Veranstaltungskalender
Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201205/01062026-1 - 01.06.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt.
- Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
- In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt.
- Die Aufgabenstellung erhält der Kandidat am Prüfungstag per Mail.
- Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen Zeit.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und praktischen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
- Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen.
Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Zertifikat Information Security Officer-ISO (TÜV)
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Chief Information Security-CISO (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der
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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie B - EX/A35/30353301/01062026-1 - 01.06.2026
Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022
Inhalt
Notwendigkeit und Bedeutung der Hygiene beim Betrieb von RLT-Anlagen
Hygienische Probleme der einzelnen luftführenden Aggregate in RLT-Anlagen
Wartung von RLT-Anlagen, Einflussgrößen für die Festlegung von Wartungsintervallen
Einfache Messverfahren zur Überprüfung von RLT-Anlagen
Persönliche Schutzmaßnahmen in hygienischer Hinsicht bei Bedienungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Maßgebende Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und das technische Regelwerk)
Umgang mit chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
In diesem Seminar werden Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B vermittelt. Nach Teilnahme an der Veranstaltung und bestandener schriftlicher Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung zur Durchführung von Hygienekontrollen sowie von hygienerelevanten Wartungsmaßnahmen. Die Richtlinie regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von RLT-Anlagen.
Unsere Schulung behandelt außerdem die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie die aktuelle Rechtslage und Hygienevorschriften.
Zielgruppe
Personen, die einfache Kontroll- und Reinigungsmaßnahmen durchführen sollen, Wartungspersonal von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen, z. B. Hausmeister
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Abschluss als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik oder mehrjährige Berufserfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Referenten entsprechen mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten der VDI 6022 Blatt 4.
Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.
Abschluss
VDI-Urkunde;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prokurist - EX/A35/10101401/01062026-1 - 01.06.2026
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
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Bedienberechtigung Radlader - EX/A81/60108361/01062026-1 - 01.06.2026
Inhalt
- Technische Grundlagen
- Grundlegende Sicherheitsrichtlinien beim Betrieb von Baggern
- Persönliche Schutzausrüstung und Unfallvermeidung
- Bedienung und Steuerung
- Effiziente Arbeitsmethoden
- Wartung und Pflege
- Rechtliche und Umweltaspekte
Nutzen
Die Bedienberechtigung für den Radlader erweitert berufliche Möglichkeiten, fördert sicheres und effizientes Arbeiten, vermittelt wichtiges Fachwissen und ermöglicht die eigenständige Durchführung von Projekten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zielgruppe
Der Radlader-Kurs richtet sich an Personen, die im Baugewerbe, in der Landschaftsgestaltung oder in der Erdbewegung tätig sind und ihre beruflichen Qualifikationen erweitern möchten. Er ist auch ideal für Quereinsteiger, die in diesen Bereichen Fuß fassen wollen, sowie für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im sicheren und effizienten Umgang mit Baggern schulen möchten.
Voraussetzungen
Um an dem Radladerkurs teilzunehmen, müssen Sie in der mindestens 18 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B besitzen, körperlich fit und geistig aufmerksam sein, über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen und ein Interesse an der Bedienung von Baumaschinen mitbringen.
Zeit
08:30 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
8; Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe, wetterfeste Kleidung sowie ein Passfoto mit.
Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengröße nicht mehr als 8-9 Personen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
805 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
152.95 EUR
Bruttopreis
957.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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KI in technischen Prozessen - Teil 1 - EX/A30/20401171/01062026-1 - 01.06.2026
Grundlagen schaffen - Anwendungen und Potenziale mit KI für Qualitätssicherungsprozesse
Inhalt
Anwendungen von KI in technischen Prozessen
- Praktische Beispiele aus der Industrie
- KI in der Produktion, Wartung und Qualitätssicherung
- Diskussion: Chancen und Herausforderungen
Voraussetzungen für den Einsatz von KI
- Technische und organisatorische Anforderungen
- Dateninfrastruktur und Datenqualität
- Notwendige Software- und Hardware-Ressourcen
- Mitarbeiterqualifikationen und Schulungsbedarf
Grundlagen und praktische Anwendung von Maschinellem Lernen in technischen Prozessen
- Unterschied zwischen überwachtem, unüberwachtem und bestärkendem Lernen
- Beispiele für Algorithmen und Anwendungsgebiete
Implementierungsstrategien für Prozessmanagement und Produktion
- Methodik bei der KI-Einführung
- Identifikation geeigneter technischer Prozesse
- Entwicklung einer KI-Strategie und -Integration in das Prozessmanagement
- Projekt- und Change-Management
Abschluss und Ausblick
- Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
- Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fragen und Antworten
- Feedbackrunde und Abschluss
Nutzen
Unser Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 1 richtet sich an Qualitätsmanager und Prozessverantwortliche, die technische Prozesse mittels KI optimieren möchten. Sie erhalten eine Einführung in grundlegende Konzepte und Potenziale von KI. Dabei werden bewährte Methoden der Künstlichen Intelligenz vorgestellt und deren Anwendungsmöglichkeiten anhand praxisnaher Beispiele aus der Industrie erläutert.
