Veranstaltungskalender
Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 110 - 10.03.2026
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Die Lehrgangdauer beträgt 32 Lehreinheiten einschließlich der Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128).
Die wichtigsten Schadstoffe**:
Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; polychlorierte Biphenyle - PCB; polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel. (**Für Asbest ist eine gesonderte Sachkunde nach TRGS erforderlich.)
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen, bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde nach TRGS 524.
Das Gleiche gilt auch für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt.
Für die Durchführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen bestätigt Ihnen das Lehrgangs-Zertifikat, dass Sie fachlich dazu geeignet sind. Diese Fachkunde wird bei Ausschreibungen immer öfters gefordert.
Im Gefahrstoffrecht haben sich insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung deutliche Änderungen ergeben.
Der hier angebotene Fachkundelehrgang bereitet Sie anforderungsgerecht und aktuell auf die arbeitsschutzrechtlichen und gefahrstoffrechtlichen Erfordernisse bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen und für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen vor.
Der Lehrgang umfasst 32 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Prüfung. Sie erhalten ein Fachkunde-Zertifikat nach TRGS 524.
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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 21 - 10.03.2026
Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.
Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.
Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.
Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern."
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Fortbildung zum betrieblichen Energiemanagement - 255 - 10.03.2026
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Der Lehrgang erfüllt die Anforderung an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Energiemanagementsystem-Auditoren
Im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 ist eine umfassende Energieplanung durchzuführen, die die Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen, die Durchführung einer energetischen Bewertung, die Schaffung einer energetischen Ausgangsbasis sowie die Bildung aussagekräftiger Energieleistungskennzahlen umfasst. Mit der Veröffentlichung der ISO 50003, 50006 und 50015 und der Revision ISO 50001 ist die fortlaufendeVerbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis durch messbare Ergebnisse nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von internen und externen Audits müssen die Fachkenntnisse vertieft und regelmäßig aktualisiert werden.
Der Lehrgang baut auf dem Grundkurs „Energiemanager/-auditor“ auf und vermittelt rechtliche, normative und technische Neuerungen sowie Vertiefungen der Fachkenntnisse. Er richtet sich an externe Auditoren für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Fortbildung zu rechtlichen, technischen und allgemeinen Themen des betrieblichen Energiemanagements nachweisen müssen.
Die Veranstaltung dient auch Energiemanagern, Energieberatern, internen Auditoren oder Mitarbeitern aus dem Energieteam zur Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems.
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Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 305 - 10.03.2026
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.
Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.
Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).
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KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen - 613 - 10.03.2026
Zweitägiger Grundlagenkurs
Zweitägiger Grundlagenkurs
Nach langer Vorlaufzeit hat das Bundeskabinett am 10. September das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit werden übergreifende Mindestanforderungen definiert, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind die unverzichtbare Grundlage für unser modernes Leben. Ob Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transport oder Wasserwirtschaft – diese Systeme gewährleisten, dass unsere Gesellschaft reibungslos funktioniert. Doch sie sind zunehmend gefährdet: Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus und andere Herausforderungen bedrohen ihre Stabilität. Unternehmen und Verwaltungen müssen daher alles daransetzen, diese lebenswichtigen Bereiche zu schützen.
Mit unserem Seminar bereiten wir Sie darauf vor, diese entscheidende Aufgabe zu übernehmen.
Warum ist dieses Seminar so wichtig?
- Kritische Infrastrukturen sind unverzichtbar:
Ohne funktionierende Versorgungssysteme geraten Wirtschaft und Gesellschaft ins Wanken. Ein Ausfall kann weitreichende Konsequenzen haben – von Produktionsstopps bis hin zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit. Als KRITIS-Beauftragter sind Sie der Garant dafür, dass diese Systeme geschützt und widerstandsfähig bleiben. - Pflicht zur Absicherung:
Unternehmen und Verwaltungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, stehen in der Verantwortung, diese nicht nur zu betreiben, sondern auch zu sichern. Neben gesellschaftlicher Verantwortung gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen das Wissen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. - Effektives Krisenmanagement:
Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien erfordern schnelle und effektive Reaktionen. Als KRITIS-Beauftragter stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde auch in Extremsituationen handlungsfähig bleibt. Resilienz und vorausschauendes Krisenmanagement stehen dabei im Mittelpunkt.
