TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/06112026-1 - 06.11.2026

Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520


Inhalt

Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen

Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen

Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien

Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)

Nutzen

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.

Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.

Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.

Zielgruppe

Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A33/60102006/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

- Aktuelle Gesetze und Verordnungen

- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel

- Technische Neuerungen

- Physikalische Grundbegriffe

- Unfallgefahren

- Rechtliche Stellung der Befähigten Person

- Durchführung von Prüfungen

- Verantwortung und Haftung

- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife

- Schadensbeurteilung

- Erforderliche Dokumentation

- Erfahrungsaustausch

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.

In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen - EX/A42/60103001/06112026-1 - 06.11.2026

Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen

- Technische Grundlagen von Hebebühnen

- Prüfung und Wartung

- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung

- Praktische Übungen

- Erfolgskontrolle

Nutzen

Mit dem Seminar Befähigte Person für ortsfeste Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung ?Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer ortsfesten Hebebühne oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.



Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für das Thema "Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen? Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A40/30351301/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Mehr erfahren

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A52/30401201/06112026-1 - 06.11.2026

Richtlinien zur Produktsicherheit


Inhalt

Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien

Nationale gesetzliche Anforderungen

Vorgehen bei der Konformitätsbewertung

Anwendbare Normen

Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz

Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation

Form und Inhalte der Konformitätserklärung

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Abgrenzung zum GS-Zeichen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie

Nutzen

Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.

Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Webinar: Aktuelles Energie- und Stromsteuergesetz 2026 - EX/A44/40201701/06112026-1 - 06.11.2026

Grundlagen und Änderungen 2026 - Digitale Antragspflichten, Entlastungen sowie neue Regeln für Ladepunkte und Stromspeicher


Inhalt

Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus; Erlaubnisse für Versorger/eingeschränkte Versorger/Eigenerzeuger (inkl. neue Ausnahme nach § 1a Abs. 4 Nr. 2 StromStV und Begrenzung des Versorgerstatus)
- Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Neue Anforderungen für Eigenerzeuger und Versorger ab 01.01.2026 (u. a. Erlaubnisse, digitale Verfahren, Verwaltungspraxis)
- Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
- Steuerentlastung nach § 9b StromStG: Voraussetzungen, Änderungen ab 01.01.2026 (Ausschluss Elektromobilität; 20 EUR/MWh; Bagatellgrenze 250 EUR) und praktische Umsetzung
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Digitale Verfahren: elektronische Antragstellung über das Zoll-Portal/IVVA (inkl. Nachweise, Plausibilitätsprüfungen, typische Fehler)
- Vorauszahlungen bei jährlicher Anmeldung: Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld (Formular 1401) zum 15. Januar und weitere Schätzung zum 30. Juni; monatliche Vorauszahlungen

Beihilferechtliche Vorgaben und Transparenz (EnSTransV)
- Dokumentations- und Nachweispflichten in Entlastungsverfahren (Selbsterklärungen, Antragsanlagen)
- Transparenzpflichten nach EnSTransV: Überblick über meldepflichtige Steuerbegünstigungen (aktualisierte Anlage)
- Abgrenzungsfragen in der Praxis: Begünstigter/Verwender, Entnahme/Verwendung und Verantwortlichkeiten

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Schwerpunkte der Reform 2026 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen (Vorauszahlungen, Ladepunkte/Stromspeicher, Versorgerstatus, Digitalisierung)
- Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
- Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag

Praxisbeispiele und Fallstudien
- Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
- Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Diskussion und Beantwortung individueller Fragen

Nutzen

Das reformierte Energie- und Stromsteuerrecht 2026 bringt neue Pflichten, Fristen und digitale Verfahren - und stellt Unternehmen vor steuerliche, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. In diesem kompakten Webinar zur aktuellen Strom- und Energiesteuer 2026 erfahren Sie, wie Sie die neuen Anforderungen effizient umsetzen, Entlastungen rechtssicher beantragen und typische Fehler im Zoll-Portal (IVVA) vermeiden.

Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen zur neuen Vorauszahlungssystematik (Formular 1401), zu Änderungen im §?9b StromStG und zur beihilferechtlichen Nachweisführung (EnSTransV). Auch für Eigenerzeuger (PV/KWK) und Ladepunktbetreiber bringen die Neuregelungen ab 2026 deutliche Änderungen - etwa durch §?5a StromStG und die neue Einordnung von Stromspeichern.

