Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Sicherheitsbeauftragter - 16.06.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Sicherheitsbeauftragter - 16.06.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Entsorgungsfachbetrieb - Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV - 16.06.2025

Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV


Inhalt

? Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen

? Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

? Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

? Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

? Nachweisverfahren und Registerführung

? Anforderungen an den Transport von Abfällen

? Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

? Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.

Das Zusatzmodul ?Abfallbeauftragter? ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.

Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Zielgruppe

Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.

Voraussetzungen

Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

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Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler - 16.06.2025

Durch die Arbeitsrecht-Schulung souverän und rechtssicher in schwierigen Situationen


Inhalt

Rechtlicher Rahmen bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Inhalte von Arbeitsverträgen und Begründung
- Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG)

Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Probezeit, Befristungsrecht, Teilzeitrecht

Arbeitszeit

Rahmenbedingungen
- (Un-)Zulässigkeit der Anordnung von Überstunden
- Vergütung und Definitionen Arbeitszeit (Arbeitsschutz, Vergütung, Mitbestimmung)
- EU-Arbeitszeitrichtlinie, ArbZG, Arbeitsschutzkontrollgesetz und Rechtsprechung

Homeoffice vs. mobiles Arbeiten (Remote Office) und die aktuelle Rechtsprechung

Umgang mit schwierigen Führungsthemen
- Direktionsrecht nutzen: Welche Arbeiten dürfen zugewiesen werden?
- Umsetzung und Versetzung
- Zuweisung neuer Tätigkeiten, Bewertung von Stellen
- Aufsicht/Kontrolle der Einhaltung von Pflichten und vertraglich geschuldeten Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Führungskraft
- Überwachung durch digitale Systeme (EDV-Überwachung, GPS-Ortung, Kameraüberwachung)

Fallstricke bei Teilzeit und Elternzeit

Urlaubsrecht
- Genehmigungsverfahren
- Widerruf
- Betriebsurlaub
- Urlaubssperren

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB
- Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG
- Kündigung - betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt - nach KSchG
- Ordentliche Kündigung nach § 1a KSchG
- Betriebsvereinbarungen: Sozialpläne und Interessenausgleiche
- Schutznormen und Sonderverfahren (z. B. Elternzeit, SGB IX)

Umgang mit langer bzw. schwerer Erkrankung und Suchtverhalten

RMS-Checkliste für Aufhebungsverträge

Nutzen

Unser erfahrener Referent - ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - wird in diesem Seminar neben grundsätzlichen Themen zum Arbeitszeitrecht auch auf Ihre Fragen zum Umgang mit schwierigen Situationen, individuellen Kulturfragen (z. B. bei Abmahnungen) und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGHs eingehen.

Behandelt werden in dieser Arbeitsrecht-Schulung Aspekte bei Einstellung, Befristung, zur Probezeit sowie zum Arbeitsvertragsrecht. Als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher aus der Führungsebene oder dem Personalmanagement erfahren Sie, was Sie beispielsweise durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG) beachten sollten, um Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.

Sie haben Gelegenheit, mit unserem Referenten und in der Gruppe die Schwächen in Arbeitszeit- und Bonussystemen zu diskutieren und anhand Ihrer eigenen Praxisbeispiele gemeinsam mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erörtern. Durch die über zehnjährige Erfahrung unseres Referenten als HR-Manager erhalten Sie praxisorientierte Tipps für Ihre alltäglichen Herausforderungen.

Im Anschluss an dieses Arbeitsrecht-Seminar können Sie Ihre eigenen Sachverhalte und Situationen in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte souverän bewerten und treffen richtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Sie erkennen potenzielle Risiken und vermeiden folgenschwere, eventuell kostspielige Fehlentscheidungen.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Arbeitsdirektoren, Personalmanager, Personalentwickler und Führungskräfte

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Immer up-to-date mit unserem ?Webinar Arbeitsrecht aktuell - Aktuelle Entwicklungen und Themen des Arbeitsrechts" erhalten Sie einen topaktuellen Überblick über die arbeitsrechtlichen Neuerungen und Rechtsp"

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Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - 16.06.2025

