Veranstaltungskalender
WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 25.03.2026
In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.
In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.
Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.
Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.
Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.
Seminarprogramm
Wichtiges Basiswissen
- Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
- Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
- Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
- Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
- Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!
Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation
- Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
- Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
- Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
- Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
- Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
- Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.
Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen
- Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
- Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
- Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
- Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
- Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
- Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.
So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient
- Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
- Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
- Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
- Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.
Wir halten Sie informiert!
Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.
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QS Connect - MBA-Messe Berlin - 25.03.2026
Jetzt gratis anmelden: Top Business Schools, CV-Check, Stipendien - 18:00 - 21:30 Uhr
Jetzt gratis anmelden: Top Business Schools, CV-Check, Stipendien - 18:00 - 21:30 Uhr
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Warum MBA?
Karriereaufstieg: Erhöhe deine Chancen auf eine Führungsposition oder einen Karrierewechsel in anderen Branchen oder Positionen
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Höheres Einkommen: Verbessere deine Gehaltsaussichten im Vergleich zu Personen ohne diesen Abschluss.
Fachkenntnisse und Fähigkeiten: Erhalte fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Management, Finanzen, Marketing und strategisches Denken.
Entrepreneurship: Lerne mehr zur Unternehmensführung oder zur Gründung des eigenen Start-Ups
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Programm
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Asbest - 233 - 25.03.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 25.03.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 25.03.2026
Eintägige Unterweisung
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 323 - 25.03.2026
Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
SiGe-Koordinatoren - Update 2022
Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!
Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.
Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.
Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.
Der Begriff "regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.
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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 25.03.2026
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.
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Moderne Mitarbeiterführung - EX/A30/10301201/25032026-1 - 25.03.2026
Mitarbeiter zeitgemäß führen und motivieren
Inhalt
Mitarbeiterführung: Bedeutung, Ziele und daraus resultierende Aufgaben
- Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz und Vorbildwirkung
- Auswirkungen von Digitalisierung und Industrie 4.0
- Führen vor dem Hintergrund von Globalisierung und demografischem Wandel
- Mitarbeiter führen - von der Personalauswahl bis zur Trennung
- Zeit finden für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben
Zeitgemäßes Führungsverhalten
- Führen macht einsam! - Auswirkungen und Gegenmaßnahmen
- Leistungs- und Mitarbeiterorientierung ist kein Widerspruch
- Selbstreflexion zum eigenen Führungsstil
- Situativ angemessen führen
Der Zusammenhang zwischen Führungsverhalten und Mitarbeitermotivation
- Früher weicher Faktor - heute Schlüssel für den langfristigen Unternehmenserfolg
- Auswirkungen von Demotivation
- Identifikation fördern und Demotivation verhindern
- Möglichkeiten zur Erfassung und Verbesserung des aktuellen Betriebsklimas
Moderne Führungsinstrumente für die Praxis
- Mit einer Kommunikationsstruktur den Informationsfluss organisieren
- Leistung bewerten - gerecht und transparent
- Mitarbeiter- und Feedbackgespräche
- Zielvereinbarungen
Führungskräfte führen
- Führungsleitbilder entwickeln und leben
- Ein Führungsteam mit gemeinsamer Ausrichtung aufbauen und weiterentwickeln
- Von der Unternehmensphilosophie über Abteilungs- zu Team- und Mitarbeiterzielen
Praxisempfehlungen
- High Potentials identifizieren, binden und entwickeln
- Der richtige Umgang mit Low Performern
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Diskussion schwieriger Situationen aus Ihrem Führungsalltag
Nutzen
In der Arbeitswelt von heute gestaltet sich die Balance zwischen Leistungs- und Mitarbeiterorientierung immer herausfordernder. Unsere spezielle Weiterbildung für Führungskräfte zeigt Ihnen ein klares Bild einer zeitgemäßen Mitarbeiterführung auf. Das Seminar Moderne Mitarbeiterführung legt den Schwerpunkt auf die praktische Umsetzung Ihrer Aufgaben als Leader:
- Wie gehe ich mit problematischen Situationen im Führungsalltag um?
- Wie lassen sich schwierige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen?
- Welche speziellen Instrumente stehen mir dabei zur Verfügung? Wie kann ich gleichzeitig meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen und motivieren?
Unsere themenspezifischen Führungskräfteseminare beantworten Ihnen diese Fragen.
Durch die Teilnahme am Mitarbeiterführungsseminar gewinnen Sie mehr Sicherheit für das professionelle und überzeugende Wahrnehmen Ihrer Führungsverantwortung. Sie nehmen Ideen für die Weiterentwicklung einer Führungskultur in Ihrem Verantwortungsbereich aus dem Seminar mit. Nutzen Sie unsere Weiterbildung Moderne Mitarbeiterführung außerdem zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe mit anderen Führungskräften - inklusive konkreter Überlegungen zum Praxistransfer.