Es werden praktische Anwendungen in der Industrie, technische und organisatorische Voraussetzungen für den KI-Einsatz besprochen. Die vermittelten Inhalte sind bewusst unspezifisch gehalten, so dass sie unabhängig von spezifischen Tools angewendet werden können. Ziel ist es, den Teilnehmenden ein Verständnis für den Einsatz von KI-Methoden für technische Prozesse zu vermitteln, so dass sie KI-Projekte erfolgreich begleiten können.
Im Mittelpunkt stehen die Berücksichtigung von Qualitäts- und Prozessdaten für technische Prozesse sowie Möglichkeiten zur Implementierung von Künstlicher Intelligenz in der Qualitätssicherung und Produktion.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars KI in technischen Prozessen - Teil 1
lernen, wie sie Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen können, um technische Prozesse effizienter zu gestalten.
Im zweiten Teil der Seminarreihe entwickeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Kompetenzen zur Anwendung und praktischen Umsetzung von KI im technischen Umfeld.
Zielgruppe
Die Seminarreihe richtet sich gezielt an Qualitätsmanager, Prozessmanager sowie Produkt- und Produktionsmanager, die für die Optimierung technischer Prozesse verantwortlich sind und diese mit Methoden der Künstlichen Intelligenz optimieren wollen.
Voraussetzungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten ein grundlegendes Verständnis technischer Prozesse und Abläufe haben sowie Berufserfahrung in den Bereichen Produktion, Qualitätsmanagement und Prozessmanagement.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12; Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Workshop ein Laptop mit.
Dieses Seminar besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Teilen:
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Befähigte Person/Sachkundiger für PSA gegen Absturz - DGUV G 312-906 - EX/A81/50208201/01062026-1 - 01.06.2026
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Anzeichen von Schäden erkennen / Prüfung der Ausrüstung / Prüfdokumentation
Abschlusstest
Nutzen
PSA gegen Absturz (PSAgA) ist eine Schutzausrüstung der Kategorie 3 und muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Das Seminar vermittelt neben den Inhalten der DGUV-Regel 112-198 (Anwendung aller verfügbaren PSAgA) alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Prüfung von PSAgA und Anschlageinrichtungen nach EN795 gebraucht werden. Hierzu gehören anschauliche Demonstrationen und praktische Übungen zum Beurteilen von Verschleiß- und Materialschäden.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die PSA und Anschlagvorrichtungen prüfen, sowie Anwender von PSA gegen Absturz beraten wollen.
Voraussetzungen
Alle potentiellen Teilnehmer müssen vor dem Seminar via Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie eine aktuelle Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 absolviert haben.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
13
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
829 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
157.51 EUR
Bruttopreis
986.51 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Betriebliches Abfallmanagement - 428 - 01.06.2026
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
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Einführung in die Chemie für Mitarbeiter der Sonderabfallentsorgung - 457 - 01.06.2026
Praxisnahe Vermittlung von chemischen Kenntnissen zum Umgang mit Sonderabfällen. Für Mitarbeiter, denen chemische Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 fehlen.
Dieser Kurs richtet sich zusammen mit dem Folgekurs an Firmen und öffentliche Arbeitgeber, die im Bereich der Sonderabfallentsorgung mit Beschäftigten arbeiten, die nicht die nach TRGS 520 geforderten Qualifikationen aufweisen. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet ein erhöhtes Maß an Weiterbildung und Aufsicht nachzuweisen, um eine Rechtssicherheit zu erhalten. Hierzu ist der angebotene Kurs eine erforderliche Maßnahme.
Es wird in einem praktischen Teil mit kleinen Versuchen das Gefahrenpotenzial der einzelnen Gruppen von chemischen Stoffen begreifbar gemacht und erläutert. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und vor dem Hintergrund des späteren Einsatzes in der TRGS 520 Sortierung.
Der Teilnehmer bekommt eine Einführung, wie Abfälle zu sortieren sind und wie der Alltag der Sortierung, insbesondere der Umgang mit fragwürdigen und unbekannten Stoffen, sicher zu bewältigen ist.
Sie benötigen den Kurs „Einführung in die Chemie“ nicht, um den Erwerb der TRGS 520 zu erlangen, aber: In der TRGS 520 ist vorgeschrieben, dass ein TRGS 520 Mitarbeiter eine chemiespezifische Ausbildung haben muss. Sollte dies nicht der Fall sein, wie es bei vielen Quereinsteigern in der Entsorgungsbranche der Fall ist, stellen die Kurse „Einführung in die Chemie für Mitarbeiter in der Sonderabfallentsorgung“ Teil I und II zusammen mit unseren Sortierübungen eine gute Verbesserung dar.
