Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGE-Koordinator) nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C) - 104 - 10.11.2025

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage C


Konformitätserklärung: Das Ausbildungsseminar erfüllt mit 32 Lehreinheiten die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.

Die Baustellenverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen, die bereits auch bei kleineren Bauvorhaben erfüllt sein können, die Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinatoren) vor.

Architekten, Bauherren und Mitarbeiter der Bauverwaltungen können dieser Verpflichtung entweder durch den Einsatz geschulter Fachleute nachkommen oder selbst die Fachkenntnisse erwerben und als SiGe-Koordinator tätig werden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sollen hierzu einen Lehrgang mit Abschlussprüfung nach den Vorgaben der neuen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Anlage C) besuchen.

Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung ein Zertifikat, das als Nachweis der Koordinatorenkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator dient.

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Sicherheitskonzepte - 419 - 10.11.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zu Sicherheitskonzepten für (Groß-)veranstaltungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)


Inzwischen haben wir in fast allen Bundesländern eine aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO.

In Versammlungsstätten sind erhöhte Schutzziele erforderlich, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher sowie aller anwesenden Personen zu gewährleisten.

Eine der Betriebsvorschriften ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Veranstaltungen ab 5.000 Personen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Aber auch bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.

Welche Gefahren gibt es? Wie werden sie bewertet? Häufig werden inzwischen Sicherheitskonzepte geschrieben mit „copy“ und „paste“. Doch vorsichtig, das Sicherheitskonzept ist eines der wichtigsten Instrumente, um im Schadensfall das Überleben der Personen vor Ort zu gewährleisten.

Der Ersteller muss wissen, was er plant und erstellt. Er benötigt Fachkunde und begleitet im günstigsten Fall auch die Veranstaltungen.

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Einführung in die Chemie für Mitarbeiter der Sonderabfallentsorgung - 457 - 10.11.2025

Praxisnahe Vermittlung von chemischen Kenntnissen zum Umgang mit Sonderabfällen. Für Mitarbeiter, denen chemische Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 fehlen.


Dieser Kurs richtet sich zusammen mit dem Folgekurs an Firmen und öffentliche Arbeitgeber, die im Bereich der Sonderabfallentsorgung mit Beschäftigten arbeiten, die nicht die nach TRGS 520 geforderten Qualifikationen aufweisen. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet ein erhöhtes Maß an Weiterbildung und Aufsicht nachzuweisen, um eine Rechtssicherheit zu erhalten. Hierzu ist der angebotene Kurs eine erforderliche Maßnahme.

Es wird in einem praktischen Teil mit kleinen Versuchen das Gefahrenpotenzial der einzelnen Gruppen von chemischen Stoffen begreifbar gemacht und erläutert. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und vor dem Hintergrund des späteren Einsatzes in der TRGS 520 Sortierung.

Der Teilnehmer bekommt eine Einführung, wie Abfälle zu sortieren sind und wie der Alltag der Sortierung, insbesondere der Umgang mit fragwürdigen und unbekannten Stoffen, sicher zu bewältigen ist.

Sie benötigen den Kurs „Einführung in die Chemie“ nicht, um den Erwerb der TRGS 520 zu erlangen, aber: In der TRGS 520 ist vorgeschrieben, dass ein TRGS 520 Mitarbeiter eine chemiespezifische Ausbildung haben muss. Sollte dies nicht der Fall sein, wie es bei vielen Quereinsteigern in der Entsorgungsbranche der Fall ist, stellen die Kurse „Einführung in die Chemie für Mitarbeiter in der Sonderabfallentsorgung“ Teil I und II zusammen mit unseren Sortierübungen eine gute Verbesserung dar.

Für die Rechtssicherheit des Vorgesetzten sind hier allerdings noch weitere flankierende Maßnahmen erforderlich, rufen Sie uns gerne an.

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Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe - 552 - 10.11.2025

UPDATE 2025 - Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen


UPDATE 2025

Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Abfällen wenig bis nichts getan.

Immer wieder ist zu verzeichnen, dass bei Baumaßnahmen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt etc.) völlig „überraschend“ anfallen, die chemischen und abfalltechnischen Eigenschaften für die Baufirma absolut „unbekannt“ sind, der Zeitplan für die Entsorgung ständigen Änderungen unterliegt und dann große Not besteht, diesen „Dreck“ schnellstens und billig zu entsorgen.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz gelten neben der „Jedermannpflicht“, nach der jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, für die Grundstückseigentümer die Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen und die Vorsorgepflicht gegen das Entstehen neuer, schädlicher Bodenveränderungen.

Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung findet seine Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier wird formuliert, dass Abfälle (nach § 3 Abs. 1 "....alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss”) im Zuge einer Baumaßnahme durch eine kluge und vorausschauende Planung vermieden werden sollen.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme werden i.d.R. abfalltechnische Deklarationen im Rahmen von Baugrunduntersuchungen bzw. Abriss- und Rückbaukonzepte durchgeführt.

Für die Ermittlung des Schadstoffpotenzials der Abfälle und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen daher zwingend erforderlich.

Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen aufgrund der fehlenden historischen Erkundung durchgeführt, die weder dem Bauherren noch der Baufirma eine rechtskonforme Einordnung des Abfalls erlauben. Spekulationen, kriminelle Energien und Umweltstraftatbestände sind die Folge.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über die Themen Boden, Bauschutt, Altlasten und Rückbau zu vermitteln sowie Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen aufzuzeigen. Die Fakten dienen auch zur Auffrischung der aktuellen Gesetzlichkeiten und zum Nachdenken über neue Ansätze zur besseren Planung und Umsetzung sowie zur strategischen Markteffizienz.

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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 10.11.2025

Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)


Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.

Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.

Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:

„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig  wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“

Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:

„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“

Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:

  • Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
  • Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
  • Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen

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Menschenrechtsbeauftragte*r gemäß Lieferkettengesetz - 523 - 10.11.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes


Am 01. Januar 2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konkret geht es um die Einhaltung ökologischer und sozialer/menschenrechtlicher Mindeststandards entlang der Lieferkette, v.a. in Risiko-Beschaffungsmärkten. Den Schwerpunkt der Sorgfaltsplichten bildet ein wirksames Riskmanagement, für dessen Wirksamkeit ein Verantwortlicher zu benennen ist.

In der Praxis hat sich die Bezeichnung Menschenrechtsbeauftragte*r für diese Rolle durchgesetzt.

Seit 01. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten betroffen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Neben den großen Unternehmen müssen zukünftig auch KMUs ihre Vorlieferanten stärker zu Themen wie Umwelt und Menschenrechte in den Blick nehmen. Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-Kunden (B2B) nach mehr Umwelt-und Nachhaltigkeitsinformationen zur Lieferkette üben Druck auf die Unternehmen aus. Es drohen Sanktionen und Imageschäden, so dass auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern ihre Lieferkette betrachten müssen.

Im Mai 2024 haben die EU-Länder ein europaweites Lieferkettengesetz beschlossen. Dieses geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Es fordert u.a., dass soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöfungskette betrachtet werden.

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Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 65 - 10.11.2025

Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 GenTSV zur Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen


In immer mehr Produktionsverfahren finden gentechnisch veränderte Organismen Anwendung. Bei gentechnischen Arbeiten sind nach dem Gentechnikrecht strenge Sicherheitsanforderungen einzuhalten.

Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen.

Sie erhalten aktuell und praxisnah in zwei Tagen die erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach § 28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A38/40301206/11112025-1 - 11.11.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A52/30251401/11112025-1 - 11.11.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de

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BKrFQG - Ladungssicherung für Berufskraftfahrer - EX/A81/60351401/11112025-1 - 11.11.2025

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung

Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt

Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens

Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte

Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern

Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.

Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Weiterbildung Compliance Management System implementieren - EX/A52/10601201/11112025-1 - 11.11.2025

Basiswissen und erste Bausteine für effiziente Compliance im Unternehmen


Inhalt

Die Bausteine für ein Compliance Management System

Legalitätspflicht der Unternehmensleitung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Compliance-Ziele und -Kultur

Organisation des Compliance Management Systems

Der Compliance Officer - notwendige Kompetenzen und Aufgaben

Werkzeuge zur Vermeidung von Compliance-Fällen (Prävention)

Aufbau von Compliance-Schulungen

Compliance-Kommunikation

Nutzen

Sie wollen ein Compliance Management System einführen, um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, und möchten nun wissen, welche Compliance-Organisation bzw. welches Compliance Management System (CMS) Ihr Unternehmen benötigt?

In unserer Weiterbildung zur Implementierung von Compliance Management Systemen informieren wir Sie umfassend über alle notwendigen Bausteine eines präventiven CMS und klären folgende Fragen:
- Welche Inhalte hat ein wirksames Compliance Management System?
- Wie erkennen Sie typische Compliance-Risiken?
- Welche Modelle einer Compliance-Organisation gibt es?
- Warum ist eine Compliance-Kommunikation wichtig?
- Welche Voraussetzungen muss ein Compliance Officer erfüllen und inwieweit haftet er oder sie persönlich?
- Wie implementieren Sie effizient ein Compliance Management System?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserer Compliance-Management-Fortbildung von erfahrenen Referentinnen und Referenten. Diese geben Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über die notwendigen Inhalte eines Compliance Management Systems und die rechtlichen Rahmenbedingungen (HinSchG, LkSG, GwG).

In unserem Online-Seminar erfahren Sie, welche Compliance-Standards relevant sind, welche Organisationsformen möglich sind und welche Anforderungen an die Compliance-Organisation bestehen. Sie lernen außerdem, wie Sie eine Compliance-Risikoanalyse durchführen.

Zudem erhalten Sie einen roten Faden, um zu klären, welches Compliance-Modell für Ihr Unternehmen das richtige ist und wie Sie ein Compliance Management System in Ihrem Unternehmen implementieren.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Recht, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Revision, Personal, Organisation und Risikomanagement, Geschäftsführung

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1120 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

212.8 EUR

Bruttopreis

1332.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - EX/A38/10301301/11112025-1 - 11.11.2025

Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten


Inhalt

Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?

Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?

Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?

Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen

Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente

Beispiele aus der Praxis

Nutzen

Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.

Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen, die seit Kurzem oder in naher Zukunft Führungsaufgaben übernehmen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar zum Thema ?Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar II - Die Weiterentwicklung zur Führungspersönlichkeit beim internen Aufstieg"" an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.



Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Coaching für angehende Führungskräfte - Gruppenco

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