Nachweisführung - 10
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Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Nachweisführung - 10

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

1 Online-Live-Seminar

Dozent:

Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH

Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin

Dipl.-Ing. Ruth Feldmann, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden

Dipl.-Verw. (FH)  Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur Abfallstromüberwachung

Beginn:

10-12-2024

Ende:

11-12-2024

Preis in €:

675 EUR

Detailbeschreibung:

Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.

Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis. Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.