Veranstaltungskalender
WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 13.02.2026
In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.
In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.
Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.
Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.
Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.
Seminarprogramm
Wichtiges Basiswissen
- Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
- Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
- Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
- Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
- Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!
Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation
- Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
- Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
- Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
- Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
- Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
- Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.
Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen
- Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
- Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
- Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
- Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
- Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
- Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.
So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient
- Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
- Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
- Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
- Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.
Wir halten Sie informiert!
Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.
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Technisches Wasserrecht für den effektiven Gewässerschutz - 74 - 13.02.2026
Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte
Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte
Sachstand zur neuen AwSV!
Aktuelle Entwicklungen über das bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachtende technische Regelwerk (TRwS). Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.
Die überwiegende Mehrzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben betreibt Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Auch in zahlreichen Verwaltungsgebäuden und Handelsobjekten sind AwSV-Anlagen vorhanden.
Durch die am 01.08.2017 in Kraft getretenen AwSV liegt nunmehr eine Rechtsgrundlage vor, die den beim Betrieb von AwSV-Anlagen einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standard bundeseinheitlich regelt. Konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung sind dort jedoch nur teilweise enthalten.
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Gemäß § 15 AwSV entsprechen die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den allgemein anerkannten Regeln Technik. Die Einhaltung dieser Technischen Regeln gewährleistet, dass eine AwSV-Anlage den einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standards genügt. Die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ werden durch eine laufende Fortschreibung und Erweiterung stets an die neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen des Gewässerschutzes angepasst (aktuell wurden Entwürfe einer Neufassung der TRwS 780 sowie der TRwS 786 vorgelegt).
In der täglichen Betriebspraxis sind die
- TRwS 779 - „Allgemeine Technische Regelungen“ (April 2006)
- TRwS 780 - „Oberirdische Rohrleitungen“ (Mai 2018)
Teil 1: metallische Werkstoffe; Teil 2: glasfaserverstärkte duroplastische Werkstoffe - TRwS 785 - „Bestimmung des Rückhaltevermögens R1“ (Juli 2009) Überarbeitung der 1996 eingeführten TRwS 131
- TRwS 786 - „Ausführungen von Dichtflächen“ (Oktober 2005, Entwurf Mai 2018)
- TRwS 787 - „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2009)
Überarbeitung der 1997 eingeführten TRwS 134 - TRwS 791 - „Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015)
Teil 1: Errichtung, Betrieb, Stilllegung
die wichtigsten Regelwerke dieser Reihe.
Das vorliegende Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des Technischen Regelwerkes zur Umsetzung der Anforderungen der VAwS. Themenschwerpunkte sind die oben aufgeführten Technischen Regeln.
Bei Bedarf der Teilnehmer können Fragestellungen aus dem gesamten „Technischen Regelwerk wassergefährdender Stoffe“ behandelt werden.
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Gefahrstoffe für Einsteiger - 138 - 13.02.2026
Eintägiges Basisseminar
Eintägiges Basisseminar
Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die grundlegenden „Instrumente“ des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit und die innerbetriebliche Kommunikation aller Personen, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen.
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KI-Spezialist (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10503015/13022026-1 - 13.02.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 40 Aufgaben gestellt, davon 35 Multiple Choice Aufgaben und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs KI-Spezialist (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs KI-Spezialist (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
13:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/13022026-1 - 13.02.2026
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Zeit
08:30 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Umweltmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/40101205/13022026-1 - 13.02.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben und eine Aufgabe zur Dokumentenprüfung gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert 35 Minuten.
- Der Kandidat löst eine Aufgabe zum Fachwissen und eine Aufgabe zur Auditdurchführung.
Erfolgskriterium:
- Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
- Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte pro Aufgabe erreicht werden.
- Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) und Umweltmanagement-Auditor (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Zertifikat Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Umweltmanagement-Auditor (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A52/30351101/13022026-1 - 13.02.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sprinklerwärter - EX/A33/30152201/13022026-1 - 13.02.2026
Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen
Bauarten von Wasserlöschanlagen
Trinkwasserschutz
Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen
Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen
Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
Einführung in die Problematik der Fehlererkennung
Pflichten des Betreibers
Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit
Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.
Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.
Zielgruppe
Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen
Voraussetzungen
Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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CLP Praxisseminar - 50 - 16.02.2026
Eintägiges Praxisseminar zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung - Classification, Labelling und Packaging)
Eintägiges Praxisseminar zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung - Classification, Labelling und Packaging)
Die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16.12.2008) ist bereits am 20.01.2009 in Kraft getreten und unterliegt Anpassungen.
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Gefahrgutfahrer - Basiskurs - EX/A81/60301101/16022026-1 - 16.02.2026
IHK-anerkannter Lehrgang
Inhalt
Nationale und internationale Vorschriften
Gefahreigenschaften
Dokumentation und Begleitpapiere
Fahrzeug- und Beförderungsarten
Umschließungen und Ausrüstungen
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Feuerlöschübung
Prüfung gemäß der zuständigen IHK
Nutzen
In diesem Basiskurs erhalten Sie alle wichtigen Kenntnisse über das Aufgabenfeld des Gefahrgutfahrers. Sie lernen die für den Gefahrguttransport relevanten nationalen und internationalen Vorschriften kennen und erfahren, wie die Gefahrgutvorschriften aufgebaut und anzuwenden sind. Sie wissen um das von Gefahrgütern ausgehende Gefährdungspotenzial und lernen die Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs kennen.
Sie wissen, wie Fahrzeuge sachgerecht mit Stück- und Schüttgütern be- und entladen werden und welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten sind. Ergänzend lernen Sie, welche Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen zu ergreifen sind. So erhalten Sie beispielsweise eine umfassende Übung zum Feuerlöschen. Der Basiskurs schließt mit einer Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Personen, die für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken oder in loser Schüttung eine ADR-Bescheinigung benötigen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Bringen Sie bitte Ihren gültigen Lichtbildausweis, ein Passbild (biometrische Form) und wetterfeste Kleidung mit.
Diese Veranstaltung kann mit sieben Unterrichtseinheiten als Aus- oder
Weiterbildungsmaßnahmen nach Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV bei Ihrer nach Landesrecht zuständigen Behörde angerechnet werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; ADR-Bescheinigung der IHK
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
0
MwSt. in EUR
null EUR
Bruttopreis
320 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 - EX/A35/30151101/16022026-1 - 16.02.2026
Umsetzung der aktuellen DGUV 205-003 von 12.2020
Inhalt
Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01 umfasst die Ausbildung inklusive Prüfung 64 Unterrichtseinheiten.
Rechtliche Grundlagen
- Baurecht, Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Brandschutzrecht
Brandlehre/Löschlehre
- Chemische und physikalische Voraussetzungen, Löschvorgang, Eignung von Löschmitteln
Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe, Gefährdung von Personen
Baulicher Brandschutz
- Begriffe aus dem Bauwesen, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, DIN 4102
Anlagentechnischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen, stationäre Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Ersatzmaßnahmen
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, praktische Löschübungen
Organisatorischer Brandschutz
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Genehmigungen, betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzordnungen, Alarmplan, Evakuierung, Brandschutzkonzept und Gefährdungsanalyse
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Stellung des Brandschutzbeauftragten, Arten von Feuerwehren, Aufgaben und Leistungsvermögen
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zum Brandschutzbeauftragten: In unserer Fortbildung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Bestellung als Brandschutzbeauftragter vermittelt. Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb auszuführen.
Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnungen sowie die Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden. Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben ist die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten immer ein wertvoller und zunehmend unverzichtbarer Beitrag.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Gebäudeanlage statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Zielgruppe
Führungskräfte, designierte Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragte, Architekten/Bauingenieure, Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie Versicherungsfachleute
Voraussetzungen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und angemessenes technisches Verständnis besitzen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Brandschutzbeauftragter (TÜV) (separete Anmeldung notwendig) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sind der Besuch der Veranstaltung und die erfolgreiche Prüfungsteilnahme.
