Veranstaltungskalender
Seminar: Technical Compliance Management System (tCMS) - 14.11.2024
Expertenwissen unter Berücksichtigung der aktuellen ISO-Normen
Inhalt
Grundlagen
- Was ist (Technical) Compliance?
- Bedeutung und Unterschiede von Compliance und Technical Compliance-Management
- Zielsetzung von Technical Compliance
- Rechtlich einwandfreie technische Prozesse
- Ethische Unternehmensführung und Compliance
Rechtsgrundlagen
- Übersicht über verschiedene Rechtsgebiete und Konsequenzen mangelhafter Technical Compliance
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Erläuterung der wichtigsten Vorschriften, Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz von Compliance-Standards
- Selbstverpflichtungen des Unternehmens - Code of Ethics und Code of Conduct
- Überblick DIN ISO 37301:2021-11 - Änderungen zur ISO 19600
Compliance-Ziele
- Aufgaben und Ziele von Technischem Compliance
- Abstimmung Unternehmenszielen, Compliance-Ziele und Risikomanagement
- Elemente einer Compliance-Strategie
- Zusammenarbeit mit anderen Funktionen
- Abgrenzung zu Rechtsabteilung, Risikomanagement, interner Revision
Aufbau einer Compliance-Organisation/eines tCMS
- Verantwortung der Unternehmensleitung im Bereich Technischen Compliance Management
- Anforderungsprofil des Compliance-Beauftragten
- Tools und Methoden
- Einbindung der Compliance in die (technische) Unternehmensorganisation
Wesentliche Elemente einer Compliance-Organisation und passende Compliance-Strukturen für die eigenen Unternehmensprozesse
- Compliance als Leitungs- und Führungsaufgabe
- IT-Unterstützung bei der Umsetzung eines tCMS
- Delegation von Compliance-Aufgaben
- Ist-Analyse der besonderen Bedingungen, Pflichten und Auflagen bzgl. HS&E: Health, Safety & Environment im Unternehmen
- Integration des tCMS in vorhandene Managementsysteme (z. B. QM oder Integriertes Managementsystem)
Compliance-Risiken erheben, bewerten und steuern/Compliance Risk Assessment
- Verzahnung von Compliance und internem Risikomanagement
- Compliance-Risiken und deren Besonderheiten, Compliance-Risikoanalyse, Risikoidentifizierung/-bewertung
- Haftung im Unternehmen, Pflichtendelegation
Unterstützung des technischen Compliance-Management-Systems durch digitale Hilfsmittel
- UEBA (User and Entity Behavior Analytics)-Tool für die durchgängige Prüfung im Bereich der Betriebs- und Anlagensicherheit
- UEBA vereint die Prüforganisation in den Bereichen Explosionsschutz, funktionale Sicherheit und alle weiteren Prüfungen der Sicherheit und Qualität in einer durchgängigen Lösung
Methoden - Gruppenarbeiten
- Anwendung der Technical-Compliance-Grundlagen zur Durchführung eines fiktiven Legal Compliance Assessments
- Erstellen eines Maßnahmenplans mit Erhebung der zu erarbeitenden Optimierungspotentiale und konkreten Handlungsschritten zur Erreichung eines rechtssicheren Betriebes zu Arbeits- und Umweltschutz
Nutzen
Im Seminar Technical Compliance Management System (tCMS) erhalten Sie als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer eine fundierte Einführung in das Thema. Neben aktuellen Standards, Werkzeugen und Methoden sowie rechtlichen Rahmenbedingungen gehen wir gemeinsam auf die Themen Konzeptionierung, Umsetzung, Organisation und kontinuierliche Verbesserung eines integrierten, standardorientierten tCMS ein.
Durch die Einführung eines Technical Compliance Systems werden Lücken in der rechtlichen Konformität geschlossen und der hohe Aufwand, ständig die Aktualität zu gewährleisten, sinkt erheblich. Ferner sinken die Fehlerquote und die Abweichungen aus dem jährlichen Audit werden wesentlich reduziert.