Was erwartet Sie im Seminar?
- Ganzheitliches Wissen:
Sie lernen, wie Sie Bedrohungen analysieren, Risiken minimieren und Schutzkonzepte umsetzen können. Neben den Grundlagen der Risikoanalyse und Gefahrenabwehr liegt ein besonderer Fokus auf der Notfall- und Krisenbewältigung. - Erfahrene Dozenten:
Unsere Referenten verfügen über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrungen in den Bereichen Infrastrukturmanagement, Krisenprävention und Resilienz. Sie profitieren von praxisnahen Ansätzen und bewährten Methoden. - Interaktive Formate:
Das Seminar kombiniert theoretisches Wissen mit Fallstudien, Workshops und Planspielen, um Sie optimal auf die Praxis vorzubereiten.
Kritische Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft – und ihre Sicherung ist eine Aufgabe, die Wissen, Weitsicht und Engagement erfordert. Mit unserem Seminar bereiten wir Sie optimal darauf vor, diese Herausforderung zu meistern.
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - 389 - 10.03.2026
Halbtätige Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 & Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training
Halbtätige Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 & Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training
In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.
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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 10.03.2026
Halbtägiges Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Halbtägiges Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Unsere Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Das Hauptziel dieser Schulung ist es, Teilnehmende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher in die Anwendung und den effektiven Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren zu schulen. Die Schulung legt den Fokus darauf, vorhandenes Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und auf den neusten Stand zu bringen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Beachten Sie, dass die Unterweisung über PSA gegen Absturz jährlich durchgeführt werden muss.
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Refresher für Auditoren Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit - 485 - 10.03.2026
Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Der dreitägige Refresher-Lehrgang vermittelt kompakt die aktuellen rechtlichen, technischen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Er richtet sich an externe Auditoren für Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 50001, ISO 14001 und ISO 45001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikationen regelmäßig Fortbildungen nachweisen müssen.
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Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz - 505 - 10.03.2026
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen, Pflichtendelegation und Rechtsfolgen
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen, Pflichtendelegation und Rechtsfolgen
Der Unternehmer trägt immer die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im Unternehmen. Über die Delegation von Unternehmerpflichten im Rahmen zuzuweisender Aufgaben und Kompetenzen an Führungskräfte besteht seitens des Gesetzgebers die Möglichkeit, diesen Personenkreis persönlich in die Pflicht zu nehmen.
Die betrieblichen Verantwortlichen werden in das Arbeitsschutzrecht eingeführt. Dabei werden zunächst wichtige juristische Grundbegriffe erörtert und anschließend aufgezeigt, inwieweit die Verantwortung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Regelwerk verankert ist. An Beispielen wird verdeutlicht, wie die Pflichtendelegation praktisch umgesetzt werden kann und welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften möglich sind. Letztlich wird die besondere Bedeutung von Managementsystemen am Beispiel Arbeitsschutz betrachtet.
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11. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe - EX/A07/50207801/10032026-1 - 10.03.2026
Nukleare Entsorgung - eine nationale und internationale Herausforderung
Inhalt
Programm - 10. März 2026
12.00 Uhr Registration & Imbiss im Foyer vor dem Tagungsraum
13.00 Uhr Begrüßung
- Hans Koopman, Geschäftsführung der TÜV NORD EnSys
Moderation: Dr. Christian Götz (BMUKN), Dr. Peter Hinterding (TÜV NORD EnSys)
13.15 Uhr Regelwerksentwicklung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle
- Dr. Boris Brendebach (BMUKN), Michael Schwerdtfeger (BASE)
14.00 Uhr Weiterentwicklung der Bauartzulassung von Typ B(U)-Versandstücken am Beispiel des MOSAIK II-15 EI und U EI
- Dr. Ann-Kristin Edelhoff (BASE)
14.30 Uhr Kaffeepause im Foyer vor dem Tagungsraum
Moderation: Michael Schwerdtfeger (BASE), Gerold Spykman (TÜV NORD EnSys)
15.00 Uhr Endlager Konrad - Transportplanung der BGZ
- Lars Vogeler (BGZ)
15.30 Uhr ESTRAL - Öffentlichkeitsarbeit im Genehmigungsverfahren
- Steffen Jung (EWN)
