Veranstaltungskalender
Brandschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/30151105/22052025-1 - 22.05.2025
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Brandschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Brandschutzbeauftragter (TÜV) gem. -vfdb-Richtlinie 12-09/01
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 50 Aufgaben gestellt. Davon 40 Multiple-Choice- und 10 offene Aufgaben.
Die mündliche Prüfung dauert pro Kandidat 15 Minuten und wird in Gruppen von bis zu fünf Kandidaten abgenommen.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Brandschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Lt. vfdb-Richtlinie wird zur mündlichen und schriftlichen Prüfung zugelassen, wer das gleichnamige Seminar über 60 UE absolviert hat.
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
400 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
76 EUR
Bruttopreis
476 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Datenschutzauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10151125/22052025-1 - 22.05.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat Datenschutzbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert inclusive Vorbereitungszeit 60 Minuten.
Das Auditwissen wird bei der Lösung von einer konkreten Aufgabe vorgestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind die relevanten normativen Dokumente und Rechtstexte und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
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Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - 570 - 22.05.2025
Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Unsere Schulung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Ziel ist es, Teilnehmende mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und spezifische Anforderungen zu vermitteln, um das Unfallrisiko und daraus resultierende Betriebsunfälle zu minimieren. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Erlangung des Befähigungsnachweises.
Beachten Sie, dass die Unterweisung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach Empfehlung alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden sollte.
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 6 - 22.05.2025
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Geeignet für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1 und S6.2, Zielgruppe Forschung und Technik
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Geeignet für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1 und S6.2, Zielgruppe Forschung und Technik
Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.
Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.
Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)
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Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI) nach DIN EN 17463 - 545 - 22.05.2025
Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung
Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung
Im Rahmen von Energie-
und Umweltmanagementsystemen, Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-
1 sowie Entlastungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder der CO2-
Bepreisung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gefordert.
Um diesen Nachweis zu erbringen, wurde eine neue europäische Norm zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffiziezmaßnahmen veröffentlicht: die DIN EN 17463. Sie legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI, en: Valuation of Energy Related Investments) fest. Die Norm beschreibt ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das unter Betrachtung des Kapitalwertes detaillierte Ergebnisse liefert, um eine solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu ermöglichen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463 sind für bestimmte Unternehmen sowohl für Entlastungsanträge nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und der Carbon-
Leakage-Verordnung (BECV) als auch nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtend. Die Ergebnisse müssen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.
Im Rahmen der Entlastungen sieht der Gesetzgeber vor, dass durch die antragstellenden Unternehmen Gegenleistungen zu erbringen sind, die zum Klimaschutz beitragen. Hierzu sind Maßnahmen, die im Rahmen der Energiemanagementsysteme oder den Energieaudits identifiziert wurden, umzusetzen, wenn bestimmte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach der Norm DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen” zu ermitteln.
Seit dem 01.01.2024 gilt das Energieeffizienzgesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (nach EMAS) und zur Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.
Die Methode der Bewertung nach DIN EN 17463 wird damit zum Standard für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.
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Einführung in den Explosionsschutz - Theorie und Experimentalvortrag - 326 - 22.05.2025
Eintägiges Seminar - Explosionsgefahren erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen
Eintägiges Seminar - Explosionsgefahren erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen
Der Umgang mit Stoffen und Stoffgemischen, die eine Explosionsgefahr darstellen, ist in der chemischen Industrie allgegenwärtig. Aber auch in anderen Industriezweigen und im Einzelhandel können Explosionsgefahren vorliegen, die nicht unmittelbar wahrgenommen oder erkannt werden.
Daher ist es wichtig, Explosionsgefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Das Seminar liefert aktuelle Informationen für die Umsetzung neuer technischer Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre.
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 22.05.2025
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 22.05.2025
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII(Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 22.05.2025
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.
Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.
Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.
Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.
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Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz - 505 - 22.05.2025
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen, Pflichtendelegation und Rechtsfolgen
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen, Pflichtendelegation und Rechtsfolgen
Der Unternehmer trägt immer die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im Unternehmen. Über die Delegation von Unternehmerpflichten im Rahmen zuzuweisender Aufgaben und Kompetenzen an Führungskräfte besteht seitens des Gesetzgebers die Möglichkeit, diesen Personenkreis persönlich in die Pflicht zu nehmen.
Die betrieblichen Verantwortlichen werden in das Arbeitsschutzrecht eingeführt. Dabei werden zunächst wichtige juristische Grundbegriffe erörtert und anschließend aufgezeigt, inwieweit die Verantwortung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Regelwerk verankert ist. An Beispielen wird verdeutlicht, wie die Pflichtendelegation praktisch umgesetzt werden kann und welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften möglich sind. Letztlich wird die besondere Bedeutung von Managementsystemen am Beispiel Arbeitsschutz betrachtet.
