Veranstaltungskalender
Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 23.04.2026
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde)
Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt.
Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).
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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 23.04.2026
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt
DVGW W 273 (M)
Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.
Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
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Probenahme von Trinkwasser - 149 - 24.06.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - 193 - 23.09.2026
Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe
Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe
Die Trinkwasserverordnung wird regelmäßig novelliert um die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter zu verbessern. Für Unternehmen und Personen die in der Trinkwasserversorgung, Trinkwassernachbehandlung sowie im gesamten (Trinkwasser-) Installationsbereich tätig sind bedeutet dies, sich fortlaufend mit dem „Stand der Technik“ auseinander zu setzen.
Bei diesem Seminar werden alle aktuellen Änderungen der Trinkwasserverordnung berücksichtigt und insbesondere die Thematik Legionellen in Warmwasserzirkulationssystemen eingehend diskutiert. Neben dem geplanten Seminarablauf (siehe Inhalte) wird jeder Teilnehmer und Teilnehmerin nach seinen konkreten Problemstellungen befragt, um diese direkt oder im Laufe des Seminars zu behandeln. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die fachlichen Fragen und Beiträge aus der Praxis nicht zu kurz kommen.
Im Seminar werden die Neuerungen zur zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 behandelt.
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Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 24.09.2026
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde).
Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt.
Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).
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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 24.09.2026
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt DVGW W 273 (M)
Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.
Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 25.11.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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Datenschutz am Arbeitsplatz - Grundlagenwissen für Mitarbeitende
Mit den Neuerungen der DSGVO und des BDSG seit Mai 2018 steigen die Anforderungen in jeglichen Bereichen eines Unternehmens, so auch für Mitarbeitende. Den Datenschutz am Arbeitsplatz einzuhalten und dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeitende geschult ist, spielt eine essentielle Rolle, um im Unternehmen datenschutzkonform zu handeln.
Grundlagenwissen für Mitarbeitende
Mit den Neuerungen der DSGVO und des BDSG seit Mai 2018 steigen die Anforderungen in jeglichen Bereichen eines Unternehmens, so auch für Mitarbeitende. Den Datenschutz am Arbeitsplatz einzuhalten und dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeitende geschult ist, spielt eine essentielle Rolle, um im Unternehmen datenschutzkonform zu handeln.
Grundlagenwissen für Mitarbeitende
Die Herausforderung: Neue Datenschutzanforderungen benötigen Sensibilisierung – auch bei den Mitarbeitenden.
Mit den Neuerungen der DSGVO und des BDSG seit Mai 2018 steigen die Anforderungen in jeglichen Bereichen eines Unternehmens Werden diese unzureichend umgesetzt, drohen sogar Abmahnungen und Bußgelder Datenschutz wird deshalb zur Verantwortung aller Mitarbeitenden.
Die Voraussetzung
Know-how und Awareness
Dieses Seminar bietet eine unternehmensgerechte Einführung in den rechtskonformen Datenschutz.
Inhalte des Seminars
- Personenbezogenen Daten
- Besondere Kategorie und damit Pflicht zur Datenschutz-Folgeabschätzung
- Sicherstellung der Betroffenen-Rechte
- Weitergabe von Daten an Externe
- Datenschutzverstoß erkennen und melden
- Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten und Aufstellen der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Datenschutz-Folgeabschätzung selbstständig durchführen
Ihr Nutzen
Nach dem Seminar können Sie
- die Ziele und Grundsätze des deutschen und europäischen Datenschutzes nachvollziehen und erklären.
- Sie kennen die Zulässigkeitsvoraussetzung und Betroffenenrechte des Datenschutzes.
- Sie wissen, wie sie mit Datenschutzverletzungen umgehen.
- Sie können die Grundlagender aktuellen Datenschutzregelungen an Ihre Mitarbeitenden weitergeben.
Kontakt
Sebastian Breu, Ansprechpartner Fachliches,
Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme FOKUS
Kaiserin-Augusta-Allee 31
10589 Berlin
Telefon +49 30 3463-7616
Fax +49 30 3463-997616
Weitere Infos und Anmeldung unter:
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EU-Datenschutz Spezialist*in (DSGVO/GDPR) - Rechtskonform im Unternehmen
Anleitung für die praktische Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes: Aktuelle Rechtsbegriffe besser verstehen, Anwendung der rechtlichen Richtlinien planen und durchführen, technische Konzepte und Lösungsansätze kennenlernen.
Anleitung für die praktische Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes: Aktuelle Rechtsbegriffe besser verstehen, Anwendung der rechtlichen Richtlinien planen und durchführen, technische Konzepte und Lösungsansätze kennenlernen.
Die Herausforderung: Datenschutz wird immer komplexer Durch die Erweiterung des DSGVO und des BDSG seit dem 25.05.2018 entstehen immer mehr Handlungsfelder für Unternehmen. Eine korrekte und rechtzeitige
Umsetzung ist dabei unverzichtbar, denn ist das nicht der Fall, können hohe Bußgelder und Strafen bis zu 20 Mio € oder 4% des gesamten Jahresumsatzes auf ein Unternehmen zukommen.
Dieses Seminar stattet Sie in praxisorientierten Einheiten mit dem nötigen Wissen aus, um ihr Unternehmen nach außen hin richtig abzusichern.
