Veranstaltungskalender

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Lagerung von Gefahrstoffen - EX/A40/50301301/17032026-1 - 17.03.2026

gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern


Inhalt

Einführung in das Chemikalienrecht

Erlaubnispflichten nach BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen

Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510

Grundlagen des Explosionsschutzes

Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen

Kleinmengenregelung

Zusammenlagerverbote

Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV

Praxis und Diskussion

Nutzen

Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.

Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).

Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.

Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
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Upgrade-Seminar: ISO 9001:2026 - Ihr Weg zu einem zukunftssicheren Qualitätsmanagement - EX/A52/20151411/17032026-1 - 17.03.2026

Entwurf zur ISO 9001:2026 - Die Revision und ihre Auswirkungen für Ihr QM-System


Inhalt

Überblick über die Revision der ISO 9001:2026

Aktueller Entwurfsstand der ISO 9000

Relevante Änderungen und deren strategische Bedeutung

Etablierung und Förderung einer Qualitätskultur

Berücksichtigung des Klimawandels im QM

Anforderungen an die Handhabung Künstlicher Intelligenz im Qualitätsmanagement

Digitalisierung und Datenmanagement

Diskussion praxisnaher Anwendungsbeispiele

Nutzen

Die Revision der ISO 9001 bringt wichtige Neuerungen mit sich, die auch neue Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme stellen.
In unserem Upgrade-Seminar zur ISO 9001:2026 erfahren Sie aus erster Hand, welche Änderungen und Ergänzungen die neue Norm mit sich bringt, und wie Sie Ihr QM-System optimal auf diese Neuerungen ausrichten. Unsere Expertinnen und Experten vermitteln Ihnen praxisnahe Strategien und Methoden, mit denen Sie die Implementierung effizient und effektiv gestalten können.

Dabei behalten Sie nicht nur die Norm im Blick: Sie lernen auch den erweiterten Kontext der ISO 9001:2026 kennen, der die Integration von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Nachhaltigkeit umfasst. Sie erkennen die sich daraus ergebenden Chancen für Ihre Organisation und nutzen diese gezielt für Ihre Weiterentwicklung.

Unsere Referentinnen und Referenten unterstützen Sie mit individuellen Empfehlungen, die Sie direkt in Ihrer Organisation anwenden können. So gelingt Ihnen der Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis mit nachhaltigem Effekt für Ihr Qualitätsmanagement.

Bleiben Sie informiert, reagieren Sie frühzeitig auf kommende Anforderungen der ISO 9001 und verschaffen Sie sich einen echten Wettbewerbsvorteil.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und Ihr Qualitätsmanagement zukunftssicher aufzustellen. Melden Sie sich jetzt für unser Upgrade-Seminar über die aktuellen Entwicklungen der ISO 9001:2026 an und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Organisation aktiv mit!

Zielgruppe

Dieses Upgrade-Seminar zu den Neuerungen der ISO 9001:2026 richtet sich an QM-Beauftragte, Auditoren, Qualitätsmanager, Führungskräfte, Unternehmensberater und weitere interessierte Personen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung wird DIN EN ISO 9001 Grundlagenwissen vorausgesetzt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Netzqualität und Spannungsqualität in elektrischen Netzen - EX/A37/30301251/17032026-1 - 17.03.2026

Oberwellen, Flicker, Spannungsschwankungen und andere Netzstörungen


Inhalt

Oberschwingungen
- Definition und Ursachen von Oberwellen
- Auswirkungen von Oberwellen
- Neutralleiterproblematik und Dimensionierung
- Berechnungsbeispiele
- Messung von Oberwellen

Flicker
- Definition und Entstehung von Flickern
- Auswirkung von Flickern
- Messtechnische Erfassung der Flicker

Spannungsschwankungen
- Definition Dips / Swells
- Ursachen für Spannungsschwankungen
- Auswirkungen und Ermittlung von Spannungsschwankungen

Transienten
- Definition und Entstehung von Transienten
- Auswirkungen von Transienten
- Messtechnische Erfassung der Transienten