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Webinar: Neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - EX/A52/40202801/23052025-1 - 23.05.2025
Anforderungen und Konsequenzen für Unternehmen, Behörden und Rechenzentren
Inhalt
- Anforderungen für Unternehmen und Behörden u. a. in Bezug auf Einführung eines UMS/EMS
- Erläuterung öffentliche Stellen, Rechenzentren, Gesamtendenergieverbrauch
- Kurzvorstellung DIN EN ISO 50001, 50005, EMAS
- Entscheidungsgrundlagen UMS vs. EMS - welche Risiken und Chancen stellen sich im Vergleich der Standards dar (EMAS vs. ISO 50001)?
- Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits gem. EDL-G nach DIN EN 16247
- Der verifizierbare Weg von der Idee zur Effizienzmaßnahme
- Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (ValERI)
- Anforderungen an die Erstellung von Umsetzungsplänen für Energieeffizienzmaßnahmen
- Grundsätzliche Anforderungen für Energieeffizienz in Rechenzentren
-Verpflichtungen zur Identifikation und Nutzung von Abwärme- und sonstiger Potenziale
Nutzen
Das am 17.11.2023 veröffentlichte Energieeffizienzgesetz (?Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes?, vgl. BGBl. 2023 I Nr. 309 vom 17.11.2023) stellt viele Organisationen vor neue Herausforderungen mit zeitnahem Handlungsbedarf.
Im Webinar zum neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfahren Sie, welche Änderungen das neue Gesetz mit sich bringt. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, wie Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen durch die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen (UMS und EMS) erfüllen können. Wir beleuchten, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ihre Organisation bedeuten, insbesondere im Hinblick auf den Gesamtendenergieverbrauch, und geben auch praktische Erläuterungen für öffentliche Einrichtungen und Rechenzentren.
Das neue Energieeffizienzgesetz sieht vor, dass energieintensive Unternehmen (mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr) bis Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Öffentliche Einrichtungen müssen bereits ab einem Gesamtenergieverbrauch von 1 GWh Energie einsparen (um 2 % jedes Jahr bis 2045). Ab einem Energieverbrauch von 3 GWh müssen sie die Energie- oder Umweltmanagementsysteme auch zertifizieren lassen. Für Rechenzentren gelten besondere Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung von Abwärmepotenzialen.
Unser Webinar bietet nicht nur eine Einführung in die relevanten Normen wie DIN EN ISO 50001, 50005 und EMAS, sondern auch eine detaillierte Betrachtung der Risiken und Chancen bei den verschiedenen Systemen zur Umsetzung der Regularien (Vergleich UMS und EMS).
Sie erfahren, wie das Energieeffizienzgesetz die Energieaudits beeinflusst, und erhalten kurze Einblicke in die Verifizierung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bewertung der Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI) und der Erstellung effektiver Umsetzungspläne (in diesem Seminar nur am Rande betrachtet, Details s. Seminar Wirtschaftlichkeitsberechnung DIN 17463 (VALERI)).
Darüber hinaus werden wir im Rahmen des Webinars auch auf die folgenden Fragen eingehen:
- Müssen wir unser Energieaudit 16247-1 noch durchführen, wenn wir unter die neue Pflicht zur Einführung eines UMS/EMS fallen?
- Wie wird der Unternehmensbegriff im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes ausgelegt?
- Welche Fristen gelten für die Umsetzung?
Mit der Teilnahme am Webinar rüsten Sie sich nicht nur für die Anforderungen des neuen Energieeffizienzgesetzes, sondern stärken auch Ihre Position am Markt.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an die Unternehmen, welche aufgrund des Energieeffizienzgesetzes neue Pflichten erfahren (energieintensive Unternehmen, öffentliche Stellen / Behörden und Rechenzentren). Ebenso richtet sich das Webinar an Energiemanagementbeauftragte, Auditoren und Berater.
Zeit
09:00 - 13:00
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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel - EX/A81/20308201/23052025-1 - 23.05.2025
Inhalt
Allgemeine Kennzeichnungspflicht
Produktbezogene Kennzeichnungsregelungen
Lebensmittel-Informationsverordnung
Nährwertkennzeichnung
Produktsiegel und -logos
Nutzen
Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden. Nach Ende der ersten Übergangsfristen gilt sie seit Dezember 2014 verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und löst nationale Verordnungen - in Deutschland z. B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) - ab: Klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, verbesserte Allergenkennzeichnung verpackter und unverpackter Ware u. a. treten in Kraft.
Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie zu vermeiden.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
393 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
74.67 EUR
Bruttopreis
467.67 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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