Veranstaltungskalender

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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A35/10401601/29092025-1 - 29.09.2025

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen


Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen

Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung

Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien

Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter

Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren

Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl

Nutzen

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Petra Buckow
0049 4

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Sicherheitsbeauftragter - EX/A34/50201101/29092025-1 - 29.09.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Sicherheitskonzept gemäß §43 MVStättVO erstellen - EX/A44/30551601/29092025-1 - 29.09.2025

Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Versammlungsstättenverordnung


Inhalt

Organisationsstruktur - Verantwortung und Pflichten
Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben und Regeln
Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
Unterweisungen zur Veranstaltung
Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
Kontrolle und Aufsicht
Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des Veranstalters

Nutzen

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern:

- Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung
- Grundlagen einer Risikobewertung
- Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum

Zielgruppe

Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/29092025-1 - 29.09.2025

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

730 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

138.7 EUR

Bruttopreis

868.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A38/60102201/29092025-1 - 29.09.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)

Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.

Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Arbeitsbühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

780 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

148.2 EUR

Bruttopreis

928.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4C - EX/A37/50301701/29092025-1 - 29.09.2025

Integrierter Lehrgang für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten


Inhalt

Eigenschaften und Verwendung von Asbest und Asbestprodukten mit der Einschränkung der genannten Gewerke

Gesundheitsgefahren, Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Umweltschutz

Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln

Beurteilung der Gefahren durch Asbest

Hinweise zur technischen Ausrüstung

Ausführung der Tätigkeiten mit Asbest, auch durch Wahl geeigneter Verfahren

Erläuterungen zur Untersuchung von Produkten und der Raumluft

Voraussetzungen zur Freigabe von Schwarzbereichen

Abfallentsorgung

Erstellen der Anzeigen und weiterer Unterlagen

Nutzen

Erwerben Sie die Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbestzementprodukten. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfangreich die Sachkunde nach Nr. 2.7, Anlage 4C des TRGS 519. Neben Asbestzementprodukten beziehen sich die Seminarinhalte auch auf schwach gebundene Asbestprodukte in Verbindung mit Arbeiten geringen Umfangs beziehungsweise geringer Exposition: Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen als Sachkundige auszuweisen.

Das Seminar umfasst daher einen Überblick über Gesundheitsgefahren sowie Vorschriften zum Umgang mit Asbest. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4C. Dieser Sachkundenachweis beinhaltet auch die Sachkundenachweise der Anlagen 4A und 4B.

Zielgruppe

Dieser behördlich anerkannte Lehrgang richtet sich insbesondere an Dachdecker, Klempner, Zimmereibetriebe, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbetriebe, Elektriker, Fußbodenleger, Maler und Maurer.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20; Der Sachkundenachweis gilt bezüglich der schwach gebundenen Materialien nur eingeschränkt für Arbeiten geringen Umfanges und geringer Exposition. Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen.
Zusätzlich zu der schriftlichen Prüfung können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden.

Der dann erworbene Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Vor Ablauf der Gültigkeit des Sachkundenachweises muss ein entsprechender Fortbildungslehrgang besucht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkanntes Zertifikat

Nettopreis

840 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

159.6 EUR

Bruttopreis

999.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Funktionale Sicherheit bei Maschinen - DIN EN 61508 und DIN EN 62061 - EX/A52/30451101/30092025-1 - 30.09.2025


Inhalt

Rechtliche Stellung und Geltungsbereich der DIN EN 62061 und DIN EN 61508

Zusammenhang zwischen Maschinenrichtlinie und DIN EN 62061

Auswirkungen der Forderungen auf Hersteller und Betreiber von Maschinen

Aufbau, Inhalte und Anforderungen der DIN EN 61508 und DIN EN 62061

Vergleich der DIN EN 62061 und ihrer Begriffe mit der DIN EN ISO 13849

Zuhilfenahme der DIN EN ISO 13849 bei Verwendung hydraulischer oder pneumatischer Komponenten

Erläuterung der Begriffe der DIN EN 61508 und DIN EN 62061 wie SIL, HFT, PFHD, SFF, MTTF, CCF

Hardwarekonzeption als Hardwarefehlertoleranzen anhand von Schaltungsbeispielen

Beherrschen von systematischen und zufälligen Fehlern

Wo finden sich Bauteilkennwerte und welche dürfen verwendet werden?

