Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 248

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 248

Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Umweltschutz

Dozent:

Felix Bender, Regierungspräsdium GießenMatthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-​GenehmigungsverfahrenDipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Dipl.-Ing., Nachweisberechtigter Brandschutz, Bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchGDr. Hans-Peter Ziegenfuß, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Referatsleitung, Referat II 6 Anlagenbezogener Immissionsschutz",Mitglied und stellv. Vors. der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)"

Beginn:

01-12-2026

Ende:

02-12-2026

Preis in €:

675

Detailbeschreibung:

Unter besonderer Berücksichtigung der IED-Richtlinie

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“