Veranstaltungskalender
Energierecht aktuell - 18.11.2024
Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG
Inhalt
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?
Energie- und Stromsteuer aktuell und ab 2023
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Spitzenausgleich nach Auslaufen der EU-Genehmigung ab 2023
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?erste Schritte?)
- Energiesteuer und nat. Emissionshandel (BEHG)
EEG 2021 (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Regelungen der EEG-Novelle ab 2021
- Eigenerzeugung und Reduzierung der EEG-Umlage-Verringerung
- Regeln für energieintensive Unternehmen bei §§ 63 ff. EEG (?Härtefallklausel?)
- Wohin entwickelt sich das EEG?
KWKG 2021 (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung
MastRV (Marktstammdatenregisterverordnung)
- Wer muss sich wann registrieren lassen?
- Was ist mit Bestandsanlagen und Übergangsregelungen?
- Wofür benötigt das Unternehmen die Registrierung?
StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Was sind maßgebliche Veränderungen zu EnEV und EEWärmeG?
- EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie und Regelungen neben GEG
EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Änderungen aufgrund der geänderten EU-Richtlinie
- Umfang der Energieauditpflicht
- Der neue BAFA-Leitfaden
Deutschland und Europa ab 2021
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Wie wirkt sich das ?Winterpaket? und der ?Green Deal? der EU weiter aus - Veränderungen von Verordnungen und Richtlinien
Nutzen
Seminar Energierecht aktuell: In unserem speziellen Energierecht-Kurs, der gleichzeitig als Fortbildung in den Bereichen Energie- und Stromsteuer, EEG und GEG dient, erfahren Sie die wichtigen Neuerungen in den für viele Unternehmen wesentlichen Bereichen des Energierechts. Profitieren Sie von der Kenntnis über die aktuellen Änderungen im Energierecht, dem Energie- und Stromsteuergesetz sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Sie erfahren in dieser Weiterbildung Energierecht, wie die Umsetzung EU-beihilferechtlicher Vorgaben den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen beeinflusst und welche Anforderungen an Transparenz und eine Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen für Ihr Unternehmen daraus entstehen. Weiterhin erhalten Sie in diesem breit gefächerten Kurs Einblicke in Ausnahmeregelungen für Unternehmen und verschaffen sich einen Überblick über die Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Insbesondere die umfänglich zu nutzenden Portale für unterschiedlichste Meldevorgänge werden im Rahmen des Energierecht-Seminars vorgestellt und diskutiert.
Zum Abschluss der Weiterbildung Energierecht diskutiert unser Trainer mit Ihnen über die Entwicklungen in Europa und Deutschland anhand der bereits bekannten und zum Teil auch umgesetzten Maßnahmen des Winterpakets der EU-Kommission. So sind Sie auch auf die zukünftigen Anforderungen des Energierechts vorbereitet und bringen Ihr Unternehmen auf den richtigen Kurs.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Energiemanager, Energiemanagement-Beauftragte und -Auditoren sowie andere interessierte Parteien, die sich mit der Erfüllung der normativen (ISO 50001) und gesetzlichen Anforderungen befassen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzung
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Lagerung von Gefahrstoffen - 18.11.2024
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Inhalt
Einführung in das Chemikalienrecht
Erlaubnispflichten nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510
Grundlagen des Explosionsschutzes
Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen
Kleinmengenregelung
Zusammenlagerverbote
Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV
Praxis und Diskussion
Nutzen
Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.
Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).
Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.
Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken) - 18.11.2024
UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 283 und DIN EN 284)
- Arbeitsschutzvorschriften
Die Befähigte Person
- Stellung, Aufgaben und Pflichten
- Verantwortung und Haftung
Technische Anforderungen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Anforderungen an Wechselbehälter
- Begriffsbestimmungen/Systeme
- Mindestvorschriften, Konstruktionsanforderungen
- Standsicherheit und Kennzeichnung
- Zulässige Belastung, Aufbau, Befestigungsbeschläge
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Wechselbehältern (an einem Objekt vor Ort)
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern und Wechselbrücken bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Sie lernen die notwendigen Begriffsbestimmungen, Dokumentationsverfahren und Kontrollmaßnahmen kennen. Ausgehend von typischen Problemen erhalten Sie umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen.
