Veranstalter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main
Seminarsuche:
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Windenergie und Artenschutz - 540
Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG). Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG). Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Bildungsanbieter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Veranstaltungsart:
Webinar
Themenfeld:
Umweltschutz
Ort:
1 Online-Live-Seminar
Dozent:
RA Ursula Philipp-Gerlach, Philipp-Gerlach Teßmer Rechtsanwälte, Frankfurt
RA Dirk Teßmer, Philipp-Gerlach Teßmer Rechtsanwälte, Frankfurt
Beginn:
06-12-2024
Ende:
06-12-2024
Preis in €:
245 EUR
Detailbeschreibung:
Gravierende Änderungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten sollen zur Beschleunigung des Baus und Betriebs der Anlagen führen. Mit der Änderung des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist die EU-Notfallverordnung umgesetzt worden: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtlichen Fachbeiträge bei Planungen in Windenergiegebieten. Artenschutzrechtliche Bestandserfassungen entfallen, es soll auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Die Planungen außerhalb von Windenergiegebieten unterliegt den Neuregelungen der §§ 45b-d Bundesnaturschutzgesetz. Hieraus ergeben sich viele Fragen für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Vorhabenträger, Planungsbüros und Kommunen:
- Wann liegt ein Windenergiegebiet vor?
- Was bedeutet „vorhandene Daten“?
- Ab wann gilt welche Regelung?
- Wie sieht es mit der Anwendung der Regelungen auf Bestandsanlagen aus?
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden?
- Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?
In dem Seminar werden die in der Praxis entstehenden Fragen besprochen, der aktuelle Stand der Behördenpraxis diskutiert und aktuelle Rechtsprechung referiert.
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022, welche am 01.02.2023 in Kraft trat, werden ...
- bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land sowie
- artenschutzbezogener Erleichterungen betr. Repowering von Windenergieanlagen an Land, - Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz unter finanzieller Beteiligung von Anlagenbetreibern,
- Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau
eingeführt.