Ein weiteres Ziel des Seminars ist Ihnen zu veranschaulichen, wie ein Compliance-Management-System effizient geplant, implementiert und gesteuert werden kann. Anhand von Case Studies lernen Sie, wie Sie ein Compliance-Programm entwickeln, gestalten und in Ihre Unternehm
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Arbeitsschutzrecht aktuell - 429 - 14.11.2024
Das Arbeitsschutzrecht wird regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.
Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
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Brandschutzhelfer - 21 - 14.11.2024
Eintägige Schulung für die Ausbildung und die jährliche Unterweisung
Eintägige Schulung für die Ausbildung und die jährliche Unterweisung
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
- Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist. Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
- Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.
DGUV Information 205-023: "Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern."
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Wiederholungsunterweisung für sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten - 299 - 14.11.2024
Eintägiges Seminar zur Auffrischung der Sachkunde gemäß Versammlungsstättenverordnung
Eintägiges Seminar zur Auffrischung der Sachkunde gemäß Versammlungsstättenverordnung
Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung ist eine jährliche Unterweisung erforderlich. Mit diesem Seminar haben Sie diese Voraussetzung erfüllt.
Die Sachkunde der Sachkundigen Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten muss regelmäßig aufgefrischt werden.Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Wiederholung vor. Verankert ist dies in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. der jeweiligen Landesverordnung, z. B. der Sonderbauverodnung NRW 2009, kurz SBauVO - dies ist die ehemalige VStättVO.
Auch das Arbeitsschutzgesetz und die BGV A1 legen diese Vorgehensweise im Sinne der Unfallverhütung fest.
Gesetzliche Grundlagen:
- § 42 MVStättVO / Sonderbauverordnung NRW 2009
(2) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal jährlich über die Betriebsvorschriften zu unterweisen. - Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 1, § 4 Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; außerdem muss sie dokumentiert werden. - Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG § 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. - Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 1, § 13
Der Unternehmer kann fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich sowie Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.
Eine jährliche Unterweisung ist nach diesen Vorschriften erforderlich. Mit diesem Seminar haben Sie diese Voraussetzung erfüllt.
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Qualitätsauditor (TÜV) -Prüfung- - 15.11.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
Nutzen
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge:
Qualitätsbeauftragter (TÜV), Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat Qualitätsbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen sowie einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 20 Multiple Choice Fragen und zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zu einer Audit- und einer Gesprächssituation vor.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
Die Normen der Reihe DIN EN ISO 9000ff.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Bei einer Wiederholung muss nur der Teil (schriftlich, mündlich) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde. Eine Wiederholung ist ohne weitere Schulung maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Frau Iman Boulahfa-Malki
+49 69 9590939-14
akd-f@tuev-no
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - 15.11.2024
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens empfohlen. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
450 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
85.5 EUR
Bruttopreis
535.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - 15.11.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Paulina Wostal
069 9590939-10
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) -Prüfung- - 15.11.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Zeitraumbezogener Kompetenznachweis, der über das Bestehen einer einzelnen Prüfung hinausgeht
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land), des Geburtsdatums
und Erfüllung personenbezogener Anforderungen, nachgewiesen durch einen positiv bewerteten Zertifizierungsantrag.
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind die relevanten normativen Dokumente in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewerteten Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/unternehmensangebote/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
13:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind weitere persönliche Voraussetzungen zu Berufsausbilung, Berufserfahrung und Auditerfahrung, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzmaßnahmen in industriellen und industrieähnlichen Objekten - 15.11.2024
Inhalt
Einführung in den Brandschutz in industriellen Umgebungen
-Besondere Herausforderungen und Risiken
-Gesetzliche Anforderungen und Industriestandards
-Analyse der Brandrisiken in verschiedenen Industrieumgebungen
Brandschutzmaßnahmen und -verfahren
-Anlagentechnischer und abwehrender Brandschutz in industriellen Umgebungen
-Notfallplanung und -vorbereitung für industrielle Brände
-Schulung der Mitarbeitenden in der Brandbekämpfung
Spezialisierte Branderkennungs- und Brandbekämpfungstechniken
-Einsatz von Sprinkleranlagen und Brandmeldeanlagen
-Verwendung von Löschschaum und anderen Löschmitteln
-Koordination mit externen Rettungsdiensten und Feuerwehren
Nutzen
Dieses Webinar zum Brandschutz in industriellen und industrienahen Objekten bietet Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten sowie Gebäudeverantwortlichen von Industrie-, Produktions- und Lagerbetrieben die Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die spezifischen Herausforderungen bei der Brandbekämpfung in Produktionsanlagen und Lagerhallen vor. Sie lernen geeignete Brandschutzmaßnahmen und -verfahren im Industriebau kennen und tragen so zur Verbesserung der Sicherheit im industriellen Umfeld bei. Mit speziellen Brandbekämpfungstechniken und Strategien für Industriegebäude können Sie potenzielle Brände effektiv bekämpfen und Risiken reduzieren.