Inhalte des Seminars
- Einführung in den Datenschutz
- Gesetze und Verordnungen
- Grundbegriffe des Datenschutzes
Verarbeitung personenbezogener Daten und Zulässigkeitsvoraussetzungen - Prozesse für Betroffenenrechte gestalten
- Notfallplanung bei Datenschutzverletzungen
- Personenbezogene Daten im Ausland verarbeiten
- Dokumentation im Unternehmen
- Anforderungen an die Datenschutzbeauftragten
- Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten rechtssicher gestalten
Technische und organisatorische Maßnahmen rechtssicher gestalten - Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen
- Anforderungen in der Softwareentwicklung kennen und umsetzen
- Sensibilisierung, Schulung und interne Beratung im Unternehmen durchführen
- Durchführung von Audits
- Auftragsverarbeitung
Ihr Nutzen
Nach dem Seminar
- verstehen sie die Aufgaben, Ziele und Grundprinzipien der Datenschutzgesetze: Datenschutzgrundver-ordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutz- und weitere Gesetze.
- Sie kennen aktuelle Rechtbegriffe und wissen mit ihnen umzugehen.
- Sie können den Stand des Datenschutzes schnell im Unternehmen erfassen, gezielt Risiken begegnen und Sanktionen vermeiden.
Weitere Infos und Anmeldung unter:
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IT-Risikomanagement - Risiken erkennen, bewerten und managen
Das Vorhersagen von Chancen und Risiken im IT-Bereich eines Unternehmens spielt eine sehr entscheidende Rolle. Zu Wissen welcher Nutzen oder welcher Schaden bei positiven und negativen Fällen entsteht, beeinflusst Entscheidungen maßgeblich.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!
Das Vorhersagen von Chancen und Risiken im IT-Bereich eines Unternehmens spielt eine sehr entscheidende Rolle. Zu Wissen welcher Nutzen oder welcher Schaden bei positiven und negativen Fällen entsteht, beeinflusst Entscheidungen maßgeblich.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!
Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken ist nicht immer einfach und erfordert gerade im Bereich IT besonderes Wissen. Zu wissen, welcher Nutzen oder welcher Schaden bei positiven und negativen Fällen entsteht, kann Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Ausschlaggebend ist vor allem eine strukturierte Vorgehensweise, um Informationssicherheitsrisiken richtig abschätzen zu können.
Dieses Seminar stattet Sie mit praxiserprobten Methoden im Bereich IT-Risikomanagement aus.
Erhöhen Sie die IT-Sicherheitskultur in ihrem Unternehmen!
Inhalte des Seminars
Einführung
- Begriffe, Compliance und Standards
- Ableitung einer IT-Risikostrategie bzw. Informationssicherheitsstrategie
- Standards im IT-Risikomanagement: ISO/IEC-27000-Reihe, ISO 31000, BSI-Risikomanagement-Standard 200-3 etc.
- Prozess des IT-Risikomanagements in der Praxis
- Identifikation, Bewertung, Steuerung und Reporting von IT-Risiken
- Werkzeuge und Methoden: Kollektionsmethoden, analytische Methoden und Anwendung in Fallstudien
- Risikomanagement und ITIL in der Praxis
- Business Continuity Management (BCM) und Business Impact Analyse (BIA)
- Bewertung von Abhängigkeiten zwischen IT-Risiken und zwischen IT- und Business-Risiken
- Maßnahmen zur präventiven und reaktiven Steuerung von IT-Risiken
- Awareness, Sensibilisierung und Risikokultur: Anwendung von IT-Risikoplanspielen in der
Praxis, Überblick über Softwarelösungen im IT-Risikomanagement
Ihr Nutzen
Nach dem Seminar
- können Sie Risiken identifizieren (Risk Identification).
- Sie wissen, wie eine »Risk Analysis« durchzuführen ist.
- Sie können Risiken evaluieren und bewerten (Risk Evaluation).
- Sie wissen, wie Prozesse modelliert werden und eine Risikobehandlung durchgeführt wird.
Weitere Infos und Anmeldung unter:
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Digital Business (Master of Business Administration)
Der Studiengang „Digital Business“ ist eine akademische Ausbildung mit besonderem Fokus auf Schnittstellenbereiche zwischen Wirtschaft und Technik sowie einer fachlichen Ausrichtung auf die Digitalisierung.
Der Studiengang „Digital Business“ ist eine akademische Ausbildung mit besonderem Fokus auf Schnittstellenbereiche zwischen Wirtschaft und Technik sowie einer fachlichen Ausrichtung auf die Digitalisierung.
Sie bewegen sich als vermittelnde Person stets in übergreifender Position und verbinden die einzelnen Bereiche miteinander.
Sie können sowohl als Projekt-, Produkt- und Servicemanager:in tätig werden als auch die Leitung von Teams, Abteilungen oder Bereichen übernehmen.
Und das in internationalen Großkonzernen ebenso wie in kleinen und mittelständischen Unternehmen.
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Engineering Management (Master of Business Administration)
Der MBA-Studiengang Engineering Management ist eine branchenübergreifend geschätzte wissenschaftliche Zusatzausbildung. Sie erweitert Ihr Berufsprofil um wichtige Managementkompetenzen.
Der MBA-Studiengang Engineering Management ist eine branchenübergreifend geschätzte wissenschaftliche Zusatzausbildung. Sie erweitert Ihr Berufsprofil um wichtige Managementkompetenzen.
Übernehmen Sie Verantwortung in anspruchsvollen Führungspositionen – als Absolventin oder Absolvent dieses MBA-Studiengangs erweitern Sie Ihr technisch-naturwissenschaftliches Know-how um eine fundierte Managementausbildung. Damit sind Sie in der Lage, leitende Funktionen in der Abteilungsorganisation oder Geschäftsführung anzunehmen. Diese Zusatzqualifikation ist universell und fächerübergreifend gefragt.
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