Als Abschluss des Seminars ist am 8. Tag eine schriftliche und mündliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
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NIS-2-Experte (TÜV) - EX/A52/10201281/16022026-1 - 16.02.2026
NIS-2-Umsetzung: die Anforderungen der EU-Richtlinie in der Praxis erfüllen
Inhalt
Einführung
- EU-Richtlinie NIS-2 (EU 2022/2555)
- Gesetz zur Umsetzung von NIS-2 und Stärkung der Cybersicherheit - NIS-2UmsuCG
- Weitere Europäische Rahmenbedingungen zur Cybersecurity (CER-Richtlinie (EU 2022/2557), Digital Operational Resilience Act (DORA), Cyber Resilience Act (CRA)
Übersicht NIS-2/NIS-2UmsuCG
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Überblick über die neuen Haftungsthemen für die Betreiber/Manager
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen
Registrierung, Meldewesen
Grundlegende Begriffe und Definitionen
- Informationssicherheit, IT-Sicherheit, Cybersecurity
- Assets, Schutzziele, Risiken
- Risikomanagement
- Informationssicherheitsmanagement
- Cyber Incident Management
- Business Continuity Management
Relevante internationale Standards als Basis der NIS-2-Anforderungen
- ISO 27001/27002
- ISO 27005
- ISO 22301
- IEC 62443
- BSI IT-Grundschutz 200-1, 200-2 und 200-3
- BSI IT-Grundschutz 200-4
Cybersecuritymaßnahmen
- Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Aufrechterhaltung und Wiederherstellung, Backupmanagement, Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit zwischen Einrichtungen, Dienstleister
Sicherheit
- Sicherheit in der Entwicklung, Beschaffung und Wartung
- Management von Schwachstellen
- Bewertung der Effektivität von Cybersicherheit und Risikomanagement
- Schulungen Cybersicherheit und Cyberhygiene
- Kryptografie und Verschlüsselung
- Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Anlagenmanagement
- Multi-Faktor-Authentisierung und kontinuierliche Authentisierung
- Sichere Kommunikation (Sprach-, Video- und Text-)
- Sichere Notfallkommunikation
Nutzen
Die neue EU-Richtlinie NIS-2 stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie sind künftig beispielsweise verpflichtet, Mindeststandards für die Cybersicherheit einzuhalten und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Auch die Sicherheit in der Lieferkette ist von Bedeutung.
Um die NIS-2-Richtlinie im Unternehmen anforderungsgerecht umzusetzen, machen wir Sie in unserem Seminar mit den verschiedenen Aspekten der Richtlinie vertraut. Als zertifizierte NIS-2-Expertin oder zertifizierter -Experte (TÜV) kennen Sie somit die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen an die NIS-2-Konformität. Sie lernen Wege und Best Practices für die Umsetzung auf Basis international anerkannter Standards kennen.
Themen sind beispielsweise die Einführung eines Asset Managements und eines Risk Assessments, um mögliche IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Weitere wichtige Schritte sind u. a. die Implementierung:
- eines Incident Managements, um Cyber Incidents zu entdecken und zu bewältigen,
- eines Sicherheitsmanagementsystems, das dazu beiträgt, die Sicherheitsmaßnahmen effektiv und regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten, und eines
- Business Continuity- und Krisenmanagements, um die Geschäftsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.
Unser Seminar zur NIS-2-Umsetzung ist für die verantwortlichen Personen der betroffenen Unternehmen wichtig. Denn für mehr als 30.000 Unternehmen steigen die Sicherheitspflichten, die mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes im Oktober 2024 deutschlandweit gelten. Ab dann sollten Leitungsorgane ausreichende Kenntnisse nachweisen können, da sie ggf. persönlich haften und Verstöße mit hohen Geldstrafen belegt werden können.
Nutzen Sie die Zeit und lassen Sie sich zum NIS-2-Experten bzw. zur -Expertin (TÜV) ausbilden, um sicher in die NIS-2-Umsetzung zu starten und künftig NIS-2-konform zu agieren.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich thematisch an Personen i
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