Validierung

Verwenden der Ergebnisse der Normanwendung in nachfolgenden Prozessen wie z. B. der Technischen Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie

Nutzen

Seminar zur Funktionalen Sicherheit von Maschinen: Unsere Referenten vermitteln Ihnen die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der Normen DIN EN 61508 und DIN EN 62061 im Hinblick auf die Sicherheit von Maschinen. Eine zentrale Rolle nehmen dabei Vorgaben der Maschinenrichtlinie und die damit verbundenen Aufgaben für die beteiligten Personen und Institutionen ein. Das Seminar bereitet Sie auf sicherheitstechnische Aufgaben und Fragen zu Sicherheitsfunktionen nach Maschinenrichtlinie in folgenden Prozessen vor: Konstruktions- und Entwicklungsphasen, Projektbesprechungen, Kunden- und Lieferantengespräche und Unfälle.

Die DIN EN 62061 spezifiziert das Erstellen von Sicherheitsfunktionen eines sicherheitsbezogenen elektrischen, elektronischen und programmierbaren elektronischen Steuerungssystems (SRECS). Die Anwendungsnorm ist eine mit der Maschinenrichtlinie harmonisierte B-Norm und gehört zu der Normenfamilie um die DIN EN 61508. Mit der DIN EN 62061 auf Grundlage der DIN EN 61508 kann die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit einer Sicherheitsfunktion ermittelt und dokumentiert werden.

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Bereichen wie z. B.:
- Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen oder
pneumatischen Komponenten
- Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation
- Maschinenabnahme, Qualitätsmanagement und Wareneingangskontrolle
- Test, Verifikation und Validierung
- Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung
- Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualifizierung für die Beauftragung von Beschäftigten von aufzugsfremden Unternehmen - EX/A35/30354701/30092025-1 - 30.09.2025

an Aufzugsanlagen gemäß DGUV GS 309-011


Inhalt

Allgemeine Übersicht über Aufzugsarten
- Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)
- Anordnung von Zugängen zu Triebwerks- und Rollenräumen

Organisation
- Verantwortung im Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht
- An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe

Technik
- Inspektionssteuerung
- Sicherheitsbauteile
- Aufzug-Notruf
- Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube

Gefährdungen bei/an
- Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube
- Betreten des Fahrkorbdachs
- Absturzgefahr und Einsatz von PSA
- Quetschen durch das Gegengewicht
- Verfahren der Anlage vom Fahrkorb
- Türen und Türantrieben
- elektrischen Anlagen und Einrichtungen
- Schacht und Triebwerksraum
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten
- Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
- Gruppenanlagen
- Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf

Typische Unfälle in den angesprochenen Bereichen

Praktischer Teil:

Arbeitsablauf
- Anlage übernehmen mit An- und Abmeldung
- Sperrung der Anlage mit Kennzeichnung

Technik
- Antriebssysteme, mechanische und elektrische Systeme im Triebwerksraum
- Sicherheitsbauteile an der Anlage
- Öffnen der Türen und richtige Positionierung des Fahrkorbs
- Verfahren des Fahrkorbs unter Verwendung der Inspektionssteuerung
- Funktion des Aufzug-Notrufs (z. B. Testanruf in der Schachtgrube)

Qualifizierung

Gefährdungen bei/an
- Zugang zu Triebwerks- und Schutzräumen
- Betreten und Verlassen des Fahrkorbdachs
- Arbeiten in der Anlage mit Absturzgefahr und Auswahl von Anschlagpunkten für PSAgA
- Quetschgefahr durch das Gegengewicht
- Zugang zu und Aufenthalt in Schachtgruben und Schutzräumen
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrtem Schacht
- Aufzügen mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
- Gruppenanlagen

Sicherheitsgerechte Wiederinbetriebnahme

Schriftliche und praktische Prüfung

Nutzen

Beauftragte Beschäftigte erhalten eine fachliche Qualifizierung in Theorie und Praxis , die mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

An jeder Aufzugsanlage müssen vor Aufnahme der Arbeiten die beauftragten Personen eine ausreichende Einweisung durch eine fachkundige Person an der Anlage erhalten haben, um die bei der Durchführung der übertragenen Arbeiten von der Aufzugsanlage ausgehenden Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und das verbleibende Risiko beurteilen zu können.

