Veranstaltungskalender
IBC-Prüfung - Erwerb der Sachkunde - 448 - 05.03.2026
Praxisnahes Zweitagesseminar mit Abschlussprüfung. Veranstaltung zum Erwerb der Sachkunde zum Prüfen der Großpackmittel (IBC) gemäß Anhang A.1 zur BAM-GGR 002
Praxisnahes Zweitagesseminar mit Abschlussprüfung. Veranstaltung zum Erwerb der Sachkunde zum Prüfen der Großpackmittel (IBC) gemäß Anhang A.1 zur BAM-GGR 002
Intermediate Bulk Container (IBC, deutsch: Großpackmittel, ugs.: Gittertank) sind große quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.
Je nach Bauweise und Ausführung haben die IBC ein Volumen von 300 bis 3000 Litern. Sie können für den Transport von Gefahrgut zugelassen sein. Hierzu ist es allerdings nötig, alle zweieinhalb oder fünf Jahre eine Wiederholungsprüfung durchzuführen.
Die vorgeschriebenen Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) können in Deutschland nur von Inspektionsstellen durchgeführt werden, die von der BAM anerkannt wurden. Nach einer Übergangsregelung führen die Inspektionsstellen I oder II die entsprechend vorgeschriebenen Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) durch. Jeder Inspektor, der bei einer Inspektionsstelle angestellt ist, muss dann vor der Aufnahme seiner Tätigkeit einen IBC-Sachkundekurs erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Anhang A.1 der GGR 002 (Gefahrgutregeln der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM) definiert den Lehrplan für die Schulung, um die notwendige Sachkunde für die Prüfung und Inspektion von IBCs zu erlangen und legt fest, welche Kenntnisse die Teilnehmenden erwerben müssen, und dient als Grundlage für die Prüfung und die Anmeldung einer Inspektionsstelle
Den Teilnehmern des Kurses werden Kenntnisse zur Anmeldung einer Inspektionsstelle vermittelt.
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ESG-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 555 - 09.03.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung
Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie Aktuelles zur EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative.
Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.
Seit 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro. Die EU hat im Februar 2025 Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten.
Diese Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.
Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten, da Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Nachhaltigkeit wird auch zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe.
In diesem Lehrgang lernen Sie:
- Die Inhalte der Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
- Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
- Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
- Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.
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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 09.03.2026
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.
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Gewässerschutzbeauftragte/r - 17 - 09.03.2026
Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.
Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.
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Die Ersatzbaustoffverordnung - 516 - 09.03.2026
Seminar zur praktischen Umsetzung der sog. Mantelverordnung in ihren Teilen, der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Seminar zur praktischen Umsetzung der sog. Mantelverordnung in ihren Teilen, der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Die neuen Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung und der Bundesbodenschutzverordnung (Mantelverordnung) haben inzwischen Einzug in die betriebliche und behördliche Praxis gefunden. Dabei stellt sich das komplizierte Regelwerk mit seinen Abgrenzungen, Regel-Ausnahme-Mechanismen und Einbauvarianten als nicht besonders anwendungsfreundlich heraus.
So werden die bundeseinheitlichen Regelungen von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und führen über die Wege von Fragen-Antworten (FAQ) und spezifischen Hinweisen zu abweichenden Vollzugsergebnissen. Zusätzlich zeigen sich in der Anwendungspraxis Unstimmigkeiten und Regelungslücken, die bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis erhebliche Unsicherheiten hervorrufen.
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Elektrotechnisch Unterwiesene Person - Grundkurs - 361 - 09.03.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Erwerb der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften.
Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein. Diesen Status gilt es zu erwerben. Die dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und der elektrotechnischen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.
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TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde - 88 - 09.03.2026
Viertägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Viertägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (4) und Anhang 1.1 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" die am 09.09.2024 überarbeitet wurde, muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine„Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den viertägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.
Für die Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen sind umfassende gefahrgutrechtliche Kenntnisse erforderlich. Eine Schulung nach Kapitel 1.3 ADR vermittelt die notwendigen Grundlagen und hilft, sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet die Möglichkeit die Qualifikationen nach 1.3 ADR zu erwerben.
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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 10.03.2026
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 10.03.2026
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Seminarprogramm
Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung
Beantwortung grundsätzlicher Fragen:
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
- Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
- In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.
Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:
- Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
- Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
- Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
- Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
- Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
- Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
- Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
- Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.
Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:
- Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
- Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
- Können Käufer auf CE vertrauen?
- Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
- Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?
Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.
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Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 110 - 10.03.2026
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Die Lehrgangdauer beträgt 32 Lehreinheiten einschließlich der Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128).
Die wichtigsten Schadstoffe**:
Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; polychlorierte Biphenyle - PCB; polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel. (**Für Asbest ist eine gesonderte Sachkunde nach TRGS erforderlich.)
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen, bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde nach TRGS 524.
Das Gleiche gilt auch für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt.
Für die Durchführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen bestätigt Ihnen das Lehrgangs-Zertifikat, dass Sie fachlich dazu geeignet sind. Diese Fachkunde wird bei Ausschreibungen immer öfters gefordert.
Im Gefahrstoffrecht haben sich insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung deutliche Änderungen ergeben.
Der hier angebotene Fachkundelehrgang bereitet Sie anforderungsgerecht und aktuell auf die arbeitsschutzrechtlichen und gefahrstoffrechtlichen Erfordernisse bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen und für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen vor.
Der Lehrgang umfasst 32 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Prüfung. Sie erhalten ein Fachkunde-Zertifikat nach TRGS 524.
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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 21 - 10.03.2026
Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.
Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.
Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.
Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern."
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Fortbildung zum betrieblichen Energiemanagement - 255 - 10.03.2026
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Der Lehrgang erfüllt die Anforderung an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Energiemanagementsystem-Auditoren
Im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 ist eine umfassende Energieplanung durchzuführen, die die Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen, die Durchführung einer energetischen Bewertung, die Schaffung einer energetischen Ausgangsbasis sowie die Bildung aussagekräftiger Energieleistungskennzahlen umfasst. Mit der Veröffentlichung der ISO 50003, 50006 und 50015 und der Revision ISO 50001 ist die fortlaufendeVerbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis durch messbare Ergebnisse nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von internen und externen Audits müssen die Fachkenntnisse vertieft und regelmäßig aktualisiert werden.
Der Lehrgang baut auf dem Grundkurs „Energiemanager/-auditor“ auf und vermittelt rechtliche, normative und technische Neuerungen sowie Vertiefungen der Fachkenntnisse. Er richtet sich an externe Auditoren für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Fortbildung zu rechtlichen, technischen und allgemeinen Themen des betrieblichen Energiemanagements nachweisen müssen.
Die Veranstaltung dient auch Energiemanagern, Energieberatern, internen Auditoren oder Mitarbeitern aus dem Energieteam zur Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems.
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