Veranstaltungskalender

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A37/50101102/22042025-1 - 22.04.2025

Arbeitsschutzmanagementsysteme gemäß ISO 45001


Inhalt

Anforderungen und Richtlinien an die Managementsystemdokumentation aus:
- DIN ISO 45001
- SCC/SCP
- Bundeslandspezifische Anforderungen wie z. B. OHRIS
- Leitfaden zur behördlichen Überwachung
- Arbeitsschutzmanagementsysteme der Berufsgenossenschaften

DIN ISO 45001 - Anforderungen
- High Level Structure
- Kontext der Organisation
- Festlegung des Anwendungsbereichs des AMS
- Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik und Zielsetzungen
- Verwirklichung im Betrieb (Rollen/Aufgaben, Verantwortlichkeit,
Rechenschaftspflicht und Befugnis)
- Beteiligung und Konsultation
- Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifizierung von Gefährdungen und Beurteilung
- A-Ziele/GS-Ziele und Planung zu deren Erreichung
- Dokumentierte Informationen und deren Lenkung
- Maßnahmenhierarchie
- Änderungsmanagement
- Ausgliederung und Beschaffung
- Auftragnehmer
- Notfallplanung und -reaktion
- Bewertung der Leistung
- Internes Audit und Managementbewertung
- Vorfallanalyse und Verbesserung

Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen

Phasen der Implementierung

Praktische Übungen z. B. zur:
- Betriebsorganisation, Ablauf- und Aufbauorganisation,
- Pflichtendelegation
- Arbeitsschutzrelevante Prozesse
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzliche Nachweisdokumentation
- Berechnung der Einsatzzeiten des Beauftragten
- Falluntersuchungen bei Unfällen/Beinaheunfällen (Vorfallanalyse)

Nutzen

Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:

- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)

Im zweiten Teil lernen Sie die wichtigsten ASM-Modelle wie ISO 45001 und SCC/SCP kennen. Dazu gehören auch Modelle der Berufsgenossenschaften sowie wichtige bundeslandspezifische Anforderungen an ASM. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Einführung eines ASM auf Basis der DIN EN ISO 45001 auf. Sie erläutern Ihnen die Integrationsmöglichkeiten in bereits vorhandene Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme.

Systematischer Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung eines ASM werden intensiv behandelt. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und realistische Einschätzungen zu den Anforderungen am Markt begleiten Sie während der drei Tage. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, ein ASM in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich aufzubauen oder in bereits vorhandene Managementsysteme zu integrieren. Die neue High Level Structure erleichert Ihnen den Aufbau eines integrierten Managementsystems.

Am Nachmittag des dritten Tages können Sie an der abschließenden Prüfung teilnehmen. Mit der erfolgreichen Absolvierung erwerben Sie das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die mit dem Aufbau und der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen betraut sind, ebenso an Managementbeauftragte (Qualitätsbeauftragte, Umwelt- und Energiemanagement-Beauftragte), die den Bereich Arbeitsschutzmanagement gem. DIN EN ISO 45001 übernehmen werden und in bestehende Systeme integrieren wollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Arbeitsschutzmanagement-Beauf

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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 23.04.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist  oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 23.04.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die  sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche   Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt  beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG) - 338 - 23.04.2025

Mit der geplanten Novelle zum ElektroG, dem neuen Batteriegesetz und einem Ausblick auf die BehandlungsVO


Das ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – ist am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten (zuletzt geändert im Juni 2017).

Neben der Umsetzung des europäischen Rechtes soll in der Novelle bei den bisherigen Regelungen nachgesteuert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen treffen viele abfallrechtliche Akteure: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Drittbeauftragte, gewerbliche Sammler und nicht zuletzt auch einzelne Abfallerzeuger werden betroffen sein. Der angebotene Lehrgang soll die vielfältigen Verflechtungen der Neuregelungen unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen transparent darstellen. Im technischen Teil wird die Entsorgungskette bei der Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte dargestellt und die verlangten technischen Standards, z. B. der Erstbehandlungsanlagen, ausführlich erläutert. Die Ergebnisse der Entsorgungsstudien aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden vorgestellt und für den praktischen Vollzug nutzbar gemacht.

Schwerpunkte werden im die neue „LAGA Mitteilung 31  A- Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ sowie die neue „LAGA M 31 B - Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG“ sein. Auch die beabsichtigte große Novelle wird inhaltlich vorgestellt.