Wechselbehälter und Wechselbrücken sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen. Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN-Normen DIN EN 283 und DIN EN 284.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - 18.11.2024
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - 18.11.2024
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - 18.11.2024
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Inhouseangebote sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Jahresschulung - Fortbildung - 18.11.2024
Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 und DGUV Vorschrift 1 und 3
Inhalt
Gefahren und deren Vermeidung durch Routine
Tätigkeiten einer EuP
Fünf Sicherheitsregeln mit Praxisbeispielen
Gefahren des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen und -einrichtungen gegen die Gefahren des elektrischen Stroms
Arbeitsmethoden und -schutz in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 und DGUV Vorschrift 1 und 3 mit unserer Jahresschulung: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch Routinefehler verursacht. Das gefährdet nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch den reibungslosen Betriebsablauf. Der Unternehmer ist nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) verpflichtet, seine Mitarbeiter jährlich zu unterweisen.
Unsere Referenten unterweisen Sie über die Gefahrenquellen, die zu Routinefehlern führen. Sie erhalten Informationen, wie Sie die Fehler vermeiden. Wir frischen Ihr Wissen zu den fünf Sicherheitsregeln sowie zu elektrischen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen auf. Dazu erläutern unsere Referenten auch die Begrifflichkeit EuP nach DIN VDE 1000 Teil 10 und klären den fachgerechten Einsatz.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem beruflichen Alltag umzusetzen. Unsere Referenten verfügen über jahrelange berufliche Praxis und bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Unsere Seminare bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) aus Industrie- und Handelsunternehmen, die jährlich unterwiesen werden müssen.
Voraussetzungen
Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
510 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.9 EUR
Bruttopreis
606.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4 - 18.11.2024
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Inhalt
Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um 6 Jahre. Unsere Fortbildung ist behördlich anerkannt.
Zielgruppe
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihres noch gültigen Sachkundenachweises ein.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
490 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
93.1 EUR
Bruttopreis
583.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Die Weiterbildung für EnPi und SEU - 18.11.2024
Erfahrungen und Best-Practice-Lösungen zur Normalisierung von Energieleistungskennzahlen
Inhalt
Anforderungen der ISO 50001 an den Umgang mit SEUs - von der energetischen Bewertung bis zur Überwachung der energiebezogenen Leistung
- Kriterien für die Bestimmung der SEUs in der energetischen Bewertung
- Festlegung und Quantifizierung relevanter Variablen
- Normalisierung der Energieleistungskennzahlen (EnPI) und der energetischen Ausgangsbasis
- Berechnung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung
- Hilfestellung zur Umsetzung der Leitlinien zur Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen (EnB) gem. ISO 50006
Norm und Wirklichkeit - Schwierigkeiten und Best-Practice-Lösungen zur Normalisierung von Kennzahlen
- Quantifizierung der energiebezogenen Leistung
- Beispiel EnPIs - Verhältnis von Messwerten
Nutzen
In unserer Weiterbildung für EnPI und SEU zur Normalisierung von Energieleistungskennzahlen geben wir Ihnen einen Überblick über die verpflichtenden Anforderungen zu SEUs und EnPIs im Rahmen der ISO 50001:2018.
Für die Zertifizierung nach ISO 50001:2018 verpflichten sich Unternehmen zu einer kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung ihrer SEUs (Significant Energy Uses). Damit verbunden sind Anforderungen an die Validität der Energieleistungskennzahlen (EnPI), die genau diese Leistung messen sollen. Um einen Vergleich unter homogenen Bedingungen zu ermöglichen, müssen die Kennzahlen um statische Faktoren wie z. B. die Gebäudegröße und relevante Variablen wie Produktionsmenge, Wetterbedingungen etc. bereinigt werden. Was in der Theorie einfach klingt, stellt Unternehmen in der Praxis vor große Herausforderungen. Denn welche Variablen sind überhaupt und in welcher Weise relevant? Und wie können Sie diese ISO-konform messen?
