- Delegation

Realisation und Organisation
- Tagesgestaltung
- Leistungskurve
- Biorhythmus
- Tagesrahmenplan

Zeitdiebe und Lösungsideen
- Effektive und effiziente Meetings/Besprechungen
- Bearbeitung von Post und E-Mail
- Informationsbe- und -verarbeitung
- Rationelles Telefonieren

Praxistransfer

Nutzen

In diesem Seminar erlernen Sie handfeste Methoden, mit denen Sie Dringlichkeiten erkennen, Arbeitsabläufe optimieren und so eine deutlich höhere Produktivität erreichen. Damit schaffen Sie kreative Freiräume - für andere Aufgaben, für mehr Ideen und für sich selbst. Sie erhalten eine Einführung in die Grundbegriffe der Arbeitsorganisation. Sie lernen, wie Sie die persönlichen Arbeitspräferenzen und Aufbau- und Ablauforganisation erkennen und nutzen.

Jeder Zeit- und Stress-Typ lernt seine individuellen Umsetzungsmöglichkeiten kennen. Darüber hinaus bietet das Seminar Anregungen und Strategien für ein besseres und vor allem zielgerichtetes Selbstmanagement, damit Sie Ihre persönlichen Ressourcen optimal ausschöpfen.

Denn durch eine perfekte Arbeitsorganisation und -planung koordinieren Sie Ihren Arbeitsalltag wesentlich effizienter: Sie lernen, sich ein sinnvolles Ablagesystem zu schaffen. Sie erkennen sogenannte Zeitdiebe und lernen, mit ihnen umzugehen. Tipps für zeitsparende Besprechungen, Termine, Post- und E-Mail-Bearbeitung, Telefonate und für die Informationsbearbeitung runden das Seminar zum Selbst- und Zeitmanagement ab.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Abteilungsleiter und alle Mitarbeiter, die ihre persönliche Arbeitsorganisation optimieren und damit Stress abbauen und effizienter arbeiten wollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1100 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

209 EUR

Bruttopreis

1309 EUR

Ansprechpartner

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akd-dd@tuev-nord.de
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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 18.11.2024

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal.  Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

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Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch  für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C. Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 18.11.2024

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die  aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich  anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z.B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z.B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Asbestsanierung - 101 - 18.11.2024

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen  Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • bei der Prüfung und der Demontage von Brandschutzklappen
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.

Fachlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag  (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)

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Erwerb der Asbest-Sachkunde für Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen - 127 - 18.11.2024

Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3


Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen.  Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.

Bei der Funktionsprüfung muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden.

Es ist ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich. Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asbestzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend und bietet keinen Versicherungsschutz. Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, die notwendigen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der  erforderlichen Sofortmaßnahmen.

Asbest in Lüftungsanlagen von Gebäuden

Bis in die 80er Jahre hinein war Asbest das Isoliermaterial Nummer 1 für die feuerhemmende Isolierung in Lüftungsanlagen. Erst dann wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert; die Hersteller von Lüftungsanlagen ersetzten asbesthaltige Komponenten durch ungefährliches Isoliermaterial, wie zum Beispiel Promat.

Seit 1993 dürfen in Deutschland keine Asbestprodukte mehr eingesetzt werden. Damit war das Asbest aber nicht über Nacht aus den Gebäuden verschwunden. In Objekten, die bis Ende der 80er Jahre gebaut und seitdem nicht saniert wurden, befindet sich Asbest praktisch noch in der kompletten Lüftungsanlage: als Dichtungs- und Isoliermaterial in den  Lüftungskanälen sowie in den Einbauteilen von Lüftungskomponenten, in Brandschutzklappen als Klappenblätter und Dichtschnüre.

Die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, ist permanent vorhanden, z. B. wenn das Blatt einer Brandschutzklappe bricht oder sich Dichtungen auflösen. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen können bei Klappen mit einem Baujahr vor 1988 zu einer Gefahr werden.

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Faserstäube - Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit Sachkunde Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3 - 227 - 18.11.2024

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.


Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.

Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

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Einsammeln und Transportieren - 1 - 18.11.2024

Zweitägige, staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

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