Veranstaltungskalender
Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler - 05.12.2024
Durch die Arbeitsrecht-Schulung souverän und rechtssicher in schwierigen Situationen
Inhalt
Rechtlicher Rahmen bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Inhalte von Arbeitsverträgen und Begründung
- Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG)
Kündigungsfristen und Kündigungstermine
Probezeit, Befristungsrecht, Teilzeitrecht
Arbeitszeit
Rahmenbedingungen
- (Un-)Zulässigkeit der Anordnung von Überstunden
- Vergütung und Definitionen Arbeitszeit (Arbeitsschutz, Vergütung, Mitbestimmung)
- EU-Arbeitszeitrichtlinie, ArbZG, Arbeitsschutzkontrollgesetz und Rechtsprechung
Homeoffice vs. mobiles Arbeiten (Remote Office) und die aktuelle Rechtsprechung
Umgang mit schwierigen Führungsthemen
- Direktionsrecht nutzen: Welche Arbeiten dürfen zugewiesen werden?
- Umsetzung und Versetzung
- Zuweisung neuer Tätigkeiten, Bewertung von Stellen
- Aufsicht/Kontrolle der Einhaltung von Pflichten und vertraglich geschuldeten Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Führungskraft
- Überwachung durch digitale Systeme (EDV-Überwachung, GPS-Ortung, Kameraüberwachung)
Fallstricke bei Teilzeit und Elternzeit
Urlaubsrecht
- Genehmigungsverfahren
- Widerruf
- Betriebsurlaub
- Urlaubssperren
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB
- Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG
- Kündigung - betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt - nach KSchG
- Ordentliche Kündigung nach § 1a KSchG
- Betriebsvereinbarungen: Sozialpläne und Interessenausgleiche
- Schutznormen und Sonderverfahren (z. B. Elternzeit, SGB IX)
Umgang mit langer bzw. schwerer Erkrankung und Suchtverhalten
RMS-Checkliste für Aufhebungsverträge
Nutzen
Unser erfahrener Referent - ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - wird in diesem Seminar neben grundsätzlichen Themen zum Arbeitszeitrecht auch auf Ihre Fragen zum Umgang mit schwierigen Situationen, individuellen Kulturfragen (z. B. bei Abmahnungen) und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGHs eingehen.
Behandelt werden in dieser Arbeitsrecht-Schulung Aspekte bei Einstellung, Befristung, zur Probezeit sowie zum Arbeitsvertragsrecht. Als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher aus der Führungsebene oder dem Personalmanagement erfahren Sie, was Sie beispielsweise durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG) beachten sollten, um Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.
Sie haben Gelegenheit, mit unserem Referenten und in der Gruppe die Schwächen in Arbeitszeit- und Bonussystemen zu diskutieren und anhand Ihrer eigenen Praxisbeispiele gemeinsam mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erörtern. Durch die über zehnjährige Erfahrung unseres Referenten als HR-Manager erhalten Sie praxisorientierte Tipps für Ihre alltäglichen Herausforderungen.
Im Anschluss an dieses Arbeitsrecht-Seminar können Sie Ihre eigenen Sachverhalte und Situationen in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte souverän bewerten und treffen richtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Sie erkennen potenzielle Risiken und vermeiden folgenschwere, eventuell kostspielige Fehlentscheidungen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Arbeitsdirektoren, Personalmanager, Personalentwickler und Führungskräfte
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Immer up-to-date mit unserem ?Webinar Arbeitsrecht aktuell - Aktuelle Entwicklungen und Themen des Arbeitsrechts" erhalten Sie einen topaktuellen Überblick über die arbeitsrechtlichen Neuerungen und Rechtsp"
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DGUV 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - 05.12.2024
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in der Praxis
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.
Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
470 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
89.3 EUR
Bruttopreis
559.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Sievert
+49 531 236235614
akd-bs@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken) - 05.12.2024
UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 283 und DIN EN 284)
- Arbeitsschutzvorschriften
Die Befähigte Person
- Stellung, Aufgaben und Pflichten
- Verantwortung und Haftung
Technische Anforderungen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Anforderungen an Wechselbehälter
- Begriffsbestimmungen/Systeme
- Mindestvorschriften, Konstruktionsanforderungen
- Standsicherheit und Kennzeichnung
- Zulässige Belastung, Aufbau, Befestigungsbeschläge
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Wechselbehältern (an einem Objekt vor Ort)
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern und Wechselbrücken bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Sie lernen die notwendigen Begriffsbestimmungen, Dokumentationsverfahren und Kontrollmaßnahmen kennen. Ausgehend von typischen Problemen erhalten Sie umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen.
Wechselbehälter und Wechselbrücken sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen. Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN-Normen DIN EN 283 und DIN EN 284.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-bs@tuev-nord.de
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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - 05.12.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten. Es werden insgesamt 45 Aufgaben gestellt, davon 40 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - 05.12.2024
Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung
Inhalt
VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss
Bausollbestimmung und Vergütung
Baunachtragsmanagement
Bezahlung der Bauleistung
Abnahmearten und Abnahmewirkungen
Mängelansprüche des Auftraggebers
Störungen des Bauablaufes
Kündigungsrechte
Sicherheiten am Bau
Nutzen
Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.
Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.
Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.
Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.
Zielgruppe
Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - 05.12.2024
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern
Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Nutzen
In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.
Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - 05.12.2024
Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Inhalt
Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?
Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung
Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung
Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?
Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Nutzen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.
Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.
In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.
Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be
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KI in Unternehmen: Effizienz und Innovation durch künstliche Intelligenz - 05.12.2024
Lernen und Wachsen mit KI: Entfalten Sie Ihre Fähigkeiten in einer digitalen Welt
Inhalt
Was ist Machine Learning?
Begriffserklärung: Augmented Intelligence (AU), Artificial General Intelligence (AGI), Artificial Intelligence (AI)
Arten von Machine Learning
Neuronale Netzwerke und Deep Learning
KI- Projekte richtig strukturieren
KI-Tools für Ihren Arbeitsplatz
Nutzen
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihre tägliche Arbeit durch das Einsetzen von KI-Tools verbessern und effizienter gestalten könnten?
Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt das Thema künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung - im privaten wie auch beruflichen Alltag. Genau hier setzen wir mit unserer Schulung zum Thema künstliche Intelligenz an.
Gemeinsam schaffen wir in unserem Webinar ein Verständnis für Begriffe wie Machine Learning, Augmented und Artificial Intelligence und steigen mit Ihnen in die Welt der KI-Tools ein. Sie lernen öffentlich zugängliche KI-Tools kennen und wir erklären Ihnen, wie Sie diese einsetzen können, um Ihre persönliche Effizienz und Produktivität deutlich zu steigern. So können Sie einerseits Routineaufgaben durch Automatisierungen schneller erledigen, andererseits dank KI mehr Zeit in strategisch wichtigere Aufgaben investieren, die menschliche Kreativität erfordern.
Sie erfahren, wie Sie KI in Unternehmen praxisnah einsetzen und wie Ihnen für Ihren Bereich relevante KI-Tools helfen, datenbasierte Entscheidungen zu treffen. So gelingt es Ihnen künftig, KI-gestützte Innovationen voranzutreiben und neue Lösungsansätze zu entwickeln, die die Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens verbessern.
Durch die Teilnahme an unserer Künstlichen-Intelligenz-Schulung eignen Sie sich wertvolle KI-Kenntnisse an und tragen aktiv zur Zukunftsfestigkeit Ihres Unternehmens bei.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl aus technischen als auch nicht-technischen Rollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prokurist - 05.12.2024
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 19:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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CSR-Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung - 05.12.2024
Nachhaltigkeitsberichte erstellen und für die Unternehmenskommunikation nutzen
Inhalt
Was ist Nachhaltigkeit?