Genau diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Seminar zu Energiekennzahlen (EnPI) und energiebezogener Leistung (SEU) in Unternehmen. Dabei berücksichtigen wir auch die damit verbundenen Richtlinien der ISO-50000er-Normenfamilie sowie die rechtlichen Anforderungen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die Instrumente und Präsentationsmöglichkeiten von SEU-basierten Steuerungsinstrumenten anwendungsorientiert mit Best-Practice-Lösungen vor.
Darüber hinaus können Sie sich während des Seminars aktiv mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den Referentinnen und Referenten über Ihre Erfahrungen austauschen.
Unsere Weiterbildung für EnPI und SEU macht Sie fit, effiziente Lösungen zur Normalisierung von Kennzahlen für Ihr Energiemanagementsystem umzusetzen und den Energieverbrauch sowie die relevanten Einflussfaktoren effektiv zu messen und zu reduzieren.
Hinweis: Bitte bringen Sie in die Präsenzveranstaltung einen Laptop und Ihre Unterlagen zur energetischen Bewertung mit.
Zielgruppe
Energiemanagementbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Energieteammitglieder, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Facility Manager, Controller; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Bitte bringen Sie in die Präsenzveranstaltung einen Laptop und Ihre Unterlagen zur energetischen Bewertung mit.
Basiswissen zum Energiemanagement gem. ISO 50001 bzw. ISO 50005 (Energiedatenerfassung, energetische Bewertungen) wären hilfreich zum Verständnis der Herausforderungen in Bezug auf die Definition von SEUs, EnPIs und EnBs sowie deren Nutzung für die Bewertung der energiebezogenen Leistung einer Organisation.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopre
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen - 18.11.2024
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Auch Inhouseschulung sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
285 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
54.15 EUR
Bruttopreis
339.15 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Information Security Officer - ISO (TÜV) - 18.11.2024
IT-Sicherheitsbeauftragter gemäß ISO 27001 und IT-Grundschutz
Inhalt
Informationssicherheit (IS)
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Überblick über internationale Standards der Informationssicherheit
Informationssicherheitsmanagement
- Der Informationssicherheitsprozess
- Aufgaben und Rollen in der Sicherheitsorganisation
- Projekt- und Konfliktmanagement für Sicherheitsprofis
- Operative Umsetzung der strategischen und operativen Vorgaben
IS-Management-System nach ISO 27001:2022
- ISMS nach ISO 27001:2022
- Anwendung der nativen Norm
- Nutzung von Umsetzungshilfen der Normenfamilie ISO 27k
IS-Management-System nach BSI IT-Grundschutz
- Überblick über den Ansatz der BSI-Standards
- Vorgehensweise nach BSI 200-2
- Sicherheitskonzepte erstellen
- Neuerungen und Ausblick des IT-Grundschutzes
Aktuelle Themenbereiche und Konzepte der Informationssicherheit
- Organisation
- Infrastruktur
- Netzwerksicherheit
- Systemsicherheit
- Anwendungssicherheit
- Präsentation von Tools für das IS-Management
Nutzen
In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben mit der Rolle des Information Security Officer, Informationssicherheitsbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten verbunden sind. Sie erfahren, welches die entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sind und wie Sie häufig auftretende Fallstricke vermeiden können. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vorgehensweise nach ISO 27001, die gleichzeitig das Verständnis für den IT-Grundschutz herausbildet. Unsere Referenten diskutieren mit Ihnen typische Fragestellungen aus der Praxis, wie mögliche Probleme im ISMS-Prozess. Ein Blick auf notwendige Maßnahmen der Infrastruktur-, System-, Netzwerk- und Anwendungssicherheit sowie die unumgängliche Dokumentation rundet den Kurs ab. Die Inhalte werden in überschaubarer Runde in Form von Präsentationen, praktischen Übungen und Gruppendiskussionen interaktiv erarbeitet. Das Seminar schließt mit dem begehrten TÜV-Zertifikat ab.
Die Absicherung wichtiger Geschäftsprozesse und sensibler Informationen wird heutzutage als kritischer Erfolgsfaktor für die langfristige Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit von Unternehmen aufgefasst. Modernes Management von Informationssicherheit begegnet dieser Herausforderung mit dem Aufbau und der Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und geht damit über den klassischen Ansatz der IT-Sicherheit weit hinaus, indem nicht nur technische, sondern auch organisatorische, personelle und infrastrukturelle Aspekte betrachtet werden.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind IT-Sicherheitsbeauftragter (ITSiBe), Chief Security Officer CSO, Information Security Officer ISO, Chief Information Security Officer CISO, Informationssicherheitsbeauftragter oder Information Security Manager.
Voraussetzungen
Grundlegende Kenntnisse der Informationstechnologie und Informationssicherheit; ein Verständnis der Vorgehensweise nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz ist hilfreich, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Information Security Officer - ISO (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
14;
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
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Datenschutz, Cookies, Tracking und Analytics - 18.11.2024
Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media
Inhalt
Die Standpunkte der Datenschutzbehörden
Der Stand der Dinge hinsichtlich Cookies
- Aktuelle Regelungen des TTDSG zu Cookies und Einwilligungen
- Welche Cookies sind wann erlaubt?
Wie prüft man, welche Cookies gesetzt werden?
Transparenz- und Informationspflichten erfüllen
Checkliste für die Anwendung von Cookies
Der Stand der Dinge hinsichtlich Tracking
Der Fragebogen der Datenschutzbehörden
Welche Datenschutzprobleme entstehen beim Tracking durch Instagram, Facebook, Twitter & Co.?
Nutzen
Fast jede Webseite setzt heute Cookies ein. Nach den letzten höchstrichterlichen Urteilen sind dabei verschiedene Anforderungen nach der EU-Cookie Richtlinie zu berücksichtigen. Sie erfahren in diesem Webinar, wann Sie unter welchen Umständen welche Cookies unter Anwendung des Datenschutzes setzen dürfen. Mit welchen Rechtsgrundlagen können welche Zwecke legitimiert sein? Und wie sehen gängige Lösungen zu deren Umsetzung aus?
Voraussetzungen für Tracking und Analytics wurden weiter von Datenschutzbehörden verschärft. Erfahren Sie im Online Seminar, welches Tracking in Social Media Auftritten, auf der Webseite, in Apps und im Newsletter erlaubt ist. Was müssen Sie bei der Umsetzung beachten und welche Probleme gilt es zu vermeiden?
Das Webinar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Datenschutzanforderungen für Ihre Online-Präsenzen. Dabei erhalten Sie nicht nur Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Mustertexten, um Ihren Handlungsbedarf individuell zu ermitteln, sondern auch ganz konkrete Umsetzungshinweise zum Teil mit Live-Demos.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Webinar verstehen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit Datenschutz und Cookies auf Webseiten und wissen ihn umzusetzen. Sie können außerdem das datenschutzkonforme Tracking für Plattformen auf Online-Präsenzen anwenden.
Zielgruppe
Projektleiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen, Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden, Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind keine besonderen fachlichen Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 30 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.
Besuchen Sie ergänzend das Webinar zum Thema ?DSGVO-konformer Datenschutz in Social Media - Pragmatische Lösungen zu aktuellen Datenschutz-Problemen", und erfahren Sie mehr über die aktuellen und speziellen Anforderungen im Bereich Social Media und Datenschutz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
280 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
53.2 EUR
Bruttopreis
333.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
0531 2362356-17
seminar@tuev-nord.de
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