Veranstaltungskalender

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Grundlagenlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung - EX/A42/30301301/07042026-1 - 07.04.2026

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Normen, Bestimmungen und Richtlinien für Schaltanlagen

Brandschutz

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen

Auswertung von Unfällen und Havarien

Schutztechnik

Funktion und Aufbau von Schaltanlagen

Netzformen und Schaltzeichen

Fehlerarten und ihre Auswirkungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Betreiben elektrischer Anlagen

Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erhalten die notwendigen Fachkunde-Kenntnisse, um zur Erlangung der Schaltberechtigung qualifiziert zu werden: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Normen für die Befähigung, an Schaltanlagen tätig werden zu können. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0105.

Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Funktion, den Aufbau und den Betrieb von Schaltanlagen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen anschaulich Themen wie Brandschutz und Schutztechnik sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen runden das Seminar ab.

Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schulung unterweist Sie in allen notwendigen Themen, um die Qualifizierung für Schalthandlungen zu erlangen.



Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Für die Teilnahme am praktischen Teil ist das Mitbringen einer Persönlichen Schutzausrüstung gem. DGUV-Regel 103-012 erforderlich (isolierender Helm mit Störlichtbogenschutzvisier oder -schutzhaube, Schutzkleidung und isolierende Handschuhe mit mind. Störlichtbogenschutzklasse APC 1 sowie isolierender Fußschutz).


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.


In Ihrem Unternehmen führen wir an Ihrer Anlage auch den Lehrgang ?Schalthandlungen bis 110 kV durch. Grundlage hierfür ist dieser Grundlagenlehrgang für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A52/10603401/07042026-1 - 07.04.2026

Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren


Inhalt

Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,

Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess

Nutzen

Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.

Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.

Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).

Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A35/30201101/07042026-1 - 07.04.2026

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

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Security Incident Manager (TÜV) - EX/A35/10201291/07042026-1 - 07.04.2026

ISO 27035, ISO 27001 und ISO 22301 - Information Security Incident Management und der Security-Incident-Response-Prozess


Inhalt

Motivation und Grundlagen
- Beispiele von Sicherheitsvorfällen und Angriffsvektoren
- Typische Herausforderungen
- Grundbegriffe bei der Security Incident Response
- Übliche Betriebsformen

Anforderungen, Checklisten, Standards und rechtliche bzw. regulatorische Grundlagen
- ISMS-Standards (ISO 27001, ISO 27002, ISO 27035)
- BSI-Grundschutz (Grundschutzkompendium, Behandlung von Sicherheitsvorfällen, IT-Forensik)
- Sonstige Normen und Standards (NIST Cybersecurity Framework, GTAG, VdS, MaRisk, TiSaX)
- Cyber Resilience Act (CRA), EU-Richtlinie NIS-2, Sicherheitsgesetze, KRITIS
- Möglichkeiten der Personenzertifizierung (ISO 27035 Lead Incident Manager)

Management von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des ISOs/CISOs/IT-Managers
- Sinnvolle Pläne, Taktiken und Richtlinien
- Schnellstart am Beginn einer ISO- bzw. CISO-Tätigkeit
- Ausarbeitung eines Security-Incident-Response-Prozesses
- Vorbereitung und Unterstützung durch die Geschäftsführung
- Führungsaufgaben und Teambildung
- Koordinationsaufgaben rund um den Kompetenzaufbau
- Finanzierung und Bereitstellung der Ressourcen
- Rechtliche Betrachtung von Sicherheitsvorfällen
- Umgang mit Anzeigen und Ermittlungsbehörden
- Ergänzung des Berichtswesens um geeignete Kennzahlen
- Prüfungsaspekte, Kontrollmöglichkeiten und Auditierung

Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des IT-Betriebs und der Technik
- Kompetenzen und Fähigkeiten
- Planung und proaktive Maßnahmen
- Durchführung der Incident Response und reaktives Arbeiten
- Soziales Verhalten und Zusammenarbeit
- Übungen und Tests
- Nachschau und Verbesserungen nach einem Sicherheitsvorfall
- Operative Berichterstellung zum Sicherheitsvorfall

Mitwirken bei einem Sicherheitsvorfall von Externen und weiteren Fachbereichen
- Übersicht über übliche Dienstleistungen von Externen
- Vorbereitungsarbeiten für den Ernstfall
- Einbindung der eigenen Fachbereiche (außerhalb der IT und der Informationssicherheit)
- Zusammenarbeit und typische Konflikte
- Übungen und Tests
- Vertragsgestaltungen mit Externen