Praxisnah, verständlich und mit Blick auf rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile - dies

Mehr erfahren

Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Pflege und Assistenzpersonal - EX/A81/50408206/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens

Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung

Aktuelle Tagesthemen

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Pflege- und Assitenzpersonal

Voraussetzungen

Weiterbildung zum Hygienebeauftragten oder entsprechende Kenntnisse müssen vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

328 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.32 EUR

Bruttopreis

390.32 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201255/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Mehr erfahren

NIS-2-Experte (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201285/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Mehr erfahren

Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A52/50201601/07112026-1 - 07.11.2026

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A50/20401601/09112026-1 - 09.11.2026

Produktsicherheit und Produktintegrität


Inhalt

Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Unternehmens
- Aufgaben, Kenntnisse und Befugnisse des PSB
- Anforderung an rechtssichere Dokumente
- Korrektur-Maßnahmen mit dem 8D Prozess
- Übersicht von Methoden zur Problemlösung
- Risikobewertung von Produkten und Prozessen

Nutzen

In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit weltweit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.

In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.

Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.

Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie in den Reklamationsprozess (8D-Report).

Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produkt

Mehr erfahren

SCC-/SGU-Schulung für operativ tätige Führungskräfte (24 UE) in Englisch - EX/A54/50101402/09112026-1 - 09.11.2026

Anerkannte Schulung (nach SCC-Regelwerk)


Inhalt

Gesetzliche Bestimmungen
- Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung
- Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Gefährdungs- und Risikobeurteilung

Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Betriebliche Organisation und Leitungsaufgaben

Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben

Notfallmaßnahmen

Gefahrstoffe

Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmittel

Arbeitsverfahren

Elektrizität und Strahlung

Arbeitsplatzgestaltung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nutzen

Das Safety Certificate Contractors (SCC) ist ein international anerkanntes Zertifizierungssystem, das ursprünglich für sicherheitskritische Branchen wie die Chemie- und Mineralölindustrie entwickelt wurde. Es zielt darauf ab, die Arbeitssicherheit sowie den Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) für Fremdfirmen zu verbessern, die auf dem Betriebsgelände von Unternehmen tätig sind. Mittlerweile ist das SCC-Regelwerk für alle Industriezweige geeignet und berücksichtigt dabei sowohl nationale als auch branchenspezifische Anforderungen. In der modernen Industrielandschaft Europas und Deutschlands, in der der Einsatz von Fremdfirmen und Personaldienstleistern, insbesondere in Spezialbereichen wie Raffinerien, unverzichtbar ist, unterstreicht die SCC-Zertifizierung die Verantwortung der operativen Führungskräfte.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Einhaltung höchster SGU-Standards zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass Sie als Führungskraft nicht nur mit den besten Werkzeugen, sondern auch mit dem erforderlichen Wissen ausgestattet sind. Genau hier setzt unsere SCC-/SGU-Schulung an: Sie zielt darauf ab, operativ tätige Führungskräfte umfassend im SGU-Bereich zu schulen. Unser Lehrplan basiert auf den Lernzielen, die im Normativen Dokument für operativ tätiges Personal festgelegt sind, und bereitet Sie gezielt auf die Prüfungen nach VAZ Dokument 017 (Version 2021) des SCC-Regelwerks vor.

Mit unserem SCC-/SGU-Training stellen Sie als operativ tätige Führungskraft sicher, dass Ihr Unternehmen branchenübergreifend die hohen SGU-Standards zur Förderung von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz einhält.

Diese SCC-/SGU-Schulung wurde von uns speziell in 24 englischsprachigen Unterrichtseinheiten konzipiert. Sie ist damit nicht nur eine reine Vorbereitung auf die SCC-Prüfung, sondern auch eine anerkannte Schulung. Sie erfüllen somit die SCC-Prüfungsvoraussetzungen ohne Nachweis einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in Deutschland.

Die Prüfung wird im Nachgang von der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle TÜV NORD CERT GmbH abgenommen.

Zielgruppe

Führungskräfte der operativen Ebene aller Branchen (z. B. Bauleiter, Projektleiter, Meister, Techniker, Vorarbeiter, Disponenten), die keine staatlich anerkannte Ausbildung in Deutschland nachweisen und kein gültiges SCC-/SGU-Zertifikat vorweisen könne.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Mit dieser anerkannten SGU-/SCC-Schulung für operativ tätige Führungskräfte erfüllen Sie die Eingangsvoraussetzung zur SGU-Prüfung gemäß VAZ Dokument 017 (Version 2021).

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die

Mehr erfahren