Veranstaltungskalender
Einführung in die Chemie für Mitarbeiter der Sonderabfallentsorgung - 457 - 02.11.2026
Praxisnahe Vermittlung von chemischen Kenntnissen zum Umgang mit Sonderabfällen. Für Mitarbeiter, denen chemische Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 fehlen.
Praxisnahe Vermittlung von chemischen Kenntnissen zum Umgang mit Sonderabfällen. Für Mitarbeiter, denen chemische Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 fehlen.
Dieser Kurs richtet sich zusammen mit dem Folgekurs an Firmen und öffentliche Arbeitgeber, die im Bereich der Sonderabfallentsorgung mit Beschäftigten arbeiten, die nicht die nach TRGS 520 geforderten Qualifikationen aufweisen. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet ein erhöhtes Maß an Weiterbildung und Aufsicht nachzuweisen, um eine Rechtssicherheit zu erhalten. Hierzu ist der angebotene Kurs eine erforderliche Maßnahme.
Es wird in einem praktischen Teil mit kleinen Versuchen das Gefahrenpotenzial der einzelnen Gruppen von chemischen Stoffen begreifbar gemacht und erläutert. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und vor dem Hintergrund des späteren Einsatzes in der TRGS 520 Sortierung.
Der Teilnehmer bekommt eine Einführung, wie Abfälle zu sortieren sind und wie der Alltag der Sortierung, insbesondere der Umgang mit fragwürdigen und unbekannten Stoffen, sicher zu bewältigen ist.
Sie benötigen den Kurs „Einführung in die Chemie“ nicht, um den Erwerb der TRGS 520 zu erlangen, aber: In der TRGS 520 ist vorgeschrieben, dass ein TRGS 520 Mitarbeiter eine chemiespezifische Ausbildung haben muss. Sollte dies nicht der Fall sein, wie es bei vielen Quereinsteigern in der Entsorgungsbranche der Fall ist, stellen die Kurse „Einführung in die Chemie für Mitarbeiter in der Sonderabfallentsorgung“ Teil I und II zusammen mit unseren Sortierübungen eine gute Verbesserung dar.
Für die Rechtssicherheit des Vorgesetzten sind hier allerdings noch weitere flankierende Maßnahmen erforderlich, rufen Sie uns gerne an.
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Qualitätsmanagement-Auditor/in - 453 - 02.11.2026
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011
Qualitätsmanagement ist ein bewährtes Instrument zur Optimierung der Unternehmensleistung, Verbesserung der Wettbewerbssituation, Minimierung von Risiken und damit zum langfristigen Bestehen am Markt.
Es umfasst alle Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Optimierung von Prozessen in Unternehmen mit dem Ziel, eine bestimmte Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung zu erreichen. Kundenorientierung hat dabei eine herausragende Bedeutung. Zufriedene Kunden und effiziente Prozesse sichern nachhaltig den Erfolg des Unternehmens.
Die Norm ISO 9001 beschreibt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem. Die überarbeitete Fassung enthält eine neue Struktur (High Level Structure), die die Umsetzung in einem integrierten Managementsystem erleichtert und einen prozessorientierten Ansatz fördert.
Das Seminar bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Qualitätsmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und auditieren zu können. Das Seminar vermittelt praxisnah die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001. Die Teilnehmer erlernen die Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011 sowie die Durchführung wertschöpfender integrierter Audits. Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
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Brandschadensanierung - 161 - 03.11.2026
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Mit Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-00 4 (ehem. BGR 128).
Im Zuge eines Brandes können aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien durch Feuer und Hitzeeinwirkung gesundheitsgefährdende und umweltgefährdende Stoffe frei gesetzt werden.
Personen, die mit der Leitung und der Aufsicht einer Brandschadensanierung und/oder mit Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen betraut sind, müssen eine entsprechende Fachkunde nachweisen, um für die besonderen Gefahren im Rahmen solcher Sanierungsarbeiten sensibilisiert zu sein.
Neben der DGUV Regel 101-004 verweisen die VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“, die VdS 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ und TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ auf fachkundige Personen für Arbeiten im Zuge einer Brandschadensanierung.
Der Lehrgang beantwortet u. a. folgende Fragen:
- Welche Maßnahmen, im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, müssen im Rahmen einer Brandschadensanierung getroffen werden?
- Welche Schadstoffe können durch Brände frei werden und mit welchen gesundheitlichen Gefährdungen ist zu rechnen?
- Welche Reinigungsverfahren und -maßnahmen eignen sich für Brandschäden?
- Wie entsorge ich die Abbruchmaterialien richtig?
- Was muss ich dabei beachten?
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Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 - 165 - 03.11.2026
Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis
Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis
Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.
Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement. Im April 2025 wurde der Entwurf der neuen DIN EN ISO 19011 veröffentlicht. Dieser beinhaltet z.B. Anleitungen zur Durchführung von Remote-Audits, die Integration digitaler Technologien, KI-gestützte Verfahren und die Berücksichtigung von klimabezogenen Risiken und Chancen.
Der Lehrgang vermittelt praxisnah die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011. Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse zu den wichtigsten Neuerungen des Normen-Entwurfs ISO 19011:2025 und zur Durchführung KI-gestützter integrierter Audits.
Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.
In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
Voraussetzungen: technische, rechtliche und normative Grundkenntnisse bezüglich Umweltmanagement-, Energie-, Qualitäts-, Arbeitsschutzmanagement oder intergrierter Managementsysteme. Diese können durch den Besuch unserer Seminare „EHS-Manager“, „IMS-Manager“, Umwelt-, Arbeitsschutz-, Qualitätsmanagement-Beauftragter oder „Energiemanager“ kurzfristig erworben werden.