In unserem Online-Seminar zum Brandschutz in Industriebauten erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnah, wie sie die brandschutztechnischen Anforderungen im anlagentechnischen Brandschutz aus der Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) umsetzen und die Musterbauordnung (MBO) bzw. die Landesbauordnungen (LBO) richtig anwenden.
Unser Webinar bietet sowohl eine Plattform, um von erfahrenen Brandschutzexpertinnen und -experten zu lernen, als auch die Möglichkeit, anhand von Präsentationen, Fallstudien und Simulationen praktische Erfahrungen zu sammeln. Ein besonderer Fokus liegt auf der interaktiven Komponente mit ausreichend Raum für Fragen und Antworten, um individuelle Anliegen zu klären und direktes Feedback von Branchenkennerinnen und -kennern zu erhalten.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte in industriellen Unternehmen, Facility Manager von Produktionsanlagen und Lagerhallen, Mitarbeitende im Bereich der industriellen Sicherheit
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen nötig.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
240 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
45.6 EUR
Bruttopreis
285.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Webinar KI-Regulierung im Unternehmen - 15.11.2024
Rechtliche Anforderungen an KI sicher umsetzen
Inhalt
Einführung in das KI-Recht
- Besprechung des Fragebogens zur Selbsteinschätzung
- Überblick über relevante Rechtsgebiete: Urheberrecht, Datenschutz, Haftung, Geschäftsgeheimnisse
Urheberrecht und KI
- Grundlagen: Rechtliche Bewertung von KI-generierten Inhalten wie Texte, Bilder oder Grafiken
- Umgang mit hybriden Werken (Kombination Mensch-Maschine)
- Problematische KI-generierte Inhalte (bekannte Kunst, Comicfiguren)
- Gestaltung von Verträgen über KI-generierte Inhalte
- Urheberrechte an Prompts?
Rechtliche Aspekte von Coding mit KI
- Rechtliche Probleme bei der Nutzung von KI-Tools zur Programmierung
- Grundlagen: Funktionsweise von Open-Source-Lizenzen
- Umgang mit Open-Source-Code
- Lösungsansätze
Datenschutz und KI
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und KI
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme
- Einhaltung der Datenschutzprinzipien und Umgang mit Betroffenenrechten
- Vertragsgestaltung mit KI-Anbietern
- Praxis: Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzbehörde Hamburg
Der AI Act und seine Auswirkungen
- Einführung in den EU AI Act: Ziele und Geltungsbereich
- Anforderungen und Verpflichtungen für Unternehmen (15 Minuten)
- Auswirkungen des AI Act auf die KI-Entwicklung und -Nutzung in Unternehmen
Sonstige Rechtsfragen
- Haftungsrisiken bei der Nutzung von KI-Systemen
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how in der KI-Entwicklung
- Best Practices für Risikomanagement und rechtlichen Schutz
- Betriebliche Mitbestimmung bei der Nutzung von KI-Software
Entwicklung einer KI-Richtlinie
- Sinn und Zweck einer KI-Richtlinie
- Wichtige Inhalte einer solchen Richtlinie
- Anregungen für die Entwicklung einer Richtlinie auf Basis des Selbsteinschätzungs-Fragebogens
Nutzen
Im Webinar KI-Regulierung im Unternehmen zeigen wir Ihnen praxisnahe Wege durch das Dickicht der rechtlichen Vorgaben rund um den geschäftlichen Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz.
