Veranstaltungskalender
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 05.12.2024
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
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VOB/B - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - 354 - 05.12.2024
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Seit Oktober 2019 gibt es die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die den Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen setzt.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, in Bauverträgen mit ihren Auftragnehmern die Geltung der VOB/B zu vereinbaren. Aber auch in Bauverträgen privater Auftraggeber vereinbaren die Vertragsparteien - ohne dazu verpflichtet zu sein - häufig die Geltung der VOB/B.
Die Anforderungen des Bauvertragsrechts sind komplex und das Regelwerk der VOB/B ist vielschichtig.
Um Fehler, vertragsrechtliche Streitigkeiten bzw. nachteilige Vertragsgestaltungen zu vermeiden, ist die vertiefte Kenntnis der VOB/B sowie der darin statuierten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Aufgaben- und Pflichtenkreise sowohl für Auftraggeber als auch für Bauausführende unerlässlich.
Nur so lassen sich im Falle von Bauverzögerungen, -mängeln, -behinderungen, Nachträgen usw. die richtigen Vorgehensweisen ableiten und unnötige Konfliktsituationen vermeiden. Dies wird anhand praktischer Beispiele aufgezeigt.
Die Teilnehmer erlangen fundiertes Praxiswissen für die rechtssichere Anwendung der VOB/B anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit dem Referenten. Sie werden für die aus dem Regelwerk der VOB/B resultierenden Rechte und Pflichten sensibilisiert und können anhand von praktischen Beispielen ein Gespür für Gestaltungs- und Handlungsoptionen entwickeln.
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WEB-Seminar: Was Geschäftsführer und Führungskräfte über die CE-Kennzeichnung wissen sollten - 2437-WEB - 06.12.2024
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
In diesem kompakten WEB-Seminar erhalten die Teilnehmer in nur zwei Stunden Antworten auf wichtige organisatorische und juristische Fragen zur CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus wird im Webinar dargestellt, mit welchen einfachen Maßnahmen jegliche Form von Bürokratismus verhindert werden kann. Antworten zu wichtigen haftungsrechtlichen Fragen und Tipps zur perfekten CE-Organisation runden das Thema ab.
Seminarprogramm
Die wichtigsten organisatorischen und juristischen Fragen zu CE
- Wer ist "Hersteller" von Maschinen, Anlagen oder elektrischen Geräten? Welche Pflichten sind damit verbunden?
- Welche Pflichten haben Geschäftsführer? Was die Unterschrift unter die Konformitätserklärung bedeutet.
Wichtige haftungsrechtliche Fragen
- Welche haftungsrechtlichen Aspekte bestehen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Welche "Angriffsrichtungen" existieren?
- Wie Sie Ihr Unternehmen, sich und Ihre Mitarbeiter vor Haftungen schützen.
- Worauf Vorgesetzte beim Delegieren von Aufgaben im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung achten sollten.
- Achtung vor Versäumnissen bei den Organisationspflichten!
Tipps zur optimalen CE-Organisation - Bürokratismus vermeiden!
- Wie durch proaktives CE-Management Kosten gespart werden.
- Der Prozess der Risikobeurteilung - Welche Voraussetzungen für ein effizientes sicherheitstechnnisches Engineering existieren sollten.
- Lohnt sich der Einsatz eines CE-Koordinators / CE-Beauftragten? Welche Aufgaben er übernehmen kann und wofür er die Verantwortung nicht übernehmen sollte!
- Kritische Erfolgsfaktoren zur effizienten CE-Umsetzung
- Diskussion individueller Fragen
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Altlasten für Einsteiger - 517 - 06.12.2024
Eintägiges Online-Live-Seminar zur Einführung in die Systematik der Altlastenbearbeitung
Eintägiges Online-Live-Seminar zur Einführung in die Systematik der Altlastenbearbeitung
Der Begriff Altlast bezeichnet im Umweltschutz und der Raumplanung einen abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche, der infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens (Bodenkontamination) oder des Grundwassers (Grundwasserverschmutzung) aufweist.
Als Beispiele gelten stillgelegte Müllkippen, Halden mit Produktionsrückständen, alte Ablagerungen, Aufschüttungen oder Auffüllungen, die eine Gefahr für Umwelt und Grundwasser darstellen.
Aktuelle Pressemeldung vom 5. Juni 2021:
"Im Juli 2021 startet der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim die letzte Phase der Bodensanierung südlich des Werksgeländes. Das Unternehmen hat für die Beseitigung von Altlasten insgesamt rund 100 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet, aus denen diese Maßnahmen finanziert werden.
