Veranstaltungskalender
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte/r - Online-Workshop - 565 - 26.10.2026
Online-Workshop zur praktischen Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN EN ISO 45001
Online-Workshop zur praktischen Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN EN ISO 45001
Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.
Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.
Das Seminar erläutert die Anforderungen der ISO 45001 und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis. Es erläutert die Funktion des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten und bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und weiterentwickeln zu können.
Mehr erfahren
Einsammeln und Transportieren - 1 - 26.10.2026
Zweitägige bundesweit anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Zweitägige bundesweit anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Mehr erfahren
Gabelstaplerfahrer - 310 - 26.10.2026
Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 68, § 7 „Flurförderzeuge“
Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 68, § 7 „Flurförderzeuge“
Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mind. 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).
Mehr erfahren
Immissionsschutzbeauftragte/r - 18 - 26.10.2026
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten
Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissions-schutzbeauftragte/r) sind gemäß § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn die Art und Größe der genehmigungsbedürftigen, emissions-verursachenden Anlagen dies erfordert. Die Bestellung sorgt für die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften und die nachhaltige Überwachung der Emissionen auf Seiten der Anlagenbetreiber.
Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des/der Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Die Beauftragten tragen die Verantwortung für die im Bestellungschreiben festgelegten Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmen und erstatten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse. Die Immissionsschutzbeauftragten können Maßnahmen empfehlen, besitzen jedoch keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitenden.
Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem dafür qualifizierten, staatlich anerkannten Lehrgang gemäß 5. BImSchV.
Mit der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten genießt die Person einen besonderen Kündigungsschutz, der nur aus wichtigem Grund (§ 58d BImSchG) möglich ist. Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz meist der „Stabsstelle“ zugeordnet. Hauptsächlich agiert er unterstützend und informierend im betrieblichen Umwelt- und Immissionsschutz.
Mehr erfahren
Sicherheitskonzepte - 419 - 26.10.2026
Zweitägiger Online-Zertifikatslehrgang zur Erstellung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung gemäß § 43 MVStättVO.
Zweitägiger Online-Zertifikatslehrgang zur Erstellung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung gemäß § 43 MVStättVO.
Inzwischen haben wir in fast allen Bundesländern eine aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO.
In Versammlungsstätten sind erhöhte Schutzziele erforderlich, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher sowie aller anwesenden Personen zu gewährleisten.
Eine der Betriebsvorschriften ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Großveranstaltungen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Aber auch bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.
Welche Gefahren gibt es? Wie werden sie bewertet? Häufig werden inzwischen Sicherheitskonzepte geschrieben mit „copy“ und „paste“. Doch vorsichtig, das Sicherheitskonzept ist eines der wichtigsten Instrumente, um im Schadensfall das Überleben der Personen vor Ort zu gewährleisten.
Der Ersteller muss wissen, was er plant und erstellt. Er benötigt Fachkunde und begleitet im günstigsten Fall auch die Veranstaltungen.
Mehr erfahren
Abfallannahme -288 - 26.10.2026
Eintägiege Fachspezifische Fortbildung im Sinne des § 4, Nr.3 Deponieverordnung (DepoV) sowie für das „sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Eintägiege Fachspezifische Fortbildung im Sinne des § 4, Nr.3 Deponieverordnung (DepoV) sowie für das „sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Fachspezifische Fortbildung im Sinne § 4, Nr.3 DepoV alle vier Jahre erforderlich!
Die Anforderungen an die Organisation einer Deponie sind mit Blick auf die Schulung des (sonstigen) Personals im neu gefassten § 4 Nr. 3 DepV n.F. geändert worden. Nunmehr muss der Deponiebetreiber die Deponieorganisation so ausgestalten, dass das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnimmt.
Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine Klarstellung, in welchem Zeitraum – nämlich mindestens alle vier Jahre – das Deponiepersonal fortgebildet werden soll. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 DepV i.V.m. Anhang 5 Nummer 1.2 zur DepV hat der Deponiebetreiber ein Betriebshandbuch zu führen, in dem u.a. der Fortbildungsbedarf des Deponiepersonals zu dokumentieren ist.
Durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Deponieverordnung jetzt die ein weiterer Rechtsbereich hinzugekommen, der Anforderungen bei der Abfallannahme definiert. Dies macht es erforderlich, dass auch das Personal der Annahme nach § 3 EBV im Rahmen der Sachkundeschulungen auszubilden ist. Neben den klaren Anforderungen Feststellung der Abfallart, dem Anteil an Fremdbestandteilen bzw. Qualitäten werden die Fragen der Dokumentation für die TN geklärt.