16.00 Uhr Stimmungsbarometer: Effizient und sicher bis ins Ziel?
- Dr. Andreas Selinger (TÜV NORD EnSys)
16.30 Uhr Kaffeepause im Foyer vor dem Tagungsraum
Moderation: Dr. Andreas Selinger (TÜV NORD EnSys)
17.00 Uhr Podiumsdiskussion Transport und Lagerung: Intelligente Prozesse und öffentliche Wahrnehmung
- Michael Schwerdtfeger (BASE), Burghard Rosen (BGZ), Dr. Sönke Burmeister (MEKUN), N.N.
ca. 18.00 Uhr Ende der Veranstaltung
ab 19.00 Uhr Erfahrungsaustausch bei einem gemeinsamen Abendessen
Programm - 11. März 2026
Moderation: Oliver Pietsch (MU Nds.), Dr. Laura Blömer (TÜV NORD EnSys)
09.00 Uhr Rückführung des HAW nach Philippsburg aus Sicht der Aufsichtsbehörde
- Klaus Wiesner, Matthias Ziegler (UM BW)
09.30 Uhr Vom Reaktorgebäude bis Schweden: Vorbereitung und Abtransport der vier Dampferzeuger aus dem KKU
- Christian Ahrend (Cyclife), Attila Damon (KKU)
10.00 Uhr Praktischer Strahlenschutz bei Transporten
- N.N.
10.30 Uhr Kaffeepause im Foyer vor dem Tagungsraum
Moderation: Dr. Uwe Völker (UM BW), Dr. Andreas Selinger (TÜV NORD EnSys)
11.00 Uhr Storage and flask loading of CASTOR at Sellafield site
- N.N.
11.30 Uhr Completion of the RBMK-1500 Defueling Program at Ignalina NPP: good practices, challenges and lesson learned
- Dimitrij Jekaterini?ev (Ignalina Nuclear Power Plant)
12.00 Uhr Transportation and storage: a swedish perspective
- N.N.
12.30 Uhr Mittagessen im Restaurant des Hotels
Moderation: Dr. Peter Hinterding (TÜV NORD EnSys), Dr. Laura Blömer (TÜV NORD EnSys)
13.30 Uhr Verlängerte Zwischenlagerung am Beispiel des Standorts Gorleben - Aktueller Stand und Ausblick
- Stefan Weber (BGZ)
14.00 Uhr Datenerhebung und -auswertung für die Zwischen- und Endlagerung im Rahmen der Entsorgungsvorsorge
- Oliver Bartos (GRS)
14.30 Uhr Verlängerte Zwischenlagerung - Bewertung der Inventare
- Gerold Spykman (TÜV NORD EnSys)
15.00 Uhr Zusammenfassung der Veranstaltung, Ausblick
ca. 15.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Nutzen
Nicht zuletzt im Fahrwasser des aktuellen Abbaus von Kernkraftwerken stellen die Lagerkapazitäten und die Transportlogistik deutschlandweit und darüber hinaus Behörden, Betreiber und Sachverständige vor große Herausforderungen. Einige neue Lager für radioaktive Abfälle haben eine Genehmigung erhalten, andere sind auf dem Weg dorthin. Wo stehen wir derzeit? Welche neuen Techniken und Vorgehensweisen kommen zum Tragen und welche Transporte werden ausgeführt? Wie stellen sich der Stand der Wissenschaft und das aktuelle Regelwerk dar?
Blicken Sie gemeinsam mit uns auf aktuelle Themen aus dem Bereich Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe und erfahren Sie mehr über neue Entwicklungen und anwendungsbezogene Fortschritte.