- Begriffsbestimmung (z. B. Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Triple Bottom Line, ESG, Corporate Governance, Corporate Citizenship, Good Governance, ESG, SFDR, nichtfinanzielle Berichterstattung)
Warum sollte ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden?
Gesetzliche Verpflichtungen und darüber hinaus
- Überblick über verschiedene relevante nationale und supranationale Initiativen und Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich (z. B. Agenda 2030, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, CSR-RUG, CSRD, Sanktionen bei Nichterstellung, Taxonomie-Verordnung, LkSG, usw.)
- Erläuterung der unternehmerischen Vorteile der Erstellung unabhängig von Gesetzeszwang
Step-by-Step: die wichtigsten Schritte zu einer erfolgreichen und glaubwürdigen Berichterstattung
- Definition der Vision und Strategie
- Rahmenbedingungen für den Bericht festlegen (z. B. Projektmanagement der CSR-Berichterstattung, Auswahl des zu verwendenden Standards: Vorstellung GRI, DNK, UNGlobal Compact)
- Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
- Datensammlung und -beschaffung
- Ziel- und Maßnahmenplan
- Erstellung des Berichts und Veröffentlichung des Berichts
- Nach dem Bericht ist vor dem Bericht!
Kurzüberblick: sinnvolle Ergänzungen in Ihrem CSR-Report (z. B. CCF-Erstellung, Transparenz der Lieferketten)
Der Bericht ist fertig - was nun?
Nutzen
In unserem eintägigen CSR-Webinar Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten Sie einen praktischen Überblick über die Grundlagen eines Berichts zur CSR (Corporate Social Responsibility) Ihres Unternehmens.
Im komplexen Geflecht aus internationalen (z. B. CSRD-Richtlinie) und nationalen Nachhaltigkeitsgesetzen und Initiativen ist es für alle Unternehmen essenziell, sich möglichst schnell mit der grundsätzlichen Thematik ?Nachhaltigkeit" und ?Nachhaltigkeitsmanagement? auseinanderzusetzen. Es geht nicht mehr nur darum, am Markt zu bestehen, vor allem Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren fordern immer häufiger glaubwürdige Nachweise für die Bemühungen eines Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit.
Erfahren Sie in unserer CSR-Weiterbildung Schritt für Schritt, wie Sie Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Legen Sie darin die für Ihr Unternehmen wesentlichen ökologischen und sozialen Themenfelder mit ihrer ökonomischen Bedeutung wahrheitsgemäß und zusammenhängend offen. Sinnvolle Ergänzungen wie die Berechnung eines Corporate Carbon Footprints oder die Transparenz der Lieferketten machen den Bericht glaubhaft und interessant. Zusätzlich lernen Sie, wie Sie die Ergebnisse Ihres CSR-Berichts effektiv nach innen und außen kommunizieren.
Eine umfassende CSR-Berichterstattung dient Ihrem Unternehmen außerdem zur:
- Erhebung eines Status quo für Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial),
- Auseinandersetzung mit Prozessen, um Raum für Neuerungen und Innovation zu gewinnen,
- Verbesserung Ihres Unternehmensimages,
- Stärkung des Vertrauens in Ihre Produkte und Dienstleistungen,
- Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Stakeholdern für ein neues unternehmerisches Selbstverständnis bis hin zur Identifikation mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen,
- transparenten internen und externen Kommunikation,
- Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades,
-Darstellung Ihres regionalen Engagements.
Zielgruppe
Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und Institutionen, Verbänden und Branchenorganisationen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen, sozialen Träger- und Hilfseinrichtungen, Nachhaltigkeits- und CSR-Beauftragte sowie Menschenrechtsbeauftragte (§ 4 Abs. 3 LkSG)
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschlus
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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - 05.12.2024
Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4
Inhalt
Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen
Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen
Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)
Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
Überwachung von Anlagen
Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
Verkehrssicherheitspflicht
Arbeitsschutzgesetz
Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.
In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.
Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.
Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
Zielgruppe
Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister
Voraussetzungen
Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation "hygienisch fachkundige Person"
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Fremdfirmenkoordination - 05.12.2024
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
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