Die Nutzung von KI bestimmt längst den Alltag vieler Unternehmen. Andere befinden sich mitten in dem Prozess, KI-gestützte Software einzuführen. Diese Schritte des digitalen Wandels werden stets von Rechtsunsicherheit begleitet.
Als erfahrene Anwältinnen und Anwälte für KI-Recht sind unseren Referentinnen und Referenten die praktischen Probleme und Fragestellungen von Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Start-ups bei der Einführung von KI bekannt. Sie zeigen Ihnen praxisnahe Lösungswege zu den Anforderungen an die umfangreichen Anforderungen an KI-Recht auf und verschaffen Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Datenschutz und Haftung.
Durch unser Webinar KI-Regulierung im Unternehmen gewinnen Sie Sicherheit im Umgang und Einsatz mit KI-gestützter Software. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fragen zu platzieren und sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen.
Sie erhalten vor dem Webinar einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der KI-Nutzung in Ihrem Unternehmen, den Sie im Webinar gemeinsam besprechen.
Zielgruppe
Unternehmensinhaber, Führungskräfte, Freiberufler, Rechtsberater, IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen nötig.
Zeit
09:00 - 13:00
Max. Teilnehmerzahl
0; Sie erhalten vor Beginn des Seminars einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung über die Nutzung von KI in Ihren Unternehmen, der im Webinar gemeinsam besprochen wird.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
450 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
85.5 EUR
Bruttopreis
535.5 EUR
Ansprechpartner
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - 15.11.2024
Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005
Inhalt
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Nutzen
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Zielgruppe
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Voraussetzungen
Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Update zum Datenschutz - Aktuelle Entwicklungen praxisnah und kompakt dargestellt - 15.11.2024
Qualifikationsfortbildung im Sinne des Art. 37 Abs. 5 DSGVO
Inhalt
Aktuelle Vorhaben und Umsetzungen
- Leitlinien des EDSA zur Berechnung von Bußgeldern
- Trans-Atlantic Data Privacy Framework
- Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
- Datenschutzstrafrecht
- Digitale Agenda, EU-Datengesetz/ Data Act
Behördenverhalten
- Auswertung der Berichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten
- konkrete Tätigkeiten der Behörden
- Bußgeldübersicht und aktuelle Verfahren
- anstehende Themen
- Aktuelle Hinweise der DSK
Gerichtsentscheidungen
- Übersicht Rechtsprechung zum immateriellen Schadenersatz
- Neuste BAG-Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz
- Instanzrechtsprechung zu Auskunft und Kopie
- EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten
- Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten
Nutzen
Sämtliche Personen, die im Umgang mit Datenschutzthematiken sind, seien es Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche, sollten sich über die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz informiert halten und kontinuierlich fortbilden.
Gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes (vor allem in Bezug auf die DSGVO und das BDSG) vergeht kaum eine Woche ohne ein neues Urteil oder eine Nachricht aus einer Behörde. Die Inhalte dieser Fortbildung bringen Sie dementsprechend auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und stellen die Entwicklungen in der Gesetzgebung und den Datenschutzbehörden anschaulich und praxisorientiert dar.
Sie erhalten zudem konkrete Vorschläge und praxisorientierte Tipps zur konkreten Umsetzung der Neuerungen. Das Seminar bietet zudem die interaktive Möglichkeit, Ihre aktuellen Fragen und Probleme aus der Praxis mit den Kollegen und dem Referenten zu besprechen und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Zielgruppe
Diese Qualifikationsfortbildung richtet sich an externe und interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter, Verantwortliche (Geschäftsführer, Vorstände, Einzelunternehmer), Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance und Personal, Datenschutzauditoren und -berater.
Voraussetzungen
Kenntnisse aus dem Bereich des Datenschutzes sind von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Seminarinhalte werden jeweils an die aktuellen Beschlüsse oder Entscheidungen der Behörden und Gerichte angepasst.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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