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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A35/60201101/23042025-1 - 23.04.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt auf einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.


Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

910 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

172.9 EUR

Bruttopreis

1082.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gaslöschanlagenwärter - Befähigte Person für Gaslöschanlagen - EX/A52/30154301/23042025-1 - 23.04.2025

Arbeitsschutzmaßnahmen und berufsgenossenschaftliche Regelungen für den Umgang mit Gaslöschanlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen / Pflichten des Betreibers
Grundlagen Feuerlöschanlagen
Funktionsweise von Gaslöschanlagen
Bauteile und Systeme
Eigenschaften von Löschgasen
Schutzziele und bauliche Anforderungen
Wirkungsweisen / Betrieb / Wartung von Gaslöschanlagen
Personenschutz und Personenunterweisung
Branderkennung, Ansteuerung und Auslösung
Erhaltung der Betriebsbereitschaft
Bauliche Anforderung an Umfassungsbauteile
Druckentlastung
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In dem Seminar Gaslöschanlagenwärter erhalten befähigte Personen für Gaslöschanlagen das nötige Rüstzeug für den sicheren Umgang bei der Sichtung von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.

Sobald in Betrieben stationäre Gaslöschanlagen installiert sind, bei deren Betrieb eine Gefährdung von Personen entsprechend Gefährdungsklasse I ermittelt wurde, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin für die einwandfreie Funktion dieser Anlagen verantwortlich. Diese Aufgabe wird häufig an fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen, die zur befähigten Person für Gaslöschanlagen (Gaslöschanlagenwärter und -wärterin) ausgebildet werden.

Zu den Aufgaben als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin gehören:
jährliche Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Gefahren und Schutzmaßnahmen
ständige Kontrolle der Gaslöschanlagen
regelmäßige Sichtung der Anlage

Unser Referent, ehemaliger Leiter der Feuerwehrschule in Gelsenkirchen, gibt Ihnen zur rechtmäßigen Umsetzung einen Überblick über die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Gaslöschanlagen). Im Zentrum stehen dabei Arbeitsschutzmaßnahmen, um zu erwartende Gesundheitsschäden im Notfall zu vermeiden.
Dabei helfen auch Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben. Dies können sowohl bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sein.

Nötig ist dies, da Löschgase, wie Kohlendioxid (CO2), Intergase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z. B. IG-55, oder IG-541) Brände löschen, indem sie den Luftsauerstoff im betroffenen Raum verdrängen. Durch den Einsatz dieser Löschgase kann der Sauerstoffgehalt in den Räumen so weit abfallen, dass der Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht weiter zu verantworten ist. Gesundheitsschäden und eine lebensgefährliche Umgebung sind die Folge.

In der Funktion als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin sind Sie Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten direkt unterstellt. Sie übernehmen mehr Verantwortung für Ihren Betrieb und steigern Ihr Ansehen innerhalb Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Führungspersonal Bereich Technik, Betriebs-/Instandhaltungspersonal für haustechnische Anlagen in Industrie, Handel und Kommunen, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die als Befähigte Person beauftragt werden sollen.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzung notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

24; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A52/40351301/23042025-1 - 23.04.2025

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen durchzuführen.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A36/40251301/23042025-1 - 23.04.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sprinklerwärter - EX/A32/30152201/23042025-1 - 23.04.2025

Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen

Bauarten von Wasserlöschanlagen

Trinkwasserschutz

Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen

Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen

Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen

Einführung in die Problematik der Fehlererkennung

Pflichten des Betreibers

Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit

Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.

Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.

Zielgruppe

Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen

Voraussetzungen

Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Mitarbeitergespräche erfolgreich führen - EX/A52/10301701/23042025-1 - 23.04.2025

Konstruktives Feedback als Führungsinstrument


Inhalt

Standardisierte Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument

Erfolgsfaktoren und mögliche Widerstände

Empfehlungen für einen praxiserprobten Gesprächsleitfaden

Wahrnehmung und Kommunikation - Schaffung einer gemeinsamen Grundlage

Übungen zu hilfreichen Gesprächstechniken:
- Fragetechnik
- Aktives Zuhören
- respektvoll Feedback geben
- Umgang mit schwierigen Mitarbeitern

Empfehlungen zum ?Drumherum?
- Vorbereitung
- Rahmenbedingungen für die Durchführung
- Nachbereitung

Praktische Übungen zu verschiedenen typischen Situationen im Mitarbeiterjahresgespräch

Nutzen

Seminar Mitarbeitergespräche erfolgreich führen: Als Führungskraft kommunizieren Sie täglich mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hierbei geht es im Wesentlichen jedoch um das Tagesgeschäft: ?Was steht heute noch an, wie lösen wir das Problem von gestern, was kommt nächste Woche auf uns zu??