Das Ziel dieser Veranstaltung ist ausschließlich die Qualifizierung der Teilnehmer hinsichtlich der Arbeitssicherheit gemäß des Arbeitsschutzgesetzes nach Vorgabe und Umfang der DGUV GS 309-011, damit diese als Mitarbeiter von oder selber als aufzugsfremder Nachunternehmer Tätigkeiten an Aufzugsanlagen unter Beibehaltung des berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutzes durchführen dürfen.
Im Anschluss dieser Veranstaltung sind Dritte (Betreiber, Aufzugsfirmen etc.) berechtigt, Teilnehmer für Tätigkeiten / Arbeiten (Aufzugsreinigung, elektrische Messungen, RWA-Wartung / Prüfungen, De- und Montagetätigkeiten etc.) zu beauftragen.

Das erfolgreiche Absolvieren des Seminars ist versicherungstechnisch die zwingende Voraussetzung damit Teilnehmer von ihren aufzugsfremden Arbeitgeber für Tätigkeiten an Aufzügen eingesetzt werden dürfen!

Zielgruppe

Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen.

Voraussetzungen

Mitarbeiter die Erfahrungen mit Aufzugsanlagen haben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Das erfolgreiche Absolvieren d

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Betriebliche Gefahrenabwehrpläne - EX/A32/30151501/30092025-1 - 30.09.2025

Fach- und Sachkunde zur Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und der Brandschutzordnung


Inhalt

Rechtliche Grundlagen (Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sondervorschriften)
Ziele von betrieblichen Gefahrenabwehrplänen
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und ASR 2.3
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Rechte und Pflichten
Anwendung von Normen
Arten von Plänen und Dokumentationen im betrieblichen Brandschutz
Inhaltliche Anforderungen an Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnungen
Bewertung und Kontrolle von Plänen mit exemplarischer Betriebsbegehung
Hilfestellungen für die Umsetzung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen
Praktische Hinweise zur Erstellung und Aktualisierung sowie Fortschreibung
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse über Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu zählen die rechtssichere Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 sowie ASR A1.3 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert das geforderte Fachwissen zu den Normen. Sie erhalten konkrete Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit sowie Wissen zur Umsetzung und Optimierung des organisatorischen Brandschutzes. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre tägliche Praxis. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Raum für die Besprechung praxisrelevanter Fälle. Das Seminar ist zweitägig angelegt und gilt als Fortbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die Flucht- und Rettungspläne erstellen oder aktualisieren

Voraussetzungen

Sie sind vertraut mit den Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Controlling und BWL-Grundlagen für Techniker und Ingenieure - EX/A38/10451401/30092025-1 - 30.09.2025

Praxisnahes Know-how im Rechnungswesen und Management


Inhalt

Rechtsformen

Unternehmensführung

Rechnungswesen
- Instrumente des Rechnungswesens
- Bilanz und GuV
- Finanzkennzahlen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Kalkulationsverfahren
- Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
- Deckungsbeitragsrechnung
- Break even
- Profit-Center-Organisation
- Investitionsrechnung

Controlling
- Strategisches Controlling
- Zukunftsmanagement
- Strategische Controlling Instrumente

Operatives Controlling
- Balanced Scorecard
- Preispolitik
- Preiselastizität
- Kundenwert
- Personalcontrolling

Entscheidungsmanagement
- Entscheidungsprozess
- Frühwarninformationen

Psychologie des Controllings

Nutzen

Lernen Sie in unserem zweitägigen Seminar ?Controlling und BWL-Grundlagen für Techniker und Ingenieure? schnell, praxisnah und fundiert die Grundlagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und die Controlling-Methoden für Ihren Betrieb. Sie erfahren mehr zu spezifischen Anforderungen der Betriebswirtschaft für Techniker.