Dieses Seminar vermittelt nicht die Sachkunde im Sinne des LAGA-Papier M23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen). Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur Personal eingesetzt werden, das die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4 besitzt („kleiner Asbestschein“). Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme asbesthaltiger Abfälle darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen. Dies ist ein zweitägiger, staatlich anerkannter Kurs (mit externer Prüfung der zuständigen Behörde).
Das sog. „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (z. B. LKW-Fahrer, Disponenten oder auch das hier angesprochene Personal der Abfallannahme) müssen regelmäßig (gemäß der Vollzugshilfe zur Anzeige -und Erlaubnisverordnung alle drei Jahre eine entsprechende Schulung erhhalten. Auch hierzu ist die vorliegende Schulung geeignet.
Dabei obliegt es der betrieblichen Eigenverantwortung, dem sonstigen Personal den aktuellen Wissensstand für seine jeweilige Tätigkeit zu vermitteln, wobei sich grundsätzlich die notwendige Sachkunde am konkreten Einzelfall zu orientieren hat.
Das Personal aus der Abfallannahme hat einen der schwierigsten Arbeitsbereiche im Entsorgungsunternehmen. Diese müssen die Grundlagen des Abfallrechtes, die Abfalleinstufung, die Nachweisverordnung, ggf. das Gefahrgutrecht, das Verkehrsrecht usw. beherrschen und darüber hinaus mit den An- und Ablieferfahrzeugen ein konstruktives Kommunikationsverhältnis aufbauen.
Mehr erfahren
UBB 2026 - Umweltbaubegleitung - 341 - 26.10.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen.
Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen.
Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!
UPDATE 2025
Wesentliche Änderungen im Bereich Bodenschutz und Abfall. Aktualisierung der Themenschwerpunkten Natur-/Artenschutz und Immissionsschutz im Hinblick auf die Neufassungen des Umweltschadensgesetzes, der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und des Umweltinformationsgesetzes.
Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern.
Die Umweltbaubegleitung (UBB) ist bei div
Eine Konkretisierung der Aufgaben der UBB ist den Genehmigungen dabei oft nicht zu entnehmen. So bleibt die Frage nach den Rahmenbedingungen, den fachlichen Inhalten, dem Einsatzzeitpunkt, den Zuständigkeiten und der Abgrenzung gegenüber anderen Leistungen sowie nach der Vergütung häufig offen.
Mit der neuen Gesetzgebung zur Beschleunigung von Planungsverfahren soll bei bestimmten Projekten die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wegfallen. Auch sollen die Naturschutzgesetze „gestrafft“ werden. Hier wird zunehmend die Rolle der Umweltbaubegleitung wichtig, um die Belange des Natur- und Artenschutzes wahrzunehmen.
Die komplexen Aufgaben einer Umweltbaubegleitung sind auf den ersten Blick nicht leicht zu überschauen. Im Workshop erhalten die Teilnehmer jedoch darüber einen ausführlichen Überblick. Neben einer rechtlichen Einordnung und einer Zusammenstellung der Regelwerke und Standards erhalten Sie Einblicke in die schutzgutbezogenen, bau- und verfahrensrechtlichen sowie kommunikativen Facetten einer Umweltbaubegleitung.
Eine zeitlich richtige Koordination der Aufgaben der UBB und eine klare Abgrenzung zu anderen Leistungen bilden dabei die Rahmenbedingungen, die die Teilnehmer ebenso wie die Grenzen einzuschätzen lernen.
Der Kurs ist auch von der Deutschen Bahn AG als Teilkriterium für den Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung anerkannt.
Die DB Netz AG fordert seit 2023 eine fortlaufende Aufrechterhaltung der Anerkennung als Umweltfachlicher Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn, im zweijährigen Turnus.
Sind Sie als UBÜ Generalist:in der DB anerkannt, so müssen alle zwei Jahre Fortbildungen zu den Fachrichtungen - Naturschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz/ Abfall - besucht werden.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Mehr erfahren
Umweltmanagementbeauftragte/r - Online-Workshop - 518 - 26.10.2026
Online-Workshop zur praktischen Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Online-Workshop zur praktischen Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Viele Unternehmen und Organisationen haben mittlerweile ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS eingeführt. Doch damit allein ist es nicht getan.
Um das Umweltmanagementsystem am Leben zu erhalten und weiter erfolgreich zertifizieren bzw. validieren lassen zu können, muss es kontinuierlich weiterentwickelt und kommuniziert werden.
Dieser Online-Workshop gibt Anregungen, wie das Umweltmanagementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der Umweltmanagementbeauftragten.