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Brandschutz in Sonderbauten - EX/A37/30153201/10032026-1 - 10.03.2026
Neubau und Instandsetzung
Inhalt
Modul 1 (Grundlagen)
1. Rechtliche Grundlagen (allgemein)
1.1. MBO
1.2. SBauVO?s
1.3. ASR?s
1.4. Kompensationsmöglichkeiten
1.5. Bestandsschutz
1.6. Brandursachen
1.6.1. Gefahrenquellen
2. Baulicher Brandschutz
2.1. Bauteile
2.1.1. Trockenbauweisen
2.1.2. Mauerwerksbau
2.1.3. Dächer
2.1.4. Brandwände, Trennwände
2.1.5. Türen
2.1.6. Verglasungen
2.2. Bau- und Sanierungsphasen
3. Anlagentechnischer Brandschutz
3.1. Lüftungsanlagen, Badentlüftung
3.1.1. Brandschutzklappen und Komponenten
3.2. Leitungsanlagen
3.2.1. Abschottungen
3.3. Entrauchung
3.4. Sicherheitsbeleuchtung
3.5. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
3.6. Wartung, Instandhaltung, Prüfung
3.7. Sonderlösungen
4. Organisatorischer- und abwehrender Brandschutz
4.1. Brandschutzordnung
4.2. Brandschutzbeauftragte
4.2.1. Checklisten
4.3. Feuerwehr
4.4. Löschwasserversorgung
4.5. Wandhydranten/Hygieneproblematik
Modul 2 (Sonderbauten)
1. Sonderbauten/spezielle Anforderungen
1.1. Versammlungsstätten
1.2. Verkaufsstätten
1.3. Hochhäuser
1.4. Mittel- und Großgaragen
1.5. Beispiele
2. Sonderbauten/spezielle Anforderungen
2.1. Beherbergungsstätten
2.2. Krankenhäuser
2.3. Pflegeeinrichtungen
2.4. Übergangswohnheime
2.5. Beispiele
3. Praktische Übung
3.1. Schwerpunkt Kapitel 1
3.2. Schwerpunkt Kapitel 2
4. Abschlussdiskussion
?
Modul 3 (Industrie- und Gewerbebauten)
1. Die Industriebaurichtlinie
1.1. Wesentliche Aspekte
1.1.1. Brandursachen
1.1.2. Begriffsbestimmung
1.1.3. Brandabschnitte
1.1.4. Entrauchung
2. Die Industriebaurichtlinie
2.1.1. Baustoffe und Bauteile
2.1.2. Flucht- und Rettung
2.1.3. Lagerung
3. Weitere Regelwerke und Anforderungen
3.1. TRGS?n
3.2. ASR?s
3.3. DGUV?s
3.4. Wesentliche Normen
3.5. Organisatorischer Brandschutz
4. Praktische Übung
4.1. Checklisten
4.2. Bewertung eines Bestandsgebäudes
4.3. Bewertung eines Neubaus
Nutzen
In dem zweitägigen Seminar Brandschutz in Sonderbauten, lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Brandschutz in Sonderbauten kennen. Sie lernen nicht nur die Sonderbauverordnung (SBauVO) mit allen Teilen kennen, sondern erarbeiten sich auch eine schlüssige Einstufung der Brandgefährdung.
Mit konkreten Anforderungen an die einzelnen Sonderbauverordnungen (SBauVO) erfahren Sie zunächst die Planung und den Neubau hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen zu beleuchten. Ebenso lernen Sie im Rahmen des ?Bestandsschutzes? abzuschätzen, in welchem Umfang für bestimmte Nachrüstungen zu sorgen ist. Weiterhin erfahren Sie in dem Seminar Brandschutz in Sonderbauten die Anforderungen aus den jeweiligen Landesprüfverordnungen.
Zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse aus dem Seminar Brandschutz zeigen wir Ihnen in einer abschließenden Gruppenarbeit, wie Sie ein bestehendes Mischobjekt in groben Zügen nach den Brandschutzbestimmungen bewerten können.