Ableitströme und Differenzströme
- Definition Ableitstrom/Differenzstrom
- Frequenzabhängigkeit
- Entstehung von Ableitströmen
- Messung von Ableitströmen

Vagabundierende Ströme
- Was sind vagabundierende Ströme
- Auswirkungen von vagabundierenden Strömen
- Messtechnische Erfassung von vagabundierenden Strömen

Weitere EMV-Probleme
- Übersicht

Überblick relevanter Normen
- DIN EN 50160
- DIN EN 61000-2-2 (VDE 0839-2-2)
- DIN EN 61000-2-4 (VDE 0839-2-4)
- DIN EN 61000-4-30 (VDE 0847-4-30)

Nutzen

Immer kompaktere und leistungsfähigere elektrotechnische Anlagen mit hochsensibler Technik sorgen dafür, dass immer häufiger negative Wechselwirkung zwischen Netz und Verbraucher auftreten.
Die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen wird dadurch eingeschränkt. Durch Oberwellen oder Oberschwingungen, Flicker und Spannungsschwankungen und andere Quellen entstehen Netzstörungen, eine abnehmende Spannungs- und Netzqualität sind die Folge. Es drohen Probleme in Signalleitungen, aber auch die Energieversorgung kann gefährdet sein.

Unser Seminar zum Thema Netzqualität gibt Ihnen einen Überblick zu möglichen Störquellen und deren Entstehung. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte der anzuwendenden Normen DIN EN 50160 und DIN EN 61000.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die entsprechenden Störquellen zu identifizieren, messtechnisch zu erfassen und für geeignete Gegenmaßnahmen zu sorgen.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Planer, Errichter und Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Elektrofachkräfte und Servicemonteure, die sich mit Netzqualität und Netzverfügbarkeit befassen, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Die Veranstaltung richtet sich an ausgebildetet Elektrofachkräfte bzw. an Meister, Techniker und Ingenieure aus dem Bereich Elektrotechnik.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A38/50201101/17032026-1 - 17.03.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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WEBINAR: Haftung im Maschinenbau vermeiden - 2448-WEB - 18.03.2026

Welche Haftungsrisiken haben Unternehmen und welche Risiken haben Mitarbeiter persönlich? Wie „managen“ und reduzieren Sie die Risiken? Etwa durch Einhaltung des Sicherheitsmaßstabs, durch Vertragsgestaltung, durch Organisation und Pflichtendelegation, durch Versicherung. Das Seminar diskutiert verbreitete Mythen, die übertreiben („als Führungskraft oder Konstrukteur steht man mit einem Fuß im Gefängnis“) oder verharmlosen („Hauptsache ich bin aus grober Fahrlässigkeit raus“) – und ordnet seriös die tatsächlichen Haftungsrisiken ein und gibt Empfehlungen.


Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • Wer ist im Unternehmen für CE-Prozesse und Sicherheit verantwortlich – und wie wird man es?
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Entwicklungs- und Projektleiter (Führungskräfte), sowie CE-Beauftragte/CE-Koordinatoren – und die Bedeutung der Arbeitsteilung.
  • Der Unterschied zwischen Stabsfunktion (Beratung und Unterstützung) und Linie (Durchführung und Umsetzung) – was bedeutet das für Pflichtenumfang und Haftungsrisiken?
  • Warum Konstrukteure und Techniker den größten Beitrag zur Schadensvermeidung leisten, sie aber dennoch selten persönlich haftbar sind.
  • Welche Relevanz haben Unterschriften – z.B. auf der Konformitätserklärung?
  • Warum Sie allein aus der Unterschrift nicht haften!
  • Was bedeutet Fahrlässigkeit? Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit – und was soll ich tun?
  • Die strafrechtlichen Risiken nach Personenschäden: fahrlässige Körperverletzung und Tötung.
  • Muss ich persönlich Schadensersatz zahlen? Die vielen faktischen und rechtlichen Sicherheitsnetze.
  • Abwehrstrategien und Versicherungsschutz: Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und absichern?

Wann haften Unternehmen und welche Risiken existieren?