Die Grundlagen der BWL für Techniker und Ingenieure erleichtern es Ihnen, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Profitieren Sie davon, nach Besuch des Seminars weitere Einblicke in Themen wie betriebswirtschaftliche Entscheidungen, Kostenmanagement und Controlling zu gewinnen. Gleichzeitig bietet Ihr neu erworbenes Fachwissen die Möglichkeit, sich bei künftigen Entscheidungen besser mit einzubringen und in den Projekten handlungsfähig zu bleiben.

Neben betriebswirtschaftlichen Grundlagen erfahren Sie in diesem BWL-Seminar für Techniker, was im Controlling für Techniker wichtig ist. Sie lernen die operativen und strategischen Controllinginstrumente kennen und definieren die wichtigsten Kennzahlen im Management. So erarbeiten Sie praxisnah, wie ein Betrieb zukunftsorientiert ausgerichtet werden kann.

Nach der Teilnahme an unserem Seminar ?Controlling und BWL-Grundlagen für Techniker und Ingenieure? sind Sie in der Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vorrangig an Mitarbeiter und Führungskräfte aus technischen Bereichen eines Unternehmens bzw. mit nichtökonomischer Ausbildung, die im Arbeitsleben häufig mit Begriffen, Abkürzungen und Kennzahlen der Finanzabteilung und des Controllings konfrontiert sind und sich mit dieser Thematik vertraut machen wollen.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1130 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

214.7 EUR

Bruttopreis

1344.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001 - EX/A38/20152001/30092025-1 - 30.09.2025


Inhalt

Einführung in das Qualitätsmanagement
- PDCA-Zyklus
- Aufbau der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff.

Struktur und Anforderungen der DIN EN ISO 9001
- Kontext der Organisation
- Führung und Verpflichtung, Qualitätspolitik und -ziele
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Organisation
- Umgang mit Risiken und Chancen, Planung und Überwachung von Änderungen
- Ressourcen, Kompetenz und Bewusstsein, Kommunikation
- Prozessorientierter Ansatz
- Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit

QM-Dokumentation
- Aufbau der QM-Dokumentation
- Dokumentierte Informationen
- Lenkung dokumentierter Informationen

Bewertung der Leistung
- Messung und Analyse, Qualitätswerkzeuge (Q7)
- Bedeutung von internen Audits
- Durchführung und Ergebnisse interner Audits
- Managementbewertung

Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen

Fortlaufende Verbesserung

Nutzen

Unsere Schulung vermittelt Ihnen die High Level Structure (HLS) der DIN EN ISO 9001 und deren Inhalte beziehungsweise Anforderungen an ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem (QMS). Nach diesem Seminar kennen Sie die Normenanforderungen an die QM-Dokumentation und in diesem Kontext die Bedeutung von Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Prüfanweisungen für Ihr Unternehmen. Sie erwerben grundlegendes Wissen, um zukünftig unterstützende Aufgaben in Ihrem QM-System zu übernehmen.

Ein Qualitätsmanagementsystem optimiert Arbeitsabläufe, sichert die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und entwickelt diese weiter. Zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 9001 müssen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden kennen, auf Machbarkeit bewerten sowie effizient und systematisch umsetzen. Somit ist ein gut organisiertes und funktionierendes QMS eine der wichtigsten Voraussetzungen für den dauerhaften Unternehmenserfolg. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind hierbei ein Erfolgsfaktor. Unser Seminar ist ein Baustein zum Erwerb Ihrer QM-Kompetenz. Als Multiplikator sensibilisieren Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Bedeutung des Qualitätsmanagements.

Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Praxis. Diese Erfahrung geben Sie im Training weiter und unterstützen Sie damit bei der praktischen Umsetzung in Ihrem beruflichen Alltag.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus produzierendem Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen und Gesundheitswesen, Mitarbeiter, die aktiv am QM-System und an dessen Verbesserung unterstützend mitwirken

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16;"

Möchten Sie mehr über die Audit-Methode erfahren, dann empfehlen wir den Besuch des Seminars Interne Audits in der ISO 9001.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

1130 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

214.7 EUR

Bruttopreis

1344.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A33/40101101/30092025-1 - 30.09.2025

Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS


Inhalt

Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)

Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)

Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz

Nutzen

Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.

Zielgruppe

Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. "Zum Blended Learning wechseln



Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den

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