Veranstaltungskalender
Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A52/50201601/16102026-1 - 16.10.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/20201105/16102026-1 - 16.10.2026
1st/2nd Party Auditor
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 33 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 3 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Als Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung sind ausschließlich die relevanten normativen Dokumente in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
- Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind verbindlich zu.
- Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.
Bitte senden Sie den "
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LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A33/40301501/16102026-1 - 16.10.2026
Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98
Inhalt
Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
In unserer LAGA PN 98 Schulung lernen Sie die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können.
Ein praktischer Übungsteil vertieft Ihre Kenntnisse: Sie trainieren Probenahmetechnik, wählen passende Werkzeuge aus, führen Probenverjüngung durch und dokumentieren den gesamten Ablauf normgerecht.
Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des PN 98 Lehrgangs weisen Sie Ihre Sachkenntnis zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nach.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A40/30351401/16102026-1 - 16.10.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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BKrFQG - Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Modul 5) - EX/A81/60351401/16102026-1 - 16.10.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung
Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens
Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte
Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern
Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung
1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.
Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Security Incident Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/10201295/16102026-1 - 16.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Security Incident Manager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Security Incident Manager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/50101105/16102026-1 - 16.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:15 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Motorsäge - Selbstwerber ?Liegendes Holz? - EX/A81/50208721/16102026-1 - 16.10.2026
Inhalt
- Technische Grundlagen
- Sicherheit und PSA
- Wartung und Pflege
- effiziente Nutzung
- Schneidtechniken
- Praktische Anwendung
Nutzen
Der Kurs vermittelt Ihnen notwendiges Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten und zu pflegen. Sie lernen, wie Sie die elementaren Sicherheitseinrichtungen überprüfen und in Standhalten, um ein sicheres Arbeiten mit der Motorsäge zu gewährleisten. Darüber hinaus steigern Sie Ihre Effizienz, indem Sie die richtigen Techniken und Methoden für den Einsatz der Motorsäge erlernen.
Zielgruppe
Privatwaldbesitzer, Kleinwaldbesitzer, Brennholz-Selbstwerber, Hobby-Holzarbeiter, Hobbygärtner und Grundstücksbesitzer, Naturliebhaber und Personen mit Interesse an der Forstwirtschaft.
Voraussetzungen
Die Teilnehmer sollten körperlich fit und geistig aufmerksam sein, um die Motorsäge sicher und effektiv zu bedienen.
Zeit
17:00 - 15:15
Max. Teilnehmerzahl
8; Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengrößer nicht mehr als 8 Personen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
206.96 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.3224 EUR
Bruttopreis
246.2824 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Seminar: Wirtschaftlichkeitsberechnung DIN 17463 (ValERI) - EX/A52/40202408/16102026-1 - 16.10.2026
Grundlagen und praktische Berechnungen zur Erfüllung von Anforderungen (u. a. EnEfG)
Inhalt
Rechtlich bindende Verpflichtungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen gem. DIN EN 17463 (ValERI)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Berechnung und Bewertung von Effizienzmaßnahmen
Vorgehen zur Berechnung
- Auswahl der zu berechnenden Maßnahmen
- Quantifizierung der Nutzen und Lasten
- Ermittlung des Zinssatzes - wahrscheinlich, Worst Case, Best Case
- Parameterwerte Szenario-Analyse
- Kapitalwertberechnung (intensiv und verkürzt)
- Schlussfolgerungen und Berichterstattung
Ausblick
Nutzen
Im Rahmen des halbtägigen Online-Seminars Wirtschaftlichkeitsberechnung erfahren Sie, welche Anforderungen an die Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 (ValERI) gestellt werden und wie Sie diese anhand einfacher Praxisbeispiele umsetzen können.
Energie- und klimaschutzrelevante Gesetze fordern eine fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
Identifizierte Einsparmaßnahmen müssen durch eine ValERI-Berechnung nach der Norm DIN EN 17463 auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden. Jedes Unternehmen mit relevanten energiebezogenen Verbräuchen und Investitionen muss sich daher mit dem Thema Wirtschaftlichkeitsberechnung Energie nach DIN EN 17463 auseinandersetzen, um diese Bewertungsmethode im Bedarfsfall methodisch richtig anwenden zu können.
Damit Sie diese aussagekräftige und anerkannte Bewertungsmethode zukünftig anwenden können, vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten praxisnah die Auswahl von Parameterwerten für die Szenarioanalyse. Damit sind Sie in der Lage, einfache Berechnungen nach dieser Vorschrift methodisch korrekt durchzuführen.
Sie erfahren, wie Sie diese Anforderungen systematisch in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Neben einfachen betriebswirtschaftlichen Grundannahmen und Berechnungen diskutieren unsere Referentinnen und Referenten mit Ihnen die Auswirkungen unterschiedlicher Parameteransätze.
Sie sind zukünftig in der Lage, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Erfüllen Sie mit dieser ValERI-Berechnung Ihre gesetzlichen Pflichten und nutzen Sie sie als solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen. Verbessern Sie darüber hinaus effektiv die Energieeffizienz Ihres Unternehmens.
Bitte nutzen Sie für dieses Online-Seminar zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 Ihren eigenen PC mit Excel-Programm oder Open-Office-Alternativen.
Zielgruppe
Energiemanagementbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Controlling und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Voraussetzungen
Vorkenntnisse zum Energiemanagement nach ISO 50001 sowie Anwenderkenntnisse MS Excel
Zeit
09:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
0; Bitte nutzen Sie für dieses Online-Seminar zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 Ihren eigenen PC mit Excel-Programm oder Open-Office-Alternativen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
300 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
57 EUR
Bruttopreis
357 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A52/10201375/16102026-1 - 16.10.2026
BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 19.10.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 19.10.2026
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
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