Prüfung von Brandschutztüren und -toren sowie Rauchschutzabschlüssen


Inhalt

Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie Feststellanlagen

Rechtliche Grundlagen, MBO und LBO

Anforderungen an Rettungswege

DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke

Inhalte der DIN 14677

Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677

Inhalte der DIN 14637

Zulassung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen

Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen

Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung

Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch

Praktische Beispiele und Vorführungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um die periodischen Überprüfungen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Sie verfügen über die nach DIN 14677 geforderten und notwendigen Kenntnisse: Die Norm beschreibt die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen als zur Durchführung der Prüfungen an beiden Bauarten berechtigte Person. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage hat die Aufgabe, selbstschließende Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen - und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen. Sie muss vom Betreiber jederzeit funktionsfähig gehalten werden und ist nach festgelegten Zeitintervallen einer Funktionsprüfung bzw. Wartung durch eine entsprechend ausgebildete Person zu unterziehen.

Die DIN 14677 gibt die Intervalle für Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Das Intervall für die Funktionsprüfung beträgt höchstens drei Monate, das Intervall für die Wartung höchstens ein Jahr. Weiterführende Herstellervorgaben sind zu beachten. Die Vorgaben gelten auch für autark arbeitende Feststellanlagen sowie für Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtungen zusätzlich auf Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten (wenn kein Berufsabschluss auf den Gebieten Elektrotechnik bzw. Tür- und Torbau vorhanden ist), oder (Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).
Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und besitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Als Fachkraft für Feststellanlagen müssen Sie über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen verfügen. Dieser muss alle 5 Jahre erneuert werden!

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1060 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

201.4 EUR

Bruttopreis

1261.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 16.06.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG - 16.06.2025

Erwerb der Fachkunde nach § 65 WHG


Inhalt

Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften

Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten

Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter

Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht

Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung

Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten

Nutzen

Erlangen Sie die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen relevante wasserrechtliche Vorschriften: Erhalten Sie alle wichtigen Informationen über genehmigungsrechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen und an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daneben wird auch auf die behördliche Überwachung eingegangen.

Als Gewässerschutzbeauftragter haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in Angelegenheiten des Gewässerschutzes zu beraten. Dadurch garantieren Sie die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen. Der Lehrgang richtet sich nach den Inhalten des § 65 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Zielgruppe

Bestellte und zukünftige Gewässerschutzbeauftragte sowie verantwortliche und beauftragte Personen für Umweltschutz in Industrie und Kommunen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1420 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

269.8 EUR

Bruttopreis

1689.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabine Hoffmann
+49 441 219708817
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Thermografie an elektrischen Anlagen - 16.06.2025

Frühzeitige Erkennung von Anomalien an elektrischen Anlagen durch Wärmebildtechnik


Inhalt

Einführung
- Was ist Thermografie?
- Was ist eine IR-Kamera?
- Wann sind thermografische Untersuchungen angebracht?
- Möglichkeiten der Thermografie
- Grenzen der Thermografie

Physikalische Grundlagen
- Einteilung und Definition
- Wärmeübertragung
- Wärmeleitung
- Wärmeströmung
- Wärmestrahlung
- Emissionsgrad
- Der Schwarze Strahler

Die Wärmebildkamera
- Infrarot-Thermometer vs. Wärmebildkamera
- Begriffe
- Allgemeine Anforderungen
- Kamerafunktionen
- Für die Thermografie-Prüfung zusätzlich notwendige Messmittel

Rechtliche Vorschriften und Normen
- Anforderungen an den Anwender
- Normen

Durchführung der thermografischen Untersuchung
- Randbedingungen und Einflussgrößen bei der Infrarotmessung
- Durchführung allgemein
- Durchführung des Messverfahrens - Anwendungsgebiete
- Auswertung der Untersuchung
- Dokumentation
- Ablaufdiagramm der Prüfung

Beispielthermogramme

Thermografische Untersuchungen

Nutzen

Die Wärmebildtechnik hat sich mittlerweile zu einem der wertvollsten Diagnoseverfahren im Bereich der elektrischen und mechanischen Instandhaltung entwickelt. Damit gelingt es Ihnen, auffällige Temperaturdifferenzen schnell und berührungslos zu lokalisieren sowie Temperaturverläufe einfach nachzuvollziehen.