Seit 2013 treibt das Unternehmen das Projekt in dem Geländestreifen mit großem Aufwand voran. In dem Bereich befanden sich früher Sand-, Kies- und Tongruben aus dem 19. Jahrhundert, die Boehringer 1917 erwarb und in den folgenden Jahrzehnten, vor allem in den 50er und 60er Jahren, zur Ablagerung von Produktionsrückständen nutzte.
Die Sanierungsarbeiten sollen Ende 2022 abgeschlossen sein, sodass zu Jahresbeginn 2023 die Renaturierung eingeleitet werden kann."
ALTLASTEN – Deutschland hat seit 1999 ein Bodenschutzrecht, das für die Altlastenbearbeitung praxistaugliche rechtliche und fachtechnische Instrumente zur Verfügung stellt. Aber es gibt noch viel zu tun!
Das eintägige Einsteigerseminar gibt einen allgemeinen Überblick über die Systematik und die Arbeitsschritte in der Altlastenbearbeitung . Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen , Definitionen und Begriffen in der Altlastenproblematik wird ein allgemeiner Überblick über die Entstehung und Auswirkungen , sowie die Erkundung, Bewertung, Sanierung und Nachsorge gegeben.
Dieser Übersichtskurs soll das Verständnis für die Systematik der Bearbeitung, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Behörden und Beteiligten fördern und „Nichtfachleuten“, die mit einer Altlastenproblematik konfrontiert sind, eine Hilfestellung geben, welche weiteren Schritte notwendig sind und wer zu informieren und einzubinden ist.
Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf das Seminar „Sachverständiger für Altlasten“, viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten“, das jeweils in der Woche nach dem Einsteigerseminar stattfindet.
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Praktische Sortierübungen nach der TRGS 520/GGAV Ausnahme 20 - 459 - 06.12.2024
Praktische Übungen zum Umgang mit Sonderabfällen als Fortbildung für TRGS 520 zugelassen
Praktische Übungen zum Umgang mit Sonderabfällen als Fortbildung für TRGS 520 zugelassen
Auf vielfachen Wunsch hin haben wir einen praktischen Kurs ins Leben gerufen, der den Teilnehmern in kleinen Gruppen die Probleme der Sortierung und deren Lösungen aufzeigen wird.
Die Teilnehmer werden in Gruppen Lösungen für Sortierbeispiele erst theoretisch und dann praktisch erarbeiten. In dem praktischen Teil wird mit kleinen Versuchen das Gefahrenpotentenzial einzelner Abfallgruppen aufgezeigt und erläutert. Immer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und vor dem Hintergrund der TRGS 520 Sortierung.
Der Teilnehmer bekommt durch praktische Übungen gezeigt, wie die Abfälle zu sortieren sind und wie der Alltag der Sortierung, insbesondere der Umgang mit fragwürdigen und unbekannten Stoffen, sicher zu bewältigen ist.
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VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - 364 - 06.12.2024
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV der VOB/C) auch als Bestandteil des Vertrages.
Trotz dieser Konsequenz bei Anwendung der VOB/B, welche für öffentliche Auftraggeber verpflichtend ist, sind Regelungsinhalt und -systematik der VOB/C in der allgemeinen Praxis häufig nicht geläufig oder fehlinterpretiert.
Die vertragsrechtliche Relevanz der VOB/C ist oft nicht bekannt. Dies hat zur Folge, dass auch die darin enthaltenen Beurteilungsmaßstäbe und Lösungsmechanismen im Fall von Baustörungen und Baustreitigkeiten nicht oder nicht richtig herangezogen werden. Darüber hinaus enthält die VOB/C auch Anforderungen an das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen sowie an die Einordnung von Nebenleistungen und besonderen Leistungen, deren Kenntnis hilft, Unklarheiten und Konfliktpotential bei der Bau-Soll-Bestimmung zu minimieren.
Die Teilnehmer erhalten fundierte Kenntnisse zum Anwendungsbereich, Regelungsgehalt und zur Systematik der VOB/C. Sie werden für hieraus resultierende vertragliche Rechte und Pflichten sensibilisiert und können diesbezügliche Anwendungs- und Rechtsunsicherheiten abbauen.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
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Windenergie und Artenschutz - 540 - 06.12.2024
Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG). Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG). Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Gravierende Änderungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten sollen zur Beschleunigung des Baus und Betriebs der Anlagen führen. Mit der Änderung des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist die EU-Notfallverordnung umgesetzt worden: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtlichen Fachbeiträge bei Planungen in Windenergiegebieten. Artenschutzrechtliche Bestandserfassungen entfallen, es soll auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Die Planungen außerhalb von Windenergiegebieten unterliegt den Neuregelungen der §§ 45b-d Bundesnaturschutzgesetz. Hieraus ergeben sich viele Fragen für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Vorhabenträger, Planungsbüros und Kommunen:
- Wann liegt ein Windenergiegebiet vor?
