Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Betriebliches Abfallmanagement - 428 - 19.10.2026

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

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Facility Management kompakt - 41 - 19.10.2026

Dreitägiger Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen zu Grundlagen der erfolgreichen Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen


Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen hat sich ein grundlegender Wandel vollzogen. Durch den Einzug des Facility Managements haben sich für Unternehmen erhebliche Effizienzpotenziale eröffnet und für eine Vielzahl von Dienstleistern neue Tätigkeitsfelder erschlossen.

Immobilien und betriebliche Abläufe werden ganzheitlich betrachtet. Das reine Verwalten ist nicht mehr ausreichend. Durch eine professionelle Bewirtschaftung der Liegenschaften und eine koordinierte Abwicklung von Prozessen können Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dauerhaft gesenkt und die Verfügbarkeit von Anlagen gesichert werden.

Die Umsetzung eines Facility Managements ermöglicht optimale Entfaltung der Kernkompetenzen eines Unternehmens und stellt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.

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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137 - 19.10.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards


Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.

Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),

Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. 

Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. 

Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.

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Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 94 - 19.10.2026

Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.


Praxistraining im Gelände: 

SCHILLER Ingenieure und Geologen

  • 1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden 
  • Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser 
  • Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände)
  • Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim
  • 4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar)
  • Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden

Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.

Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.

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SIGE-Koordinator nach Baustellenverordnung - 104 - 19.10.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage C


Konformitätserklärung: Das Ausbildungsseminar erfüllt mit 32 Lehreinheiten die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.

Die Baustellenverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen, die bereits auch bei kleineren Bauvorhaben erfüllt sein können, die Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinatoren) vor.

Architekten, Bauherren und Mitarbeiter der Bauverwaltungen können dieser Verpflichtung entweder durch den Einsatz geschulter Fachleute nachkommen oder selbst die Fachkenntnisse erwerben und als SiGe-Koordinator tätig werden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sollen hierzu einen Lehrgang mit Abschlussprüfung nach den Vorgaben der neuen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Anlage C) besuchen.

Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung ein Zertifikat, das als Nachweis der Koordinatorenkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator dient.

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Naturschutz kompakt - 57 - 20.10.2026

Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.


Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!

Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes beeinflusst.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind umfangreich und komplex: Neben dem Bundes- und Landesrecht ist auch eine Vielzahl europäischer Richtlinien für Zulassungsverfahren von Bedeutung. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in die Natur und die Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten.

Um den damit verbundenen Anforderungen an Planungen gerecht zu werden, ist es unerlässlich, sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen im Naturschutz vertraut zu machen.

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Asbest - 233 - 21.10.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 21.10.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 21.10.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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WEBINAR: Haftung im Maschinenbau vermeiden - 2448-WEB - 22.10.2026

Welche Haftungsrisiken haben Unternehmen und welche Risiken haben Mitarbeiter persönlich? Wie „managen“ und reduzieren Sie die Risiken? Etwa durch Einhaltung des Sicherheitsmaßstabs, durch Vertragsgestaltung, durch Organisation und Pflichtendelegation, durch Versicherung.



Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • Wer ist im Unternehmen für CE-Prozesse und Sicherheit verantwortlich – und wie wird man es?
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Entwicklungs- und Projektleiter (Führungskräfte), sowie CE-Beauftragte/CE-Koordinatoren – und die Bedeutung der Arbeitsteilung.
  • Der Unterschied zwischen Stabsfunktion (Beratung und Unterstützung) und Linie (Durchführung und Umsetzung) – was bedeutet das für Pflichtenumfang und Haftungsrisiken?
  • Warum Konstrukteure und Techniker den größten Beitrag zur Schadensvermeidung leisten, sie aber dennoch selten persönlich haftbar sind.
  • Welche Relevanz haben Unterschriften – z.B. auf der Konformitätserklärung?
  • Warum Sie allein aus der Unterschrift nicht haften!
  • Was bedeutet Fahrlässigkeit? Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit – und was soll ich tun?
  • Die strafrechtlichen Risiken nach Personenschäden: fahrlässige Körperverletzung und Tötung.
  • Muss ich persönlich Schadensersatz zahlen? Die vielen faktischen und rechtlichen Sicherheitsnetze.
  • Abwehrstrategien und Versicherungsschutz: Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und absichern?

Wann haften Unternehmen und welche Risiken existieren?

  • Wichtige Unterscheidung zwischen „Öffentlichem Recht“ (z.B. Hersteller <-> Behörde => Prävention) und „Zivilrecht“ (Hersteller <-> verletzter Kunde => Schadensersatz).
  • Warum die lückenlose Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie, ATEX-Richtlinie, …) das primäre Instrument zur Haftungssteuerung ist.
  • Welche rechtliche Bedeutung haben (harmonisierte) Normen in Haftungsfällen? Noch wichtiger als die „Beweislastumkehr“ bei Normverstoß => ihre Auswirkung auf den Sicherheitsmaßstab!
  • Zivilrechtliche Haftung: Was Juristen unter „Produzentenhaftung“ und „Produkthaftung“ verstehen.
  • Was Sie über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wissen müssen – dort gilt ein besonders strenger Maßstab der verschuldensunabhängigen Haftung (Gefährdungshaftung).
  • Was sind „Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungsfehler“?
  • Warum es immer auf die „berechtigten Sicherheitserwartungen“ ankommt – und was das bedeutet.
  • Strategien zur Haftungssteuerung.

Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile – und Schlussfolgerungen für die Praxis

  • Reale Urteile zeigen, wie Projektleiter, ausführende Mitarbeiter, Geschäftsführer, (Prüf-)Ingenieure und Zulieferer durch Staatsanwälte und Gerichte nach Unfällen zur Verantwortung gezogen werden.
  • Rechtliche Schlüsse und Empfehlungen aus Urteilsaussagen z.B. zu Eschede und Lüfter von Kaprun.
  • Diskussionen und Beispiele der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf.

Besonders geeignet für

  • CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance-Manager, …
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte
  • Leitende Angestellte in Entwicklung und Konstruktion
  • Vertriebsleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
  • Mitarbeitende in Qualitätsmanagement und Technischer Dokumentation
  • Berater und Dienstleister im Bereich Produktsicherheit


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Energieeffizienz in Gebäuden - 107 - 22.10.2026

Einführung in das strategische Energiemanagement


Die Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen gewinnt eine immer größere Bedeutung. Für die Facility Management- und Energiedienstleistungsbranche ergeben sich daraus neue Herausforderungen und auch neue Chancen. Energieeffizienz ist die Grundlage, um CO2-Emissionen zu reduzieren, den Energieverbrauch zu senken und somit die Nachhaltigkeit von Gebäuden und Anlagen zu erhöhen. 

Das Seminar vermittelt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sowie die Anpassungen der Novellierung. Die Teilnehmer erlernen Elemente des modernen Energiemanagements und die Steigerung der Energieeffizienz durch systematische Vorgehensweisen bei der Aufdeckung von Einsparpotenzialen und der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen.

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Kommunikationstraining für Beauftragte und Auditoren - 207 - 22.10.2026

Kommunikationsfähigkeit, erfolgreiche Gesprächsführung und Konfliktkompetenz


Managementbeauftragte, Umweltschutz- und Arbeitssicherheitsbeauftragte sowie interne Auditoren stehen in einem ständigen Austausch mit Führungskräften und Mitarbeitern zu Umweltschutz- oder Arbeitssicherheitsthemen.

Sie müssen Mitarbeiter informieren, befragen, von umweltbewusstem Verhalten überzeugen, motivieren und kritische Themen ansprechen. Dabei ergeben sich auch Konfliktsituationen.

Um Gespräche erfolgreich zu führen und Konflikte zu meistern, sind Kommunikationsfähigkeit und Konfliktkompetenz entscheidende Voraussetzungen.

Der Lehrgang vermittelt in praktischen Übungen auf verschiedene Situationen einzugehen, Konflikte wahrzunehmen und zu behandeln.

Sie erwerben die Grundkenntnisse der Kommunikation und konstruktiven Gesprächsführung. In Gruppenübungen wird die Umsetzung in der Praxis trainiert. Sie bekommen im Seminar die Gelegenheit, eigene Belastungs- und Konfliktsituationen einzubringen und zu bearbeiten.

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