Zielgruppe
Betreiber, Brandschutzbeauftragte, Planer, Generalunter-/übernehmer FM, Führungskräfte
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1060 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
201.4 EUR
Bruttopreis
1261.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
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Lieferantenauditor/Second-Party-Audit - EX/A31/20152201/10032026-1 - 10.03.2026
Risikobasierte Lieferantenbewertung gemäß ISO 9001
Inhalt
Relevante Anforderungen der ISO 9001 hinsichtlich Lieferantenauditierung und -bewertung
Übersicht über die DIN EN ISO 9001
- Hauptanforderungen der DIN EN ISO 9001
- Prozessorientierter Ansatz, risikobasiertes Denken und Risikobetrachtung
- Ausblick zum Thema Nachhaltigkeit
Relevante Kennzahlen
Auditarten und deren Einsatz
- Systemaudit, Prozessaudit und Produktaudit
Grundlagen der DIN EN ISO 19011 und Einbindung der Anforderungen in das prozessorientierte Lieferantenaudit
- Dokumentenprüfung und -bewertung (QM-Dokumentationen, Prüfplanung, Zielvereinbarungen, unternehmensspezifische Anforderungen, 8D-Report, Reklamationsmanagement, ISO-9001-Anforderungen)
- Audittermin, Auditort, Auditumfang und Auditorenteam
- Checklistenerstellung (praktische Übung)
Durchführung des prozessorientierten Lieferantenaudits
- Phasen der Auditdurchführung umsetzen
- Kommunikation (verbal und nonverbal) und Interviewtechnik
- Umgang mit kritischen Gesprächssituationen
- Aufzeichnungen während des Audits
- Rollenspiel
Auditnachbereitung
- Erstellung des Auditberichts (Korrekturmaßnahmen, Terminvorgabe für Umsetzung)
- Einstufung des Lieferanten
- Praktische Übungen
Nutzen
Lieferantenaudit-Seminar gemäß ISO 9001 zum Thema Second-Party-Audit im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechnik: Sie erfahren, wie Sie Lieferantenaudits unter Einbeziehung der lieferantenbezogenen QM-Dokumentation erfolgreich planen und umsetzen. Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in diesem Lieferantenauditor-Seminar den Einsatz von gezielten Techniken zur Vorbereitung und Durchführung der Audits. Sie erhalten praxisrelevantes Wissen, das Sie als 2nd-Party-Auditorin bzw. -Auditor gezielt einsetzen können. Insbesondere behandeln wir mit Ihnen verschiedene Interviewmethoden und die Turtle-Methodik zur Planung und Durchführung. Sie dienen als wichtige Voraussetzung für die verbale und nonverbale Kommunikation und im Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen. Die Lieferantenaudit-Schulung vermittelt Ihnen außerdem die wesentlichen Grundkenntnisse zu auditrelevanten Managementregelwerken, insbesondere im Kontext eines Lieferantenaudits nach ISO 9001.
Lieferantenaudits sind für verschiedene Prozesse von Bedeutung. Zum einen für die erste Lieferantenbewertung und -auswahl. Das Lieferantenaudit liefert dabei wertvolle Informationen über den Leistungsstand des Lieferanten, ermöglicht eine sachliche Einschätzung und hilft, Risiken zu erkennen. Zum anderen sorgen systematische Lieferantenaudits in der kontinuierlichen Zusammenarbeit für eine angemessene Überwachung der Lieferantenleistung und geben bei Qualitätsproblemen oder Reklamationen einen schnellen Einblick in die Reaktionsfähigkeit des Lieferanten. Prozessorientierte, operative Lieferantenaudits liefern dabei Daten und Ansatzpunkte für konkrete Korrekturmaßnahmen. In unserer Lieferantenaudit-Schulung erläutern wir Ihnen, wie Lieferantenaudits die Basis einer systematischen Lieferantenentwicklung bilden können. Dies führt insgesamt zu einem optimierten Lieferantenmanagement.
Sensible Kunden-Lieferanten-Beziehungen (Single-Source-Lieferanten/zeitkritische Beziehungen/höchste Qualitätsansprüche) bergen Risiken, die durch Primärdaten aus operativen Lieferantenaudits konkreter und realistischer eingeschätzt werden können. In unserem Seminar entwickeln Sie Ihre Kompetenzen als 2nd-Party-Auditorin bzw. -Auditor im Sinne eines Lieferantenaudits nach ISO 9001 gezielt weiter und bringen Sie fachlich auf den neuesten Stand.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Entwicklungsleiter und -mitarbeiter, Konstruktionsleiter, Qualitätsbeauftragte sowie die Einkaufsleitung und kaufmännische Mitarbeiter. Die Vorgehensweise beim Lieferantenaudit ist ebenso bedeutend für Prozessverantwortliche und Abt
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