Veranstaltungskalender

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Key Account Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/10351065/12122025-1 - 12.12.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 50 Minuten. Es werden insgesamt 25 Multiple-Choice Aufgaben gestellt.
Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat 30 Minuten und findet nach einer ca. 8-wöchigen Praxisphase online statt. Das Fachwissen wird anhand der Präsentation eines Key Account Plans vorgestellt.


Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

10:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

25;" Um an unserer mündlichen Online-Prüfung teilzunehmen, benötigen Sie folgende Komponenten
- einen PC mit den Betriebssystemen Windows ( ab Version 7 ) oder Mac OS (ab Version 10.7).
- ein Mikrofon/Headset
- eine integrierte oder externe Webcam
- eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
- ein auf Ihrem Rechner installiertes Videokonferenztool

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung";"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz - EX/A52/40101401/12122025-1 - 12.12.2025

Relevante Betreiber- und Unternehmerpflichten für Führungskräfte


Inhalt

Die wichtigsten Rechtsbereiche des Umweltrechts mit Schnittstelle zum Arbeitsschutz
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- Chemikalienrecht
- Wichtige Kernbereiche des Arbeitsschutzrechts

Spezielle Betreiber- und Unternehmerpflichten
- Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
- Schulungen und Unterweisungen
- Lagerung, Transport und Umgang mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen
- Prüfpflichtige und genehmigungsbedürftige Anlagen
- Umgang mit Fremdfirmen

Straf- und Ordnungsrecht
- Umweltstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Umwelthaftungsrecht
- Haftungstatbestände

Grundsätzliche Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Aufbauorganisation (Organigramm, Stellen- u. Funktionsbeschreibungen)
- Ablauforganisation (Prozess- und Arbeitsanweisungen)

Delegation von Betreiberpflichten in der Praxis
- Bedeutung der Managementdokumentation
- Gesetzliche Vorgabe- und Nachweisdokumente
- Die Bestellung von Beauftragten oder Personen mit besonderer Verantwortung
- Anforderungen an Compliance-Audits
- Wie delegiere ich richtig?
- Personelle Anforderungen (Auswahlpflicht)
- Überwachungspflicht (Schutz- und Überwachungsgarantenstellung)
- Kontrollverantwortung von Führungskräften
- Risiken eines Organisationsverschuldens

Nutzen

Das Umweltrecht stellt ein vielfältiges Rechtsgebiet dar, das zunehmend auch im Fokus der
Verbraucher steht. Zudem können Verantwortliche mehr und mehr für Schäden an Erde, Wasser, Luft, Pflanzen, Tieren und Klima haftbar gemacht werden.

Das Webinar Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz verschafft Ihnen als Führungskraft oder verantwortlichen Person einen Überblick über die zentralen Bereiche des deutschen und europäischen Umweltrechts und die Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Das Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Gewässerschutzrecht oder Bodenschutzrecht stellen hier lediglich einige Beispiele dar.
Sie lernen die Verantwortlichkeiten und Aufgaben als Führungskraft kennen und erfahren zudem, wie Sie diese in der Praxis umsetzen können.
Ergänzend werden Ihnen versicherungsrechtliche Aspekte sowie die Haftung einzelner Personen und des Unternehmens im Umweltbereich erläutert.
Nach erfolgreicher Teilnahme kennen Sie die Rechte und Pflichten für Führungskräfte und verantwortliche Personen im Arbeits- und Umweltschutz.

Zielgruppe

Dieses Webinar richtet sich an verantwortliche Personen, Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Schichtführer, Unternehmer und sonstige interessierte Personen.

Voraussetzungen

keine Voraussetzungen nötig

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A46/30251201/12122025-1 - 12.12.2025

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/12122025-1 - 12.12.2025

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BISG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

08:30 - 11:45

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

360 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

68.4 EUR

Bruttopreis

428.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962

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Das neue Gebäudeenergiegesetz - GEG - EX/A52/40202001/12122025-1 - 12.12.2025

Ausblick zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz


Inhalt

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)

Inkrafttreten/Umsetzung/Rechtliche Einordnung/Allgemeine Inhalte - Unterschiede zur ?alten? EnEV und EEWärmeG

Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Jahresprimärenergiebedarf/Wärmeschutz (Wohn- und Nichtwohngebäude)

Überblick Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung

Anforderungen an bestehende Gebäude

Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung in bestehenden, öffentlichen Gebäuden

Anforderungen an die technische Ausrüstung von Gebäuden/Betreiberpflichten

Energieausweise und Förderung

Vollzug und Umsetzung, Ausblick auf die Auswirkungen

Schwerpunkt des Webinars sind die Grundlagen und die Betreiberpflichten

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Ausblick über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst. Mit diesem Seminar möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, im fachlichen Austausch mit Dozenten und Teilnehmern über die Entwicklung des GEG zu informieren.

