Veranstaltungskalender
Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen - 12.12.2024
Sachkundevermittlung gem. § 2 (7) BetrSichV und TRBS 1203
Inhalt
Grundlagen der Abschottung
Rechtliche Grundlagen
DIN EN und VDS
Definition raumabschließende Wände/Brandwände
Pflichten der Errichterfirma/Kennzeichnung/Dokumentation
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Sonderlösungen
Verschiedene Abschottungssysteme
Befähigung zur Prüfung der Schottungen
Prüfungen der Systeme mit Dokumentation und Fehlermanagement
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserer Veranstaltung erhalten Sie die notwendige Sachkunde zur Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen nach Paragraph 2 (7) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203. Sie erlangen die theoretischen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Prüfung und sichere Schließung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen zu gewährleisten und die Anforderungen an eine ?Befähigte Person? gemäß TRBS 1203 erfüllen zu können.
Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig. Da es jedoch aus betrieblichen Gründen notwendig sein kann, Leitungen, Kabel, oder ähnliches durch Brandwände zu führen, müssen die Öffnungen feuerbeständig geschützt sein. Nach Musteranlagenleitungsrichtlinie dürfen Leitungen ab einem gewissen Durchmesser nur mit Abschottungen durch raumabschließende Wände geführt werden. Die Abschottungen müssen hierbei die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile aufweisen. Gerade in Bestandsbauten ergeben sich jedoch immer wieder Probleme, die richtigen und zugelassenen Abschottungssysteme zu verwenden.
Da eine nicht-funktionierende Abschottung im Brandfall Rauch und Feuer in andere Brandabschnitte übertragen und dadurch erhebliche Sach- und Personenschäden begünstigen kann, ist die Ausführung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen sachkundig zu prüfen.
Zielgruppe
? Brandschutzbeauftragte und Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
? Sicherheits-/Brandschutzingenieure
? Fachunternehmen der Elektro- und Informationstechnologie
? Gewerke die an raumabschließenden Wänden und Brandwänden arbeiten
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung, sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person für Sportgeräte - 12.12.2024
Inhalt
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten
Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
Das Seminar ?Befähigte Person für Sportgeräte? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
Zielgruppe
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Sportgeräten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
450 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
85.5 EUR
Bruttopreis
535.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - 12.12.2024
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Zeit
08:30 - 11:45
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
340 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
64.6 EUR
Bruttopreis
404.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann Mehr erfahren
0531 2362356-17
seminar@tuev-nord.de
Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - 12.12.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Notfall- und Krisenmanager (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Notfall- und Krisenmanagement (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Notfall- und Krisenmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land),
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein Personenzertifikat/Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat/Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Notfall- und Krisenmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
15:45 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Vivian Dorow
+49 69 9590939-12
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - 12.12.2024
Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten
Inhalt
Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?
Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?
Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?
Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen
Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente
Beispiele aus der Praxis
Nutzen
Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.
Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.
Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen, die seit Kurzem oder in naher Zukunft Führungsaufgaben übernehmen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar zum Thema ?Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar II - Die Weiterentwicklung zur Führungspersönlichkeit beim internen Aufstieg" an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.
Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Coaching für angehende Führungskräfte - Gruppenco
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WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 12.12.2024
In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.
In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.
Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.
Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.
Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.
Seminarprogramm
Wichtiges Basiswissen
- Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
- Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
- Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
- Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
- Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!
Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation
- Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
- Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
- Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
- Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
- Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
- Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.
Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen
- Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
- Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
- Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
- Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
- Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
- Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.
So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient
- Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
- Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
- Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
- Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.
Wir halten Sie informiert!
Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.
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Safexpert Anwenderschulung - 2511-ÖF - 12.12.2024
In dieser 2-tägigen Schulung lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
In dieser 2-tägigen Schulung lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt werden.
Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.
Inhalte der Schulung
- Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
- Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
- Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- Prüf- und Abnahme-Assistent
- Normendatenbank optimal einrichten
- Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf
Seminarprogramm
Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert
Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen können, lernen Sie:
- Grundlagen der CE-Kennzeichnung
- (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
- CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
- Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
- Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
- Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
- Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
- Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
- Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)
Safexpert effizient nutzen
- Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
- Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
- Angewandte Normen in Maßnahmen
- Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
- Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
- Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
- Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
- Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
- Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?
Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:
- Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
- Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
- Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
- Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)
Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.
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Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - 12.12.2024
Inhalt
Grundlagen des Qualitätsmanagement, Grundkenntnisse der Qualitätsmethoden und- techniken, Problemanalysetechniken, Auditwesen
Nutzen
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)
Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Zeit
15:15 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - 12.12.2024
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Neuerungen in der Gesetzgebung
Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie
Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion
Nutzen
Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.
In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Mediation und Konfliktmanagement - 12.12.2024
Konflikte wirksam vorbeugen und konstruktiv klären
Inhalt
Begriffe
- Unterschied zwischen Meinungsverschiedenheit und Konflikt
- Was ist Mediation?
Konflikte
- Konfliktarten und -ursachen
- Entstehung und mögliche Eskalation von Konflikten
- Typische Konfliktsituationen aus dem betrieblichen Alltag
Umgang mit Konflikten als Beteiligter
- Die Bedeutung der persönlichen Haltung
- Selbstreflexion zum persönlichen Verhalten in Konfliktsituationen
- Strategien für den Umgang mit Konfliktsituationen
- Das Drei-Phasen-Modell zur Konfliktklärung
- Empfehlungen für ein angemessenes Gesprächsverhalten im Konfliktfall
Vermittlung in Konfliktsituationen
- Philosophie und Menschenbild bei der Mediation
- Voraussetzungen für Mediation
- Grundsätze und Regeln für Mediationsgespräche
- Gesprächstechniken des Mediators
- Das Ergebnis einer Mediation absichern
Praxistransfer
- Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen aus dem betrieblichen Alltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Überlegungen zur Entwicklung einer Konfliktkultur im eigenen Unternehmen
Nutzen
In unserem Seminar Mediation und Konfliktmanagement lernen Sie, Konflikte zu verstehen und aktiv anzugehen. Insbesondere Konfliktbeteiligte, innerbetriebliche Konfliktvermittler und Konfliktvermittlerinnen, aber auch Multiplikatoren und Multiplikatorinnen erkennen typische Ursachen von Konflikten im Arbeitsalltag. So verbessern Sie durch Tipps und praktische Übungen Ihre Konfliktlösungskompetenz.
Konflikte gehören zum Alltag jedes Unternehmens und in jeder Organisation. Interne und externe Veränderungen gehen häufig mit unterschiedlichen Interessen und Positionen der Beteiligten einher. Konflikte sind Sand im Getriebe von Teams und Arbeitsgruppen. Die Fähigkeit, Konflikte schnell und konstruktiv zu lösen, ist in solchen Situationen unerlässlich.
In unserer Weiterbildung Konfliktmanagement und Mediation erweitern Sie Ihr Repertoire an Fähigkeiten und lernen, sich anbahnende Konflikte frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen leicht anwendbare Verhaltensweisen und Gesprächstechniken für den Konfliktfall. Durch interaktive Fallbeispiele erleben Sie die Wirksamkeit dieser Strategien hautnah und können diese Werkzeuge in realen Konfliktsituationen anwenden.
Das Ziel dabei ist, Konflikte nicht nur zu bewältigen, sondern sie als Motor für positive Veränderungen und Entwicklungen zu nutzen. Die Fähigkeit, Konflikte schnell und konstruktiv zu lösen, ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gehen Sie mit den erlernten Techniken und Übungen aufkommende Konflikte aktiv an und entwickeln Sie eine konstruktive Konfliktkultur in Ihrem Unternehmen.
Zielgruppe
Interne Konfliktvermittler und Multiplikatoren wie Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung oder Betriebsräte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre eigene Konfliktfähigkeit weiterentwickeln möchten
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Gruppencoaching: Umgang mit schwierigen Kolleginnen und Kollegen" haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Coachees auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Ein erfahrener Coach leitet den Austausch und gibt zur richtigen Zeit die richtigen Impulse.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - 12.12.2024
Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Inhalt
Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?
Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung
Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung
Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?
Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Nutzen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.
Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.
In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.
Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be
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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - 12.12.2024
BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums.
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
15:15 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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