Veranstaltungskalender
Umweltmanagementfachkraft - 79 - 09.02.2026
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.
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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 52 - 09.02.2026
Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Unter besonderer Berücksichtigung der IED-Richtlinie
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
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Seminar: DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung - EX/A42/50301102/09022026-1 - 09.02.2026
Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Einführung in Rechtsgrundlagen
- CLP-Verordnung
- REACH-Verordnung
- Gefahrstoffverordnung
Informationsermittlung - gefährliche Stoffe und Gemische
- Definition Gefahrstoffe
- Exposition Gefährdung
- Detaillierte Gefahrstoffeigenschaften
- TRGS 501; TRGS 220
Informationsermittlung - Tätigkeiten
- Temperatur, Druck, Grenzwerte etc.
- Beispiele von Branchenlösungen
- Instandhaltung
- Fremdfirmen
Gefährdungsbeurteilung
- Einführung u. a. TRGS 400er; TRGS 720; TRGS 721; TRGS 900er; EMKG/VSK
- Beispiele und Gruppenarbeiten
Schutzmaßnahmen STOP
- TRGS 500er
- TRGS 600er
- TRGS 700er
- Anwendung durch aktive Erarbeitung anhand von Beispielen
Gefahrstoffmanagement (Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation)
- Beurteilungen
- Planung
- Maßnahmenprüfung
- Expositionsverzeichnis
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Anhang ArbMedVV
- Biomonitoring
- KMR-Stoffe
Notfallmanagement
- Erste Hilfe
- ArbStättV
- Aufsaugmittel
- Notfallplanung
- Brandschutz etc.
Lagerung und innerbetrieblicher Transport
- Grundsätze der Lagerung TRGS 509 und 510
- Beispiele aus der Praxis
- Gruppenarbeiten und Übungen
Erfolgskontrolle durch die Erarbeitung praxisnaher Beispiele
Nutzen
Durch die Teilnahme am Seminar DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden Sie fit in der Beurteilung von Gefahrstoffen und den damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die rechtssichere Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe fordert der Gesetzgeber die Fachkunde, die sich aus den Komponenten Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fortbildung zusammensetzt. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wie sie in der DGUV 313-003 beschrieben sind.
In unserem Seminar zur Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bekommen Sie einen ausführlichen Überblick über die Rechtsgrundlagen, die Informationsermittlung und die Gefährdungsbeurteilung sowie einen Einblick in Bereiche der Schutzmaßnahmen, des Gefahrstoffmanagements, der Betriebsstörung/des Notfallmanagements und der Lagerung. Sie lernen, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig zu beurteilen und durch Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.
Die Inhalte des Seminars DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Somit legen Sie in dieser Fortbildung die Grundlage dafür, eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe professionell durchzuführen und dabei EU-Verordnungen, Gesetze und technische Vorgaben regelkonform anzuwenden.
Zielgruppe
Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind
Voraussetzungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses ?Gefahrstoffbeauftragter? oder eine vergleichbare Vorbildung.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
18; Gesetzliche Grundlage § 6 (11) GefStoffV - Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung; Berufserfahrung oder eine zeitnahe ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie eine spezifische Fortbildun
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Kaufmännische Leitung - Teil 1: Verantwortung und Haftung - EX/A52/10101301/09022026-1 - 09.02.2026
Recht und BWL kompakt
Inhalt
RECHT KOMPAKT
Überblick zum rechtlichen Rahmen
- Aufgaben und Status der kaufmännischen Leitung
- Pflichten und Haftung der kaufmännischen Leitung
Vertragsmanagement, Vertragsgestaltung
- Grundlagen der Vertragsgestaltung und des Vertragsmanagements
- Vertragsschluss, wesentliche Vertragsarten und wesentliche Vertragsklauseln
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Sonderrecht der Kaufleute
- Sicherung und Durchsetzung von Forderungen
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Unternehmen in der Krise
Grundzüge des Personalrechts
- Grundzüge des Arbeitsrechts
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsübergang
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Einbindung in die Unternehmensorganisation / Kaufmännische Grundsätze
- Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie
- Schnittstellen im Unternehmen
- Kernaufgaben und Abgrenzungen
Operative Unternehmenssteuerung
- Planung als Basis zur Unternehmenssteuerung
- Reporting - internes/externes Berichtswesen
- Kennzahlen zur erfolgreichen Unternehmenssteuerung
Strategisches Controlling
- Kostenrechnungssysteme in der Praxis
- Betriebsabrechnung als Basis für Kalkulation und Preisfindung
- Investitions- und Projektcontrolling
Risikomanagement
- Notwendigkeit und Anforderungen
- Identifikation und Steuern von Risiken
- Risikofrüherkennung zur Vermeidung von Unternehmenskrisen
Unternehmensfinanzierung und Bankenkommunikation
- Bankenfinanzierung und alternative Finanzierungsinstrumente
- Bilanzierung und Jahresabschluss
- Rating und Einflussfaktoren
Nutzen
In unserer Weiterbildung für kaufmännische Leiter erhalten Sie praxisnah und kompetent an zwei inhaltlich aufeinander abgestimmten Seminartagen fundierte Grundlagen für die kaufmännische Leitungsposition in Unternehmen. Wir vermitteln Ihnen rechtliches Grundverständnis und kompaktes betriebswirtschaftliches Know-how. Alle Themen stehen im betriebswirtschaftlichen Kontext.
Am ersten Seminartag behandeln wir anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die rechtlichen Rahmenbedingungen zum allgemeinen Vertragsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Forderungsmanagement sowie zur Haftung und Verantwortung.
Am zweiten Tag des kaufmännischer Leiter-Lehrgangs vermitteln unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten Ihnen kompaktes betriebswirtschaftliches Know-how zu Kernfragen der Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenssteuerung. Gut verständlich wird Ihnen die Anwendung von Planungs- und Steuerungswerkzeugen aus der betrieblichen Praxis zum Erreichen der Unternehmensziele verdeutlicht.
Sie erhalten Musterverträge, Checklisten und Umsetzungsbeispiele für Ihre tägliche Arbeit, um Ihre aktuelle oder zukünftige Position im Unternehmen in einer verantwortungsvollen kaufmännischen Funktion ausführen zu können. Die Position des kaufmännischen Leiters erfordert Managementkompetenz, also rechtssicheres Handeln unter Berücksichtigung der wesentlichen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2 - EX/A35/20101152/09022026-1 - 09.02.2026
Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken
Inhalt
Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA
Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming
Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung
Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache
Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht
Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik
Moderation und Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin
Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten
Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht
Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik
Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket
Überblick über
- branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration
Neu: Einführung in die KI-Nutzung im Qualitätsmanagement und Vorstellung von KI-Tools
Nutzen
Komplettieren Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem zweiten Schritt: Qualitätsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - bewerten und verbessern.
In diesem Teil Ihrer Ausbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere wichtige Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.
Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen den richtigen Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen aus normativer Sicht vor.
Unterstützt durch unsere Expertinnen und Experten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.
Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken, wie Mindmapping, unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung in unserer Qualitätsbeauftragten-Weiterbildung unterstützen systematisch dur
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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 1 - EX/A31/20101151/09022026-1 - 09.02.2026
Prozesse erkennen, definieren und dokumentieren
Inhalt
Struktur der DIN-EN-ISO-9000er-Reihe und ihr Anwendungsbereich
- Übersicht über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 - 7 QM-Grundsätze
- Deming-Kreis/PDCA-Zyklus
- Modell eines prozessbasierten Qualitätsmanagementsystems
- Prozessarten und Prozesslandschaft
Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
- Mögliche Kategorien im externen und internen Umfeld
- Erwartungen interessierter Parteien
Führungsrolle und Verpflichtung der Unternehmensleitung
- Kundenorientierung, Qualitätspolitik
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation
- Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements
Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifikation von Risiken in Bezug zu den Qualitätszielen
- Risikofelder: externe und interne Faktoren, interessierte Parteien
- Maßnahmenableitung, Risikoermittlung und -bewertung
Qualitätsziele und Planung zu deren Erreichung
- Qualitätsprogramm und Planung von Änderungen
Management von Ressourcen
- Personen, Infrastruktur, Prozessumgebung
- Ressourcen zur Überwachung und Messung
- Drei Säulen des Wissensmanagements
Kompetenzmanagement
Kommunikation
- Interne, externe und bilaterale Kommunikationswege
Dokumentierte Information
- Dokumentationspyramide und Lenkung dokumentierter Information
Betriebliche Planung und Steuerung, betrieblicher Planungsprozess
- Prozesslandschaft
Ermittlung des Marktbedarfs und Interaktion mit den Kundinnen und Kunden
- Planung eines Kundenbetreuungsprozesses
- Ermittlung der Kundenanforderungen und des Leistungsvermögens der Organisation
Entwicklung von Produkten
- Phasen eines Entwicklungsprozesses
- Lenkungsmaßnahmen
Lenkung externer Bereitstellung von Produkten
- Lieferantenbewertung
Produktion
- Steuerung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Erhaltung und Tätigkeiten nach der Lieferung
- Überwachung von Änderungen
Freigabe von Produkten
- Produktprüfungen
- Umgang mit fehlerhaften Produkten
- Steuerung nichtkonformer Prozesse, Produkte
Neu: Einführung in die KI-Grundlagen und praktische Übungen
Nutzen
Beginnen Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem ersten Schritt: Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten (TÜV) Teil 1 - Grundlagen und Anwendung und lernen Sie, Prozesse zu erkennen, zu definieren und zu dokumentieren.
Wir vermitteln Ihnen in diesem Seminar die Inhalte der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 sowie die Begriffsdefinitionen und Grundsätze dieser Norm. Die High Level Structure (HLS) dieser QM-Norm ermöglicht Ihrer Organisation eine Integration in bereits bestehende Managementsysteme. Sie entwickeln ein Verständnis für den prozessorientierten Ansatz und die Verantwortlichkeiten in der QM-Organisation. Ihre Aufgaben und Rolle als Qualitätsbeauftragter Ihres Unternehmens wird Ihnen dadurch noch klarer.
Im ersten Teil der Weiterbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten vermitteln wir Ihnen das Wissen zur Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements. Sie kennen die verschiedenen Prozessarten und können diese zu einer unternehmensspezifischen Prozesslandschaft verknüpfen. Zudem lernen Sie, den Deming-Kreis (PDCA: Plan-Do-Check-Act) anzuwenden. Dieser ermöglicht Ihrem Unternehmen, wandlungsfähig und auf Verbesserungen ausgerichtet zu bleiben. Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, was der risikobasierte Ansatz eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) auf der strategischen und operativen Ebene bedeutet. Darüber hinaus erläutern sie Ihnen, wie Sie die Risiken und Chancen für Ihre Prozesse und Produkte oder Dienstleistungen ermitteln und bewerten.
Stellen Sie mit Ihrer Qualifikation als Qualitätsbeauftragter bzw. -beauftragte si
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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/09022026-1 - 09.02.2026
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Inhalt
Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.
Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
09:00 - 11:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
85 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
16.15 EUR
Bruttopreis
101.15 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A52/40301206/09022026-1 - 09.02.2026
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A35/30251401/09022026-1 - 09.02.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A38/30251401/09022026-1 - 09.02.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A39/60102001/10022026-1 - 09.02.2026
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
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Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Motorsägenführer:in AS Baum II - EX/A81/50208702/09022026-1 - 09.02.2026
Inhalt
Erwerb der Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.
Theoretische Lehrinhalte AS Baum II
Maschinen und Geräte:
Auswahl bestimmungsgemäßer Einsatz
Arbeitsschutz:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken
Praktische Lehrinhalte AS Baum II
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis:
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Praktische Übungen
Nutzen
In unserem Lehrgang AS Baum II erlangen Sie erweiterte Kenntnisse zur sicheren Arbeit mit der Motorsäge und erweitern Ihre Befähigung um den Einsatz der Tophandlesäge und deren Einsatz auf Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen Techniken zur Abtragung von Bäumen und erweiterte Kenntnisse in der professionellen Baumpflege.
Zielgruppe
Diese Qualifizierung richtet sich an Berufstätige und Arbeitssuchende, die mit der Qualifizierung Motorsäge Baum I und / oder Motorsäge Baum II den richtigen Umgang mit der Motorsäge sicherstellen und zugleich berufliche Chancen mit der Bedienberechtigung verbessern wollen.
Voraussetzungen
- Körperliche und geistige Eignung (gem. DGUV Vorschrift 1 §7)
- Gesundheitliche Eignung nach G41, G25
- Erfolgreich absolviertes Modul A und B - Grundlagen der Motorsägenarbeit (s. AS Baum I)
- gültige Ausbildung in erster Hilfe
- Persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzjacke, Schnittschutzhandschuhe ) optional gern eigene Motorsägen, da diese im Rahmen des Lehrganges gewartet werden.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
6; - Die Teilnehmer erhalten neben der Teilnahmebescheinigung einen Befähigungsnachweis AS-Baum 2 in Form eines Ausweises
- max. Teilnehmerzahl begrenzt
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
995 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
189.05 EUR
Bruttopreis
1184.05 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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