Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte - 43
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Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte - 43

Zweitägige Schulung mit dem Schwerpunkt Verkehrsträger Straße, Vorbereitung auf die IHK-Prüfung und Verlängerung des EG-Schulungsnachweises (IHK-Prüfung ist im Anschluß möglich)


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

63065 Offenbach

Dozent:

Irena Meyer, Chem-Safe Consultants UG (haftungsbeschränkt), Riedstadt

Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main

Beginn:

24-10-2024

Ende:

25-10-2024

Preis in €:

610 EUR

Detailbeschreibung:

Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte und/oder andere beauftragte Personen in die betriebliche Praxis umsetzen müssen.

Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Fachkunde daher alle fünf Jahre durch eine erfolgreich bestandene IHK-Prüfung belegen. Wird innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises erfolgreich an einer IHK-Prüfung teilgenommen, gilt die Fachkunde für weitere fünf Jahre.

Die zweitägige Schulung dient zur Aktualisierung der Kenntnisse und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Schulungsraum abzulegen.

Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Seminarraum abzulegen! Bitte schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anmeldung Ihren gültigen EG-Schulungsnachweis zu.

Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)

§ 4 GbV: ... Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises eine Prüfung nach § 6 Abs. 4 bestanden hat.

§ 6 (4) GbV: Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach Absatz 1.8.3.16.1 ADR/RID/ADN darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises ...