Veranstaltungskalender
Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 08.04.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Exportkontrolle Seminar: Exportkontrollbeauftragte - kein Export ohne Exportkontrolle - EX/A40/60152052/08042026-1 - 08.04.2026
Grundlagen der Exportkontrolle - aktuelles Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht
Inhalt
? Ziele und Mittel der Exportkontrolle
? Embargos und weitere Verbote
? Prüfen der Waren auf Ausfuhrgenehmigungspflichten
? Arten der Ausfuhrgenehmigung
? Antragsverfahren beim BAFA
? Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr
? Zugelassener Ausführer werden und bleiben
? Außenwirtschaftsprüfung
? Strafrechtliche Folgen illegaler Exporte
Nutzen
In unserem Seminar Exportkontrolle erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle, das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die interne Organisation und die damit verbundenen Prozessabläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Güterklassifizierung und dem Personenscreening.
In Unternehmen der Exportwirtschaft spielt eine funktionierende innerbetriebliche Exportkontrolle eine immer wichtigere Rolle. Der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften unter der Fragestellung, was an wen, wohin und zu welchem Zweck geliefert wird, wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Verantwortlich dafür sind sowohl die Geschäftsführung als auch die Exportkontrollbeauftragten. Diese müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der Dual-Use-Verordnung eingehalten werden.
Da es ohne ordnungsgemäße Kontrolle keinen internationalen Handel gibt, bringen wir Sie in diesem Seminar zur Exportkontrolle auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und machen Sie mit folgenden Inhalten der Exportkontrolle vertraut:
- Ausfuhrgenehmigungspflichten,
- Antragsverfahren BAFA,
- Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr,
- Außenwirtschaftsprüfung,
- strafrechtliche Folgen illegaler Ausfuhren.
In diesem Seminar lernen Sie, alle Anfragen und die daraus resultierenden Angebote genau zu prüfen. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: ?Gibt es Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Verbote?? Dies betrifft nicht nur Waren und Ersatzteile, sondern auch Software, Technologien und Datensätze und gilt sowohl für versandte Waren als auch für Daten, die Sie zum Download zur Verfügung stellen.
Identifizieren Sie künftig rechtzeitig gelistete, also verbotene Empfängerinnen und Empfänger, Händlerinnen und Händler, Kundinnen und Kunden sowie Banken und vermeiden Sie Verstöße. Denn im schlimmsten Fall drohen Ihnen als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter Freiheits- und Geldstrafen, Bußgelder sowie die Einziehung unberechtigter Ausfuhrerlöse.
Zielgruppe
Exportmitarbeiter, Vertriebsmitarbeiter, Ausfuhrverantwortliche, Compliance- Beauftragte, Geschäftsführer, Vorstände, Universitätspräsidenten sowie Professoren von Universitäten und Fachhochschulen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
880 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
167.2 EUR
Bruttopreis
1047.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Internationaler Datentransfer gem. Art. 44 ff. DSGVO - EX/A52/10151338/08042026-1 - 08.04.2026
Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer
Inhalt
Grundlagen
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Auftragsverarbeitung
- Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Konzerndatenverarbeitung
- ?Intercompany Agreements?
- Räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO (Marktortprinzip)
Drittländer und zusätzliche Anforderungen (Kapitel V DSGVO)
- Datentransfer in Drittländer
- Zweistufige Prüfung
- ?Sichtweise?
- Übermittlung in Drittländer gem. Art. 44 ff. DSGVO
- Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission
- Vorliegen geeigneter Garantien
- Verbindliche interne Unternehmensregelungen (Binding Corporate Rules)
- Standarddatenschutzklauseln
- ?Intercompany Agreements? im internationalen Umfeld
- Ausnahmen für bestimmte Fälle
Standarddatenschutzklauseln als geeignete Garantie
- Inhalt und Anwendung
- ?Transfer Impact Assessment? (TIA)
?EU-US Data Privacy Framework? (Angemessenheitsbeschluss)
- Grundlagen und Inhalt
- Anwendung und Vorgehensweise
Internationale Datentransfers
- Grundlegende Herangehensweise
- Fallbeispiele
- Fragenkatalog der koordinierten Prüfung durch die Aufsichtsbehörden
- Unterstützung durch die/den Datenschutzbeauftragte:n
Nutzen
Der Transfer von personenbezogenen Daten in Drittländer steht - auch gerade wegen der ?Schrems II?-Entscheidung des EuGH - für immer mehr Unternehmen auf der Tagesordnung. Längst ist das Thema nicht mehr nur für international operierende Konzerne relevant, sondern auch für Akteure, die ihre Dienstleistungen in Drittländer ausgelagert haben oder dies zukünftig möchten. Da es gängige Praxis ist, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Cloud-Computing bzw. damit verbundene Dienste anwenden, sind auch hier die Anforderungen der DSGVO an den Datentransfer in Drittländer zu berücksichtigen.
