Veranstaltungskalender
Befähigte Person für Sportgeräte - EX/A52/30501401/08052026-1 - 08.05.2026
Inhalt
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten
Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
Das Seminar ?Befähigte Person für Sportgeräte? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.
Zielgruppe
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sportgeräten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Food-Fraud- und Food-Defense-Schulung - EX/A36/20301601/08052026-1 - 08.05.2026
Lebensmittelsicherheit praktisch umsetzen und Risiken wirksam minimieren
Inhalt
Food Fraud
Einführung und Definition
Risiken
Was erwarten die verschiedenen Standards?
Ideen zur Umsetzung
Verwundbarkeitsanalyse
- Was kann / was sollte betrachtet werden?
- Bewertung der Risiken
- Welche Quellen können genutzt werden?
Praxisbeispiele und Diskussion, Fallstudien
Food Defense
Einführung und Definition
Was erwarten die verschiedenen Standards?
Ideen zur Umsetzung
Was kann / was sollte betrachtet werden?
Bewertung der Risiken
Praxisbeispiele und Diskussion, Fallstudien
Nutzen
Zu den größten Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit gehören Lebensmittelbetrug und vorsätzliche Kontamination. Unsere Food-Fraud- und Food-Defense-Schulung bietet Ihnen ein grundlegendes Verständnis sowie praxisnahe Einblicke in die Strategien zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Sie lernen, wie Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vor Lebensmittelbetrug und vorsätzlicher Kontamination schützen können.
Das Seminar vermittelt die Anforderungen der Standards IFS Food 8 und FSSC V6. Anhand konkreter Beispiele und Fallstudien zeigen wir Ihnen, wie Sie Food-Fraud- und Food-Defense-Konzepte erfolgreich implementieren können. Die Themenbereiche Lebensmittel-Produktschutz (Food Defense) und Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) werden klar voneinander getrennt behandelt, um fundiertes Wissen systematisch aufzubauen.
Nach dem Food-Fraud- und Food-Defense-Seminar sind Sie in der Lage, Gefahrenanalysen durchzuführen, Risiken zu bewerten und nonkonforme Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelsicherheit in Ihrem Betrieb umzusetzen.
Zielgruppe
Fachleute aus der Lebensmittelindustrie, Qualitätsmanagement-Experten, Lebensmitteltechnologen, Lebensmittelsicherheitsbeauftragte, Hersteller von Lebensmitteln, die nach IFS Food und/oder FSSC zertifiziert sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen - 8 - 08.05.2026
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz. Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dies also durch sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben, wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, obere Wasserbehörden als Mittelbehörden z. B. bei den Regierungspräsidien und oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen dabei im anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz (fast) ausnahmslos die geltenden „Vollregelungen“ der Konkurrenzgesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung; Oberflächengewässerverordnung) um. Diese wird verstärkt durch europäische Richtlinien und europaweit einheitliche Vorgaben beeinflusst – wie z. B. aus der Wasserrahmenrichtlinie (‚WRRL‘), mittlerweile aber auch aus der sog. Industrieemissionsrichtlinie (‚IED‘) oder den zugehörigen Referenzdokumenten (‚BREFs‘) zu best-verfügbaren Techniken bestimmter Branchen bzw. dort vorhandener Anlagen.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Umweltämter mit ihrer Abteilung “Abwasserüberwachung”, Abwasserverbände, Entsorgungseigenbetriebe) vollzogen werden.
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Artenschutz in Fachplanungen - 9 - 08.05.2026
Eintägiges Praxisseminar gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Die FFH-Richtlinie ist ein bedeutendes Regelwerk des europäischen Umweltschutzes mit erheblicher Wirkung. Ziel ist es, durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten zur Sicherung der Artenvielfalt beizutragen.
Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert.
Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind.
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Gefahrstoffe für Einsteiger - 138 - 08.05.2026
Eintägiges Basisseminar
Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die grundlegenden „Instrumente“ des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit und die innerbetriebliche Kommunikation aller Personen, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen.
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Artenschutz in Fachplanungen - 248 - 08.05.2026
Eintägiges Praxisseminar gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Die FFH-Richtlinie ist ein bedeutendes Regelwerk des europäischen Umweltschutzes mit erheblicher Wirkung. Ziel ist es, durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten zur Sicherung der Artenvielfalt beizutragen.
Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert.
Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind.
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Asbest-Gerätefachkunde - 248 - 08.05.2026
Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
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Gefahrstoffe für Einsteiger - 248 - 08.05.2026
Eintägiges Basisseminar
Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die grundlegenden „Instrumente“ des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit und die innerbetriebliche Kommunikation aller Personen, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen.
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Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen - 248 - 08.05.2026
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz. Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dies also durch sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben, wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, obere Wasserbehörden als Mittelbehörden z. B. bei den Regierungspräsidien und oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen dabei im anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz (fast) ausnahmslos die geltenden „Vollregelungen“ der Konkurrenzgesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung; Oberflächengewässerverordnung) um. Diese wird verstärkt durch europäische Richtlinien und europaweit einheitliche Vorgaben beeinflusst – wie z. B. aus der Wasserrahmenrichtlinie (‚WRRL‘), mittlerweile aber auch aus der sog. Industrieemissionsrichtlinie (‚IED‘) oder den zugehörigen Referenzdokumenten (‚BREFs‘) zu best-verfügbaren Techniken bestimmter Branchen bzw. dort vorhandener Anlagen.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Umweltämter mit ihrer Abteilung “Abwasserüberwachung”, Abwasserverbände, Entsorgungseigenbetriebe) vollzogen werden.
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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A31/60201101/11052026-1 - 11.05.2026
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien
Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit
Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte
Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten
Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren
Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.
Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen
Theoretische Prüfung
Nutzen
In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.
Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei Ladungssicherung
Ladungssicherung auf Kleintransportern
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A35/60102101/11052026-1 - 11.05.2026
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.
Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"
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TRGS 519: Erwerb der Sachkunde für Arbeiten mit Asbest im mittleren Risikobereich unter 100.000 Faser/m³ - EX/A37/50301701/11052026-1 - 11.05.2026
(ASI-Arbeiten mit Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs)
Inhalt
Eigenschaften und Verwendung von Asbest und Asbestprodukten mit der Einschränkung der genannten Gewerke
Gesundheitsgefahren, Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Umweltschutz
Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
Beurteilung der Gefahren durch Asbest
Hinweise zur technischen Ausrüstung
Ausführung der Tätigkeiten mit Asbest, auch durch Wahl geeigneter Verfahren
Erläuterungen zur Untersuchung von Produkten und der Raumluft
Voraussetzungen zur Freigabe von Schwarzbereichen
Abfallentsorgung
Erstellen der Anzeigen und weiterer Unterlagen
Nutzen
Erwerben Sie die Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbestzementprodukten. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfangreich die Sachkunde nach Anhang 1 Nr. 3.7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (vorher Nr. 2.7, Anlage 4C der TRGS 519).
Neben Asbestzementprodukten beziehen sich die Seminarinhalte auch auf schwach gebundene Asbestprodukte in Verbindung mit Arbeiten geringen Umfangs beziehungsweise geringer Exposition: Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen als Sachkundige auszuweisen.
Das Seminar umfasst daher einen Überblick über Gesundheitsgefahren sowie Vorschriften zum Umgang mit Asbest. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Sachkundenachweis nach Anhang 1 Nr. 3.7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (vorher Nr. 2.7, Anlage 4C der TRGS 519).
Zielgruppe
Dieser behördlich anerkannte Lehrgang richtet sich insbesondere an Dachdecker, Klempner, Zimmereibetriebe, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbetriebe, Elektriker, Fußbodenleger, Maler und Maurer.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Der Sachkundenachweis gilt für Arbeiten mit Asbest im mittleren Risikobereich unter 100.000 Faser/m³ (ASI-Arbeiten mit Asbestzementprodukten uns ASI-Arbeiten geringen Umfangs).
Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen.
Zusätzlich zu der schriftlichen Prüfung können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden.
Der dann erworbene Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Vor Ablauf der Gültigkeit des Sachkundenachweises muss ein entsprechender Fortbildungslehrgang besucht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkanntes Zertifikat
Nettopreis
880 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
167.2 EUR
Bruttopreis
1047.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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