Exkurs
- Ausgelagerte Lösungen (CERT, SOC und SIEM)
- Cloud-Überwachung und Security Incident Response in der Cloud
- Forensisches Basiswissen und Erste Hilfe (forensische Duplikation, digitale Spuren, Tools)

Nutzen

Die Anzahl der Cyberangriffe auf Unternehmen wächst in den letzten Jahren stetig an. Sie treten in den vielfältigsten Varianten in der Praxis auf. In jedem Fall müssen die betroffenen Unternehmen fähig sein, sich von diesen Angriffen wieder zu befreien. Nicht zuletzt durch die NIS-2-Richtlinie gewinnt Incident Management/ Vorfallmanagement an Bedeutung.

Zuständig sind Security Incident Manager und Managerinnen, auch genannt Incident Response Manager und Managerinnen oder auch Vorfallmanager und -managerinnen. Diese erhalten in unserem dreitägigen Seminar zum Security Incident Manager (TÜV) Grundlagen an die Hand, um Schäden durch Cyberangriffe abzuwenden.

Neben den oft erwähnten Ransomware-Attacken, der Übernahme von Verzeichnisdiensten wie das Active Directory oder Datendiebstahl von ganzen (Kronjuwelen-)Datenbanken gibt es vielfältige leichte und schwere Angriffe, die unterschiedliche Motive im Blick haben:

- Betrug,
- Einblick in Betriebsgeheimnisse,
- Veränderung von Daten,
- Störung der Verfügbarkeit oder
- Fremdnutzen der unternehmerischen Plattformen für andere Zwecke.

Der ISO-Standard 27001 und deren nachgeordnete Normen geben hier einen ersten guten Leitfaden für etwaige Vorbereitungsarbeiten, die die Unternehmensführung und damit beauftragte Informationssicherheitsbeauftragte leisten sollen. Allein die Anzahl der Controls in der alten Norm ISO 27001 (sieben Controls) und nac

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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A52/50201201/07042026-1 - 07.04.2026

Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen


Inhalt

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz

Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz

Ziele der Betriebssicherheitsverordnung

Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)

Änderungen in der Gefahrstoffverordnung

Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten

Umsetzung der Verordnung in der Praxis

Nutzen

Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.

Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.

Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.



Zielgruppe

Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A37/30351401/07042026-1 - 07.04.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20

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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - EX/A35/10301301/07042026-1 - 07.04.2026

Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten


Inhalt

Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?

Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?

Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?

Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen

Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente

Beispiele aus der Praxis

Nutzen

Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.

Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A38/50301101/07042026-1 - 07.04.2026

Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement


Inhalt

EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen

Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)

Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. Sie erlernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.

In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.

Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Ausbildung.

Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

283.1 EUR

Bruttopreis

1773.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1 - EX/A35/20351251/07042026-1 - 07.04.2026

Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte: QM-Grundlagen


Inhalt

Grundlagen des Qualitätsmanagements

Zusammenhang ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 und europäisches Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Kennzeichnung)

Aufbau, Umfang, Geltungsbereich, grundlegende Interpretationen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021

Prozess, Prozessbeschreibung und Prozessvalidierung

Grundlagen QM-Dokumentation und Dokumentenmanagement

Grundlagen zur kontinuierlichen Verbesserung (KVP und CAPA)

Relevanz der ISO 9001:2015 im Bereich Medizinprodukte

Grundlagen im Bereich Messungen, Prüfungen und Prozesssteuerung

Messmittelmanagement für Medizinprodukte/Diagnostika

Einführung in die Q-Methoden und Q-Werkzeuge

Nutzen

Stehen Sie vor der Herausforderung, ein Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 aufzubauen oder zu optimieren? In unserem Seminar: Qualitätsbeauftragter (Qualitätsmanagementbeauftragter) QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1 lernen Sie die Grundlagen des gesetzlich geforderten Qualitätsmanagementsystems (QMS) in der Medizintechnik kennen. Sie entwickeln ein Verständnis für Prozesse und Prozessmanagement sowie für Dokumentenmanagement.

Im ersten Teil unserer Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragten (QMB) für Medizinprodukte machen wir Sie mit den Grundlagen des Qualitätsmanagements in der Medizinproduktbranche vertraut und zeigen Ihnen die grundsätzlichen Forderungen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021.
Diese Norm macht die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems von Unternehmen (Herstellern) in der Medizintechnikbranche erforderlich, das den gesamten Produktlebenszyklus eines Medizinprodukts begleitet und steuert.

Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und lernen das gesetzliche Umfeld der aktuellen Medical Device Regulation (MDR)/In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) kennen.

In unserer ISO 13485:2016 Schulung zur bzw. zum QMB für Medizinprodukte zeigen wir Ihnen, wie Sie die einzelnen Phasen - von der Produktidee bis hin zur Markteinführung Ihres Medizinprodukts - optimal gestalten und gesetzeskonform dokumentieren. So zeigen wir Ihnen die essenziellen Vorgehensweisen eines QMS und gehen auf den PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act), verschiedene Messtechniken, SPC (Statistical Process Control) und QM-Methoden ein, die in der Medizintechnik erforderlich sind. So können Sie im eigenen Unternehmen Fehler in der Entwicklung von Medizinprodukten rechtzeitig aufdecken und sofort abstellen.

Vertiefen Sie Ihr erworbenes Wissen aus Teil 1 des Seminars QMB für Medizinprodukte anschließend in Teil 2 unserer Ausbildung, um Behörden und Zertifizierungsauditoren Ihre Expertise nachweisen zu können. Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter (QMB) für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch beider Seminare.

Nach dem Besuch unserer Ausbildung zur bzw. zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte können Sie den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 verantworten und effektiv gestalten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Qualitätsmanagement für Hersteller von Medizinprodukten.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme am Seminar werden gute Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Medizinprodukterecht (Medical Device Regulation/MDR und FDA) und Berufserfahrung vorausgesetzt.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A38/30251101/07042026-1 - 07.04.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Lieferantenmanagement - EX/A52/20152191/07042026-1 - 07.04.2026

Erfolgreiches Lieferantenmanagement und Lieferantenentwicklung


Inhalt

Anforderungen aus Normen an das Lieferantenmanagement:
- Arten von Lieferanten lt. ISO 9001
- Auswahl von Lieferanten
- Leistungsüberwachung
- Neubewertung von Lieferanten.

Methoden zur Klassifizierung von Lieferanten:
- Klassifizierung nach Warengruppen
- Einstufung nach der ABC-Analyse,
- Risikobewertung von Lieferanten nach ISO 31000 und Risiko-Turtle
- Portfolio-Analyse

Strategisches Lieferantenmanagement:
- Aufbau einer Lieferanten Hierarchie
- Anwendungsregeln für Make or Buy
- Umgang mit ausgegliederten Prozessen
- SWOT-Analysen. (Praxisbeispiel mit Excel-Tool)
- Lieferantenentwicklung

Operatives Lieferantenmanagement
- Geeignete Kennzahlen zur Bewertung
- Wareneingangsprüfung und Produktaudit
- Tools zur Lieferantenbewertung

Grundlagen zu rechtlichen Anforderungen
- Grundlagen der Produzentenhaftung
- Inhalte und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Lieferantenverträge und die QSV

Methoden zur Überwachung der Lieferqualität
- Praxiserfahrungen mit 8D- Reporten
- Inhalte und Bewertung mit Lieferantenaudits

Praxisbeispiele mit Excel-Tools

Nutzen

Ein effektives Lieferantenmanagement trägt entscheidend zur Qualität und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens bei. Es ist ein wichtiger Teil in produzierenden und dienstleistenden Unternehmen, um die eigene Performance durch Erhöhung der Kundenzufriedenheit und Senkung der Fehlleistungskosten ständig zu verbessern.

In unserer Lieferantenmanagement-Schulung erhalten Sie praxisnahes Wissen, um Ihre Lieferantenbeziehungen systematisch zu steuern und zu verbessern. Sie lernen praxisnah, wie Sie Lieferanten bewerten, klassifizieren und auswählen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen Methoden zur Risikobewertung und zeigen Ihnen, wie Sie Lieferantenstrategien anhand relevanter Kennzahlen steuern. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Lieferanten erfolgreich in Ihr Managementsystem integrieren und welche Anforderungen aus Normen wie der ISO 9001, ISO 13485,
IATF 16949 für Sie relevant sind.

Ein weiteres zentrales Thema ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie erhalten einen Überblick über gesetzliche Vorgaben und lernen, wie Sie diese in Ihre Prozesse implementieren. Darüber hinaus wird auf Überwachung der Qualität und Termintreue externer Produkte und Dienstleistungen eingegangen.