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TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde - 88 - 03.11.2026
Viertägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Viertägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (4) und Anhang 1.1 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" die am 09.09.2024 überarbeitet wurde, muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den viertägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.
Für die Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen sind umfassende gefahrgutrechtliche Kenntnisse erforderlich. Eine Schulung nach Kapitel 1.3 ADR vermittelt die notwendigen Grundlagen und hilft, sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet die Möglichkeit die Qualifikationen nach /Gefahrgut/64/ zu erwerben.
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Brandschutz im Industriebau - 19 - 04.11.2026
Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230
Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230
Das Seminar ist von der Ingenieurkammer Hessen als geeignete Fortbildung im Sinne des § 5 (2) der Fortbildungsrichtlinie der IngKH anerkannt:
Nachweisberechtigung
vorb. Brandschutz: ingesamt: 16 UE
Beratender Ingenieur: 16 UE
Bauvorlagenberechtigung: 16 UE
Die neugefasste Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) ist seit Mai 2019 veröffentlicht. Die Bundesländer haben über den Verordnungsweg die MIndBauRL als technische Baubestimmung in Landesrecht umgesetzt bzw. auf die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz verwiesen und somit bauaufsichtlich eingeführt.
Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und verlangt die Einhaltung bestimmter Vorgaben z. B. der Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen, der zulässigen Größe und Beschaffenheit von Brandbekämpfungsabschnitten, Brandabschnitten und Rettungswegen.
Neben den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes im Industriebau erfahren Sie im zweitägigen Seminar, welche inhaltlichen Unterschiede und Änderungen es im Vergleich zur Vorgängerversionen der MIndBauRL aus dem Jahr 2000 und 2014 gibt. Das im Seminar erworbene Wissen ermöglicht es Ihnen, Industriebauten fundiert brandschutztechnisch zu bewerten.
Der Workshop zeigt Lösungen für Fragen aus der Anwendungspraxis auf. Anhand von Praxisbeispielen und Rechenübungen werden die unterschiedlichen Nachweisverfahren der Muster-Industriebaurichtlinie behandelt.
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Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen - 327 - 04.11.2026
Eintägige Weiterbildung nach dem Arbeitsschutzgesetz § 12 und DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“, § 4; DGUV Regel 113-004
Eintägige Weiterbildung nach dem Arbeitsschutzgesetz § 12 und DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“, § 4; DGUV Regel 113-004
In vielen Bereichen gehört das Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (z. B. Instandsetzung-, Wartungs-/Reinigungsarbeiten) in denen Gefahren durch Stoffe, Zubereitungen oder Einrichtungen bestehen/ entstehen können, zum Alltag. Die Vergangenheit zeigte oft, dass das Betreten von bzw. das Arbeiten in Behältern und engen Räumen mit tödlichen Folgen für die Beschäftigten enden kann, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten wurden bzw. die Gefährdungsbeurteilung nicht alle Gefährdungspotentiale berücksichtigt hat. Wegen des sehr hohen Gefährdungspotenzials sind die Personen für ihre Tätigkeit im Bereich „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ gem. DGUV Regel 113-004 mindestens jährlich zu unterweisen.
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Asbest - 233 - 04.11.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 04.11.2026
Eintägige Unterweisung
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 04.11.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Die Ersatzbaustoffverordnung - 516 - 05.11.2026
Seminar zur praktischen Umsetzung der sog. Mantelverordnung in ihren Teilen, der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Seminar zur praktischen Umsetzung der sog. Mantelverordnung in ihren Teilen, der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Die neuen Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung und der Bundesbodenschutzverordnung (Mantelverordnung) haben inzwischen Einzug in die betriebliche und behördliche Praxis gefunden. Dabei stellt sich das komplizierte Regelwerk mit seinen Abgrenzungen, Regel-Ausnahme-Mechanismen und Einbauvarianten als nicht besonders anwendungsfreundlich heraus.
So werden die bundeseinheitlichen Regelungen von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und führen über die Wege von Fragen-Antworten (FAQ) und spezifischen Hinweisen zu abweichenden Vollzugsergebnissen. Zusätzlich zeigen sich in der Anwendungspraxis Unstimmigkeiten und Regelungslücken, die bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis erhebliche Unsicherheiten hervorrufen.
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Sachkunde zum sicheren Umgang mit Gasen - 534 - 05.11.2026
Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
Ziel dieses Seminars ist es, die Ängste und Unsicherheiten beim Umgang mit Gasen und deren Verpackungen (von der Gasflasche bis je nach Wunsch der Teilnehmer hin zum Eisenbahnkesselwagen) zu nehmen und Ihnen praxisnahe Hilfestellungen zum sicheren Umgang zu geben.
Zunächst wird die Frage geklärt, welche Stoffe unter der Sammelbezeichnung Gase anhand des technischen Regelwerks verstanden werden. Nach dieser Abgrenzung werden interaktiv Eigenschaften von Gasen sowie die daraus resultierenden Gefährdungspotentiale erarbeitet.
Darauf aufbauend werden Fragen hinsichtlich einer sicheren Lagerung, eines gefahrlosen innerbetrieblichen Transports bis hin zur emissionsfreien Entnahme von Gasen aus solchen ortsbeweglichen Druckgeräten erläutert. Dabei stellen wir Ihnen auch die wesentlichen Vorgaben des zugehörigen technischen Regelwerkes vor.
Nach diesem Seminar können Sie auftretende Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Im Rahmen beispielhafter Gefährdungsbeurteilungen üben Sie interaktiv die Dokumentation Ihrer Überlegungen. Sie erarbeiten das Vorgehen zur Ermittlung von Prüfpflichten und Prüfzuständigkeiten von Rohrleitungen und Behältern gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.
Abschließend haben Sie die Möglichkeit, offene Punkte ausführlich mit dem Referenten zu diskutieren.
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