Behandelt werden sowohl die Anforderungen an Gebäuden, die neu errichtet werden, als auch die Anforderungen an Bestandsgebäuden. Der Schwerpunkt unseres Seminars liegt bei den Nichtwohngebäuden von Industrie und Gewerbe sowie öffentlichen Liegenschaften. Des Weiteren werden die Betreiberpflichten und Anforderungen an die technische Ausrüstung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) thematisiert.
Mögliche Förderungen und ein Ausblick auf die Auswirkungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzt (GEG) sind Teil dieses eintägigen Seminars.

Das Seminar zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz thematisiert auch die Energieausweis-Kriterien und verschafft Ihnen einen Überblick. Bisher wurde über die Energiesparverordnung (EnEV) geregelt, welche Angaben verpflichtend sind. Diese Schulung richtet sich nicht an Architekten, die eine Qualifikation zur Erstellung von Energieausweisen benötigen.

Zielgruppe

Verantwortliche für den Betrieb von Gebäuden in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Planungs- und Dienstleistungsunternehmen

Voraussetzungen

Zum Besuch des Webinars sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

18

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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PPAP-Schulung und PPF-Verfahren - EX/A50/20201912/12122025-1 - 12.12.2025

TÜV NORD QM-Factory: Produktfreigabe durch Erstmusterprüfung


Inhalt

PPAP- und VDA-2-Verfahren im Überblick
- Ziele des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Anwendungsbereiche des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Wechselwirkung des PPAP/VDA 2 mit der IATF 16949

Ablauf des PPAP / VDA-2-Prozesses
- Sonderabläufe des VDA-2-Prozesses
- Anforderungen an den PPAP / VDA-2-Prozess
- Vorlagestufen PPAP / VDA 2

Vergleich PPAP und VDA 2
- Inhaltliche Forderungen PPAP und VDA 2

PPAP-/VDA-2-Freigabe
- Bewertungen zum VDA 2 und PPAP
- Aufzeichnung zum VDA 2 und PPAP
- PPAP-/VDA-2-Freigabe

Zusammenfassung

Nutzen

PPAP (Production Part Approval Process) und VDA 2 sind entscheidende Qualitätswerkzeuge in der Automobilindustrie. Sie dienen der Qualitätssicherung von Serienteilen.
In unserer Schulung PPAP (Production Part Approval Process) / VDA 2 lernen Sie die wesentlichen Grundlagen und Inhalte der in der Automobilindustrie weit verbreiteten strukturierten Produkt- und Prozessfreigabe (Erstmusterprüfung) kennen. Dazu gehört, diese so durchzuführen, zu dokumentieren und umzusetzen, dass die ausgelieferten Teile den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.

Außerdem lernen Sie:
- Prozesse zu bewerten,
- Produkteigenschaften zu prüfen,
- Maßnahmen zur Fehlervermeidung und -erkennung durchzuführen und
- die erforderliche Dokumentation zum Nachweis der Konformität zu erstellen.

Die PPAP(Production Part Approval Process)-/VDA-2-Schulung vermittelt Ihnen praxisnah das notwendige Wissen, um die Bemusterung neuer Teile sowohl intern als auch extern durchzuführen und zu dokumentieren und die Qualitätsstandards sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferant ist dabei von großer Bedeutung.

Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Automotive Core Tools, insbesondere der PPAP- und VDA-2-Kriterien. Sie erläutern Ihnen die vorgeschriebene Methodik anhand von Praxisbeispielen. Der Workshop-Charakter dieses Seminars drückt sich durch digital unterstützte praktische Übungen aus. So erhalten Sie durch die Arbeit mit Ihren Notebooks und Softwaretools direkt umsetzbare Lösungen für Ihr Unternehmen.

Nutzen Sie die Zeit während unserer PPAP-Schulung zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Sie können dabei individuelle Fragen direkt klären und erhalten fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung der Produkt- und Prozessfreigabe durch Erstmusterprüfung.