  • Wichtige Unterscheidung zwischen „Öffentlichem Recht“ (z.B. Hersteller <-> Behörde => Prävention) und „Zivilrecht“ (Hersteller <-> verletzter Kunde => Schadensersatz).
  • Warum die lückenlose Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie, ATEX-Richtlinie, …) das primäre Instrument zur Haftungssteuerung ist.
  • Welche rechtliche Bedeutung haben (harmonisierte) Normen in Haftungsfällen? Noch wichtiger als die „Beweislastumkehr“ bei Normverstoß => ihre Auswirkung auf den Sicherheitsmaßstab!
  • Zivilrechtliche Haftung: Was Juristen unter „Produzentenhaftung“ und „Produkthaftung“ verstehen.
  • Was Sie über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wissen müssen – dort gilt ein besonders strenger Maßstab der verschuldensunabhängigen Haftung (Gefährdungshaftung).
  • Was sind „Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungsfehler“?
  • Warum es immer auf die „berechtigten Sicherheitserwartungen“ ankommt – und was das bedeutet.
  • Strategien zur Haftungssteuerung.

Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile – und Schlussfolgerungen für die Praxis

  • Reale Urteile zeigen, wie Projektleiter, ausführende Mitarbeiter, Geschäftsführer, (Prüf-)Ingenieure und Zulieferer durch Staatsanwälte und Gerichte nach Unfällen zur Verantwortung gezogen werden.
  • Rechtliche Schlüsse und Empfehlungen aus Urteilsaussagen z.B. zu Eschede und Lüfter von Kaprun.
  • Diskussionen und Beispiele der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf.

Besonders geeignet für

  • CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance-Manager, …
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte
  • Leitende Angestellte in Entwicklung und Konstruktion
  • Vertriebsleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
  • Mitarbeitende in Qualitätsmanagement und Technischer Dokumentation
  • Berater und Dienstleister im Bereich Produktsicherheit


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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 18.03.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche  Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 18.03.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis - 398 - 18.03.2026

Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)


Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer - Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)

Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen  "Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)

Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.

Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.

Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.

Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)

Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.

Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.

Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:

  • der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
  • Vorsorge- und Sanierungspflichten
  • Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
  • Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden

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Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 100 - 18.03.2026

Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung.


Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.

Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.

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Kommunale Klimaanpassung - 627 - 18.03.2026

Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung


Um die Bevölkerung und Umwelt vor Extremereignissen wie Überhitzung oder Starkregen zu schützen und weitere Folgen abzumildern, ist neben dem Klimaschutz die Klimaanpassung in Städten und Gemeinden entscheidend. Kommunen sind dabei wichtige Akteure.

Seit Juli 2024 sind Kommunen zur Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten nach dem neuen Bundesgesetz zur Klimaanpassung verpflichtet und damit zum aktiven Handeln aufgefordert. Klimaresilienz ist ein sehr umfassendes, komplexes Themenfeld. Nicht nur, weil die unterschiedlichsten Fachbereiche betroffen sind, sondern vor allem auch, weil eine Vielzahl von AkteurInnen, wie z.B. Bevölkerung, Initiativen und Verbände, Politik, Presse, in den Prozess involviert sind. Oftmals ist es eine besondere Herausforderungen diesen unterschiedlichen Aufgaben und auch Erwartungshaltungen gerecht zu werden und gleichzeitig den klaren Fokus auf die Umsetzung der Strategie zu bewahren.

In diesem Seminar wird zunächst wesentliches Grundlagenwissen zur kommunalen Klimaanpassung behandelt. Gemeinsam werden die wesentlichen Bausteine und Erfolgsfaktoren für eine gelungene und nachhaltige Umsetzung betrachtet.

Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen zur Klimaanpassung, sind auch interaktive Elemente Teil der Veranstaltung. Den TeilnehmerInnen wird Raum gegeben, sich untereinander auszutauschen, voneinander zu lernen, sich zu vernetzen und auch ihre eigenen Fragen einzubringen. Zudem setzen sie sich mit der eigenen Situation auseinander, um konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.

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Asbest - 233 - 18.03.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder  Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 18.03.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.

Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.

Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.

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