Windenergie und Artenschutz - 540
Kompakt, wissenschaftlich fundiert, praxisrelevant | Neue Zertifikatskurse an der Zeppelin Universität Executive Education | Beyond the prompt | KI, Innovationsmanagement und Leadership (Gesundes Führen) | Setzen Sie sich mit Ihrem Wissen an die Spitze | Jetzt!
The IMD MBA is a one-year, top-ranking, personalized, and experiential learning journey with purpose. Own your career direction, develop as a leader, and get equipped to create a positive and lasting impact with the IMD MBA. Marcella Rispo, IMD – International Institute for Management Development

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Windenergie und Artenschutz - 540

Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG). Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

1 Online-Live-Seminar

Dozent:

RA Ursula Philipp-Gerlach, Philipp-Gerlach Teßmer Rechtsanwälte, Frankfurt

RA  Dirk Teßmer, Philipp-Gerlach Teßmer Rechtsanwälte, Frankfurt

Beginn:

06-12-2024

Ende:

06-12-2024

Preis in €:

245 EUR

Detailbeschreibung:

Gravierende Änderungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten sollen zur Beschleunigung des Baus und Betriebs der Anlagen führen. Mit der Änderung des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist die EU-Notfallverordnung umgesetzt worden: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtlichen Fachbeiträge bei Planungen in Windenergiegebieten. Artenschutzrechtliche Bestandserfassungen entfallen, es soll auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Die Planungen außerhalb von Windenergiegebieten unterliegt den Neuregelungen der §§ 45b-d Bundesnaturschutzgesetz. Hieraus ergeben sich viele Fragen für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Vorhabenträger, Planungsbüros und Kommunen:

  • Wann liegt ein Windenergiegebiet vor?
  • Was bedeutet „vorhandene Daten“?
  • Ab wann gilt welche Regelung?
  • Wie sieht es mit der Anwendung der Regelungen auf Bestandsanlagen aus?
  • Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden?
  • Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?

In dem Seminar werden die in der Praxis entstehenden Fragen besprochen, der aktuelle Stand der Behördenpraxis diskutiert und aktuelle Rechtsprechung referiert.

Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022, welche am 01.02.2023 in Kraft trat, werden ...

  • bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land sowie
  • artenschutzbezogener Erleichterungen betr. Repowering von Windenergieanlagen an Land, - Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz unter finanzieller Beteiligung von Anlagenbetreibern,
  • Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau 

eingeführt.