- Was bedeutet „vorhandene Daten“?
- Ab wann gilt welche Regelung?
- Wie sieht es mit der Anwendung der Regelungen auf Bestandsanlagen aus?
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden?
- Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?
In dem Seminar werden die in der Praxis entstehenden Fragen besprochen, der aktuelle Stand der Behördenpraxis diskutiert und aktuelle Rechtsprechung referiert.
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022, welche am 01.02.2023 in Kraft trat, werden ...
- bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land sowie
- artenschutzbezogener Erleichterungen betr. Repowering von Windenergieanlagen an Land, - Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz unter finanzieller Beteiligung von Anlagenbetreibern,
- Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau
eingeführt.
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Asbestsanierung - 101 - 09.12.2024
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an
- bei Industrie-Demontagen
- als Spritzasbest (Spritzputz)
- bei der Prüfung und der Demontage von Brandschutzklappen
- als Asbestmassen für Kabelabschottungen
- als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
- als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
- als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)
Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.
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Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes - 155 - 09.12.2024
Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik
Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik
Augen auf beim Grundstückskauf!
„Altlast bedeutet immer auch Kostenlast.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1999. Auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 zur Begrenzung der Haftung des Grundstückseigentümers hat sich dies nicht grundlegend geändert.
Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten.
Die Haftung des Verursachers oder des Grundstückseigentümers kann gerade bei Altlasten in die Millionen gehen. Wie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung beweist, sind die Fälle, in denen das Vorhandensein einer Altlast über das wirtschaftliche Schicksal des Verantwortlichen entscheidet, nicht gerade selten.
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Erwerb der Asbest-Sachkunde für Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen - 127 - 09.12.2024
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen. Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.<
Bei der Funktionsprüfung muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden.
Es ist ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich. Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asbestzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend und bietet keinen Versicherungsschutz.
Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, die notwendigen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen.
Asbest in Lüftungsanlagen von Gebäuden
Bis in die 80er Jahre hinein war Asbest das Isoliermaterial Nummer 1 für die feuerhemmende Isolierung in Lüftungsanlagen. Erst dann wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert; die Hersteller von Lüftungsanlagen ersetzten asbesthaltige Komponenten durch ungefährliches Isoliermaterial, wie zum Beispiel Promat.
Seit 1993 dürfen in Deutschland keine Asbestprodukte mehr eingesetzt werden. Damit war das Asbest aber nicht über Nacht aus den Gebäuden verschwunden. In Objekten, die bis Ende der 80er Jahre gebaut und seitdem nicht saniert wurden, befindet sich Asbest praktisch noch in der kompletten Lüftungsanlage: als Dichtungs- und Isoliermaterial in den Lüftungskanälen sowie in den Einbauteilen von Lüftungskomponenten, in Brandschutzklappen als Klappenblätter und Dichtschnüre.
Die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, ist permanent vorhanden, z. B. wenn das Blatt einer Brandschutzklappe bricht oder sich Dichtungen auflösen. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen können bei Klappen mit einem Baujahr vor 1988 zu einer Gefahr werden.
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Fachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 96 - 09.12.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)
Schimmelpilze in Innenräumen sind nach wie vor eine unterschätzte Gefahr. Die Ursachen von Schimmelpilzschäden sind vielfältig und können z. B. von außen eintretender Feuchtigkeit (aufgrund mangelhafter Abdichtungen, Havarien), Leckagen innerhalb des Gebäudes oder Kondensationsfeuchtigkeit aufgrund ungenügender Wärmedämmung oder falscher Nutzung herrühren.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden werden häufig nur Symptome und nicht die Ursache des Schimmelpilzbefalles saniert. Überstreichen oder die Behandlung mit Chemikalien hilft nur oberflächlich. Das Grundproblem mit den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen aber bleibt erhalten.
Welche Schritte nötig sind, um Pilzbefall zu erkennen, zu bewerten und fachgerecht zu sanieren, vermittelt Ihnen dieser modular aufgebaute Lehrgang.
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Faserstäube - Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit Sachkunde Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3 - 227 - 09.12.2024
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.
Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff
Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.
Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).
Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.
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