Als Führungskraft in leitender Position sind Sie stark eingebunden in das Tagesgeschäft. Gleichwohl ist es Ihnen bewusst, dass das Entwickeln von Strategien, das Setzen von Zielen sowie das Fordern und Fördern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Ihren eigentlichen Kernaufgaben gehören. Überzeugende und wirksame Mitarbeiterführung bleibt eine ständige strategische Herausforderung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt. Unsere Referenten arbeiten mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das
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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 2 - EX/A32/10101102/25032026-1 - 25.03.2026
BWL und Controlling für GmbH-Geschäftsführer
Inhalt
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns
- Erfolgsfaktoren
- Ökonomisches Prinzip
- Unternehmen im Wirtschaftskreislauf
- Ökonomische Grundbegriffe
Betriebswirtschaftliche Instrumente
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Jahresabschluss (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unternehmenssteuern
- Unternehmensfinanzierung
- Rating und Bankenkommunikation
Unternehmensstrategie
- Unternehmensleitbild und Ziele
- Unternehmen im Wettbewerb
- Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT)
- Geschäftsmodell
Unternehmensplanung
- Grundlagen des Businessplans
- Planungsgrundsätze
- Integrierte Unternehmensplanung (Ertrag, Liquidität und Vermögen)
Unternehmenssteuerung/Controlling
- Internes und externes Berichtswesen
- Soll-Ist-Vergleiche
- Kennzahlen
- Kostenrechnung und Kalkulation
Unternehmensführung in der Praxis - Zusammenfassung und Ausblick
Exkurse
- Liquiditätssteuerung: Forderungsmanagement
- Risikomanagement
- Unternehmensbewertung
- Das Unternehmen in der Krise
Nutzen
Der zweite Teil der GmbH-Geschäftsführer-Ausbildung widmet sich dem Themenbereich Betriebswirtschaft und Controlling. Denn zu den GmbH-Geschäftsführer-Aufgaben gehört BWL zwangsläufig dazu. Nur ein fundiertes Wissen über Zusammenhänge des betrieblichen Rechnungswesens, der Unternehmenssteuerung sowie der richtigen Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente hilft Ihnen dabei, als GmbH-Geschäftsführerin bzw. -Geschäftsführer Erfolg versprechende Entscheidungen zu treffen.
Unsere hoch qualifizierten Referentinnen und Referenten erklären Ihnen systematisch die Relevanz der Betriebswirtschaft für eine GmbH. Lernen Sie, wie Sie mithilfe von Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Planrechnungen Einblicke in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Ihres Unternehmens gewinnen. Erlangen Sie die nötige Sicherheit in der Beurteilung und Steuerung durch betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche.
Erfahren Sie in dieser Fortbildung für die Geschäftsführung das Wichtigste zu Unternehmenssteuern und Betriebsprüfung. Mit diesen Kenntnissen in BWL und Controlling für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen steuern und überwachen Sie sicher Ihr Unternehmen im herausfordernden Betriebsalltag. Steuerung und Controlling zählen zu den wichtigsten GmbH-Geschäftsführer-Aufgaben, wobei das Verstehen von betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanzen für die Unternehmensführung heute unerlässlich ist.
Zielgruppe
Geschäftsführer in GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH sowie in Konzern- und Konzerntochtergesellschaften, stellvertretende Geschäftsführer und angehende Geschäftsführer, Unternehmensnachfolger, MBI- und MBO-Kandidaten
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
18;
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Online-Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die
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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A44/50301101/25032026-1 - 25.03.2026
Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement
Inhalt
EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen
Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)
Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. Sie erlernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.
Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.
In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.
Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Ausbildung.
Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1490 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
283.1 EUR
Bruttopreis
1773.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Wirkungsgradverbesserung bei Dampfkesselanlagen - EX/A81/30108801/25032026-2 - 25.03.2026
Was kostet eine Tonne Dampf?
Inhalt
In Produktionsanlagen sind nicht nur die Output-Kosten und Stückzahlen der hergestellten Produkte das alles entscheidende, sondern den Kosten der eingesetzten Primärenergie kommt in der Gesamtkalkulation ein immer wichtigerer Stellenwert zu. Auch die Instandhaltungskosten der Anlagen sind nicht mehr zu unterschätzen in der Anlagenbilanz.
In diesem Seminar errechnen Sie, wieviel eine Tonne Dampf in ihrem Unternehmen kostet. Neben dieser Kostenrechnung liegt der Schwerpunkt in der Betrachtung der Wirksamkeit von jenen Anlagenteilen, welche einen großen Beitrag zu einer Effizienzsteigerung leisten können. Dabei werden die Maßnahmen besonders bearbeitet, welche in vielen Betrieben aktuell umgesetzt werden.
Von einfachen Großwasserraumkessel bis zu großen Wasserrohrkessel werden die verschiedenen Maßnahmen und Betriebsarten in ihrer Effektivität und Verhältnismäßigkeit durchleuchtet.
Jeder Betreiber von Energieanlagen ist verpflichtet Primärenergie zu sparen. Damit tragen Sie auch einen essenziellen und mit privaten Maßnahmen unvergleichbar hohen Nutzen zur Verringerung der CO2 Emissionen in unsere Atmosphäre bei.
Nutzen
Erfahren Sie mit welchen Maßnahmen Sie im Betrieb von Dampfkessel Brennstoffkosten einsparen können. Damit erlernen Sie mit welcher Maßnahme Sie viele Energieeinsparung schaffen können und wann sich eine Investition rechnet (ROI).
Das Bedürfnis den Primärenergieverbrauch zu verringern, ist kein freiwilliges mehr, sondern durch die europäische Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU mittlerweile ein gesetzlich vorgeschriebenes.
Unser Referent war Jahrzehnte lang als TÜV-Inspektor für Dampfkesselanlagen tätig und informiert völlig unabhängig von Hersteller- bzw. Lieferantenzwang oder -nähe.
Zielgruppe
Betriebstechniker, Kesselwärter, Ingenieurdienstleister im Industrieanlagenbau, Dienstleistungsunternehmen von Industriemontagen, Maschinen- und Anlagenbauer, Ingenieurbüros und ähnliche.
Voraussetzungen
Für den Abschluss dieser Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Kesselwärter und Fachkräfte, welche in diesem Fachbereich bereits arbeiten, besitzen gute Voraussetzungen für die Teilnahme.
Ihr Interesse ist stets die beste Voraussetzung!
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
966 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
183.54 EUR
Bruttopreis
1149.54 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A37/60102001/25032026-1 - 25.03.2026
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
16;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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