Im Webinar Internationaler Datentransfer" informieren wir Sie zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes, bezogen auf Drittlandtransfers gem. Art. 44 ff. DSGVO, und die hierfür zur Verfügung stehenden Transfermittel. Dabei wird insbesondere auf die Standarddatenschutzklauseln der EU Kommission und das für die Übermittlung in die USA so wichtige EU-US Data Privacy Framework eingegangen. Sie erwerben fundiertes Grundlagenwissen, um die betrieblichen Strukturen zu hinterfragen sowie Vertragswerke zu prüfen und die Konformität der Datenverarbeitung feststellen zu können. Dabei werden die neuesten rechtlichen Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung berücksichtigt. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen Spezialistenwissen, das besonders in international agierenden Unternehmen und deren IT-Abteilungen zunehmend wichtiger wird. Nach erfolgreichem Abschluss verfügen Sie über das erforderliche Rüstzeug, um im Bereich der Weiterentwicklung der betrieblichen Compliance eine entsprechende Rolle einnehmen zu können.
Im Rahmen des Webinars "Internationaler Datentransfer" werden Ihnen hilfreiche Dokumente, Checklisten und Lösungen vorgestellt. Der interaktive Austausch mit dem Schulungsteam und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist inklusive. Reisekosten oder Fahrtzeiten fallen nicht an.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren, Entscheider im Bereich IT, HR und Einkauf
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
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Technischer und betrieblicher/organisatorischer Brandschutz - G3 - EX/A35/30154001/08042026-1 - 08.04.2026
Inhalt
Brandschutzanlagen
Elektrische Leitungen mit Funktionserhalt
Sicherheitsbeleuchtung, Notstromversorgung
Wartung und Prüfung technischer Anlagen
Alarmierungs- und Evakuierungskonzept
Betriebliche Gefahrenabwehrpläne
Selbsthilfekräfte
Nutzen
Das Seminar ?Technischer und betrieblich/organisatorischer Brandschutz? informiert über die Grundlagen und Anforderungen im technischen und betrieblichen bzw. organisatorischen Brandschutz. Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie, die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen für (anlagen)technischen Brandschutz und den betrieblichen/organisatorischen Brandschutz kennen und anzuwenden. Sie können dadurch zukünftig Ihre Aufgaben hinsichtlich des technischen und/oder organisatorischen Brandschutzes schutzziel- und maßnahmengerecht erfüllen. Zeitgleich erwerben Sie das Verständnis für das Zusammenspiel zwischen anlagentechnischem und betrieblichem/organisatorischem Brandschutz, sowie den Vorgaben des Bauordnungsrechts zum vorbeugenden Brandschutz für Menschen und Tiere und den Anforderungen aus dem Arbeitssstättenrecht und der gesetzlichen Unfallversicherung zum Schutz der Beschäftigten.
Sie lernen ebenfalls, die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten vorzunehmen. Außerdem sind Sie in der Lage, Ihren Arbeitgeber, Auftraggeber bzw. den Entwurfsverfasser des Bauantrages zu den erforderlichen Anlagen des technischen Brandschutzes und den betrieblich/organisatorisch erforderlichen Maßnahmen umfassend zu beraten oder Alternativen darzustellen. In diesem Kontext können Sie den Betreiber auch grundsätzlich zu den Forderungen der Sachversicherer beraten. Sie können gemeinsam mit dem Betreiber das Konzept unter Berücksichtigung der erforderlichen betrieblichen Gefahrenabwehrpläne entwickeln. Für die Ableitung der erforderlichen Anlagen und Maßnahmen dienen Ihnen die Regelwerke des Bauordnungsrechts genauso wie die Technischen Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die zugehörigen Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Publikationen der Versicherungswirtschaft (GDV und FM Global).
Die Teilnahme an diesem Seminar dient zum einen bereits anerkannten Fachplanern Brandschutz als Nachweis über eine qualifizierte Fortbildung und zum anderen dient sie Interessenten am Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV® in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften? und ?Baulicher Brandschutz? zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen;
nachweisberechtigte Fachplaner, die ihr Wissen vertiefen wollen; Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, interessierte Personen, ausgebildete Fachplaner und Brandschutzbeauftragte
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Veranstaltung ist anerkannt als Fortbildung für Fachplaner nach der DIvB 100 Richtlinie und der vfdb-Richtlinie für Brandschutzbeauftragte. Sie dient Interessenten am
Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV®
in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften - G1? und ?Baulicher Brandschutz - G2? - neben der persönlichen Eignung - zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
900 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171 EUR
Bruttopreis
1071 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - EX/A33/30152101/08042026-1 - 08.04.2026
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen/grundsätzliche Forderungen
- Musterbauordnung (MBO)
- Landesbauordnung (LBO)
- VdS-Richtlinien
- Geltende Normen
Anwendung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Begriffe und Definitionen
- Schutzziele und Einsatz
- Funktions- und Wirkungsweise
- Natürlicher und maschineller Rauch- und Wärmeabzug
Einbauvorschriften und Prüfzeichen von RWA
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Errichtererklärung
Auslöse- und Meldesysteme, Funktionsüberprüfung von RWA
Wartung und wiederkehrende Prüfungen von RWA
- Pflichten des Anlagenbetreibers
- Prüfungsgrundlagen
- Anforderungen an die Befähigte Person
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Praktische Einweisung in die Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie erhalten ebenso einen Überblick über die Vorgaben der Versicherer. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von RWA werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Zwar verhindern RWA keinen Brand, sie sind jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung. Durch das automatische Öffnen von Fenstern oder Luken werden gefährliche Rauchgase und erhitzte Luft ins Freie abgeleitet. Somit kann die Feuerwehr schneller eingreifen und Personen können schneller evakuiert werden. Mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung darf nur entsprechend geeignetes und qualifiziertes Personal beauftragt werden.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durchführen, Brandschutzverantwortliche
Voraussetzungen
Zur Durchführung elektrischer Messungen im Rahmen der Wartung elektrisch betriebener RWA-Anlagen ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektrofachkraft oder Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
14; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
930 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
176.7 EUR
Bruttopreis
1106.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A35/60102001/08042026-1 - 08.04.2026
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Jährliche Fortbildung - Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108106/08042026-1 - 08.04.2026
Inhalt
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Nutzen
Ausbilder von Bedienern von Hubarbeitsbühnen müssen sich fachlich regelmäßig fortbilden. Hierzu gehört neben der Ausbildungsschulung auch, dass der Ausbilder sich mind. einmal jährlich fortbildet. Die Qualität der Ausbildung zu sichern steht hierbei im Vordergrund für Ausbilder von Bedienern von Hubarbeitsbühnen.
Zielgruppe
Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Bedienern von Hubarbeitsbühnen, die bereits als Ausbilder tätig sind.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
410 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
77.9 EUR
Bruttopreis
487.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195 - Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln - EX/A37/60201301/08042026-1 - 08.04.2026
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Befähigte Personen aus der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203
Arbeitsschutzrechtliche Hintergründe und Anforderungen aus berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
Verantwortungen und Zuständigkeiten
Übersicht Ladungssicherungshilfsmittel
- Spanngurte, Zurrdrahtseile, Zurrketten
Anforderungen an die Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
- Vorgaben und Inhalte VDI 2700 Blatt 3.1
- Vorgaben und Inhalte DIN EN 12195 ff.
- Mögliche Schäden
- Abnutzung und Ablegereife
- Beurteilung von Ladungssicherungshilfsmitteln
Dokumentation der Prüfungsergebnisse
Erfolgskontrolle
Nutzen
Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, die vorgeschriebenen Prüfungen von Ladungssicherungshilfsmitteln nach den entsprechenden Vorgaben durchzuführen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte und Anforderungen der VDI 2700 Blatt 3.1 und der DIN EN 12195. Im Seminar erlernen Sie, den Zustand von Ladungssicherungshilfsmitteln zu beurteilen und eine Entscheidung über den weiteren Einsatz zu treffen. Weiterhin erhalten Sie umfassende Hinweise zur korrekten und effizienten Prüfungsdurchführung. Sie erlernen ebenso die Dokumentation der Prüfergebnisse. So sind Sie in der Lage, die Anforderungen der geltenden Regelwerke in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Der Einsatz defekter oder beschädigter Ladungssicherungshilfsmittel kann katastrophale Folgen haben. Nicht korrekt gesicherte oder verrutschte Ladung gilt als häufige Unfallursache. Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden ist daher der einwandfreie Zustand von eingesetzten Gurten, Seilen und Ketten regelmäßig zu prüfen. Konkrete Vorgaben hierzu geben die VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195. Die Regelwerke schreiben die jährliche Prüfung und eine nachvollziehbare Dokumentation dieser Prüfungen vor. Das Seminar bereitet Sie umfassend auf die Aufgaben vor. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Ladungssicherungshilfsmittel prüfen, beispielsweise Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken) - EX/A53/60102501/08042026-1 - 08.04.2026
UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 283 und DIN EN 284)
- Arbeitsschutzvorschriften
Die Befähigte Person
- Stellung, Aufgaben und Pflichten
- Verantwortung und Haftung
Technische Anforderungen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Anforderungen an Wechselbehälter
- Begriffsbestimmungen/Systeme
- Mindestvorschriften, Konstruktionsanforderungen
- Standsicherheit und Kennzeichnung
- Zulässige Belastung, Aufbau, Befestigungsbeschläge
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Wechselbehältern (an einem Objekt vor Ort)
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern und Wechselbrücken bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Sie lernen die notwendigen Begriffsbestimmungen, Dokumentationsverfahren und Kontrollmaßnahmen kennen. Ausgehend von typischen Problemen erhalten Sie umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen.
Wechselbehälter und Wechselbrücken sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen. Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN-Normen DIN EN 283 und DIN EN 284.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG - EX/A45/40351101/08042026-1 - 08.04.2026
Erwerb der Fachkunde nach § 65 WHG
Inhalt
Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften
Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten
Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter
Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht
Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung
Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten
Nutzen
In unserer Ausbildung für Gewässerschutzbeauftragte erlangen Sie die Fachkunde zur bzw. zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Rechte, Aufgaben und Pflichten von Gewässerschutzbeauftragten.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen relevante wasserrechtliche Vorschriften. Sie erhalten alle wichtigen Informationen über genehmigungsrechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen und an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Als Gewässerschutzbeauftragte bzw. -beauftragter haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsführung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten des Gewässerschutzes zu beraten. So tragen Sie dazu bei, die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Der Lehrgang entspricht den Anforderungen des § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Umsetzung der Aufgaben gemäß § 65 WHG. Ideal für alle, die eine Ausbildung zur bzw. zum Gewässerschutzbeauftragten absolvieren und anschließend rechtskonform bestellt werden sollen.
Zielgruppe
Bestellte und zukünftige Gewässerschutzbeauftragte sowie verantwortliche und beauftragte Personen für Umweltschutz in Industrie und Kommunen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1480 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
281.2 EUR
Bruttopreis
1761.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitstechnische Systeme für Prozess- und Kraftwerksanlagen - EX/A38/30451301/08042026-1 - 08.04.2026
Funktionale Sicherheit (SIL)
Inhalt
Übersicht zum aktuellen Normenstand im Bereich Funktionale Sicherheit
Vorgaben der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511, VDI/VDE 2180 und DIN EN 50156 Teil 1
Darstellung des Sicherheitslebenszyklus eines SIS
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Praxisorientiertes Beispiel zur SIL-Einstufung
Spezifikation eines SIS mit strukturellem und rechnerischem Nachweis des Safety Integrity Level
Heterogene Redundanz
Beispiel des SIL-Nachweises eines Schutzkreises mit sehr vielen Aktoren
Diskussion der Erfahrungen und Methoden mit dem SIL-Nachweis
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse zur DIN EN 61511/VDI 2180 und zum Safety Integrity Level (SIL): Unsere Referenten vermitteln Ihnen im Seminar einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Stand der Normen für den Bereich Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie. Welche Anlagen fallen überhaupt in den Anwendungsbereich dieser Normen? Sie erfahren die grundlegenden Anforderungen der Normen. Unsere Referenten zeigen Ihnen das strukturelle Vorgehen zur richtigen Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Am Beispiel einer Prozessanlage wird das Vorgehen von der Gefährdungs- und Risikobeurteilung bis zur Spezifikation des sicherheitsgerichteten Systems (SIS) dargestellt. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Stand zu den einzelnen Normen: Nach den Veröffentlichungen der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511 und der VDI/VDE 2180 sowie der DIN EN 50156 Teil 1 und 2 für Feuerungsanlagen haben sich einige Änderungen für sicherheitsgerichtete Steuerungen verfahrenstechnischer Anlagen ergeben.
Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Ingenieure, Störfallbeauftragte, Projektingenieure, Verantwortliche für die Sicherheitstechnik im Unternehmen und Fachkräfte im Bereich Automatisierungstechnik.
Voraussetzungen
Teilnehmer sollten aus dem Bereich Automatisierungstechnik kommen und sich mit der Materie befasst haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Bitte bringen Sie für die Übungsaufgaben einen wissenschaftlichen Taschenrechner mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
321.1 EUR
Bruttopreis
2011.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Emotionale Intelligenz trainieren - EX/A52/10351718/08042026-1 - 08.04.2026
Emotionsmanagement - souverän agieren in herausfordernden Situationen
Inhalt
Bedeutung von Emotionen in herausfordernden Situationen klären
Eigene Emotionen und Gefühle sowie die der Mitmenschen zuverlässig wahrnehmen und adäquat mit ihnen umgehen
Die hinter Emotionen liegenden Bedürfnisse klären und managen
Das eigene Verhalten bei starken Emotionen erkennen und ggf. hinterfragen
Problematische Verhaltensweisen bei starken Emotionen in hilfreiche wandeln
Nutzen
Emotionen können uns überrollen, überfordern oder auch lähmen. Manche Menschen entwickeln gar Angst vor Gefühlen oder unterdrücken sie. Eine Reaktion, die auf Dauer sogar krankmachen kann.
Äußerungen wie ?Jetzt geht mir gleich die Hutschnur hoch? oder ?Da möchte ich mich nur noch verkriechen? verdeutlichen uns im Alltag Wut, Angst und Kummer und sind selten gute Begleiter. Konzentriertes Arbeiten ist dann ebenso unmöglich wie wertschätzende und zielführende Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen.
Wenn Sie jetzt denken, dass Emotionen auf der Arbeit nichts zu suchen haben, dann täuschen Sie sich. Denn: Unabhängig davon, ob Emotionen den Alltag von uns Menschen bestimmen oder nicht, können sie die Arbeitsergebnisse immens beeinflussen und im besten Fall sogar verbessern.
Lernen Sie in unserem Schnupperkurs zum Thema Emotionsmanagement, wie Sie Ihre emotionale Intelligenz trainieren und zielgerichtet für sich nutzen. So gelingt es Ihnen, mit Ihren Emotionen besser umzugehen, diese besser zu managen und das Beste aus Ihrem Potenzial herauszuholen.
Wir wollen Sie dabei unterstützen, zu lernen,
? wie Sie sich fühlen und warum,
? was hinter (vermeintlich) negativen Emotionen steckt und warum sie da sind,
? wie Sie Ihre Emotionen sinnstiftend und zielführend für sich nutzen können,
? wie andere Menschen sich im jeweiligen Augenblick fühlen und wie man auf sie auch in emotionalen Situationen reagieren kann.
Im Webinar Emotionsmanagement teilen wir mit Ihnen Strategien und Tipps, die Ihnen dabei helfen, trotz starker Emotionen handlungsfähig und vor allem gesund zu bleiben.
Übrigens: Viele Arbeitstätigkeiten sind emotional herausfordernd. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann dieses Training zu emotionaler Intelligenz eine personenbezogene Maßnahme darstellen - und die Leistungsbereitschaft sowie -fähigkeit der Beschäftigten schützen und stärken.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, die ihre Souveränität in stressigen und emotional herausfordernden Situationen steigern möchten
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
350 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
66.5 EUR
Bruttopreis
416.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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