Nach der Weiterbildung sind Sie in der Lage, Ihr Lieferantenmanagement effizient zu gestalten, Qualitätsvereinbarungen zu treffen und die Zusammenarbeit mit Lieferanten durch Audits, QSV und 8D-Reports kontinuierlich zu verbessern.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an die Einkaufsleitung, kaufmännische Mitarbeitende, Auditoren und Mitarbeitende aus der Qualitätssicherung. Die Vorgehensweise beim Lieferantenmanagement ist ebenso bedeutend für Verantwortliche und Führungskräfte, die die Schnittstelle zu Lieferanten betreuen und interne Beschaffungsregularien umsetzen müssen.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 bezogen auf das Kapitel 8.4 ?Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen?

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Erwerben Sie ISO-9001-Kenntnisse im Seminar Grundlagen des Qualitätsmanagements und vervollständigen Sie Ihr Wissen mit dem Auditorentraining Lieferantenauditor.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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KI-Regulierung im Unternehmen - Ihr Crash-Kurs zum EU AI Act - EX/A52/10502001/07042026-1 - 07.04.2026

Die neue KI-Verordnung verstehen - Ihre KI-Kompetenz-Schulung zu AI Act & Compliance in der Praxis anwenden


Inhalt

Der EU AI Act, die KI-Verordnung
- Ziele und den Geltungsbereich des AI Actes
- Rollen und Akteure im AI Act
- Anforderungen an KI-Kompetenz und die Umsetzung im Unternehmen
- Weitere Ergänzende Pflichten und Auflagen für Betriebe
- Einfluss des AI Act auf die Gestaltung und den Einsatz von KI-Technologien in Unternehmen

KI und Urheberrecht
- Basiswissen: Rechtliche Beurteilung von Inhalten, die durch KI erstellt wurden, wie Texte, Bilder oder Grafiken
- Umgang mit Werken, die durch die Zusammenarbeit von Mensch und Maschine entstehen
- Schwierigkeiten bei KI-generierten Inhalten, die bekannte Kunst oder Comicfiguren betreffen
- Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit Prompts

KI und Datenschutz
- Nutzung von personenbezogenen Daten in KI-Systemen
- Sicherstellung der Datenschutzrichtlinien und Wahrung der Rechte der betroffenen Personen

Weitere rechtliche Fragestellungen
- Sicherung von Unternehmensgeheimnissen und Fachwissen bei der Entwicklung von KI
- Bewährte Verfahren für Risikomanagement und rechtliche Absicherung
- Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung bei der Implementierung von KI-Software

Entwicklung einer KI-Richtlinie
- Ziele einer KI-Richtlinie
- Beispiele einer Inhaltsangabe

Nutzen

Im August 2024 ist der EU AI Act in Kraft getreten. Die Anforderungen dieser KI-Verordnung müssen stufenweise bis zum 2. August 2026 vollständig umgesetzt werden. Dies stellt für Unternehmen eine komplexe Herausforderung mit hohen Risiken dar. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes.

In unserer KI-Kompetenz-Schulung zum EU AI Act zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Unternehmen auf die wichtigsten Anforderungen der KI-Regulierung vorbereiten und KI-Compliance nachhaltig sicherstellen. Damit erfüllen Sie zugleich die AI Act Schulungspflicht und stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für rechtssicheren KI-Einsatz.

Der Vorteil für Sie: Unser Format ist ein kompakter Crashkurs zum EU AI Act und weiteren rechtlichen Vorgaben - in nur vier Stunden statt über drei Tage!

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gehört für viele Unternehmen bereits zum Alltag. Andere stecken noch mitten im Einführungsprozess. Beide Phasen gehen mit einer hohen Rechtsunsicherheit einher. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für KI und Recht kennen die praktischen Fragen und Stolpersteine, mit denen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen regelmäßig konfrontiert sind.

Im Webinar erhalten Sie einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über:

- Die wichtigsten Anforderungen des AI Acts

- Relevante Rechtsbereiche wie Urheberrecht, Datenschutz und Haftung

- Konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von KI-Compliance im Unternehmen

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu stellen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Nach der EU AI Act Schulung wissen Sie, wie Sie den EU AI Act zu verstehen und in Ihrem Unternehmen konform umsetzen können. Sie erlangen zudem eine Sicherheit über weitere wichtige Regularien und sind so für den erfolgreichen KI-Einsatz rechtskonform optimal aufgestellt.


Die Teilnahmebescheinigung dient als ein Baustein für den vom Gesetz verlangten Nachweis zum Erwerb von KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 der KI-Verordnung.

Zielgruppe

Unternehmensinhaber, Führungskräfte, Freiberufler, Rechtsberater, IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, People of Data, KI-Beauftragte oder -Manager, Projektmanager

Zeit

09:00 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

0;

Bitte bringen Sie bei einem Präsenztermin Ihren Laptop mit.


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