Für die Rechtssicherheit des Vorgesetzten sind hier allerdings noch weitere flankierende Maßnahmen erforderlich, rufen Sie uns gerne an.
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Notfall- und Krisenmanagement - 58 - 01.06.2026
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar mit Workshop über die Grundlagen zur Notfallplanung
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
In dem Praxisseminar werden Ihnen sachliche und rechtliche Grundlagen vermittelt sowie praxisnahe und einfach nachvollziehbare Maßnahmen aufgezeigt, wie Sie ein Notfall- und Krisenmanagement sinnvoll und effektiv aufbauen, planen und durchführen können. In logisch aufeinander aufgebauten Schritten wird ein Konzept vorgestellt.
Dieses Seminar richtet sich sowohl an bisher ungeschulte Mitarbeiter mit Verantwortung als auch an Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können. Auch in den DGUV-Vorschriften sowie dem Arbeitsschutzgesetz gibt es entsprechende Vorgaben.
Mitarbeiter und Facility Manager wissen in diesen Extremfällen nicht, wie sie sich richtig zu verhalten haben! Reale Brand- und Notfälle zeigen immer wieder, dass Evakuierungen der Arbeitsbereiche meistens durch drastisches Fehlverhalten der Mitarbeiter erschwert werden.
Vermeiden Sie Personen- und Umweltschäden, Imageschäden, strukturelle Schäden, Betriebs- und Produktionsausfälle!
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Betriebliches Abfallmanagement - 248 - 01.06.2026
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
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Einführung in die Chemie für Mitarbeiter der Sonderabfallentsorgung - 248 - 01.06.2026
Praxisnahe Vermittlung von chemischen Kenntnissen zum Umgang mit Sonderabfällen. Für Mitarbeiter, denen chemische Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 fehlen.
Dieser Kurs richtet sich zusammen mit dem Folgekurs an Firmen und öffentliche Arbeitgeber, die im Bereich der Sonderabfallentsorgung mit Beschäftigten arbeiten, die nicht die nach TRGS 520 geforderten Qualifikationen aufweisen. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet ein erhöhtes Maß an Weiterbildung und Aufsicht nachzuweisen, um eine Rechtssicherheit zu erhalten. Hierzu ist der angebotene Kurs eine erforderliche Maßnahme.
Es wird in einem praktischen Teil mit kleinen Versuchen das Gefahrenpotenzial der einzelnen Gruppen von chemischen Stoffen begreifbar gemacht und erläutert. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und vor dem Hintergrund des späteren Einsatzes in der TRGS 520 Sortierung.
Der Teilnehmer bekommt eine Einführung, wie Abfälle zu sortieren sind und wie der Alltag der Sortierung, insbesondere der Umgang mit fragwürdigen und unbekannten Stoffen, sicher zu bewältigen ist.
Sie benötigen den Kurs „Einführung in die Chemie“ nicht, um den Erwerb der TRGS 520 zu erlangen, aber: In der TRGS 520 ist vorgeschrieben, dass ein TRGS 520 Mitarbeiter eine chemiespezifische Ausbildung haben muss. Sollte dies nicht der Fall sein, wie es bei vielen Quereinsteigern in der Entsorgungsbranche der Fall ist, stellen die Kurse „Einführung in die Chemie für Mitarbeiter in der Sonderabfallentsorgung“ Teil I und II zusammen mit unseren Sortierübungen eine gute Verbesserung dar.
Für die Rechtssicherheit des Vorgesetzten sind hier allerdings noch weitere flankierende Maßnahmen erforderlich, rufen Sie uns gerne an.
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Die Ersatzbaustoffverordnung - 248 - 01.06.2026
Seminar zur praktischen Umsetzung der sog. Mantelverordnung in ihren Teilen, der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Die neuen Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung und der Bundesbodenschutzverordnung (Mantelverordnung) haben inzwischen Einzug in die betriebliche und behördliche Praxis gefunden. Dabei stellt sich das komplizierte Regelwerk mit seinen Abgrenzungen, Regel-Ausnahme-Mechanismen und Einbauvarianten als nicht besonders anwendungsfreundlich heraus.
So werden die bundeseinheitlichen Regelungen von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und führen über die Wege von Fragen-Antworten (FAQ) und spezifischen Hinweisen zu abweichenden Vollzugsergebnissen. Zusätzlich zeigen sich in der Anwendungspraxis Unstimmigkeiten und Regelungslücken, die bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis erhebliche Unsicherheiten hervorrufen.
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