Sie lernen in unserer Thermografie Schulung, wie Sie durch die Wärmebildtechnik schon frühzeitig Anomalien an elektrischen Anlagen entdecken und Thermografie zur Schadensprävention nutzen. Somit können Sie nach absolvierter Thermografieschulung bereits Korrekturmaßnahmen planen und durchführen, bevor es zu teuren Systemausfällen und damit verbundenen Produktionsstillständen, oder gar Bränden kommt.

Neben dem nötigen Know-how im Bereich Thermografie an elektrischen Anlagen erhalten Sie in unserer Elektrothermografie Schulung auch das Wissen über die physikalischen Grundlagen. Zusätzlich zeigen wir Ihnen die Unterschiede und Funktionsweisen von Infrarot-Thermometern und Wärmebildkameras.

Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, Elektrofachkräfte aus Industrie und Handwerk, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Planungsbüros

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Es kann die betriebseigene Wärmebildkamera mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Gohrbandt
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen - 16.06.2025


Inhalt

Tag 1

Einführung in die Thematik
- Kennzahlen/Unfallstatistik
- Schadensereignisse

Arten von Gasanlagen/Begriffsbestimmung
- Bestandteile von Gasanlagen

Die ?zur Prüfung befähigte Person? nach TRBS 1203

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV-V1 ?Grundsätze der Prävention?
- DGUV-R100-500 ?Arbeiten an Gasleitungen? Teil 2, Kapitel 2.31 (ehemals BGR 500)
- DGUV-I 201-052 ?Rohrleitungsarbeiten?

Konsequenz der Rechtslage
- Prüfumfang Befähigte Person
- Prüfumfang Sachverständiger

Gefährdungsbeurteilung
- benötigte Dokumentation

Brand- und Explosionsgefahren
- benötigte Dokumentation

Kennzeichnung nach GHS: ?Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals?

Tag 2

Arbeiten an Gasanlagen (am Beispiel Erdgas)

In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen

Zusätzliche Bestimmungen für flüssige und brennbare Gase sowie der Gasinstallation

Gefährdungen am Arbeitsplatz

Sicherheit am Arbeitsplatz und persönliche Schutzausrüstung nach TOP (Technisch, Organisatorisch, Persönlich)

Erste Hilfe

Beauftragung und Unterweisung

Haftung und Verantwortung

Informationsquellen

Nutzen

Die technische Entwicklung schreitet stetig fort. Ein Bereich ist die Verwendung von Gasen in technischen Anlagen. Die Sicherheit dieser Anlagen, wie bei allen anderen Betriebsmitteln und Anlagen auch, muss gegeben sein. Der Arbeitgeber ist durch die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Prüfungen in Art und Umfang sowie in Prüffristen selbst festzulegen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Betriebliche Führungskräfte; Fachpersonal, das an oder mit Gasanlagen arbeitet; Brandschutzbeauftragte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Sicherheitsbeauftragte; interessierte Personen sowie Mitarbeiter, die als Befähigte Person bestellt werden sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1040 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

197.6 EUR

Bruttopreis

1237.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Mediation und Konfliktmanagement - 16.06.2025

Konflikte wirksam vorbeugen und konstruktiv klären


Inhalt

Begriffe
- Unterschied zwischen Meinungsverschiedenheit und Konflikt
- Was ist Mediation?

Konflikte
- Konfliktarten und -ursachen
- Entstehung und mögliche Eskalation von Konflikten
- Typische Konfliktsituationen aus dem betrieblichen Alltag

Umgang mit Konflikten als Beteiligter
- Die Bedeutung der persönlichen Haltung
- Selbstreflexion zum persönlichen Verhalten in Konfliktsituationen
- Strategien für den Umgang mit Konfliktsituationen
- Das Drei-Phasen-Modell zur Konfliktklärung
- Empfehlungen für ein angemessenes Gesprächsverhalten im Konfliktfall

Vermittlung in Konfliktsituationen
- Philosophie und Menschenbild bei der Mediation
- Voraussetzungen für Mediation
- Grundsätze und Regeln für Mediationsgespräche
- Gesprächstechniken des Mediators
- Das Ergebnis einer Mediation absichern

Praxistransfer
- Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen aus dem betrieblichen Alltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Überlegungen zur Entwicklung einer Konfliktkultur im eigenen Unternehmen

Nutzen

In unserem Seminar Mediation und Konfliktmanagement lernen Sie, Konflikte zu verstehen und aktiv anzugehen. Insbesondere Konfliktbeteiligte, innerbetriebliche Konfliktvermittler und Konfliktvermittlerinnen, aber auch Multiplikatoren und Multiplikatorinnen erkennen typische Ursachen von Konflikten im Arbeitsalltag. So verbessern Sie durch Tipps und praktische Übungen Ihre Konfliktlösungskompetenz.

Konflikte gehören zum Alltag jedes Unternehmens und in jeder Organisation. Interne und externe Veränderungen gehen häufig mit unterschiedlichen Interessen und Positionen der Beteiligten einher. Konflikte sind Sand im Getriebe von Teams und Arbeitsgruppen. Die Fähigkeit, Konflikte schnell und konstruktiv zu lösen, ist in solchen Situationen unerlässlich.

In unserer Weiterbildung Konfliktmanagement und Mediation erweitern Sie Ihr Repertoire an Fähigkeiten und lernen, sich anbahnende Konflikte frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen leicht anwendbare Verhaltensweisen und Gesprächstechniken für den Konfliktfall. Durch interaktive Fallbeispiele erleben Sie die Wirksamkeit dieser Strategien hautnah und können diese Werkzeuge in realen Konfliktsituationen anwenden.

Das Ziel dabei ist, Konflikte nicht nur zu bewältigen, sondern sie als Motor für positive Veränderungen und Entwicklungen zu nutzen. Die Fähigkeit, Konflikte schnell und konstruktiv zu lösen, ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gehen Sie mit den erlernten Techniken und Übungen aufkommende Konflikte aktiv an und entwickeln Sie eine konstruktive Konfliktkultur in Ihrem Unternehmen.

Zielgruppe

Interne Konfliktvermittler und Multiplikatoren wie Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung oder Betriebsräte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre eigene Konfliktfähigkeit weiterentwickeln möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Gruppencoaching: Umgang mit schwierigen Kolleginnen und Kollegen" haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Coachees auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Ein erfahrener Coach leitet den Austausch und gibt zur richtigen Zeit die richtigen Impulse.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Hygienebeauftragter in der Pflege und beim medizinischen Assistenzpersonal - 16.06.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Aufgaben der Hygienebeauftragten

Stellenbeschreibung

Grundlagen Mikrobiologie (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie)

Nosokomiale Infektionen (MRSA, ESBL, VRE besondere Keime)

Infektionsprävention nach IfSG

Isolierungsmaßnahmen nach IfSG

Workshop: Erstellen von Hygienkonzepten / Hygieneplänen

Desinfektionsmittel

Abfallentsorgung

Wäscheaufbereichtung

Anforderung an Wasser (Instrumentenaufbereitung)

Nutzen

Die Anforderungen an hygienisch einwandfreie Arbeit steigen im Bereich der Pflege stetig an: nicht zuletzt durch die ständig steigende Zahl von resistenten Erregern und nosokomialen Infektionen. Daher müssen Mitarbeiter in diesen sensiblen Bereichen regelmäßig geschult werden.
Der Hygienebeauftragte berät und unterrichtet als Multiplikator die Mitarbeiter zu hygienerelevanten Themen.
Sie werden in die Aufgaben eines/-r Hygienebeauftragten eingeführt. Das in Orientierung zum IfSG, zur Landeshygiene-Verordnung und zum Heimgesetz vermittelte Wissen können Sie für die Gestaltung und Einführung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplans sowie der geforderten Dokumentation nutzen.

