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Veranstaltungskalender

Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - 20.11.2024


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Praxis. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte am ersten Schulungstag ein Passbild mitbringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

850 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

161.5 EUR

Bruttopreis

1011.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Abfallbeauftragter im Gesundheitswesen - 357 - 20.11.2024

Bundesweit staatlich anerkanntes Fortbildungsseminar zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Durch die neuen Regelungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) haben alle Krankenhäuser und Kliniken, sofern mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§ 2 Satz 1, Pkt c AbfBeauftrV).Die erworbene Fachkunde ist alle zwei Jahre durch einen zweitägigen, staatlich anerkannten Fortbildungskurs zu aktualisieren (§ 9 AbfBeauftV). Die vorliegende staatlich anerkannte Aktualisierung richtet sich an diese Personengruppe.

Die Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und medizinische Labors – erzeugen besondere Arten von Abfällen, die nicht üblicherweise in Unternehmen anfallen (Amputate, Abfälle, die dem Strahlenschutz unterliegen, infektiöse Abfalle ...).

Diese Abfälle erfordern bei der Entsorgung teilweise eine völlig andere Vorgehensweise wie die üblichen „Regelabfälle“ (das soll nicht heißen, dass diese nicht bereits schwierig genug sind).

Im Zusammenspiel mit Hygiene-, Gefahrgut- und administrativen Fragen ergibt sich in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein weitgehend einzigartiges Gebilde, welches eine spezielle, branchenbezogene Fortbildung rechtfertigt.

Nicht zuletzt soll dieses Seminar auch die Optimierung der Kostenseite beleuchten, da nahezu alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter enormen Kostendruck stehen.

Das vorliegende Seminar bietet Spezialwissen welches z. B. für den offiziellen Abfallbeauftragten aber auch für diejenigen Einrichtungen die keinen Abfallbeauftragten benötigen, das erforderliche Branchenwissen aufarbeitet.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 20.11.2024

Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 20.11.2024

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Asbest für Einsteiger - 233 - 20.11.2024

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Immissionsschutz für Einsteiger - 84 - 20.11.2024

Eintägige Grundlagenschulung


Immissionsschutz betrifft alle Betriebe, auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/r Beauftragten.

Die Anforderungen des Immissionsschutzes sind vielfältig und umfassen Schutz-, Vorsorge-, Genehmigungs- und Berichtspflichten.

Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die die Aufgaben des Immissionsschutzes wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die erforderlichen Grundkenntnisse.

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WHG-Fortbildung: die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 21.11.2024

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefahrstoffe - Fortbildung - 21.11.2024

Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen


Inhalt

Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)

Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen

Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen

Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)

Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)

Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten

Datenbanken als Informationsquelle

Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten

Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement

Nutzen

Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).

Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.

Voraussetzungen

Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung - 21.11.2024


Inhalt

Neue Regelungen und Änderungen im Wasserrecht

Zu erwartende Änderungen, Referentenentwürfe und Novellierungen

Wesentliche Inhalte und Umsetzung der AwSV

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen

Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre

Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion

Nutzen

Der Gewässerschutzbeauftragte nimmt im Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Er übernimmt Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die zum betrieblichen Umweltschutz beitragen.

Im Seminar Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung informieren wir Sie über die aktuellen Gewässerschutzgesetze. Dazu zählen u. a. die Änderungen im deutschen Wasserrecht, die Kompetenzordnung des GG und das Umweltschadensgesetz und dessen Umsetzung in der Praxis.

Der Fokus des Seminares liegt auf den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten aus praktischer und juristischer Sicht. Die folgenden Fragen werden Ihnen beantwortet: Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz? Wie kann seine Tätigkeit organisiert werden?
Des Weiteren lernen Sie die gesetzeskonforme Dokumentation und Erfassung im Jahresbericht, das Erkennen von betrieblichen Schwachstellen, das Verhindern sowie das Verhalten bei Schadensfällen und den Umgang mit staatlichen Stellen und Aufsichtsorganen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen weiterhin die Arbeitsteilung und Konsequenzen für Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die Haftungsrisiken eines Gewässerschutzbeauftragten.

Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden werden Ihnen die Umsetzung der Thematik in die Praxis erleichtern. Ziel ist es, dass Sie in Ihrem Unternehmen die Gewässerschutzgesetze mit entsprechenden Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin umsetzen können.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich innerhalb von 2 Jahren fortbilden wollen oder müssen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Information Security Officer - ISO (TÜV) -Prüfung- - 21.11.2024


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener ISO-Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)

Voraussetzungen


Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der ISO-Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:15 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25;

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

null Jaqueline Redemann
+49 201 3195533
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - 21.11.2024


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen


Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:15 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - 21.11.2024


Inhalt

Grundlagen des Qualitätsmanagement, Grundkenntnisse der Qualitätsmethoden und- techniken, Problemanalysetechniken, Auditwesen

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)

Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Zeit

15:15 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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