Unser PPAP-Seminar ist speziell auf die Anforderungen der weltweit agierenden Automobilindustrie zugeschnitten und berücksichtigt die Regelwerke PPAP nach AIAG (Automotive Industry Action Group), PPF nach VDA-Band 2 (Verband der Automobilindustrie), die kundenspezifischen Anforderungen der OEM (Original Equipment Manufacturer) und die normativen Anforderungen der IATF 16949 an den Freigabeprozess. Ebenso gehen unsere Referentinnen und Referenten auf die im VDA-Band 1 geforderte Nachweisdokumentation ein.

Zielgruppe

Die Themen PPAP-Schulung und PPF-Verfahren sind insbesondere für Mitarbeitende in Unternehmen relevant, die in der Automobilindustrie tätig sind oder mit Lieferanten in dieser Branche zusammenarbeiten, wie z. B. Projektleiterinnen und Projektleiter und Mitarbeitende aus Entwicklung, Planung, QM/QS und Beschaffung.

Voraussetzungen

Grunderfahrungen mit Produktionsprozess- und Produktionsfreigabeverfahren sowie Kenntnisse, Tätigkeiten, praktische Erfahrungen mit Managementsystemen sind vorteilhaft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. 



Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.

Abschl

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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A30/40402001/12122025-1 - 12.12.2025

Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV

Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)

Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS

Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779

Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780

Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786

Nutzen

Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.

Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Möglichst Grundwissen zur AwSV

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Jager
+49 30 20177435
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prokurist - EX/A33/10101401/12122025-1 - 12.12.2025

Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln


Inhalt

Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura

Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung

Nutzen

Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.

Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.

Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.

Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 323 - 12.12.2025

Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.


SiGe-Koordinatoren - Update 2022

Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!

Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.

Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.

Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.

Der Begriff "regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.

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Technisches Wasserrecht für den effektiven Gewässerschutz - 74 - 12.12.2025

Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte


Sachstand zur neuen AwSV!

Aktuelle Entwicklungen über das bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachtende technische Regelwerk (TRwS). Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.

Die überwiegende Mehrzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben betreibt Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Auch in zahlreichen Verwaltungsgebäuden und Handelsobjekten sind AwSV-Anlagen vorhanden.

Durch die am 01.08.2017 in Kraft getretenen AwSV liegt nunmehr eine Rechtsgrundlage vor, die den beim Betrieb von AwSV-Anlagen einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standard bundeseinheitlich regelt. Konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung sind dort jedoch nur teilweise enthalten.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Gemäß § 15 AwSV entsprechen die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den allgemein anerkannten Regeln Technik. Die Einhaltung dieser Technischen Regeln gewährleistet, dass eine AwSV-Anlage den einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standards genügt. Die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ werden durch eine laufende Fortschreibung und Erweiterung stets an die neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen des Gewässerschutzes angepasst (aktuell wurden Entwürfe einer Neufassung der TRwS 780 sowie der TRwS 786 vorgelegt).

In der täglichen Betriebspraxis sind die

  • TRwS 779 - „Allgemeine Technische Regelungen“ (April 2006)
  • TRwS 780 - „Oberirdische Rohrleitungen“ (Mai 2018)<br />Teil 1: metallische Werkstoffe; Teil 2: glasfaserverstärkte duroplastische Werkstoffe
  • TRwS 785 - „Bestimmung des Rückhaltevermögens R1“ (Juli 2009) Überarbeitung der 1996 eingeführten TRwS 131
  • TRwS 786 - „Ausführungen von Dichtflächen“ (Oktober 2005, Entwurf Mai 2018)
  • TRwS 787 - „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2009) - Überarbeitung der 1997 eingeführten TRwS 134
  • TRwS 791 - „Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015) - Teil 1: Errichtung, Betrieb, Stilllegung

die wichtigsten Regelwerke dieser Reihe.

Das vorliegende Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des Technischen Regelwerkes zur Umsetzung der Anforderungen der VAwS. Themenschwerpunkte sind die oben aufgeführten Technischen Regeln.

Bei Bedarf der Teilnehmer können Fragestellungen aus dem gesamten „Technischen Regelwerk wassergefährdender Stoffe“ behandelt werden.

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Artenschutz in Fachplanungen - 9 - 12.12.2025

Eintägiges Praxisseminar gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)


Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.

Die FFH-Richtlinie ist ein bedeutendes Regelwerk des europäischen Umweltschutzes mit erheblicher Wirkung. Ziel ist es, durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten zur Sicherung der Artenvielfalt beizutragen.

Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert. Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind.

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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 12.12.2025

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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