Zielgruppe

Kranken- und Altenpflegepersonal, Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen für Senioren oder Menschen mit Behindrungen, ambulanten Pflegedienste oder anderen Bereichen mit medizinischen Tätigkeiten, z.B. Medizinische Versorgungszentren

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

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Seminar Beschäftigtendatenschutz - 16.06.2025

Anwendungspraxis der DSGVO, aktuelle rechtliche Entwicklungen


Inhalt

Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übersicht zur Rechtsordnung: relevante Rechtsvorschriften
- Einordnung von Betriebsvereinbarungen
- Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältnis
- Zweckbindungs- und Erforderlichkeitsgrundsatz

Einwilligung des Arbeitnehmers
- Zulässigkeit von Einwilligungen im Arbeitsverhältnis
- Form von Mitarbeiter-Einwilligungen
- Sicherstellung ?freier Entscheidungen des Arbeitnehmers
- Beispiele erforderlicher Einwilligungen

Bewerbungsphase
- Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers
- Background-Checks im Social-Media-Bereich
- Bewerber-Testverfahren: ärztliche Einstellungsuntersuchungen, psychologische Testverfahren
- Bewerbungsmanagement und Künstliche Intelligenz
- Speicherfristen für Bewerberdaten

Beschäftigtendaten nach Einstellung: allgemeine Anforderungen
- Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufklärung von Straftaten
- Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter
- Umgang mit besonderen Datenkategorien wie u.a. Gesundheitsdaten
- Übermittlungen innerhalb des Konzerns
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Auswirkungen auf den Datenschutz
- Aufsichtsbehörden zum E-Krankenschein (eAU)

Überwachung des Online-Verhaltens der Mitarbeiter
- Zugriff auf E-Mails der Beschäftigten
- Auswertung des Internetverhaltens der Mitarbeiter
- Fernmeldegeheimnis im Arbeitsverhältnis und neues TTDSG

Verwendung riskanter Technologien
- Verbreitung von Bildnissen zum Beschäftigten
- Zulässigkeit von Videoüberwachungen
- Einsatz von GPS-Systemen in Fahrzeugen
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
- Einsatz biometrischer Systeme

Rechte der Beschäftigten
- Einsichtsrecht in die Personalakte nach BetrVG
- Reichweite des Auskunftsrechts nach Art. 15 DS-GVO
- Speicherfristen für Personalaktenunterlagen
- Pflicht zur Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten
- Schadenersatz nach Art. 82 DS-GVO

Rolle des Betriebsrats
- § 79a BetrVG: Betriebsrat als Verantwortlicher?
- Verhältnis zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Rechte des Betriebsrats zum Datenschutz
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Informations- und Kontrollrechte des Betriebsrats
- Aktuelle Rechtsprechung

Nutzen

Die fortschreitende Digitalisierung unserer Arbeitswelt führt zu besonderen Herausforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. In unserem Beschäftigtendatenschutz-Seminar lernen Sie, künftig sicher mit den europäischen wie nationalen Datenschutzbestimmungen umzugehen.

Sie erhalten die nötigen Kenntnisse, um die für Ihre Organisation geltenden Rechtsvorschriften bestimmen und rechtssicher anwenden zu können. Ob als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Personalwesen oder auch als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Bereich Datenschutz, wir bringen Sie auf den aktuellen Stand des Beschäftigtendatenschutzes.

Gezielt behandeln unsere Referentinnen und Referenten praxisrelevante Inhalte. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Stellenbesetzung im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz professionalisieren und welche Grenzen Sie bei der Erhebung von Bewerberdaten beachten sollten.

Auch während des Beschäftigungsverhältnisses hinterlassen Ihre Beschäftigten immer mehr digitale Spuren und Daten in unterschiedlichen Systemen. Darauf gehen wir ebenso in unserem Seminar zum Beschäftigtendatenschutz anhand vieler Beispiele aus der betrieblichen Praxis ein und beleuchten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Am zweiten Tag greifen wir spezielle Fragestellungen auf, die in der Praxis vieler Unternehmen eine hohe Relevanz haben. Hierzu gehören insbesondere Themen wie die Auswertung des Kommunikationsverhaltens der Beschäftigten und die Videoüber"

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