Wesentliche Grundsatzthemen der Mitarbeiterkommunikation und -information kommen allerdings häufig zu kurz. Dazu zählen beispielsweise gegenseitige Erwartungen, Zufriedenheit, Entwicklungsperspektiven und die Frage, welche Ziele beide Seiten erreichen möchten. Aus diesem Grund haben viele Unternehmen heute Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument (Feedbackgespräch, Jahresorientierungsgespräch etc.) eingeführt. Diese stellen keinen Ersatz, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zur täglichen Kommunikation in Ihrer Organisation dar.

Doch wie führen Sie Mitarbeitergespräche? In diesem speziellen Mitarbeitergespräche-Seminar erfahren und üben Sie, wie Sie Mitarbeitergespräche gut vor- und nachbereiten, erfolgreich führen und optimal in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Durch den Besuch unserer Schulung erreichen Sie mehr Klarheit, Verbindlichkeit und Transparenz in der Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Hoch qualifizierte Experten vermitteln Ihnen hierfür hilfreiche Gesprächstechniken. Lernen Sie unter anderem verschiedene Fragetechniken, aktives Zuhören, wie Sie respektvoll Feedback geben und auch, wie Sie mit schwierigen Mitarbeitern richtig umgehen. Besuchen Sie das Seminar Mitarbeitergespräche erfolgreich führen für eine konstruktive, zielgerichtete und respektvolle Kommunikation in Ihrem Unternehmen.

Zielgruppe

Führungskräfte und angehende Führungskräfte aus großen, mittelständischen und kleinen Unternehmen, die standardisierte Mitarbeitergespräche führen, zukünftig führen oder optimieren wollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

125.4 EUR

Bruttopreis

785.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/23042025-1 - 23.04.2025

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

730 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

138.7 EUR

Bruttopreis

868.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Kesselspeisewasser-Aufbereitung - EX/A36/30101301/23042025-1 - 23.04.2025

Mit Praxisteil


Inhalt

Grundlagen
- natürliches Wasser und seine Inhaltsstoffe
- Auswirkungen auf Materialien

Anforderungen an Speise-, Kessel- und Kreislaufwässer
- aktuelle Richtlinien
- wirtschaftliche Auswirkungen bei Belagsbildung (Schäden/energetisch)

Auswirkungen unzureichender Wasserqualität
- Beläge
- Wärmeübertragung
- Schädigungen

Verfahren der Kesselspeisewasseraufbereitung und Kondensatreinigung

Methoden der Konservierung von Dampfkesselanlagen und Heizungskreisläufen

Chemische Reinigung von Kesselanlagen

Abwasserbeseitigung

Praxisteil an verschiedenen Versuchsständen: chemische Versuchsreihen mit Kesselwässern (Analyse mitgebrachter Proben ist möglich)

Einweisung und praktische Übungen zur analytischen Überwachung

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen kompakt Fachwissen im Bereich der Aufbereitung und Konditionierung von Kesselwasser und Kesselanlagen. Sie lernen, wie Anlagen energetisch optimal gefahren und Schäden vermieden werden können. Anfallende Abwässer werden ebenso in die Betrachtungsebene einbezogen wie das Aufzeigen möglicher Gefahrenquellen. Die wichtigsten Aspekte werden durch verschiedene chemische Versuchsreihen aufbereitet und veranschaulicht. Zusätzlich können Sie den ?Ist-Stand? Ihres Kesselwassers im Rahmen der Schulung auswerten: Bringen Sie Ihre Kesselwasserproben zur Weiterbildung mit.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Kesselwärter zu empfehlen.

Zielgruppe

Kesselwärter und am Kessel tätige Personen, die mit der Konditionierung und Probenahme von Kesselspeisewasser beauftragt sind sowie Labormitarbeiter, die mit der Untersuchung solcher Proben beauftragt werden

Voraussetzungen

Ausgebildeter Kesselwärter und/oder Personen, die mit der Untersuchung solcher Proben beauftragt werden und Grundkenntnisse besitzen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Bringen Sie für den praktischen Teil Ihr Kesselwasser als Probe mit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

930 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.7 EUR

Bruttopreis

1106.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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