Im Rahmen von Vorträgen, Gruppenarbeiten, Diskussionen und anhand von konkreten Beispielen erhalten die Teilnehmer Handlungshilfen, wie die gesetzten Ziele erreicht, Mitarbeiter einbezogen und motiviert sowie das System kontinuierlich verbessert werden kann.
Mehr erfahren
Sicherheitsbeauftragte für technische Bereiche und Produktion - Aufbauseminar - EX/A52/50201105/26102026-1 - 26.10.2026
Sicherheitsstandards für die Arbeitsumgebung im technischen Bereich
Inhalt
Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit SiBe
- Auswertung DGUV
Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer SiBe
Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Krananlagen / Flurförderzeuge (Anschlagen von Lasten)
- Fremdfirmeneinsatz (Dienstleister/Handwerker)
- Maschinen- und Anlagensicherheit (CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitseinrichtung)
- Gefahrstoffe und Hautschutz
- Lärm und PSA
Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz
Nutzen
Warum brauchen Unternehmen Sicherheitsbeauftragte (SiBe) für den Bereich Technik und Produktion?
Technische Bereiche und Produktionsumgebungen verändern sich kontinuierlich. Neue Abläufe, Maschinen, Anlagen, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie steigende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz verlangen von Sicherheitsbeauftragten ein waches Auge und aktuelles Fachwissen. Gerade dort, wo viele Tätigkeiten parallel stattfinden, können Gefährdungen schnell übersehen werden. Wer Risiken früh erkennt, trägt aktiv dazu bei, Unfälle zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Ihr Nutzen dieses Aufbauseminars für Sicherheitsbeauftragte in Technik und Produktion
In dieser Fortbildung stärken Sie Ihre Handlungssicherheit als Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Sicherheitsbeauftragter in Technik und Produktion. Sie erhalten praxisnahe Impulse, um Ihre Aufgaben wirksamer wahrzunehmen, mit Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und weiteren betrieblichen Akteurinnen und Akteuren zusammenzuarbeiten und sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Der Austausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterstützt Sie dabei, bewährte Lösungen kennenzulernen und auf Ihre eigene betriebliche Praxis zu übertragen.
Was Sie konkret in der Schulung lernen und nachhaltig anwenden können
In unserer SiBe-Weiterbildung für den Bereich Technik und Produktion arbeiten Sie praxisnah an typischen Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch angeleitete Gruppenübungen vertiefen Sie Ihr Wissen und übertragen die Inhalte direkt auf Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag.
Dabei geht es unter anderem um sichere Verkehrswege, Treppen, Leitern und Aufstiegshilfen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Notfallmanagement mit Erster Hilfe, Evakuierung und Brandschutz sowie den sicheren Umgang mit Krananlagen und Flurförderzeugen.
Sie beschäftigen sich außerdem mit Fremdfirmeneinsatz, Maschinen- und Anlagensicherheit, CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitungen, Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitseinrichtungen, Gefahrstoffen, Hautschutz, Lärm und persönlicher Schutzausrüstung. So gewinnen Sie als SiBe konkrete Ansätze, um den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen aktiv mitzugestalten und die Sicherheit für Beschäftigte nachhaltig zu stärken.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte aus dem technischen Bereich und der Produktion, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Personal- und Rechtsabteilung
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16;
Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und offizell bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grun
Mehr erfahren
Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen - EX/A52/50201701/26102026-1 - 26.10.2026
Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung
Inhalt
Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation
Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa
Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte
Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
Überblick über die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung
Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung
Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung
Nutzen
Im Seminar Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation in Unternehmen erhalten Sie Sie alle für den betrieblichen Arbeitsschutz wesentlichen Inhalte und Anforderungen an das Unternehmen und die Führungskräfte zur Errichtung einer ?gerichtsfesten Organisation?. Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche für den betrieblichen Arbeitsschutz werden über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten informiert. Das komplexe Zusammenspiel der zahllosen - oft nur schwer auffindbaren - Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit werden Ihnen ebenso vermittelt, wie die Struktur und die wesentlichen Inhalte wichtiger rechtlicher und technischer Normen. (vom Europarecht über regionale Vorschriften bis zur konkreten Umsetzung im Betrieb). Dazu gehören auch die Ablaufprozesse von Gefährdungsbeurteilungen im rechtlichen Zusammenhang. Sie erfahren konzentriert, welche Pflichtverletzungen durch Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu bestimmten dienst-, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichenund strafrechtlichen Konsequenzen bzw. Ordnungswidrigkeiten führen können. Behandelt wird auch das Haftungsprivileg von Arbeitnehmer*innen im Rahmen des Arbeitsrechts.
Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und vieler Beispielsfälle vermittelt Ihnen unser erfahrener Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber / Bremen, welche Schwerpunkte Sie bilden sollten und wie Sie Ihre Risiken im betrieblichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsrecht minimieren können.
Ihnen wird auch anhand von Mustertexten dargestellt, wie Sie eine rechtswirksame Delegation im Arbeitsschutz umsetzen und was dabei zu beachten ist. Dazu gehört ein Überblick über die wesentlichen Rechtsnormen (z.B. BetrSichV) und Technischen Normen (z.B. TRBS) in der betrieblichen Praxis. Der Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber, vermittelt Ihnen den Zugang zu innovativen und aktuellen Lehrmaterialien und zahlreichen Tools, Checklisten, Mustertexten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschlägen, welche Sie zur Organisation Ihrer Arbeitssicherheit in Ihrer betrieblichen Praxis direkt einsetzen können.
Ziel des Seminars zum Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation ist es auch, auf Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitssicherheit hinzuweisen und schwerwiegenden Folgen und drohenden Schäden vorzubeugen. Minimieren Sie Ihre Haftung und Ihre Risiken als Geschäftsführer*innen, Führungskräfte und Verantwortliche zum Arbeitsschutz, indem Sie die Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung klar zuweisen und organisieren. Wirtschaftlich können Pflichtverletzungen zum Arbeitsschutz sowohl für das Unternehmen als auch für den Einzelnen existenzbedrohend sein. Eine revisionssichere Arbeitsschutzorganisation und die rechtswirksame Übertragung der Verantwortung auf die Führungskräfte durch die Geschäftsführung ist daher sehr wichtig.
Stellen Sie sicher, dass jeder in der Unternehmensorganisation seiner Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung nachkommen kann.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheits-, Personal- und Rechtsabteilung und externe Dienstleister
Zeit
09:00 - 15:00
Mehr erfahren
Webinar: Auffrischung für Medizinprodukteberater gem. § 83 MPDG - EX/A52/20351106/26102026-1 - 26.10.2026
Aktuelle Entwicklungen und Rechtslage von Medizinprodukten
Inhalt
Der PRRC (Person Responsibe for Regulatory Compliance)
- Aufgaben und Pfichten
- Aktuelle Gesetzes- und Verordnungsänderungen und deren Auswirkungen
- Haftungsfragen und Risikomanagement
Der Medizinprodukteberater
- Aufgaben und Pflichten
- Neuerungen aus den Änderungen der Rechtslagen
- Haftungsfragen
Aktuelle Trends und Marktüberwachung
- Die Behörden
- MPAMIV (Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung, neue Anforderungen an die Meldung und die Meldefristen)
- Meldungen bei Geschehnissen im Ausland
- Erfahrung zum Vigilanzsystem, Beispiele aus der Praxis
Diskussion und Fragerunde
- Austausch von Erfahrungen und Best Practices
- Beantwortung offener Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Nutzen
Sind Sie Medizinprodukteberaterin bzw. -berater oder Teil des medizinischen Fachpersonals? Dann wissen Sie, wie schnell sich die Rechtslage für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika gem. § 83 MPDG ändert. Es ist eine echte Herausforderung, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Genau hier setzen wir mit unserer Weiterbildung an!
Unser Auffrischungskurs bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, sich umfassend über die neuesten Entwicklungen und Anforderungen in der Medizinprodukteberatung zu informieren. In kurzen interaktiven Einheiten erfahren Sie, wie sich die Änderungen auf Ihre tägliche Arbeit auswirken. Dabei stehen rechtliche Rahmenbedingungen, Qualitätsmanagement sowie aktuelle Trends in der Medizinprodukteberatung im Mittelpunkt unserer Veranstaltung.
Profitieren Sie von dem Wissen und der Erfahrung unserer Referentinnen und Referenten, die Ihnen die neuesten Trends und Best Practices näherbringen, sowie vom Austausch mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Zielgruppe
Die Online-Schulung richtet sich an Medizinprodukteberater, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Medizinprodukte und deren Beratung vertiefen und aktualisieren möchten.
Medizinisches Fachpersonal und Interessierte aus dem Gesundheitswesen sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Bereits erworbene Kenntnisse im Bereich der Medizinprodukte in dem Bereich bzw. Besuch der Schulung Medizinprodukteberater (TÜV)
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A46/40301601/26102026-1 - 26.10.2026
ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen
Inhalt
Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?
Nutzen
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.
Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.
In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.
Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.
Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.
Zielgruppe
- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren