Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A35/50301106/23022026-1 - 23.02.2026

Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen


Inhalt

Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)

Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen

Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen

Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)

Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)

Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten

Datenbanken als Informationsquelle

Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten

Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement

Nutzen

Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).

Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.

Voraussetzungen

Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A35/30351401/23022026-1 - 23.02.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Vertragsrecht für Nichtjuristen - EX/A52/10402001/23022026-1 - 23.02.2026

Grundlagen der Vertragsgestaltung und Einsatz von AGB


Inhalt

Allgemeines Vertragsrecht
- Wie kommt ein Vertrag zustande?
- Ist ein Vertrag nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wurde? Welche Besonderheiten gelten im elektronischen Geschäftsverkehr?
- Wann ist ein Angebot verbindlich? Wie lange gilt es?
- Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und welche Wirkung hat es?
- Was ist eine sogenannte ?Auftragsbestätigung??
- Wie kann man einen Vertrag ändern? Wie endet ein Vertrag?
- Wann kann man einen Vertag kündigen, anfechten oder von ihm zurücktreten?

Kaufvertragsrecht
- Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
- Was passiert, wenn der Verkäufer seine Leistung (Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstands) nicht mehr erbringen kann, was, wenn er zu spät liefert?
- Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln des Kaufgegenstands? Welche Besonderheiten gelten bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Welche Rechte hat der Verkäufer, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht rechtzeitig zahlt? Welche Besonderheiten gelten dabei im kaufmännischen Geschäftsverkehr?

Werkvertragsrecht
- Wie kommt ein Werkvertrag zustande? Was unterscheidet ihn vom Dienstvertrag?
- Wann ist der Besteller zur Abnahme des Werkes verpflichtet?
- Wann kann der Werkunternehmer die Vergütung verlangen?
- Wann ist ein Werk mangelhaft und welche Rechte hat der Besteller dann?
- Wann verjähren Mängelansprüche aus Werkverträgen?

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil des Vertrags? Welche Besonderheiten gibt es bei der Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Was bedeutet die sogenannte ?Inhaltskontrolle? von AGB?
- Welche Folgen hat es, wenn AGB (ganz oder zum Teil) unwirksam sind?
- Was geschieht, wenn sich bei einem Vertragsschluss die AGB beider Vertragspartner widersprechen?

Nutzen

Im Seminar erfahren Sie die Grundlagen des privaten Vertragsrechts. So erhalten Sie die Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit in Wirtschaft und Handel. Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln Ihnen im Seminar unabdingbare Kenntnisse des Kauf- und Werkvertragsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Dieses Wissen befähigt Sie, rechtlich problematische Situationen möglichst frühzeitig zu erkennen, sodass negative Folgen vermieden oder zumindest begrenzt werden können. Zugleich erleichtert es Ihnen die Einschätzung, wann die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung sinnvoll oder sogar geboten ist.

Das Seminar gliedert sich in die Themenkomplexe allgemeines Vertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein Komplex zu weiteren Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr rundet das Seminar ab und erleichtert Ihnen den Transfer des Erlernten in Ihre berufliche Praxis.

Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele: In verständlicher Form werden Sie mit Fragestellungen rund um den Vertragsschluss, die Durchführung von Verträgen bis hin zur Auflösung von Verträgen vertraut gemacht. Im Seminar erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Unternehmer und Unternehmerinnen, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, weitere Führungskräfte und Mitarbeitende insbesondere aus dem Einkauf und Vertrieb, die einen Überblick über die Grundlagen des Vertragsrechts erhalten möchten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Im Webinar werden Sie online auf relevante Gesetzestexte zugreifen. Wir empfehlen Ihnen, ein zweites internetfähiges Gerät oder einen zweiten Bildschirm bereit zu halten.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopre

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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A31/30351101/23022026-1 - 23.02.2026

Ehemaliger Aufzugswärter


Inhalt

Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121

Geschichtliche Entwicklung

Was ist ein Aufzug?

Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug

Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter

Gefahren beim Betrieb

Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug

Überwachungsbedürftige Anlagen

Betrieb einer Aufzugsanlage

Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben

Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining

Nutzen

Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.

Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - EX/A34/30101506/23022026-1 - 23.02.2026

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte

Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern

Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Nutzen

In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.

Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Gefahrgutbeauftragter - Prüfungsvorbereitung - EX/A31/60251102/23022026-1 - 23.02.2026

zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragte (Modul Straßenverkehr)


Inhalt

Sachgebiete, deren Kenntnis in einer Prüfung nachzuweisen ist

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Kenntnisse der wichtigsten Unfallursachen

Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Klassifizierung der gefährlichen Güter
- Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Beschriftung und Gefahrzettel
- Vermerke im Beförderungspapier
- Versandart und Abfertigungsbeschränkungen
- Zusammenladeverbot und Vorschriftsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- Trenngebote
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen

Nutzen

Nach Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, die Prüfung zur Wiederanerkennung Ihrer EG-Schulungsbescheinigung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen: § 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachgebiete, deren Kenntnisse in einer Prüfung nachzuweisen sind. Dazu gehören die Kenntnis über allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen genauso wie die verkehrsbezogenen Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Alle Gefahrgutbeauftragten, die sich auf die Prüfung zur Wiederanerkennung ihrer EG-Schulungsbescheinigung vorbereiten wollen bzw. interessierte Teilnehmer

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Die Prüfung (IHK) kann an einigen Standorten am zweiten Tag geschrieben werden. Es können dadurch zeitliche Abweichungen an unterschiedlichen Standorten entstehen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

480 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

91.2 EUR

Bruttopreis

571.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer - ohne Vorkenntnisse - EX/A81/60108211/23022026-1 - 23.02.2026


Inhalt

Theoretischer Teil
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
Merkregeln für den Fahrbetrieb
Theoretische Prüfung

Praktischer Teil
Einweisung in das Gerät
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
Fahrübungen mit und ohne Last
Stapelübungen
Praktische Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.

Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch des Seminars und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zielgruppe

Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) für Gabelstapler benötigen

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

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TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 - EX/A37/50301606/23022026-1 - 23.02.2026

Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5


Inhalt

Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen

Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519

Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.

Im Seminar bringen Sie unsere Experten auf den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie von der aktuellen gesetzlichen Lage bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um sechs Jahre.

Zielgruppe

Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20

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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/23022026-2 - 23.02.2026


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A36/10151101/23022026-1 - 23.02.2026

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu

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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 24.02.2026

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 24.02.2026

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern  einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen  Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als  wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die  gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch  erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu  erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z.B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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